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Neuer Job Und Unterhaltspflicht

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Ruediger

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Aug 19, 2019, 12:25:02 PM8/19/19
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Hallo Leute!

Nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit besteht Aussicht auf einen
neuen Job. Für meine siebenjährige Tochter (lebt seit 7 Jahren im
Haushalt der Mutter) hat die Mutter in den letzten 7 Jahren
Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich aus Krakheitsgründen nicht
leistungsfähig war. Meine Leistungsunfähigkeit habe ich ich in
regelmäßigen Abständen der Unterhaltsstelle, sowie der
Beistandsschaftsstelle der Mutter mit meinen ALG2-Bescheiden vom
Amt und mehreren ärztlichen Hausarzt/Facharzt-Befunden sowie
Gutachten zur Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Soweit so gut.
Jetzt besteht doch eine relativ gute Aussicht für mich einen
sogenannten Nieschen-Arbeitsplatz zu besetzen, den ich
möglichlicherweise auch auf Dauer trotz meiner Rückenprobleme
ausführen kann. Meine Frage bezieht sich nun auf mein Nettogehalt
mit knapp EinsDrei. Der Unterhaltsvorschuss von sieben Jahren
wird möglicherweise zurück gefordert werden. Weiß hier vielleicht
Jemand was auf mich zukommt- und in welchem Umfang mein
Nettogehalt von EinsDrei noch weiter geschmälert wird? Für
allerlei Hinweise danke ich euch!

Frank Möller

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Feb 13, 2020, 11:50:03 AM2/13/20
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Ruediger schrieb:
Im Grunde können sie Dich bis zur Pfändungsgrenze auspfänden. Es ist also
ratsam, einige Dinge zu regeln:

1. sollte eine Pfändung vermieden werden, damit nicht der Arbeitgeber mit
da reingezogen wird. Das ist vielen Arbeitgebern immer noch zu "heiß".

2. sollte ab dem 1. Gehalt wieder Unterhalt gezahlt werden. Sollte das
Einkommen den früher mal festgelegten Unterhaltssatz nicht mehr hergeben,
müßte das neu geregelt werden. Das kann man alleine aber praktisch
vergessen -> Anwalt.

3. kann man versuchen, mit dem Jugendamt resp. der Staatskasse einen
Rückzahlungsmodus resp. eine Ratenhöhe auszuhandeln, der/die einem noch ein
"Restleben" ermöglicht. Es hängt dann von deren "gutem Willen" ab, was sie
akzeptieren.

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