Ruediger schrieb:
Im Grunde können sie Dich bis zur Pfändungsgrenze auspfänden. Es ist also
ratsam, einige Dinge zu regeln:
1. sollte eine Pfändung vermieden werden, damit nicht der Arbeitgeber mit
da reingezogen wird. Das ist vielen Arbeitgebern immer noch zu "heiß".
2. sollte ab dem 1. Gehalt wieder Unterhalt gezahlt werden. Sollte das
Einkommen den früher mal festgelegten Unterhaltssatz nicht mehr hergeben,
müßte das neu geregelt werden. Das kann man alleine aber praktisch
vergessen -> Anwalt.
3. kann man versuchen, mit dem Jugendamt resp. der Staatskasse einen
Rückzahlungsmodus resp. eine Ratenhöhe auszuhandeln, der/die einem noch ein
"Restleben" ermöglicht. Es hängt dann von deren "gutem Willen" ab, was sie
akzeptieren.
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