Um Schuldige wie Unschuldige zu schützen, habe ich die Namen geändert.
Anführungszeichen markieren Zitate aus der Zurückweisung.
Habt Ihr auch Erfahrungen mit Pfändungen?
mfg
Peter
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
Sie schreiben mir sinngemäß, dass das Gesetz es erlaubt, willkürlich zu
Pfänden - "für den Fall des Nichtbestehens dieser Forderung geht die
Pfändung eben ins Leere".
Wenn dies Recht ist, könnte ich mir - theoretisch - Ihre Anschrift
heraussuchen, mir einen Grund ausdenken und einen wohlformulierten
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss herbeiführen, der Ihren Arbeitgeber als
Drittschuldner benennt und somit Ihr Einkommen pfänden.
Sicherlich wäre ich irgendwann zivilrechtlich schadenersatzpflichtig - Ihr
Schaden wäre aber bereits eingetreten: Sie wären möglicherweise arbeitslos
und zahlungsunfähig, hätten Ihre Wohnung verloren und mehr...
Wenn Sie jetzt meinen, ich denke mir wilde Szenarien aus, so irren Sie -
fast genau dies ist mir 1996 passiert und wird mir jetzt erneut passieren.
Ich habe in meiner Anzeige - die nebenbei gleichzeitig der STA Hannover und
der GSTA Celle zuging - folgendes versucht, darzulegen:
1. Am 25.06.1995 wurde meine Tochter Julia geboren. Dies teilte ich Frau Ex1
mit und machte aufgrund dessen eine Änderung des Unterhalts geltend. Frau
RAin wurde von Frau Ex1 beauftragt, dies nicht zu akzeptieren, was sie
auch - zunächst - tat. Fast ein Jahr lang lehnte Frau RAin meine
Unterhaltsberechnung aufgrund der Düsseldorfer Tabelle und aufgrund meiner
von ihr angeforderten Einkommensnachweise total ab. Da ich im Umgang mit der
Chefin von Frau RAin, Frau RAinChef, bereits früher lernen musste, dass
überzahlter Unterhalt nicht zurückgefordert werden kann (Ihr sog. Recht!),
habe ich schließlich meine Unterhaltszahlung meiner Berechnung angepasst.
Und schon wurde bei meinem Arbeitgeber gepfändet. Seltsam nur, dass -
nachdem ich bisher alles allein gemacht hatte - nunmehr ein Anruf meines
Rechtsbeistandes bei Frau RAin sie bewog, die Pfändung zurückzuziehen und
meine Berechnung nun doch zu akzeptieren.
Meine Unnachgiebigkeit aufgrund meiner - richtigen - Rechtsauffassung hat
mich meinen Arbeitsplatz gekostet.
Hätte ich nachgegeben, hätte ich meine Arbeit noch, würde aber deutlich
überhöhten Unterhalt zahlen - viel mehr, als nach dem Gesetz erforderlich
und viel mehr, als ich mir leisten konnte.
2. Mein Arbeitgeber teilte mir im Juni 1996 lapidar mit, er wolle mit mir
nicht mehr zusammenarbeiten. Eine Kündigung aufgrund der Pfändung war
rechtlich nicht möglich, so kam es zu einem Aufhebungsvertrag zum 30.09.1996
mit Zahlung einer Abfindung. Da ich der Meinung war, schnell selbst wieder
Arbeit zu finden (möglicherweise aber auch aus Scham...) meldete ich mich
erst im Februar 1997 arbeitslos - nachdem meine Abfindung aufgebraucht war -
auch mit der Weiterzahlung des vereinbarten Unterhalts - und ich einsehen
musste, dass eine neue Aufgabe doch nicht so leicht zu finden ist. Dies
teilte ich Frau Ex1 mit und erbat eine vorübergehende Unterhaltsreduzierung
auf DM 500,00 monatlich (das hätte ich schon irgendwie aufgebracht...),
woraufhin Frau RAin in Ablehnung meiner Bitte zunächst die nicht mehr
vorhandene Abfindungssumme (in vermuteter Höhe) einforderte und dann einen
Abzweigungsantrag beim Arbeitsamt stellte. Der Unterhalt wurde während der
Zeit meines Leistungsanspruches (bis November 1997) vom Arbeitsamt in der
aufgrund der Leistung möglichen Höhe abgezweigt - deutlich weniger, als
hätte sie meiner Bitte entsprochen. Das Arbeitsamt - man konnte mir keine
neue Arbeitsstelle vermitteln (zu alt und überqualifiziert) - bestärkte mich
in meinen Bemühungen für eine zukünftige, selbstständige Tätigkeit.
Im Dezember 1997 und Januar 1998 bemühte ich mich weiter, eine Grundlage für
mein Gewerbe zu bilden, was dann am 01.02.1998 zu meiner Gewerbeanmeldung
führte.
Vermutlich war ich aus Sicht von Frau Ex1 bis Mitte März 1998 "verschwunden
", als ich mich telefonisch aus Lubmin, wo ich meinen ersten Auftrag
abwickelte, bei ihr meldete. Ich bat Frau Ex1 um ein Treffen nach meiner
Rückkehr, um die Wiederaufnahme der Unterhaltszahlungen zu vereinbaren.
3. Bei meiner Rückkehr Mitte April 1998 fand ich ein Schreiben der Frau RAin
vor, in dem ich zur Offenlegung meiner Einkünfte aus selbstständiger
Tätigkeit zwecks neuer Unterhaltsberechnung aufgefordert wurde, ansonsten
ich den vorherigen Unterhalt zu zahlen hätte..
Nun hatte ich endgültig die Nase voll: Ich hatte Frau Ex1 ausführlich
erläutert, dass ich noch keine Rechnungen geschrieben hätte, dass ich mir
über mein Einkommen nicht im klaren sei und deshalb zunächst eine vorläufige
Unterhaltshöhe mit ihr vereinbaren würde - wie anders hätte ich nach 6
Wochen Selbstständigkeit und Abarbeiten des ersten Auftrages wohl handeln
können?
Ich teilte Frau RAin und Frau Ex1 sinngemäß mit, dass ich nach wie vor Wert
auf die Wiederaufnahme der Unterhaltszahlungen lege, dass jedoch eine
Orientierung an den Realitäten notwendig wäre. Solange Frau RAin weiterhin
realitätsferne Forderungen, verbunden mit der In-Verzug-Setzung, aufstellt,
würde ich mit der sogenannten Rechtsanwältin nicht mehr verhandeln - Briefe
dieser Frau gehen seitdem ungeöffnet an Frau Ex1 zurück, jedes Mal verbunden
mit der Bitte, endlich eine - möglichst außergerichtliche - Einigung
herbeizuführen.
4. Im Juni 1998 erfolgte die Auflösung und Pfändung der gemeinsam mit Frau
Ex1 noch unterhaltenen Lebensversicherung bei der VGH. Am 03.07.1998 erfuhr
ich von der VGH, dass Frau RAin gegenüber der VGH die Auszahlung meines
vollständigen Anteils forderte - 12.000,- DM über die Pfändungssumme hinaus.
Dies konnte ich gerade noch verhindern, da auch die Rechtsabteilung der VGH
dies als ungesetzlich empfand. Diese Summe forderte Frau RAin dann gleich im
Anschluss von mir direkt (dieser Brief ging geöffnet zurück).
5. Da ich immer noch keine Reaktion (abgesehen von der Pfändung) seitens
Frau Ex1 auf meine immer wieder vorgetragenen Einigungsversuche erhielt,
richtete ich im September 1998 ein Sperrkonto ein, auf das ich den mir nun
möglichen Unterhalt in Höhe von DM 500,-/Monat einzahlte. Diese Maßnahme
teilte ich Frau Ex1 mit, unter Angabe der Kontonummer, monatlichen
Übersendung der Kontoauszüge und verbunden - wie gewohnt - mit der Bitte um
ein Treffen zwecks Einigung und dann Auflösung des Sperrkontos.
6. Am 14.09.1998 heiratete ich.
7. Es folgte am 12.10.1998 eine Anzeige wegen Verletzung der
Unterhaltspflicht.
Die Verhandlung vor dem Strafrichter ergab, dass man zwar meiner
Argumentation folgte, die Einrichtung eines Sperrkontos jedoch nicht
rechtmäßig sei. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss eingestellt, das
Sperrkonto aufzulösen und die aufgelaufenen Summen der Klägerin zu
überweisen sowie die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von DM 500,-
beizubehalten und dies ein Jahr lang dem AG Hannover nachzuweisen.
Selbstverständlich folgte ich dem Beschluss.
Da Frau Ex1 zu der Verhandlung als Zeugin geladen war (jedoch nicht
vernommen wurde), ergab sich im Anschluss die Gelegenheit zu einem
persönlichen Gesprächsangebot - dergestalt, dass ich eine Strecke neben ihr
herlief und sie förmlich anflehte, sich doch endlich mit mir persönlich
auseinander zusetzen und zu einigen.
Am Eingang zum Hauptbahnhof sah ich die Fruchtlosigkeit meiner Bemühungen
ein.
8. Der 20.01.99 brachte die Geburt meiner Tochter Sarah, so dass ich seitdem
für 2 weitere Personen Unterhalt aufbringen muss: Meine Ehefrau und unsere
Tochter. Dies ist Frau Ex1 (und damit Frau RAin) ebenfalls bekannt
9. Am 10.02.99 versuchte Frau RAin, eine weitere Lebensversicherung bei der
AM-Leben zu pfänden.
Da sie die Anschrift der AM-Leben schlampig recherchiert hatte, wurde die
Pfändung zunächst abgelehnt. Dies gab mir die Möglichkeit, meine private
Altersversorgung bei der AM-Leben vor der korrekten Pfändung am 11.05.99
dahingehend umzustellen, dass meine Rente durch Pfändungen nicht mehr
gefährdet werden kann.
10. Irgendwann in dieser Zeit hatte meine ehemalige Lebensgefährtin und
Mutter meiner Tochter Julia Frau Ex2, die sich im März 1998 von mir getrennt
hatte, Kontakt zu Frau Ex1 aufgenommen. Von diesem Kontakt erfuhr ich
anlässlich meines Antrags auf Regelung des Umgangs mit Julia, der mir von
Frau Ex2 seit der Trennung verweigert wurde. Als Entgegnung meines Antrages
behauptete Frau Ex2, ich hätte Julia missbraucht. Zur Unterstützung dieser
Behauptung wurde u.a. eine Aussage von Frau Ex1 herangezogen, in der diese
angeblich den Missbrauch meiner beiden Söhne behauptet.
Anfang Mai 1999 erstatte Frau Ex2 Anzeige wegen Missbrauchs gegen mich. Bei
der ersten Vernehmung behauptete sie, Frau Ex1 hätte ihr gegenüber
behauptet, ich hätte meinen Sohn Dennis missbraucht.
Frau Ex1 unterstützte diese Anzeige mit eigener Aussage sowie mit den
Aussagen meiner Söhne.
Ich unterstelle die begleitende Beratung durch Frau RAin bei dieser
Anzeigerei, obwohl diese nicht in Erscheinung trat.
