das aktuelle Konjunktur-Programm sieht eine Zahlung von 100,- EUR je
Kind im April 2009 vor.
Was dieser Betrag im Verhältnis zu laufenden Kindesunterhaltzahlungen
ausmacht, muss hier wohl nicht erörtert werden.
Stutzig macht mich die Logik hinter diesem System, da geht es dann eher
um das Prinzip:
1. Die Familien(un-)rechtssprechung betont immer wieder die fein
säuberliche Trennung zwischen Betreuungsleistungen der
"Alleinerziehenden" und der "adäquaten" Geldleistungen des von den
Kindern getrennt lebenden Elternteils, also auch ein paar Prozent Mütter.
2. Die Sonderzahlung aus eben diesem Konjunktur-Programm erfolgt dennoch
an die Sachleistungen erbringende Person.
3. Erst nach anfänglichen Irritationen sollen die 100,- EUR nunmehr zu
50% auf den Barunterhalt angerechnet werden können.
Die Informationen fließen spärlich und zäh.
Hierzu frage ich mich, warum Geldleistungen nicht _ausschließlich_ den
Barunterhaltspflichtigen zufließt und warum kein vernehmlicher Aufschrei
der Betroffenen bislang an mein Gehör drang.
Vielleicht ist hier was zu hören? Wär schon recht nett!
Wolfgang
--
> Ich bin hier der einzige ehrliche weit und breit.
Arne Luft in de.soc.wirtschaft,de.soc.verkehr,de.soc.umwelt
am 31. Dez. 2008, MID: <jsmml41ps7kbjcrn0...@4ax.com>
Hallo Wolfgang.
Stimmt! - Da "war mal was"... aber ich finde dazu nichts Aktuelles,
nicht wirklich Klärendes...
Das liegt wohl daran, dass dieser Teil des Konjunkturprogramms
doch ein-klein-wenig mickrig geraten ist, dass dieser Rettungsschirm
zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur eher ein Mini-Knirps wurde,
ODER aber dass die Medien lieber über Holocaust-Leugner o.ä.
berichten. (...ich weiß: Ist meine völlig unmaßgebliche Meinung...)
...was sagen denn "aktuell" die (Fach)Interessengruppierungen
dazu - hm?
>
> Hierzu frage ich mich, warum Geldleistungen nicht _ausschließlich_ den
> Barunterhaltspflichtigen zufließt und warum kein vernehmlicher Aufschrei
> der Betroffenen bislang an mein Gehör drang.
Wie du richtig anmerkst ist diese Sonderausschüttung "...für Kinder.."
gedacht; da erscheint es mir zunächst einmal logisch, dieses Geld
so nahe als möglich eben bei diesen Kindern abzuladen und das ist
generell der Elternteil, bei dem das Kind lebt und nicht das unterhalts-
pflichtige Elternteil. Wie der Geldtransfer allerdings konkret zu bewerk-
stelligen ist: Mit der Kindergeldauszahlung?
Erkenntnis: Auch dieser Teil der Anschubfinanzierung ist wieder mal
mit allzu heißer Nadel gestrickt worden, lässt wieder mal Fragen offen.
Gruß Siegfried.
Siegfried Berger:
> "Wolfgang Eckle" schrieb:
>> das aktuelle Konjunktur-Programm sieht eine Zahlung von 100,- EUR je Kind
>> im April 2009 vor.
>
> Hallo Wolfgang.
>
> Stimmt! - Da "war mal was"... aber ich finde dazu nichts Aktuelles,
> nicht wirklich Klärendes...
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Konjunktur/konjunkturpaket-2,did=285866.html
Ziffer 13, als "Kinderbonus" bezeichnet.
> Das liegt wohl daran, dass dieser Teil des Konjunkturprogramms
> doch ein-klein-wenig mickrig geraten ist, dass dieser Rettungsschirm
> zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur eher ein Mini-Knirps wurde,
> ODER aber dass die Medien lieber über Holocaust-Leugner o.ä.
> berichten. (...ich weiß: Ist meine völlig unmaßgebliche Meinung...)
Der Verdacht scheint nicht von der Hand zu weisen zu sein.
> ...was sagen denn "aktuell" die (Fach)Interessengruppierungen
> dazu - hm?
Ähm - nichts?
