hat mich mal interessiert:
Wenn ich noch recht erinnere habt ihr mal erwähnt, das man diesen Betrag
bei Gericht feststellen lassen.
Lt. Tante Google darf ein Arbeitgeber einen Pfändungsbeschluss in das
Gehalt auch nicht einfach bedienen: Er muss den Pfändungsfreibetrag
auch ausrechnen und kann max. nur den Rest überweisen.
Frage:
Wo liegt der Vorteil, wenn man sich bei Gericht diesen Freibetrag
ausrechnen lässt?
Grüsse Micha
ap schrieb:
>
> "Micha Rupp" <mic...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:goh76o$do3$03$1...@news.t-online.com...
>
>
> Der ist ggf. höher als der nach Düsseldorfer Tabelle. Weil bestimmte
> individuelle Kosten dabei berücksichtigt werden können. Fahrtkosten,
> Geld was die kinderbesuche kosten, usw.
Ok, werde mal in mich gehen, was geht...
...
> besser. Ggf. kannst du deinen AG auch mal fragen, ob er dir das Gehalt
> kürzt und stattdessen bestimmte Kosten von dir übernimmt. Auto,
> Telefon. Manche machen das.
Den Trick kannte ich schon, arbeite dran...
>
> Gruß
> ap
>
>
Danke
Micha