11. Als sich abzeichnete, dass die Anzeige nicht zu dem gewünschten Erfolg -
der Zerstörung meiner bürgerlichen Existenz - führte (inzwischen wurden die
Ermittlungen mangels Verdacht eingestellt), lieferte Frau Ex2 aus alten
Rechnungsanschriften ihrer eigenen Kunden die Adressen für die nächste
Pfändung, die Frau RAin denn auch getreulich am 30.09.1999 vollstrecken
ließ.
Nachdem ich schon am 03.11.99 die Vollstreckungsurkunde zugestellt bekam,
widersprach ich der Pfändung beim Amtsgericht Peine mit der bekannten
Begründung.
Zwischenzeitlich wurde Frau RAin von den benannten Drittschuldnern
mitgeteilt, dass mit mir zur Zeit keinerlei Auftragsverhältnis bestehe, was
den Tatsachen entspricht. Frau RAin akzeptierte diese Aussagen nicht und
schrieb an eine einzelne Mitarbeiterin der AUFTRAG AG, deren Name wiederum
aus einem Schreiben an Frau Ex2 stammt. Diese Mitarbeiterin hat
zwischenzeitlich geheiratet und ist an anderer Stelle im Konzern tätig, hat
dieses Schreiben jedoch erhalten. Da sie persönlich "in die Pflicht
genommen wurde, leitete sie das Schreiben an einen ihrer Meinung nach mit
den Vorgängen vertrauten Mitarbeiter einer Tochterfirma weiter. Dieser
Mitarbeiter war nun endlich mein Auftraggeber, der sich mit der Frau RAin
telefonisch in Verbindung setzte und sie erneut darüber aufklärte, dass ich
kein Vertragsverhältnis mit den benannten Drittschuldnern noch mit der
angesprochenen Mitarbeiterin hätte.
Frau RAin behauptete in diesem Telefonat, dass ich keinen Unterhalt zahlen
würde.
Aufgrund dieses Telefonates erfuhr ich erstmals, was bei AUFTRAG in diesem
Zusammenhang so alles läuft: Sämtliche mich betreffende Auszahlungskonten
wurden konzernweit gesperrt, so dass ich zunächst kein Geld mehr erhielt.
Auch ein direktes Schreiben an meinen Auftraggeber, indem sie sich immer
noch auf den sachlich falschen Pfändungsbeschluss berief, verschaffte Frau
RAin nicht die beanspruchte Summe. 2 weitere Schreiben namentlich an 2
AUFTRAG-Vorstandsmitglieder (die Namen wurden erneut von Frau Ex2 geliefert)
brachten nur den Erfolg, die Rechtsunsicherheit bei AUFTRAG zu verstärken.
Meine offenen Rechnungen beliefen sich inzwischen auf weit mehr als die
geforderte Summe, so dass ich AUFTRAG den Vorschlag machte, die gepfändete
Summe einzubehalten, mir aber den Restbetrag auszubezahlen. Dies geschah und
sicherte zunächst meine Zahlungsfähigkeit auch gegenüber meinen Kindern und
meiner Frau
12. Nach einer am 30.11.99 erneut vom AG Peine beschlossenen Pfändung -
diesmal auf Antrag der Frau RAin bei der HAUSBANK Hannover -, meiner vom AG
Peine geforderten Stellungnahme zu einem hinauszögernden Schreiben der Frau
RAin sowie meinem recht direkten Schreiben an das AG Peine vom 13.12.99
beschloss das AG Peine, meinem Antrag vom 13.11.99 auf einstweilige
Einstellung der Zwangsvollstreckung zu folgen. In den Beschlüssen an die
AUFTRAG AG und die HAUSBANK Hannover wurde für die Dauer von 3 Monaten ein
Auszahlungsverbot der geforderten Summe an beide Seiten ausgesprochen.
13. Frau RAin kam als Reaktion darauf die Idee, ein vorläufiges
Auszahlungsverbot über nunmehr fast 9.000,--DM direkt per Gerichtsvollzieher
zustellen zu lassen - diesmal zwar an die richtige Adresse, aber unter
Umgehung des Gerichts. Gleichzeitig erhebt sie Widerspruch gegen die
Beschlüsse des AG Peine.
14. Zwischenzeitlich wurde Frau RAin meine Klage auf Unterhaltsänderung
zugestellt.
15. Ich habe eine einstweilige Verfügung auf Verbot der Vollstreckung aus
dem hier immer wieder bemühten, aber unzutreffenden Titel beantragt.
Nun habe ich Ihnen in aller Ausführlichkeit und nach bestem Wissen und
Gewissen den Hergang und damit die Begründung meiner Anzeige aufgezeigt.
Meine Fragen an Sie:
Gehen diese Pfändungen "im Falle des Nichtbestehens dieser Forderung dann
eben ins Leere"?
Nein, denn hier wird - durch das Austragen des Rechtsstreites auf dem Rücken
meines Auftraggebers - ein dauerhafter Schaden angerichtete, der mich - wie
bereits 1996 - arbeits- und einkommenslos macht.
Bleibt diesem Gläubiger wirklich "gar nichts anderes übrig, als auch
ungewisse, eventuell nicht bestehende Forderungen zu pfänden zu versuchen"?
Doch, denn man hätte ja wenigstens versuchen können, mit meinen immer wieder
erneuerten Angeboten auf eine Einigung und Neufestlegung des Unterhalts eine
Lösung herbeizuführen.
Ist es denn tatsächlich keine Erpressung, wenn ich vor die Wahl gestellt
werde: Entweder ich zahle, was sie will - oder ich verliere alles, was ich
mir aufgebaut habe?
Es ist billig, die Zulässigkeit einer Pfändung damit zu begründen, dass ich
keine Änderung des Titels gerichtlich oder einvernehmlich herbeigeführt
habe.
Wie Sie lesen konnten, werden alle einvernehmlichen Regelungsversuche
ignoriert - die Änderungsklage schützt mich bis zur Verkündung nicht vor der
Pfändung.
Sofern Sie davon ausgehen, dass unter vernünftigen Menschen beide Seiten an
einer Einigung interessiert sein müssten und ebenso an dem Erhalt der
Wirtschaftskraft des Unterhaltsverpflichteten, liegen Sie leider völlig
falsch: Entweder haben wir es hier nicht mit vernünftigen Menschen zu tun
oder die Absicht ist tatsächlich meine wirtschaftliche Zerstörung.
Nach allem, was gegen mich hier unternommen wurde, muss ich letzteres
behaupten und habe dafür den Beweis angetreten. Wenn Sie die entsprechenden
Unterlagen, die meine Aussagen beweisen, benötigen: sie füllen inzwischen 4
Aktenordner, die ich Ihnen auf Anforderung gern bringe.
Ich halte meine Anzeige in vollem Umfang aufrecht und fordere Sie auf,
endlich ernsthafte Ermittlungen anzustellen und die Übeltäterin Frau RAin
ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
pm
Hätte ich nicht gemacht. Erst wenn TäterInnen befürchten müssen, durch
öffentliche Diskussion ihres Verhaltens eigene Nachteile zu haben, werden
sie sich etwas bremsen. Es gibt zwar auch welche die sich davon nicht
beeindrucken lassen, aber in der Regel wirkt es.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de/Peter/Peter.htm
Ansehen ist der gute Ruf, den man genießt, weil viele schweigen.
(Lord Chesterfield)
Lieber peter,
so beschissen Deine Sache auch läufft,
ich habe jetzt nochmal bestätigt bekommen, was für ein Glück
ich hatte.
Das tröstet Dich jetzt vielleicht nicht, aber mich ungemein.
Und vieleicht auch Andere, die mit zwei blauen Augen, und
und und davon gekommen sind.
lieben Gruß
Christoph
Geschäfts-Nr.: 610 F 4895/99
Beschluss
In der Familiensache
des Herrn Peter Meyer, Karpfengasse 1, 31275 Lehrte, - Kläger
Prozeßbevollm.:
Rechtsanwälte Kalmus u. Schade, Hannover - zu: 1999 463/FOL -
gegen
1. Dennis Meyer, vertr. d. d. Mutter Frau Monika Meyer, Ubbenstr. 34, 30159
Hannover,
2. Florian Meyer, vertr. d. d. Mutter Frau Monika Meyer, Ubbenstr. 34, 30159
Hannover,
- Beklagte zu 1) und 2)
Prozeßbevollm.:
Rechtsanwältinnen Dr. Arnold-Schuster u. Bauschmann, Hannover - zu: 99/10453
302 -
wird die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde Nr. 16 der
Urkundenrolle für das Jahr 1994 der Notarin Dr. Hansen-Tilker von
31.1.1994
auf Antrag des Klägers dieses Verfahrens von 27.12.1994 bis zur Verkündung
der Entscheidung 1. Instanz hinsichtlich des Kindesunterhalts
für die Zeit ab 1.12.1999 bezüglich eines übersteigenden Teilbetrages von
500,- DM monatlich ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt (§ 769
ZPO).
Die tatsächlichen Behauptungen, die die einstweilige Einstellung der
Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung rechtfertigen, sind glaubhaft
gemacht worden (§ 769 ZPO).
Wessels
Richterin
22.O3.2000/ hie
An: Frau Monika Meyer, c/o Henriettenstiftung
Kopie an:
AG Hannover 610 F 4895/99
RA Kalmus, RAin Bauschmann
News:de.soc.familie.vaeter
Stadtjugendamt Lehrte, Herr Schmidt
Mitteilungen: Betr.: Beschluß des AG Hannover v. 20.03.2000
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung über DM
500,00 hinaus
Sehr geehrte Frau Meyer,
aufgrund des von Ihnen beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
des AG Peine vom 29.09.99 bin ich nach wie vor unfähig, Kindesunterhalt zu
zahlen.
Daher ist der Unterhalt in Höhe von DM 500,00 mtl. für Februar und März
rückständig und wird, ohne ein Einlenken Ihrerseits, auch im April von mir
nicht aufgebracht werden können.
Ich versichere ausdrücklich:
Sowie meine Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt sein wird - ob mit oder
gegen Ihren Willen -, werde ich sofort und ohne Verzögerung die
Unterhaltszahlungen für Dennis und Florian wieder aufnehmen.
Sowie genug Geld für die Begleichung der bis dahin aufgelaufenen Rückstände
verfügbar ist, werde ich - ebenfalls unverzüglich - diese Rückstände
ausgleichen.
Sie können sich sicher vorstellen, dass ich weitere Pfändungen befürchte.
Solches Handeln Ihrerseits würde meine Zahlungsunfähigkeit weiter
festschreiben und meine Söhne damit weiterhin ihres Unterhalts berauben.
Ich denke, es ist an der Zeit, die Pfändung vom 29.09.99 freiwillig
zurückzunehmen - ich bitte Sie darum.
Damit setzen Sie ein Zeichen der Entspannung für die kommende Verhandlung
und ich wäre wieder in der Lage, meinen Unterhaltsverpflichtungen - auch für
Julia - nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meyer
Julia wird unterhaltsrechtlich vom Stadtjugendamt Lehrte, Herrn Schmidt,
vertreten. Herrn Schmidt hatte ich schriftlich und mündlich Anfang Februar
darüber informiert, daß ich aufgrund der Pfändungen der Frau Meyer auch den
Unterhalt für Julia nicht aufbringen kann - hoffentlich nur vorübergehend.