>> Hierzu frage ich mich, warum Geldleistungen nicht _ausschließlich_ den
>> Barunterhaltspflichtigen zufließt und warum kein vernehmlicher Aufschrei
>> der Betroffenen bislang an mein Gehör drang.
>
> Wie du richtig anmerkst ist diese Sonderausschüttung "...für Kinder.."
> gedacht; da erscheint es mir zunächst einmal logisch, dieses Geld
> so nahe als möglich eben bei diesen Kindern abzuladen und das ist
> generell der Elternteil, bei dem das Kind lebt und nicht das unterhalts-
> pflichtige Elternteil.
Lass mich umformulieren: Es wäre nur logisch, den Bonus (wie auch das
_gesamte_ Kindergeld) den Unterhaltspflichtigen voll anzurechnen.
Ob der betreuende Elternteil das Geld bestimmungsgemäß verwendet, kann
im vorliegenden Fall nicht beeinflusst werden.
Dem Unterhaltspflichtigen Elternteil wird eine solche Entscheidung gar
nicht erst zugebilligt.
> Erkenntnis: Auch dieser Teil der Anschubfinanzierung ist wieder mal
> mit allzu heißer Nadel gestrickt worden, lässt wieder mal Fragen offen.
Das überrascht dich? Politisch verschwurbelt wurde das doch genau so
angekündigt, als die jetzige Koalition gebildet wurde.
"Einflussnahme auf die Verwendung"?
"Durch den Unterhaltspflichtigen"?
"Volle Anrechnung der Unterhaltsleistung ohne Rechenschieber"?
*Der war gut ...*
Sag mal: Du weißt doch, dass all das unser derzeitiges
Rechtssystem nicht hergibt.
Gruß Siegfried.
Siegfried Berger:
> "Wolfgang Eckle" schrieb:
>>
>> Lass mich umformulieren: Es wäre nur logisch, den Bonus (wie auch das
>> _gesamte_ Kindergeld) den Unterhaltspflichtigen voll anzurechnen.
>> Ob der betreuende Elternteil das Geld bestimmungsgemäß verwendet, kann im
>> vorliegenden Fall nicht beeinflusst werden.
>> Dem Unterhaltspflichtigen Elternteil wird eine solche Entscheidung gar
>> nicht erst zugebilligt.
> "Einflussnahme auf die Verwendung"?
War das nicht mal im Gespräch, dass Konsumgutscheine ausgegeben werden
sollten? Eine Konjunkturmaßnahme, die absehen lässt, dass die
Micro-Finanzspritze auf die Sparbücher wandert - sinnfrei.
> "Durch den Unterhaltspflichtigen"?
Das habe ich nicht geschrieben.
> "Volle Anrechnung der Unterhaltsleistung ohne Rechenschieber"?
>
> *Der war gut ...*
>
> Sag mal: Du weißt doch, dass all das unser derzeitiges
> Rechtssystem nicht hergibt.
Ja, aber sag du mal: Reformbedarf erkennst du da keinen?
...Konsumgutscheine wurden einheitlich(?) als 'politisch/gesellschaftlich
unerwünschte Maßnahme' abgelehnt ... für eine 'andere Kontrolle', dass
dieer Bonus wirklich beim Kind UND in seinem Konsum ankommt fehlt
es mir an Phantasie - sorry.
>
>> "Durch den Unterhaltspflichtigen"?
>
> Das habe ich nicht geschrieben.
...das war meine Frage.
Also nochmal: Wer sollte nach deiner Meinung Kontrollfunktion
für den Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket ausüben?
>
>> "Volle Anrechnung der Unterhaltsleistung ohne Rechenschieber"?
>>
>> *Der war gut ...*
>>
>> Sag mal: Du weißt doch, dass all das unser derzeitiges
>> Rechtssystem nicht hergibt.
>
> Ja, aber sag du mal: Reformbedarf erkennst du da keinen?
Aber CLARO! sehe ich dringendsten Reformbedarf.
Gruß Siegfried.
Siegfried Berger:
> "Wolfgang Eckle" schrieb:
>> Siegfried Berger:
>>> "Wolfgang Eckle" schrieb:
>>>>
>>>> Lass mich umformulieren: Es wäre nur logisch, den Bonus (wie auch das
>>>> _gesamte_ Kindergeld) den Unterhaltspflichtigen voll anzurechnen.
>>>> Ob der betreuende Elternteil das Geld bestimmungsgemäß verwendet, kann
>>>> im vorliegenden Fall nicht beeinflusst werden.
