Hallo,
ich bin geschieden und bei mir läuft es immer so ab.
Man nimmt sich die Düsseldorfer Tabelle (feststehender Begriff,
Richtwerte für den Kindesunterhalt) seinen Lohn (incl.
Steuerrückzahlungen), teilt diesen Betrag durch 12, geht in die Tebelle,
sucht sich die Zeile mit seinem Lohn+Seteuerrückzahlung und dann die
Spalte mit dem Kindesalter heraus.
Im Schnittpunkt von Zeile und Spalte steht der Unterhalt.
Und wenn man geschieden ist setzt der Rechtsbeistand der Frau
den Betrag ein der in der nächst besseren Verdienststufe(=Zeile) steht.
Der basiert zwar auf einem Fantasiegehalt aber das ist in diesem ach so
gerechten Staat auch zulässig.
Grüsse Georg