Von Herrn Schmidt - der im Gespräch durchaus kooperativ und verständnisvoll
erscheint, leider aber des öfteren anders handelt als er spricht - erhielt
ich die mündliche Zusage, zunächst keine Maßnahmen gegen mich zu ergreifen,
um mir die Klärung meiner Verhältnisse nicht unnötig zu erschweren.
Am Samstag Abend, bei der Rückkehr von der Geburtstagsfeier meiner
Schwiegermutter, fanden wir - in Form eines Zettels - das folgende Schreiben
vor.
Am Montag Mittag stand der freundliche Herr Gerichtsvollzieher erneut vor
unserer Tür (im Gegensatz zu seinem Zettel), traf jedoch nur meine Frau an -
obwohl ich kein Geld dafür erhalte, muß ich trotzdem meine Aufträge erfüllen
und bin dementsprechend häufiger unterwegs.
mfg Peter
Michael Baumann
Gerichtsvollzieher bei dem AG Lehrte
Daimlerstraße 9 /Halle Rechts
31275 Lehrte Tel:0177/2928730
Sprechzeiten: Di 16-17 Uhr /Do 11-12 Uhr
Dienstkonto: 681137-308
Potsbank Hannover Blz:250100 30
DR II
Sehr geehrte (r) Herr / Frau Meyer
In der Sache
Ließ, Julia / Stadtjugendamt Lehrte ./. Sie
liegt mir ein Pfandauftrag -- Haftauftrag -- vor.
Da heute niemand angetroffen wurde, bitte ich Sie in Ihrem Interesse,
morgen - Montag -
am
( ) innerhalb der o. g. Sprechzeit anzurufen
(X) innerhalb der o. g. Sprechzeit in meinem Büro zu erscheinen
( ) in der Zeit zwischen und Uhr im Hause zu sein
Sollten Sie sich nicht bei mir melden
( ) werde ich dem Gläubiger anheimgeben, einen richterlichen
Durchsuchungs-beschluß zu erwirken. Dann kann ich die Wohnung auch in ihrer
Abwesenheit gewaltsam, durch einen Schlosser öffnen lassen
( ) werde ich Ihre Wohnung durch einen Schlosser öffnen lassen -
richterlicher Durchsuchungsbeschluß liegt mir vor! Die nicht unerheblichen
Kosten fallen Ihnen zur Last. Eine weitere Ankündigung muß nicht erfolgen.
Ober - Gerichtsvollzieher
Ich habe heute Nachmittag noch mit dem Gerichtsvollzieher telefoniert.
Er gibt mir eine Woche, um mit dem Jugendamt eine Klärung herbeizuführen. Er
meinte, sein Pfändungsauftrag sei ein Doppelauftrag: Entweder Geld oder
Eidesstattliche Versicherung.
Es geht - nebenbei - um 580,00 DM.
Auch Herrn Schmidt habe ich gesprochen. Ich erinnerte an seine mündliche
Zusage, worauf er erwiderte, er könne schließlich nicht ewig warten. 6
Wochen = ewig?? Ja, das fand er schon sehr lange - er habe schließlich keine
Wahl.
Ich berührte die Frage, wie er sich _nach_ einer Eidesstattlichen
Versicherung meinerseits zukünftige Unterhaltszahlungen vorstellen könne.
Ja, er sehe das Problem, habe aber keine Wahl.
Mit dem Paragraphen 1579 BGB konfrontiert, geriet er soweit aus seinem
"Keine-Wahl-Konzept", dass er mich bei der Änderung des
Pfändungsbeschlusses, der meine Zahlungsunfähigkeit hervorruft, unterstützt.
mfg
Peter
An: Stadtjugendamt Lehrte, Herr Schmidt / Ø news:de.soc.familie.vaeter
Mitteilungen: Betr.: VW 7, Julia Ließ
Sehr geehrter Herr Schmidt,
am 23.11.1999 informierte ich Sie über die gegen mich vorliegende Pfändung,
über die Rolle, die Ihre Mandantin Frau Ließ dabei spielt und dass diese
Pfändung wirksam Unterhaltszahlungen - auch an Julia - verhindert.
Meine letzte Unterhaltszahlung für Julia datiert vom 23.12.1999 für Januar
2000.
Bis zum heutigen Tage bin ich mit DM 558,00 (2x DM 279,00)
Unterhaltszahlungen für Julia im Verzug.
Trotz meiner Zusage, sofort nach Wiederherstellung meiner finanziellen
Leistungsfähigkeit
1. den rückständigen Unterhalt auszugleichen,
2. die Unterhaltszahlungen wieder aufzunehmen,
haben Sie den Gerichtsvollzieher Baumann beauftragt, den rückständigen
Unterhalt einzuziehen.
Nach Auskunft des Gerichtsvollziehers und Ihrer Bestätigung hat er einen
Doppelauftrag: Wenn ich nicht bezahlen kann, muss er von mir die
Eidesstattliche Versicherung erzwingen.
Sie treiben Missbrauch mit dem Unterhaltstitel, den ich - mit Ihrer
Zustimmung - selbst habe aufnehmen lassen.
Ich habe lernen müssen, dass dieses Verhalten allein keinen strafrechtlich
relevanten Tatbestand darstellt. Allerdings muss auch im Unterhaltsrecht
nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehandelt werden.
Wegen einer vergleichsweise geringen Summe wollen Sie mich für nicht
absehbare Zeit geschäftsunfähig machen. Die Konsequenz daraus ist, dass ich
weiterhin keinen Unterhalt zahlen kann - zum Schaden meiner Tochter, meiner
Söhne und meiner Familie.
(Ich erlaube mir hier die Frage, in wessen Interesse Sie handeln...)
Gemäß § 1579 Punkt 4 BGB können Sie mit Ihrem Vorgehen den
Unterhaltsanspruch für meine Tochter verwirken:
§ 1579 BGB
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu
begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung
der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten
gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
1. die Ehe von kurzer Dauer war; der Ehedauer steht die Zeit gleich, in
welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines
gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte,
2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen
Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des
Verpflichteten schuldig gemacht hat,
3. der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
4. der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des
Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,
5. der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum
Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,
6. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm
liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder
7. ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den
Nummern 1 bis 6 aufgeführten Gründe.
Das gemeinschaftliche Kind heißt Julia, berechtigt für die Belange des
Kindes ist Frau Ließ, vertreten durch Sie, der Verpflichtete bin ich.
Ich fordere Sie auf:
Lassen Sie es nicht soweit kommen, das wir uns zum dauerhaften Schaden
meiner Tochter gerichtlich auseinandersetzen müssen. Ich versichere Ihnen
erneut, dass mit der Wiederherstellung meiner Zahlungsfähigkeit alle
Rückstände ausgeglichen werden und - selbstverständlich - die laufenden
Verpflichtungen erfüllt werden. Ziehen Ihren Auftrag an den
Gerichtsvollzieher zurück, damit ich nicht - zusätzlich zu der
vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit - für immer geschäftunfähig werde und
damit ich meine Zusicherung einhalten kann.
> Hebe die Hand und such Dir nen anderen Job. Oder bitte Deinen Chef Dich
> fristlos zu entlassen und dann freiberuflich zu beschaeftigen. Erklaere
ihm,
> dass Du sonst kein Geld mehr hast, arbeiten zu kommen.
> Wenn er Dich braucht, wird er darauf eingehen.
> Jedoch darfst Du die monatliche Rechnung fuer Deinen "Lohn" nicht auf den
> Namen "Peter Meyer" zu schreiben, sondern unter einem Firmennamen!
> Denn dann greifen PfuUeB nicht mehr :-))))))))
Wäre schön, wenn's so wäre...
"Feiberuflich" kann nur eine bestimmte Personengruppe tätig werden (Ärzte,
Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler...), alle anderen müssen
ein Gewerbe anmelden. Das ist dann eine Personengesellschaft mit einem
Gesellschafter unter dem eigenen Namen. Firmennamen gibt es erst bei
juristischen Personen (GmbH, OHG, AG...).
Selbstständig bin ich, meinen "Firmennamen" habe ich als Markenzeichen
eintragen lassen, ich darf mich aber trotzdem nur *Markenzeichen* Peter
Meyer nennen - nicht etwa nur *Markenzeichen*. PfuUeB greifen also leider
doch.
> Wegen 580,-DM die HAnd zu heben ist OK. Das kannst Du dann irgendwann mal
> zurueckzahlen und dann ist der OE hinfaellig.
Wegen 580,-DM die EV bedeutet, daß ich nicht mehr geschäftsfähig bin.
> Hast Du die Hand gehoben, bist Du den Glaeubigern erstmal fuer 3 Jahre aus
> den Haenden geglitten.
> Hat aber den Nachteil, dass Du EC-Karte und Ueberziehungskredit los bist.
> Dann eroeffnest Du bei einer anderen Bank ein Konto und verweigerst der
Bank
> die Erlaubnis, Dich bei der Schufa zu melden.
> Das Konto kannst Du dann zwar nur auf Habenbasis fuehren, aber es kann
> keiner erfahren, wo Du ein Konto hast. Das schuetzt Dich vor weiteren
> Pfaendungen.
> Mir hat mal einer erzaehlt, dass er schwarz arbeitet und seinen Kunden
ganz
> normale Rechnungen schreibt. Er sagte mir aber auch, dass er keine
> Rechnungskopie, oder keinen Einkaufsbeleg aufhebt und auch sonst nichts in
> der Wohnung hat, was auf seine Kunden, Lieferanten oder gar seine
> Bankverbindung schliessen laesst!
> Er meinte, dass haette dann den Vorteil - so er einmal eine
Hausdurchsuchung
> haette - koennte man ihm nicht in die Tinte pissen. Der Typ hinterlies den
> Eindruck, dass es ihm finanziell gut ging.
> Nun, er meinte auch, wenn ihm der Staat nicht mehr als 1.000,-DM im Monat
> zum "Leben" laesst, muss er sich halt etwas einfallen lassen, um nicht zu
> verrecken.
>
> Tja, irgendwie kann ich ihn gut verstehen :-)
Ich auch - entspricht vielen ratschlägen, die mir gegeben werden...
Dummerweise habe ich für mein eigenes Leben bestimmte Regeln aufgestellt:
Ohne ein "Prinzipienreiter" zu sein, will ich doch von einigen Punkten nicht
abweichen. Dazu gehören einige -keits: Gradlinig-, Verläßlich-, Aufrichtig-.
Zudem kann ich nicht einsehen, das Gesetze, die angeblich zum Schutz meiner
Kinder da sind, mich zu Versteckspielen zwingen wollen...
> Ach ja, seine Ex, die ihn dahin trieb - bekommt so seit Jahren keinen
> Unterhalt.
> Hat die dumme Kuh sich selbst angeschissen - hihi.
>
> Tschuess
> Caligula
Es muß doch möglich sein, _Beides_ zu tun: Unterhalt zahlen _und_ eine
menschenwürdige Existenz führen...