>>>> Dem Unterhaltspflichtigen Elternteil wird eine solche Entscheidung gar
>>>> nicht erst zugebilligt.
>>
>>> "Einflussnahme auf die Verwendung"?
>>
>> War das nicht mal im Gespräch, dass Konsumgutscheine ausgegeben werden
>> sollten? Eine Konjunkturmaßnahme, die absehen lässt, dass die
>> Micro-Finanzspritze auf die Sparbücher wandert - sinnfrei.
>
> ...Konsumgutscheine wurden einheitlich(?) als 'politisch/gesellschaftlich
> unerwünschte Maßnahme' abgelehnt ... für eine 'andere Kontrolle', dass
> dieer Bonus wirklich beim Kind UND in seinem Konsum ankommt fehlt
> es mir an Phantasie - sorry.
Mir auch, die Gutscheine hätte ich akzeptieren können.
>>> "Durch den Unterhaltspflichtigen"?
>>
>> Das habe ich nicht geschrieben.
>
> ...das war meine Frage.
> Also nochmal: Wer sollte nach deiner Meinung Kontrollfunktion
> für den Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket ausüben?
Erübrigt sich das nicht bei Gutscheinen?
>>> "Volle Anrechnung der Unterhaltsleistung ohne Rechenschieber"?
>>>
>>> *Der war gut ...*
>>>
>>> Sag mal: Du weißt doch, dass all das unser derzeitiges
>>> Rechtssystem nicht hergibt.
>>
>> Ja, aber sag du mal: Reformbedarf erkennst du da keinen?
>
> Aber CLARO! sehe ich dringendsten Reformbedarf.
Wer vom Staat Transferleistungen beantragt, muss Nachweise über -
Entschuldigung - jeden gelassenen Furz erbringen.
Die derzeitige Situation, dass der betreuende Elternteil über den
Unterhalt nachweislos verfügen kann, halte ich für unrechtmäßig und
daher untragbar.
Du weichst meiner Frage aus.
"Unten" steht dann das, was dich zu deinem posting zum
"von-der-Leyen-Bonuspaket" umtreibt.
>
[...]
>
> Wer vom Staat Transferleistungen beantragt, muss Nachweise über -
> Entschuldigung - jeden gelassenen Furz erbringen.
...auf Antragstellung *muss* eine Antragprüfung erfolgen; ob
allerdings die mittlerweile üblichen Normierungen und die
Standardisierungen der Voraussetzungen wie der Leistungen
i.O. sind und keine Einzelfallprüfung mehr erfolgt (wie es
eigentlich so in den Gesetzen steht) ist ne andere Geschichte.
Was du bemängelst ist für mich nötig und normal wenn öffentliche
Gelder ins Spiel kommen.
>
> Die derzeitige Situation, dass der betreuende Elternteil über den
> Unterhalt nachweislos verfügen kann, halte ich für unrechtmäßig und daher
> untragbar.
Du bemängelst die Vorgehensweise der Exekutive obwohl seit
Jahrzehnten durchgängig von allen Gerichtszügen eben das als
rechtskonform beurteilt wird? Wir werden nicht erleben, dass das
Konstrukt: "Der Alleinerzieher ist immer gut und edel und miss-
braucht niemals den Kinderunterhalt" geändert werden wird - das
kommt eher in Stammtischparolen zur Verunglimpfung von
H4-Empfängern auf B***d-Niveau vor - oder hier in dsfv.
:-/
<Ironie on:>
Warum sollte der Staat sich plötzlich völlig anders verhalten?
Die Gerichte geben dem Staat doch immer Recht?
</:>
Was erwartest du und wie willst du das erreichen?
Konkret zum Bonusprogramm, das allein den Kinderkonsum
unterstützen soll: Du möchtest die volle (bzw. die angedachte
hälftige)Anrechnung für den Barunterhaltspflichtigen erreichen?
Willst du dann diese 100 (bzw. 50) € von der Barunterhaltspflicht
im Monat April abziehen können?
...dann bekäme das Kind: Nichts (bzw. 50) €...
Mit Recht wird dies von Alleinerziehern bemängelt!
(btw.: genau das wird heute im Zuge der Gleichstellungsdiskussion
im Bundestag ((auch)) diskutiert; ...eher am Rande angemerkt...)
Geht es dir um einen Steuervorteil?
Der erscheint mir minimal, da der Bonus mit dem Kinderfreibetrag
verrechnet werden wird.
Wir waren uns einig, dass Gutscheine das richtige Rezept wäre
ohne das "WIE?" abklären zu können. Hätten dazu 'Konsum-
anbieter für Kinder' ähnlich zertifiziert werden müssen wie die
Riester-Unternehmen (sprich Banken + Versicherungen) und wer
hätte die zielkonforme Verwendung überwachen können/wollen?
MMn ist dazu: Dieses Feigenblatt an Konjunkturankurbelung hätte
*etwas gewaltiger* ausfallen müssen um einen Effekt erzielen zu
können, ist für den betroffenen Personenkreis oftmals nur der
Tropfen auf dem heißen Stein - und die Unterhaltspflichtigen
sollten sich - im Interesse ihres Kindes - völligst raushalten
und ganz-ganz stille das zulassen, was sich hier die Politik hat
einfallen lassen - nämlich nen Hunnie den Kiddies zukommen
zu lassen; für die Anrechenbarkeit dieses kleinen Zuschusses
ist *wirklich* zu wenig Masse da; *lass den Hunnie dem Kind.*
Immerhin: Du hast dafür gesorgt, dass *Ich* einem fast unterge-
gangenem Thema/Info wieder nachgehe und nachdenke.
Gruß Siegfried.
Hallo elwu.
Stimmt! Dein wie auch mein statement sind allzu geschlechts-
spezifisch und somit einseitig. Ich schrieb weiter oben:
|
| > Aber CLARO! sehe ich dringendsten Reformbedarf.
Keine Frage: Männer/Väter haben _im Streitfall vor Gericht_
keine Gleichbehandlung gegenüber Frauen/Müttern zu erwarten;
alleine darauf will ich meine Aussage bezogen wissen.
Habe selber ganz andere "Erfahrungen" erlitten: Niemals ne
müde Mark oder schnellen Euro an Trennungs- oder Gatten-
unterhalt gezahlt, keinen KU gefordert oder erhalten und
/trotzalledem/ die ständig bei mir lebenden Kinder großgezogen
bis Studium bzw. Berufsausbildung abgeschlossen waren.
Anwälte und Gerichte wurden für die Scheidung und bei Unklar-
heiten wg. BaföG bzw. wg. Schulproblemen benötigt.
...zum konketen Fall willst du nichts beitragen?
Gruß Siegfried.
Siegfried Berger:
>> Wer vom Staat Transferleistungen beantragt, muss Nachweise über -
>> Entschuldigung - jeden gelassenen Furz erbringen.
>
> ...auf Antragstellung *muss* eine Antragprüfung erfolgen; ob
> allerdings die mittlerweile üblichen Normierungen und die
> Standardisierungen der Voraussetzungen wie der Leistungen
> i.O. sind und keine Einzelfallprüfung mehr erfolgt (wie es
> eigentlich so in den Gesetzen steht) ist ne andere Geschichte.
> Was du bemängelst ist für mich nötig und normal wenn öffentliche
> Gelder ins Spiel kommen.
Das ist Ansichtssache, siehe "Grundsicherung".
>> Die derzeitige Situation, dass der betreuende Elternteil über den
>> Unterhalt nachweislos verfügen kann, halte ich für unrechtmäßig und daher
>> untragbar.
>
> Du bemängelst die Vorgehensweise der Exekutive obwohl seit
> Jahrzehnten durchgängig von allen Gerichtszügen eben das als
> rechtskonform beurteilt wird? Wir werden nicht erleben, dass das
> Konstrukt: "Der Alleinerzieher ist immer gut und edel und miss-
> braucht niemals den Kinderunterhalt" geändert werden wird - das
> kommt eher in Stammtischparolen zur Verunglimpfung von
> H4-Empfängern auf B***d-Niveau vor - oder hier in dsfv.
> :-/
> <Ironie on:>
> Warum sollte der Staat sich plötzlich völlig anders verhalten?
> Die Gerichte geben dem Staat doch immer Recht?
Weil das so ist und schon immer so war, wird es auch so bleiben.
> </:>
> Was erwartest du
Dass sich mehr Mitstreiter finden, die die Umstände nicht einfach als
gegeben hinnehmen, wäre ein Anfang.
> und wie willst du das erreichen?
Durch Aufrütteln und Herausholen aus ihrer Lethargie, zunächst.