Gruß
Peter
In dem anstehenden Unterhaltsverfahren habe ich - nach diesen Erlebnissen -
ein Ziel:
Keine Unterwerfung in die sofortige Vollstreckung aus dem neuen Titel.
Mein RA sagt, ein Titel ist ein Titel, auch ohne diese Unterwerfung -
trotzdem schwierig, da so üblich.
Habt Ihr Erfahrungen / Kenntnisse?
mfg
Peter
mfg
Peter
mfg
Peter
Hi Peter,
>Selbstständig bin ich, meinen "Firmennamen" habe ich als
>Markenzeichen
>eintragen lassen, ich darf mich aber trotzdem nur *Markenzeichen*
>Peter
>Meyer nennen - nicht etwa nur *Markenzeichen*. PfuUeB greifen also
>leider
>doch.
Mache Folgendes. Gründe eine GBR mit einem stillen Partner,
der nichts leistet, und eine Mark Gewinn pro Jahr bekommt.
Dieser Partner heist Friedrich Müller.
Die Gesellschaft heisst dann *Markenzeichen* Friedrich
Müller & Partner. Der Partner bist Du.
Glaub es mir das ist möglich, ich hatte eine GBR mit
Friedrich Müller & Partner International.
Ich kann Dir einen brutal gewitzten Steuerberater nennen,
der Dir die richtige Konstellation hinlegt. Ein Goldstück,
den ich nur siedend heiss empfehlen kann.
Und innerhalb der GBR rechne so viel wie möglich auf
Geschäftskosten ab. Viele Bewirtungen z.B., dann brauchst Du
für Dein Essen nichts mehr zu bezahlen und natürlich
Firmenwagen. Schaff Dir einen Fernseher für die Firma an,
lass ihn dort eine Weile, und verkaufe Ihn an Dich dann für
peanuts, weil er für Präsentationen nicht geeignet war. Und
so weiter.....
>> Wegen 580,-DM die HAnd zu heben ist OK. Das kannst Du dann
>irgendwann mal
>> zurueckzahlen und dann ist der OE hinfaellig.
>
>Wegen 580,-DM die EV bedeutet, daß ich nicht mehr geschäftsfähig
>bin.
Das kann doch von Vorteil sein. Siehe Steuerberater. Frag
Ihn.
>Ich auch - entspricht vielen ratschlägen, die mir gegeben werden...
>Dummerweise habe ich für mein eigenes Leben bestimmte Regeln
>aufgestellt:
>Ohne ein "Prinzipienreiter" zu sein, will ich doch von einigen
>Punkten nicht
>abweichen. Dazu gehören einige -keits: Gradlinig-, Verläßlich-,
>Aufrichtig-.
klingt so nach mir, hast Du kopiert?:-)
Im Ernst, Deine Frau denkt ja nicht so oder? Also gehe mal
ein wenig von Deinem hohen Grade des Anstandes ab, tut Dir
sicher dann auch gut. Dabei kannst Du Deine Prinzipien gerne
behalten, aber lass mal nur 10% weniger bei Dir zu.
>Zudem kann ich nicht einsehen, das Gesetze, die angeblich zum
>Schutz meiner
>Kinder da sind, mich zu Versteckspielen zwingen wollen...
Ja das ist so eine Sache.
1. Vergiss es, schluck den Stein Runter und zahle. du hast
den Glauben an Gerechtigkeit verloren, aber Du überlebst.
2. Verstecken, aber, Du sagtest ja schon this is a no go.
3. irgendwoher Geld bekommen, diese Frau einmalig auszahlen,
was sehr weht tut, keine Frage, denn verdient hat sie sich
das im doppelten Sinne nicht, aber danach ist Friede
angesagt. Meine persönliche Therapie, die für mich am Besten
ist. Denn ich muss Recht nicht beugen, mich nicht
verstecken, kann meine prinzipien behalten, mich wieder auf
meine leistungsfähigkeit konzentrieren, meinem kind ins
Gesicht sehen, darf es sogar halbwegs regelmässig sehen,
habe wieder Geld, kann wieder Lachen und das leben macht
wieder Freude.
Gruß
Christoph
>1. Vergiss es, [...]
>2. Verstecken, [...]
>3. irgendwoher Geld bekommen, [...]
Deine Philosophie erstaunt mich immer wieder, Chris.
Hut ab!
Paul
danke...:-))
>>Zudem kann ich nicht einsehen, das Gesetze, die angeblich zum
>>Schutz meiner
>>Kinder da sind, mich zu Versteckspielen zwingen wollen...
>Ja das ist so eine Sache.
>1. Vergiss es, schluck den Stein Runter und zahle. du hast
>den Glauben an Gerechtigkeit verloren, aber Du überlebst.
So wird's kommen...
>2. Verstecken, aber, Du sagtest ja schon this is a no go.
Korrekt.
>3. irgendwoher Geld bekommen, diese Frau einmalig auszahlen,
Geht nicht (Kindesunterhalt), will sie aber auch nicht (meine Erfahrung mit
ihr in anderen , ähnlichen Bereichen): Macht ist ihr wichtig...
>was sehr weht tut, keine Frage, denn verdient hat sie sich
>das im doppelten Sinne nicht,
...wäre aber kein Thema...
>aber danach ist Friede
>angesagt. Meine persönliche Therapie, die für mich am Besten
>ist. Denn ich muss Recht nicht beugen, mich nicht
>verstecken, kann meine prinzipien behalten, mich wieder auf
>meine leistungsfähigkeit konzentrieren, meinem kind ins
>Gesicht sehen, darf es sogar halbwegs regelmässig sehen,
>habe wieder Geld, kann wieder Lachen und das leben macht
>wieder Freude.
Du hast völlig Recht - leider habe ich dafür 2x mit den falschen
Partnerinnen angebändelt.
Beide reagieren auf meine Nachgiebigkeit mit neuen, weiterführenden
Forderungen - Vernunft wird von ihnen als Schwäche ausgelegt und -genutzt.
Trotzdem gibt es wieder Hoffnung:
Die mich finanziell blockierende Pfändung (Frau Meyer) weicht auf, der
Gerichtsvollzieher (Jugendamt) hat mich heute besucht und wird mir durch
Hinauszögern helfen (es ist ja alles "nur" eine Zeitfrage...), selbst Herr
Schmidt vom Jugendamt hat erkannt, daß er diesmal wohl doch den falschen
Baum anbellt und hilft mir bei dem so nötigen Zeitgewinn.
mfg
Peter
Sehr geehrte Frau Wessels,
zunächst vielen Dank für den Termin.
Sie weisen darauf hin, dass ich meine verminderten Einkünfte nicht
ausreichen substantiiert habe.
Ich möchte - um Missverständnisse zu vermeiden - erreichen, dass alle
Beteiligten von den gleichen Dingen reden.
Darum erläutere ich im Folgenden die Grundlagen, nach denen ich mein Gewerbe
betreibe.
Ich weise darauf hin, dass ich im Zuge meiner Ausbildung zum
Verkaufsbeauftragten Seminare über Vertrags- und Firmenrecht besucht habe.
(Dies war nötig, um Fehler bei Vertragsabschlüssen zu vermeiden.) Sollten
meine Informationen heute nicht mehr zutreffen oder sich rechtliche
Grundlagen, nach denen ich handele, geändert haben, bitte ich, meine hier
geschilderte Auffassung zu korrigieren.
1.Ich betreibe einen Gewerbebetrieb nach § 14 / § 65c GewO.
Für diesen Betrieb ist - außer der Gewerbeanmeldung - keine weitere
Eintragung etwa im Handels- oder Genossenschaftsregister notwendig.
Handelsrechtlich bin ich ein Schein- oder Minder-Kaufmann.
2.Danach bin ich nicht durch gesetzliche Vorschriften zu einer
Finanzbuchhaltung verpflichtet.
Meine Buchführung unterliegt daher den Vorschriften des
Einkommensteuergesetzes.
§ 4 Abs. 3 EStG:
_Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet
sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, können als
Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
ansetzen..._
Die Pflicht zur Finanzbuchhaltung setzt erst ab einem jährlichen Umsatz von
mehr als 500.000,--DM ein.
Daraus ergibt sich:
Ich kann meine Einnahmen nur durch die Einnahmen/Überschussrechnung (EAR)
nachweisen.
Eine Verifizierung meiner EAR erfolgt durch den ESt-Bescheid des zuständigen
Finanzamtes.
Meine EAR liegt Ihnen vor, ein Steuerbescheid liegt auch mir noch nicht vor.
Meine EAR weist Einnahmen und Ausgaben sowie den Gewinn vor Steuern aus.
Zu den Ausgaben gehören nach § 7 EStG auch Anlagen, die - zum Teil -
abgeschrieben werden müssen.
Anlagen teilen sich in 2 Bereiche: Wirtschaftsgüter und Geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG).
GWG sind abnutzbare, bewegliche und selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter
bis zu einem Nettowert von DM 800,00. Je nach Finanzamt müssen sie als
Anlagen aufgeführt werden oder einfach als Betriebsausgaben.
In meinem Fall ist also beispielsweise ein Aktenregal für DM 99,00 ein GWG
und wird als Anlage aufgeführt, da es über mehrere Jahre genutzt wird. Als
GWG wird das Regal im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Anders verhält es sich beispielsweise mit meiner Zeichenmaschine (PC) mit
einem Anschaffungswert von DM 6.000,00 : Nach ständiger Finanzrechtsprechung
beträgt hier die Nutzungsdauer 2 Jahre. Vereinfachend heißt das in meinem
Fall, dass 1999 und 2000 jeweils DM 3.000,00 abgeschrieben, d.h. als
Betriebsausgabe gebucht werden.
Gleiches gilt für Drucker, Laufwerke oder Monitore, die, obwohl preislich
ein GWG, nicht selbständig bewertbar sind - sie funktionieren nur mit dem
PC.
Anschaffungskosten für einen PKW werden über 5 Jahre abgeschrieben.
Es gibt bei Abschreibungen noch Sonderregeln wie die Vereinfachungsregel bei
Anschaffungen in der zweiten Jahreshälfte oder die Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlere Betriebe, die am Prinzip der Abschreibung
jedoch nichts ändern.
Die Auswirkung von Abschreibungen auf mein Portemonnaie ist nachvollziehbar:
Im Jahr der Anschaffung wird mein Gewinn höher ausgewiesen als er
tatsächlich ist (ich habe die Anschaffungskosten ja komplett bezahlt), in
den - entsprechenden - Folgejahren wird mein Gewinn dementsprechend
niedriger ausgewiesen, als er tatsächlich ist (ich bezahle die
Abschreibungssummen nicht mehr).
Auf meine Situation und die Unterhaltsermittlung bezogen schmerzt z.B. der
PC, den ich im vergangenen Jahr voll bezahlt habe, ohne dass die Ausgabe in
voller Höhe einkommensmindernd ist.
Bitte verstehen Sie mich recht: An meiner Einkommensermittlung kann ich
nichts ändern, ich will auch nicht irgendwelche Schlupflöcher öffnen, um
mein unterhaltsrelevantes Einkommen zu drücken. (Ich weise hier noch einmal
auf meine freiwillig aufgenommenen Zahlungen hin!) Über einen längeren
Zeitraum betrachtet, relativiert sich das ohnehin.
Allerdings kann ich auch keine juristischen Spitzfindigkeiten akzeptieren,
die mein Einkommen höher machen sollen, als es ist.
Entgegen dem Hinweis der Gegenseite auf einen 20 Jahre alten Beschluss
verweise ich in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des OLG München vom
15.11.1995 - 12 UF 1301/95 -, §§ 260, 1580, 1605 Abs. 1 BGB, § 2 EstG, Fam
RZ 1996, 5, in dem das Problem der Auskunftserteilung von Selbstständigen
behandelt wurde. Hier wird die Einnahmen-/Überschussrechnung als
vollständiges Auskunftsmittel benannt.
Fakt ist: wenn ich 10,- DM in der Tasche habe, kann ich 10,- DM ausgeben -
nicht mehr.
Ich hoffe, meine Aussage hat jetzt genug Substanz.
Zusätzlich:
Ich hatte Sie gebeten, die Unterlagen des AG Peine über den PfuÜB vom
29.09.99, Az. 1447-8-23 M 7366/99, anzufordern.
Dies ist nicht geschehen.
Ich stelle hiermit offiziell den Antrag,
*die Unterlagen des AG Peine, PfuÜB v. 29.09.99, Az. 1447-8-23 M 7366/99
anzufordern und in die laufende Unterhaltsabänderungsklage mit
einzubeziehen.*
Diese Unterlagen substantiieren meine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit
seit dem 01.10.99, woraus sich für das Jahr 1999 ein vermindertes Einkommen
und damit insgesamt eine verminderte Leistungsfähigkeit ergibt.
In diesem Zusammenhang ein Zitat (ich stelle das bewusst nur in den
Raum...):
Bürgerliches Gesetzbuch - § 1579
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu
begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung
der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten
gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
1.die Ehe von kurzer Dauer war; der Ehedauer steht die Zeit gleich, in
welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines
gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte,
2.der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen
Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des
Verpflichteten schuldig gemacht hat,
3.der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
*4.der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des
Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat, *
5.der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum
Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,
6.dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm
liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder
7.ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern
1 bis 6 aufgeführten Gründe.
Nachtrag: Um mich nicht erneut einem Missbrauchsvorwurf auszusetzen (davon
habe ich für mein ganzes Leben genug!!), möchte ich Ihnen die Kopierarbeiten
ersparen und sende dieses Schreiben außer wie immer an meinen Rechtsanwalt
auch an die gegnerische Anwältin. Ich hoffe, das Ihnen ersparte Porto kann
als kleine Entschädigung für die durchgeführten Kopierarbeiten dienen.
Mit freundlichen Grüßen
pm
Peter Meyer ./. Monika Meyer u.a.
hat die Richterin Wessels am 28.03.2000 folgende Verfügung getroffen:
Termin zur Dienstag, den 02.05.2000, wird bestimmt auf
Datum
Uhrzeit 09.30 Uhr
Im Gerichtsgebäude Volgersweg 1
Saal/Raum 2290
Der Kläger wird darauf hingewiesen, daß er seine verminderten Einkünfte
nicht ausreichend substantiiert hat.
Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass eine verminderte
Leistungsfähigkeit des Klägers sich allein aus der Tatsache ergeben dürfte,
daß er nunmehr auch gegenüber den Kindern Julia und Sara zu Unterhalt
verpflichtet ist.
Sie werden hiermit zu dem oben angegebenen Termin geladen.
am *19.04.00* rotierten meine Finger
ueber der Tastatur...
U> Termin zur Dienstag, den 02.05.2000, wird bestimmt auf Datum Uhrzeit
U> 09.30 Uhr Im Gerichtsgebaeude Volgersweg 1 Saal/Raum
Ich muss am 2.5. um 12 Uhr in Langenhagen am Flughafen sein.
Es prickt mich schon, aber 9.30 Uhr hiesse Abfahrt BS 8 Uhr. Und
am Nachmittag muss ich noch den 80ten Geburtstag meines Vaters
'begleiten'...
U> Der Klaeger wird darauf hingewiesen, dass er seine verminderten
U> Einkuenfte nicht ausreichend substantiiert hat.
Hoert sich an wie: der Klaeger benoetigt kein Auto, er faehrt mit
dem Fahrrad zur Arbeit.
Dazu hatte unser Anwalt nur 'nein, dem ist nicht so' geantwortet,
das wurde auch als 'nicht ausreichend substantiiert' ver-/beurteilt.
U> Sie werden hiermit zu dem oben angegebenen Termin geladen.
Oeffentlich oder nicht oeffentlich?
Charmantes Naechtle noch
Angelika
E-Mail: <mas...@uli.escape.de>
Angelika Mastall <Angelika...@uli.escape.de> schrieb in im Newsbeitrag:
wgcid$2$g241$h570$i5$j612...@uli.escape.de...
file://Hallo Peter, .
> U> Sie werden hiermit zu dem oben angegebenen Termin geladen.
>Oeffentlich oder nicht oeffentlich?
Weiß ich nicht...
Muß "nichtöffentlich" auf der Ladung stehen? Wenn ja, dann ist der Termin
öffentlich - es steht nämlich nichts drauf.
Allerdings muß der Termin verschoben werden: Ärgerlicherweise (weil ich ja
drängele) kann _mein_ Anwalt am 2.5. nicht. Neuer Termin ist noch nicht
bekannt.
mfg pm
vielleicht ist dies einer meiner letzten Beiträge...
Mit freundlichen Grüßen
peter
(Namen durch Synonyme ersetzt)
--------------------------------------------
26.04.2000/P
Ex1 ./. dto., Peter - Unterlassung
Sehr geehrter Herr Meyer,
mein an Ihre Prozessbevollmächtigten gerichtetes Schreiben vom 14.04.2000
wurde von der Kanzlei mit dem Bemerken zurückgesandt, dass insoweit von
Ihnen kein Mandat erteilt wurde. Als Anlage reiche ich aufgrund dessen mein
Originalschreiben vom 14.04.2000 an Sie weiter. Die Ihnen auf Seite 2
gesetzten Fristen verlängere ich hiermit bis zum 09.05.2000. Gehen mir Ihre
Erklärungen bis zu diesem Termin nicht zu, werden die angekündigten
gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
RAin
Rechtsanwältin
---------------------------------------------
14.04.2000/P
Ex1 ./. dto., Peter - Unterlassung
Sehr geehrte Herren Kollegen,
ich wende mich heute in einer Angelegenheit an Sie, über die ich persönlich
sehr erschüttert bin. Ich gehe davon aus, dass Sie Herrn Peter Meyer auch in
dieser Angelegenheit vertreten werden. Sollte dieses nicht der Fall sein,
bitte ich Sie, dieses Schreiben an Herrn Peter Meyer zwecks Beantwortung
weiterzuleiten.
Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt sein dürfte, hat Ihr Mandant den
gesamten Schriftverkehr in der Auseinandersetzung meiner Mandantin mit Ihrem
Auftraggeber in das Internet gescannt. Hierbei hat er nicht nur unseren
Schriftverkehr, sondern auch die Auseinandersetzung mit Ex2 mit in das
Internet gegeben.
Neben dem gesamten Schriftverkehr hat er eigene Äußerungen und Bemerkungen
beigefügt. Hierbei hat er nicht davor zurückgescheut, sämtliche Namen aller
Beteiligten - auch die seiner Kinder - vollständig zu nennen. Leider
enthalten die eingescannten Äußerungen Ihres Mandanten im Internet auch
unwahre Behauptungen, wie z. B. unter der Message 29 of 35 vom 20.03.2000,
wo er wortwörtlich schreibt: ,,... Anfang Mai 1999 erstattete Frau Ex2 (=
meine Mandantin) Anzeige wegen Missbrauchs gegen mich. Bei der ersten
Vernehmung behauptete sie, Frau Ex1 hätte ihr gegenüber behauptet, ich hätte
meinen Sohn Dennis missbraucht. Frau Ex1 unterstützte diese Anzeige mit
eigener Aussage sowie mit den Aussagen meiner Söhne. Ich unterstelle die
begleitende Beratung durch Frau RAin bei dieser Anzeigerei, obwohl diese
nicht in Erscheinung trat." Diese Darstellung Ihres Mandanten entspricht
nicht den Tatsachen. Meine Mandantin hat Ihren Auftraggeber wegen
Missbrauchs nicht angezeigt, sondern wurde lediglich im Rahmen eines
laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Ihren Auftraggeber als Zeugin geladen.
Hier hat sie ihre Aussage getätigt. Ich für meine Person bin in dieser
Angelegenheit überhaupt nicht informiert gewesen, Ex1 hat mir ihre
Vernehmung als Zeugin lediglich mitgeteilt.
Darüber hinaus muss klargestellt werden, dass aus den weiteren von Ihrem
Mandanten ins Internet gegebenen Informationen sehr deutlich zu erkennen
ist, wer sich hinter ,,Ex1, Ex2 und der RAin" verbirgt.
Mit der Einspeisung dieser sämtlichen Daten ins Internet - nach meiner
Kenntnis handelt es sich um über 2.000 Seiten - hat Herr Meyer unstreitig
das Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin und seiner Kinder D. und
F. verletzt, sowie den Namensschutz nicht beachtet. Auch hat er sich
durch die Veröffentlichung der unwahren Tatsachen verleumderisch gehandelt.
Die strafrechtliche Seite dieses Handelns wird die Staatsanwaltschaft
prüfen.
Darüber hinaus ist Herr Meyer verpflichtet, solche Verhaltensweisen in
Zukunft zu unterlassen und vor allen Dingen, die Veröffentlichung im
Internet wieder zu entfernen. Mit diesem Anliegen wende ich mich an Ihren
Mandanten:
Herr Meyer wird hiermit namens und in Vollmacht meiner Auftraggeberin
aufgefordert, mir binnen einer Frist von 10 Tagen, d.h. bis spätestens zum
25.04.2000 schriftlich gegenüber zu erklären, daß er es in Zukunft
unterlässt, die in der familienrechtlichen Auseinandersetzung sowie weiteren
persönlichen Auseinandersetzungen mit seiner geschiedenen Frau und seinen
Kindern erhaltenen Schriftsätze und Schreiben zu veröffentlichen. Dieses
darf weder im Internet noch durch andere Medien geschehen.
Darüber hinaus wird Ihr Mandant namens und in Vollmacht meiner
Auftraggeberin aufgefordert, innerhalb der nächsten 10 Tage, d.h. bis
spätestens zum 25.04.2000 sämtliche meine Mandantin und die gemeinsamen
Kinder D. und F. betreffenden Äußerungen und Veröffentlichungen der
jeweiligen Schreiben und Schriftsätze aus dem Internet zu entfernen. Herr
Meyer wird aufgefordert, mir dieses bis zum 26.04.2000 nachzuweisen.
Sollten mir die entsprechenden Erklärungen nicht fristgerecht vorliegen,
werde ich im Interesse meiner Mandantin gerichtliche Schritte einleiten
müssen und insofern eine einstweilige Verfügung beantragen.