> Konkret zum Bonusprogramm, das allein den Kinderkonsum
> unterstützen soll: Du möchtest die volle (bzw. die angedachte
> hälftige)Anrechnung für den Barunterhaltspflichtigen erreichen?
> Willst du dann diese 100 (bzw. 50) € von der Barunterhaltspflicht
> im Monat April abziehen können?
Jep.
> ...dann bekäme das Kind: Nichts (bzw. 50) €...
Wieso bekommt das Kind von mir "nichts" und wer will das woher wissen?
> Mit Recht wird dies von Alleinerziehern bemängelt!
NEIN!!!11elf
> (btw.: genau das wird heute im Zuge der Gleichstellungsdiskussion
> im Bundestag ((auch)) diskutiert; ...eher am Rande angemerkt...)
Ich pflege regelmäßigen Kindesumgang und halte diese Behauptung für
unzutreffend, zumindest in meinem Falle.
Es geht mir vielmehr darum, *wer* über die Verwendung von Geldmitteln
bestimmt und dass von legislativer Seite ständig eine "Trennung" von
finanziellem und Betreuungsunterhalt herbei geredet werden möchte, wobei
diese Trennung praktisch nicht durchführbar ist; schließlich wird Geld
transferiert, der Zahlungsempfänger ist zumeist minderjährig und somit
nicht voll geschäftsfähig.
Also wird die "gesetzliche Vertreterin" zur Allmachtsperson erhoben.
Wer jedoch z.B. die Pflegschaft und gesetzliche Vertretung für einen
Demenzkranken übernimmt, kann sich über derlei Freiheiten im Umgang mit
den Finanzen des Schützlings nur noch verwundert die Augen reiben.
> Geht es dir um einen Steuervorteil?
Quatsch. Schrieb ich wohl "Prinzip"?
> Der erscheint mir minimal, da der Bonus mit dem Kinderfreibetrag
> verrechnet werden wird.
>
> Wir waren uns einig, dass Gutscheine das richtige Rezept wäre
> ohne das "WIE?" abklären zu können. Hätten dazu 'Konsum-
> anbieter für Kinder' ähnlich zertifiziert werden müssen wie die
> Riester-Unternehmen (sprich Banken + Versicherungen) und wer
> hätte die zielkonforme Verwendung überwachen können/wollen?
Müssen wir beide uns darüber die Köpfe zerbrechen? Nein.
Dennoch ein weiteres Beispiel:
Sozialhilfebezieher mit Suchtproblemen erhalten seit Jahren Gutscheine,
die dann *nur* für Lebensmittel eingetauscht werden können - der Handel
spielt da durchaus mit.
Eine Gutscheinausausgabe, meinetwegen begrenzt auf z.B. Kinderklamotten,
Spielzeug und <was_auch_immer>, wäre IMHO zumindest denkbar gewesen.
> MMn ist dazu: Dieses Feigenblatt an Konjunkturankurbelung hätte
> *etwas gewaltiger* ausfallen müssen um einen Effekt erzielen zu
> können, ist für den betroffenen Personenkreis oftmals nur der
> Tropfen auf dem heißen Stein - und die Unterhaltspflichtigen
> sollten sich - im Interesse ihres Kindes - völligst raushalten
> und ganz-ganz stille das zulassen, was sich hier die Politik hat
> einfallen lassen - nämlich nen Hunnie den Kiddies zukommen
> zu lassen; für die Anrechenbarkeit dieses kleinen Zuschusses
> ist *wirklich* zu wenig Masse da; *lass den Hunnie dem Kind.*
Im Grunde genommen sind wir uns da einig und mich bestürzt- wieder
einmal- die Teilnahmslosigkeit des angesprochenen Personenkreises.
Dieser Tage erst habe ich die Mitteilung der RA*in* meiner Ex erhalten,
die jetzt wegen ebenfalls ca. 50,- Ocken Zwangsvollstreckung androht,
alles zum Wohle der Kinder, selbstverständlich.
Die KM wiegelte sogleich auch die Kinder auf, dass _sie_ ihre 50,- den
Sparbüchern der Kinder zufließen lassen würde, eine fantastische
Konjunkturmaßnahme also, im wahrsten Sinne.
> Immerhin: Du hast dafür gesorgt, dass *Ich* einem fast unterge-
> gangenem Thema/Info wieder nachgehe und nachdenke.
Wenigstens einer, das freut mich dann doch ein bisschen :).