Erlauben Sie mir zu guter Letzt den Hinweis, dass ich entsetzt über die
Verhaltensweisen Ihres Mandanten bin. Wie kann ein verantwortungsvoller
Vater die Auseinandersetzung über unterhaltsrechtliche Fragen und die
Belange seiner Kinder im Internet veröffentlichen, wenn er doch davon
ausgehen muss, dass sämtliche Freunde und Schulkameraden seiner Söhne (15
Jahre und 17 Jahre) im Internet surfen und die Gefahr besteht, dass diese
diese umfangreichen Eintragungen finden. Kann sich Herr Meyer nicht
vorstellen, welche Qualen seine Kinder dann zu ertragen hätten? Meine
Mandantin hat sich immer bemüht, die Kinder aus den Streitigkeiten der
Eltern herauszuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
RAin
Rechtsanwältin
mfg
peter
-----------------------------
Kopie: AG Hannover, G-Nr.: 610 F 4895/99, zur Kenntnis
Kopie: news: de.soc.familie.vaeter
IHR ZEICHEN MEIN ZEICHEN BETRIFFT DATUM
00/10152 B00 mey Unterlassung 27. April 2000
"Erst wenn TäterInnen befürchten müssen, durch öffentliche Diskussion ihres
Verhaltens
eigene Nachteile zu haben, werden sie sich etwas bremsen."
Sehr geehrte Frau RAin,
das vorangestellte Zitat stammt nicht von mir. Ich empfinde es als so
treffend, dass ich es diesem Schreiben als Motto voranstelle - das
Einverständnis des Urhebers voraussetzend.
Sie stellen die Behauptung auf, ich hätte Ihre Mandantin der "Anzeige wegen
Missbrauchs gegen mich" beschuldigt. Im folgenden Absatz stellen Sie klar,
dass "sehr deutlich zu erkennen ist, wer sich hinter >Ex1, Ex2, und der
RAin< verbirgt.
Hinter >Ex2< verbirgt sich Ex2. Ich fordere Sie auf, mir Ihr Mandat für Ex2
nachzuweisen.
Andernfalls muss ich darauf bestehen, dass Sie diese Behauptung zurücknehmen
und in Zukunft unterlassen.
Ich habe nie behauptet, Ihre Mandantin Ex1 hätte mich wegen Missbrauchs
angezeigt.
Ich danke Ihnen für die Richtigstellung: Entgegen meiner Unterstellung
"begleitende Beratung" bei den Missbrauchs-Aussagen stellen Sie richtig,
dass Sie nicht informiert waren - Ihnen wurde die Vernehmung als Zeugin von
Ex1 nur mitgeteilt.
Dies akzeptiere ich und berichtige meine Unterstellung.
Ich habe mir die Mühe gemacht und meine Beiträge in der NG gezählt. In
insgesamt 3 Verzweigungen habe ich insgesamt 25 Beiträge veröffentlicht.
Das sind 12 Diskussionsbeiträge, 7 mit einer erläuternden Einleitung
versehene und 6 unkommentierte Schriftsätze, alle 13 entweder an mich
gerichtet, mich betreffend oder von mir verfasst.
Davon ausgehend, dass ein Beitrag aus einer Seite, ein Schriftsatz im
Schnitt aus 2 Seiten besteht, zähle ich 12 + 26 = 38 Seiten. Also machen Sie
bitte mit Ihrer "Kenntnis von 2000 Seiten" keine Panik.
Ich verstehe Ihr Schreiben als Drohung, mir die freie Äußerung meiner
Meinung verbieten zu lassen.
Da das Verfahren zur Abänderung des Unterhalts öffentlich und von
öffentlichem Interesse ist, sehe ich keinen Anlass, die von Ihnen
geforderten Erklärungen abzugeben. Ebenso öffentlich und von öffentlichem
Interesse sind Ihre widerrechtlichen Pfändungen. Auch hier sehe ich keinen
Anlass, die von Ihnen geforderten Erklärungen abzugeben.
Dagegen verweise ich noch einmal auf Ihre w.o. aufgegriffenen
Richtigstellung und erkläre ausdrücklich mein Bedauern darüber, dass ich
Ihnen die "begleitende Beratung" unterstellt habe. Diese meine Äußerung
nehme ich zurück.
Ihre "persönliche Erschütterung" und Ihr "Entsetzen" entlocken mir milde
Ironie:
Wie erschüttert und entsetzt (im Interesse meiner Söhne) waren Sie denn, als
diese zu einem möglichen Missbrauch durch ihren Vater polizeilich befragt
wurden?
Wie erschüttert und entsetzt sind Sie darüber, dass Sie (im Auftrage der
Mutter) durch Ihre Pfänderei regelmäßige Unterhaltszahlungen vereiteln?
Heißt *das* für Sie, "Meine Mandantin hat sich immer bemüht, die Kinder aus
den Streitigkeiten der Eltern heraus zu halten"?
> Liebgewordene Diskussionsteilnehmer und Mitbetroffene,
>
> vielleicht ist dies einer meiner letzten Beiträge...
hoffentlich nicht
> Neben dem gesamten Schriftverkehr hat er eigene Äußerungen und Bemerkungen
> beigefügt. Hierbei hat er nicht davor zurückgescheut, sämtliche Namen
aller
> Beteiligten - auch die seiner Kinder - vollständig zu nennen.
Ja und?
> Leider
> enthalten die eingescannten Äußerungen Ihres Mandanten im Internet auch
> unwahre Behauptungen,
Wie ich im anderen Beitrag sehe, hast Du das ja widerlegt.
Das ist meines Wissens das einzige Risiko bei solchen Aktionen:
a) Sich durch unwahre Behauptungen (Verleumdung) strafbar zu machen, darum
sollte sorgfältig und unmissverständlich formuliert werden.
b) Sich durch Ehrverletzung (=Beleidigung) strafbar zu machen, darum sollte
möglichst sachlich berichtet werden. Die Zusammenstellung kann ja geeignet
sein, dass sich jeder sein eigenes moralisches Urteil bilden kann ;-)
> Mit der Einspeisung dieser sämtlichen Daten ins Internet - nach meiner
> Kenntnis handelt es sich um über 2.000 Seiten - hat Herr Meyer unstreitig
> das Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin und seiner Kinder D. und
> F. verletzt, sowie den Namensschutz nicht beachtet.
Lass Dir die Paragraphen nennen.
> Herr Meyer wird hiermit namens und in Vollmacht meiner Auftraggeberin
> aufgefordert, mir binnen einer Frist von 10 Tagen, d.h. bis spätestens zum
> 25.04.2000 schriftlich gegenüber zu erklären, daß er es in Zukunft
> unterlässt, die in der familienrechtlichen Auseinandersetzung sowie
weiteren
> persönlichen Auseinandersetzungen mit seiner geschiedenen Frau und seinen
> Kindern erhaltenen Schriftsätze und Schreiben zu veröffentlichen. Dieses
> darf weder im Internet noch durch andere Medien geschehen.
Auch hier: Lass Dir die Paragraphen nennen.
Kann sie nicht verbieten. Die zwei mir bekannten Vorschriften greifen nicht:
Briefgeheimnis verbietet nur, sich unbefugt Kenntnis vom Inhalt eines
Schreibens zu verschaffen.
Urheberrecht schützt NICHT geschäftliche Briefe (also auch keine
Anwaltsbriefe) oder Gerichtsurteile.
Persönliche Briefe sind zwar nicht durch Gesetze, aber vielleicht durch
Persönlichkeitsrecht geschützt.
Das Persönlichkeitsrecht ist nicht durch Gesetze, aber durch gängige
Rechtsprechung definiert.
Es ist wie verhext: Immer wieder komm ich ein paar Tage zu spät. Ich habe
durch meinen eigenen Unterlassungsprozess einen Artikel "Die Macht des
Internet als Pranger" samt Links in Vorbereitung, in dem obiges
ausführlicher erläutert wird.
http://www.gaiser.de/Text/Online/Brief.Htm zum Briefgeheimnis
http://www.compuserve.de/recht/gesetze/urhg/s2.html zum Urheberrecht
http://www.compuserve.de/recht/gesetze/urhg/p5.html
Ein weiterer Link zum Persönlichkeitsrecht geht Dir per Mail zu.
Ich habe zwar nicht den Eindruck, dass Dein Verhalten gegen das
Persönlichkeitsrecht verstößt, aber ich will hier keine Spitzel auf
Möglichkeiten hinweisen, bevor Du Gelegenheit hattest, Deine Seiten
daraufhin zu überprüfen.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de/Peter/Peter.htm
Spruch des Monats 2000-04:
Es ist nicht genug, die Gerechtigkeit auf deiner Seite zu haben,
es ist entscheidend, stark genug zu sein, um sie zu verteidigen.
(Chaime Herzog)
> Sehr geehrte Frau RAin,
>
> das vorangestellte Zitat stammt nicht von mir. Ich empfinde es als so
> treffend, dass ich es diesem Schreiben als Motto voranstelle - das
> Einverständnis des Urhebers voraussetzend.
Gern erteilt.
> Sie stellen die Behauptung auf, ich hätte ...
> Ich fordere Sie auf, mir Ihr Mandat für Ex2 nachzuweisen.
> Andernfalls muss ich darauf bestehen, dass Sie diese Behauptung
> zurücknehmen und in Zukunft unterlassen.
Prima. Mit den eigenen Waffen schlagen.
> Ich danke Ihnen für die Richtigstellung: Entgegen meiner Unterstellung
> "begleitende Beratung" bei den Missbrauchs-Aussagen stellen Sie richtig,
> ... Dies akzeptiere ich und berichtige meine Unterstellung.
Damit bezichtigst Du Dich einer "Unterstellung". "Darstellung" klingt
weniger negativ.
Das wären die Feinheiten, die sich im Lauf von Erfahrung einstellen ;-)
Ein guter Schachzug wäre vielleicht auch ein Hinweis auf jeder Seite etwa in
der Art (jetzt mal schnell ins Unreine):
"Sollte jemand meinen, dass Details meiner Darstellung sachliche Fehler
enthalten, so bitte ich um Mitteilung samt Argumenten oder Nachweisen.
Sollte mir trotz beträchtlicher Sorgfalt ein sachlicher Fehler unterlaufen
sein, werde ich den selbstverständlich berichtigen."
Was meinen andere dazu?
> Ich habe mir die Mühe gemacht und meine Beiträge in der NG gezählt. ...
> Davon ausgehend, dass ein Beitrag aus einer Seite, ein Schriftsatz im
> Schnitt aus 2 Seiten besteht, zähle ich 12 + 26 = 38 Seiten.
> Also machen Sie bitte mit Ihrer "Kenntnis von 2000 Seiten" keine Panik.
Die bekommen eben Angst. In einer aussichtslosen Lage muss halt übertrieben
werden.
> Ich verstehe Ihr Schreiben als Drohung, mir die freie Äußerung meiner
> Meinung verbieten zu lassen.
> Da das Verfahren zur Abänderung des Unterhalts öffentlich und von
> öffentlichem Interesse ist, sehe ich keinen Anlass, die von Ihnen
> geforderten Erklärungen abzugeben. Ebenso öffentlich und von öffentlichem
> Interesse sind Ihre widerrechtlichen Pfändungen. Auch hier sehe ich keinen
> Anlass, die von Ihnen geforderten Erklärungen abzugeben.
Exakt.
Und gut formuliert.
> Wie erschüttert und entsetzt sind Sie darüber, dass Sie (im Auftrage der
> Mutter) durch Ihre Pfänderei regelmäßige Unterhaltszahlungen vereiteln?
> Heißt *das* für Sie, "Meine Mandantin hat sich immer bemüht, die Kinder
aus
> den Streitigkeiten der Eltern heraus zu halten"?
Doppelmoral durch sachliche Gegenüberstellung aufzuzeigen ist immer gut.
;-))
> "Peter Becker" schrieb:
> > Peter Meyer <MeyPlan.P...@t-online.de>
> Auch hier: Lass Dir die Paragraphen nennen.
> Kann sie nicht verbieten. Die zwei mir bekannten Vorschriften greifen
nicht:
> Briefgeheimnis verbietet nur, sich unbefugt Kenntnis vom Inhalt eines
> Schreibens zu verschaffen.
> Urheberrecht schützt NICHT geschäftliche Briefe (also auch keine
> Anwaltsbriefe) oder Gerichtsurteile.
> Persönliche Briefe sind zwar nicht durch Gesetze, aber vielleicht durch
> Persönlichkeitsrecht geschützt.
> Das Persönlichkeitsrecht ist nicht durch Gesetze, aber durch gängige
> Rechtsprechung definiert.
>
>
> Es ist wie verhext: Immer wieder komm ich ein paar Tage zu spät. Ich habe
> durch meinen eigenen Unterlassungsprozess einen Artikel "Die Macht des
> Internet als Pranger" samt Links in Vorbereitung, in dem obiges
> ausführlicher erläutert wird.
> http://www.gaiser.de/Text/Online/Brief.Htm zum Briefgeheimnis
> http://www.compuserve.de/recht/gesetze/urhg/s2.html zum Urheberrecht
> http://www.compuserve.de/recht/gesetze/urhg/p5.html
>
> Ein weiterer Link zum Persönlichkeitsrecht geht Dir per Mail zu.
> Ich habe zwar nicht den Eindruck, dass Dein Verhalten gegen das
> Persönlichkeitsrecht verstößt, aber ich will hier keine Spitzel auf
> Möglichkeiten hinweisen, bevor Du Gelegenheit hattest, Deine Seiten
> daraufhin zu überprüfen.
Ihr müsst noch in Richtung Datenschutz recherchieren. Ich habe da mal in
einem Vortrag zum Thema Datenschutz etwas über das "Informationelle
Selbstbestimmungsrecht" gehört.
Das ist so zu verstehen, dass Daten, die Personen über sich selbst in der
Öffentlichkeit bekannt gegeben haben und damit für jedermann zugänglich
gemacht haben, dass dann auch *jeder Andere* diese Daten verwenden darf.
Also, wenn ich meine Adresse im Telefonbuch veröffentliche, darf sie jeder
verwenden, weil ich alleine durch diese Veröffentlichung mein Einverständnis
dazu gegeben habe, dass jeder diese Daten verwenden darf. Das gleiche gilt
für den Namen an der Haustürklingel. Die ist für jedermann zugänglich und
damit auch die Adresse. Also jeder könnte die Straße entlang gehen und die
Namen abschreiben, weil die ja für jedermann zugänglich sind.
Anders ist es z. B., wenn ich der Telekom sage, dass nur mein Name und
Telefonnummer veröffentlichen darf, und die Telekom würde trotzdem die
Adresse z. B. einem Adressbuchverlag verkaufen, würde die Telekom gegen das
Datenschutzgesetz verstoßen.
IMHO reicht es also nicht nur in Richtung Briefgeheimnis und Urheberschutz
zu recherchieren, sondern das Thema Datenschutz gehört mit dazu. Leider kann
ich nicht mehr zu dem Thema sagen. Aber in der NG Recht sollte es schon den
einen oder anderen Experten zum Thema Datenschutz geben.
Peter - PLI
Also das Datenschutzgesetz greift schon mal nicht bei privater Nutzung.
(siehe unten)
Ich will noch per Suchmaschine ermitteln, ob es wie beim
Persönlichkeitsrecht eine Rechtsprechung gibt, die neben den Gesetzen steht.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de/Peter/Peter.htm
Spruch des Monats 2000-04:
Es ist nicht genug, die Gerechtigkeit auf deiner Seite zu haben,
es ist entscheidend, stark genug zu sein, um sie zu verteidigen.
(Chaime Herzog)
###############################################################
Bundesdatenschutzgesetz - § 1
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, daß er
durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten durch
1. öffentliche Stellen des Bundes,
2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch
Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a) Bundesrecht ausführen oder
b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um
Verwaltungsangelegenheiten handelt,
3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien
geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder
nutzen.
Die Suchmaschine lieferte nur 3 Einträge für "Informationelle
Selbstbestimmung".
Alle betrafen amtliche oder geschäftliche Anwendung.
Desgleichen die Seiten, die ich über "Datenschutz" gefunden und angesehen
habe.
Interessant:
http://www.jura.uni-sb.de/jurpc/aufsatz/19980046.htm , Abschnitt "Der
Inhaltsanbieter".
§§ 201 ff StGB - Persönlicher Lebens- und Geheimbereich greift auch nicht
(http://www.compuserve.de/recht/gesetze/stgb/s201.html).
§203 zählt ausdrücklich nur Mitarbeiter öffentlicher oder sozialer Stellen
(und vergleichbare Berufe) als potentielle Verletzer auf.
Der bisher gefährlichste Punkt ist m.E. immernoch
#Strafgesetzbuch - § 186 Üble Nachrede.
#Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet
#oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
#in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
#wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, ...
Es sollten also alle Tatsachenaussagen nachweisbar sein.
Peter Becker <Peter....@bigfoot.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8ec00n$o...@parzival.khe.siemens.de...
>
> Der bisher gefährlichste Punkt ist m.E. immernoch
> #Strafgesetzbuch - § 186 Üble Nachrede.
> #Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet
> #oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
> #in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
> #wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, ...
>
> Es sollten also alle Tatsachenaussagen nachweisbar sein.
>
Das sind sie - jede einzelne.
Es gab *eine* Ausnahme:
Ich schrieb "... ich unterstelle die begleitende Beratung..."
Daher habe ich - auch wenn "Darstellung" positiver klingt ;-) - diese
Unterstellung aufgrund der vollständigen Richtigstellung der RAin (ich gehe
von der Wahrheit ihrer Worte aus) meine "Unterstellung" zurückgenommen - mit
dem Ausdruck des Bedauerns.
Ich habe nichts gefunden, was gegen eine Veröffentlichung durch mich
spricht - *meine* Artikel / Beiträge müssen wahr sein, zumindest beweisbar.
Ich werde also fortfahren - bis zum Maulkorb.
Grüße
pm
Was Du hier abziehst ist das widerlichste was hier seit langem zu lesen
war.
Du sitzt so in der Scheiße, dass Dir wahrscheinlich kein Anwalt der Welt
mehr da raushelfen kann. Und das hauptsächlich durch eigene Dummheit.
Du schriebst im Newsbeitrag: 390D5B33...@t-online.de...
> Was Du hier abziehst ist das widerlichste was hier seit langem zu lesen
> war.
> Du sitzt so in der Scheiße, dass Dir wahrscheinlich kein Anwalt der Welt
> mehr da raushelfen kann. Und das hauptsächlich durch eigene Dummheit.
Diese Geschichte scheint Dein Gefühl für Anstand zu verletzen - meins
nebenbei (auf andere Weise) auch...
Bitte erläutere doch, was genau an dem, was ich hier abziehe, widerlich ist.
Wenn meine (lange Zeit dominierende) Hemmschwelle, gegen meine Söhne zu
klagen, Dummheit ist, dann hast Du Recht...
mfg
Peter
mfg
pm
In meinem 1. Schreiben (an die Staatsanwältin) ist es noch nicht erwähnt:
Frau RAin hatte - weil sie den Drittschuldner AUFTRAG AG benannt hatte, mit
dem kein Vertragsverhältnis besteht - einen Antrag auf Änderung der
Drittschuldnerbezeichnung gestellt. Dieser Antrag hatte zur Folge, das
AUFTRAG AG meinen tatsächlichen Auftraggeber veranlaßte, mir von allen
Rechnungen der letzten 5 Monate nur den Selbstbehalt (1200,--DM) pro Monat
(nur für Monate, in denen ich auch Rechnungen über diesen Betrag hinaus
gestellt habe!!) auszuzahlen.
pm (JUBEL!!)
------
08.05.2000
-23 M 7366/99 -In der Zwangsvollstreckungssache
Ex1 ./. Meyer, Peter
nehme ich den Antrag auf Berichtigung der Drittschuldnerbezeichnung vom
21.12.99 zurück.
gez. Rechtsanwältin
-------
:-))
Als ich einen Antrag zurücknahm, damit ich mir alle Rechte erhalten habe,
beantragte der gegnerische Anwalt sofort die Erstattung nach BRAGO.
Wenn ich mich richtig erinnere, so hast Du doch fürchterlich viele
Fahrtkosten in die Stadtbücherei und die UNI, sowie einige Fachbücher
gekauft. Lies doch einmal genau nach, vielleicht kannst Du diese geltend
machen.
Gruß Alfred
Peter Meyer <MeyPlan.P...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8fgn97$s7n$14$1...@news.t-online.com...
kannst Du einmal nachschauen lassen, was es mit dem Love-Letter...tct.vbs
in deinen Mails auf sich hat.
Ich habe rein vorsorglich alle Deine Mails sofort gelöscht.
Da mir der
Ei_laaf_ju Virus
eventuell grüßen könnte.
Gruß Alfred
Danke für die Warnung - ich denke, mein PC ist sauber...
Habe Deine Warnung an Sascha weitergeleitet
Grüße Peter
Ex1 ./. dto.,Peter -Unterlassung
Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihre ins Internet eingescannte Äußerung in der Message 29/35 könnte
tatsächlich ergeben, daß sich hinter dem Synonym ,,Exl" meine Mandantin
verbirgt, so daß Sie unter dieser Annahme die Anzeige meiner Mandantin nicht
behauptet haben.
Sie haben jedoch dargestellt, daß meine Mandantin angeblich den Mißbrauch
Ihrerseits an den beiden Söhnen behauptet hat, dieses ist jedoch unwahr.
Sie werden hiermit aufgefordert, die Behauptungen solcher unwahren Tatsachen
und die Veröffentlichung dieser im Internet zu unterlassen und vor allen
Dingen diese unwahren Behauptungen aus dem Internet bis spätestens zum
24.05.2000 zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
RAin
ich verstehe Sie nicht:
Ist es denn so schwer, einen Fehler, ein Versehen zuzugeben? Zum Beispiel zu
schreiben: "ok, gut, ich habe da etwas fehlinterpretiert, überlesen..." oder
so ähnlich und "Thema durch"?
Na, ich will Sie nicht quälen - mir reicht Ihre Äußerung, da Sie selbst die
geäußerte "Annahme" bereits früher so bestätigt haben.
Aber dass Sie gleich wieder - und genauso falsch - dagegenhalten...: Mir
will Ihre Art einfach nicht in den Kopf (muss sie sicherlich auch nicht...).
Fakt 1: Ich habe nicht dargestellt, Ihre Mandantin habe den Missbrauch an
meinen beiden Söhnen behauptet.
Fakt 2: Ich habe in diesem Zusammenhang die Freundin Ihrer Mandantin, Ex2,
zitiert.
Fakt 3: Ehe wir uns lange streiten - Ex2 hat u.a. folgendes behauptet:
>>Polizeikommissariat Lehrte 31275 Lehrte,
KED Osterstr. 16
Tel.: 05132/827140
Vermerk
Während Ex2 in ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung am 27.06.99 gegenüber der
Unterzeichnerin nur von Verhaltensauffälligkeiten von dem Sohn 1 des
Beschuldigten sprach, hatte sie nach Auskunft von POM Knebel ihm gegenüber
geäußert, die Ex-Frau des Beschuldigten habe ihr gegenüber von sexuellem
Missbrauch an ihrem Sohn durch Herrn Meyer gesprochen.
Soweit sie informiert sei, habe Ex1 diesbezüglich keine Anzeige erstattet.
xxx, POK'in<<
Fakt 4: Unabhängig von den Beweisen, wer was behauptet hat: Die von der
Polizei gegen mich aufgenommenen Ermittlungen lauteten auf "Missbrauch an
Kindern" (nicht "an einem Kind" - das reichte ja nicht...)
Ich habe nichts Falsches oder Unwahres an irgendeiner Stelle behauptet. Bei
unwahren Behauptungen in den Zitaten wenden Sie sich bitte an den Zitierten.
Dementsprechend habe ich nichts zu unterlassen oder gar zu entfernen.
Ohne Sie schon wieder quälen zu wollen: Ich denke, auch hier ist Ihrerseits
zumindest eine Klarstellung nötig.
Vielleicht sind Sie ja in der Lage, Ihre Behauptung bezüglich meiner
angeblichen Darstellung bis zum 19.05.2000 richtig zustellen.
>kannst Du einmal nachschauen lassen, was es mit dem Love-Letter...txt.vbs
>in deinen Mails auf sich hat.
>
>Ich habe rein vorsorglich alle Deine Mails sofort gelöscht.
Schade, denn das war nicht nötig. Meine Postings haben keinen Anhang
(auch diese nicht). Es ist lediglich eine Signatur, die mit den Worten
"begin" anfängt und die OE fälschlicherweise als Anhang interpretiert.
Hier mal der Inhalt der Signatur so, daß OE sie nicht als Anhang
interpretieren kann:
-----
>bigin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
>Ich bin ein Signature Virus. Verbreite mich!
>End
-----
Ja, der Rechtschreibfehler zu Beginn ist Absicht. :-)
Die Sig dient nur dazu, auf einen weiteren Fehler in OE hinzuweisen.
Das du dabei meine Postings gelöscht hast, ist natürlich Pech für
mich.
In dieser Mail lasse ich den Anhang nun mal weg, damit du die nicht
gleich wieder löscht. :-)
Ciao - Sascha
haben sie heute auch schon die Bildzeizung gelesen und nach Redmond
gewendet dreimal den großen Propheten Bill angebetet?
--
Tschö wa
Axel
Outlook-user verarschen entartet langsam zum Volkssport.
> Ich habe rein vorsorglich alle Deine Mails sofort gelöscht.
Du solltest "vorsorglich" lieber einen ordentlichen Newsreader
verwenden.
MfG, Ralph
--
begin ILOVEYOU.txt.vbs
nee die Bildzeitung habe ich am Samstag nicht gelesen, bei einem solch
schönen Wetter lässt Mann die schönen des Landes nicht alleine flanieren und
begleitet diese bei einem netten Ausflug.
Aber nachdem schon verschiedene Richter unverständliche Spässe mit uns
machen, schmeisse ich Sachen, welche für mich nicht wichtig sind sofort
raus.
Ob "ILOVEYOU.txt.vbs" nun echt ist oder ein Spaß anzusehen wäre ist mir in
diesem Fall egal.
Die News fliegt.
Aber welchen Bill meinst Du?
Billy Boy?
Bill Clinton?
oder den MS Bill?
Gruß Alfred
Axel Berger <Axel_...@su2.maus.de> schrieb in im Newsbeitrag:
200005131...@su2.maus.de...
Vorab:
Dieses Protokoll wurde von MEINEN Ohren aufgenommen, durch MEIN Hirn
gefiltert und von MEINEN Fingern getippt - obwohl ich mir alle Mühe gebe,
kann diese Protokoll daher nicht ganz objektiv sein...
Es dreht sich darum, den immer wieder zu Pfändungen herangezogenen
Unterhaltsitel aus dem Jahre 1994 abzuändern, da sich Ex1 nicht an die
bereits 1996 de facto vollzogene Abänderung hält.
Der Titel lautet auf 1048 DM, ich kann - und will - 500 DM zahlen (das tue
ich auch), die De-facto-Abänderung belief sich auf 648 DM (durch die Geburt
meiner Tochter J. 1995 und mein geringeres Einkommen), im Dezember 1998
durfte ich wegen angeblicher Hinterziehung von Unterhalt vor dem
Strafrichter erscheinen (der mich zur Weiterzahlung von 500 DM
"verdonnerte"), mein RA hat aufgrund der Geburt meiner Tochter S., meiner
Heirat und dadurch Unterhaltung meiner Frau sowie meiner
Einnahmen/Überschussrechnung und der ESt-Erklärung 386 DM errechnet.
Die gegenerische RAin bestreitet die Notwendigkeit der angeschafften Anlagen
(Büromöbel, PC, Drucker, Scanner, KFZ - ich betreibe ein Zeichenbüro...)
Familiengericht AG Hannover, 16.05.2000 / Peter Meyer ./. Sohn1 u. Sohn2
(Unterhaltabänderungsklage)
Termin: 11:00h, ich bin etwa 10:50h vor Saal 2290.
Sonst ist niemand da, aber der Aushang kündigt meine Verhandlung an...
Ich sitze im Flur, rauche noch eine und warte auf meinen Anwalt und auf Ex1.
2 Minuten vor 11 öffnet sich die Tür zu Saal 2290 und - mein Anwalt steckt
den Kopf heraus: Man war schon eifrig zugange (seit ca. 10:45h) - K. (mein
Anwalt) hat wenig Zeit, da noch ein Termin dazugekommen ist.
Ich also 'rein.
Prämisse der Richterin: Meine Einkünfte seien nach wie vor nicht
substantiiert (fürchterliches Kunstwort...) - es fehlt mein ESt-Bescheid für
1998. Dass ich den selbst noch nicht habe, beeindruckt hier niemanden: Die
Richterin meint, schließlich hätte ICH mir diesen Zeitpunkt ja ausgesucht...
(Was das bedeutet, ging mir erst am nachmittag auf: Es gibt anscheinend
Väter, die ihre Einkünfte künstlich drücken, um dann, zum "richtigen"
Zeitpunkt, den Unterhalt abändern zu lassen - ich bin wohl doch reichlich
naiv...)
Mein Hinweis, dass meine vollständige ESt-Erklärung dem Gericht vorliegt,
fruchtet auch nicht.
Die Gegenseite zeigt sich großzügig: Sie schlägt einen Kompromiß vor, der
"nur" noch den Regelsatz gemäß Alter beinhaltet - 750 DM.
Wir diskutieren das - ich kann's nicht bezahlen und die Geschichte hat einen
Schönheitsfehler: Die früheren Pfändungen wären damit sanktioniert, die
De-facto-Abänderung von 1996 null und nichtig - feiner Trick...
Nach einer kurzen Besprechung mit K. im Flur versuche ich, der Richterin
diese Sache noch einmal verständlich zu machen - geschrieben hatte ich das
alles schon...
Und es geschieht ein Wunder: Die Richterin sieht die de facto vollzogene
Unterhaltsabänderung - wenn sie denn beweisbar ist: Das reicht für eine
Terminverschiebung zur Beschaffung der Unterlagen (auch den ESt-Bescheid) -
kein fauler Kompromiss...
Eins stieß mir sauer auf: Mein Ältester hatte im vergangenen Jahr von mir
ein LapTop geschenkt bekommen - in der Euphorie des ersten Kontaktes nach 6
Jahren hatte ich im versprochen, zu versuchen so etwas zu besorgen.
Es war mir gelungen, von privat ein gutes Gebrauchtgerät von Toshiba zum
Preis von DM 450 zu erstehen - mit Tasche usw. waren's dann 500 DM.
Da fragt mich die Richterin, wenn ich doch angeblich so wenig Geld habe, wie
könnte ich dann meinem Sohn ein LapTop kaufen?? (Sie war offensichtlich bei
3 - 5000 DM nagelneu.)
Auf meine Frage, ob das jetzt gegen mich verwendet würde, zieht sie sich
zurück - ich kann ihr dann noch verständlich machen, das es ging - nicht gut
oder gar problemlos, aber es ging halt...
Tja - und nun versuche ich, die Unterlagen, die mir Ex2 geklaut hat, neu zu
"organisieren" - ich muß ja die De-facto-Abänderung beweisen: ich glaube
einfach nicht daran, dass Ex1 oder ihre RAin (die das ja auch alles
haben!!), IHRE Unterlagen offenlegen...
pm
Ich versuch's in Grenzen zu halten - sind natürlich MEINE Grenzen...
> > und von MEINEN Fingern getippt -
> Mit wievielen?
äh...ja, also - nach 15 Jahren PC immer noch System Columbus ("Jede Taste
eine neue Entdeckung... " und jede Menge Backslashs und Dels...)
> Wandere aus, bei dem ganzen Scheiss hast Du doch hier keine Zukunft mehr!
Ich hoffe, doch - und arbeite daran!!! :-))
mfg pm
(ich halte diese Mail bewusst etwas persönlicher...)
ich bin Euch wirklich sehr dankbar, dass Ihr Euch MEINEN Kopf zerbrecht -
das hilft mir sehr! :-))))
Ihr wisst, dass ich grundsätzlich mehr zu Peters Ansicht neige (das hat
nichts mit dem Namen zu tun...), wogegen selbst mein RA meint, ich sei zwar
geradeaus, aber stur - das würde mir noch mal das Genick brechen (Hallo
Cali!!)...
Nun - seit heute neigt sich die Waage eindeutig zu Calis Gunsten:
Nach der Verhandlung (MEIN Gedächtnisprotokoll) rief meine Ex1 bei meinem RA
an: Sie wollte mit mir eine aussergerichtliche Einigung anstreben... -
nachdem ich das immerhin 4 Jahre lang versucht habe!
Am Montag darauf rief ihre hochwertige RAin ebenfalls an und bestätigte den
Wunsch, wollte das am liebsten gleich am Telefon erledigen... (Vielleicht
geht denen ja der Arsch mit Grundeis, weil die Richterin die Änderung des
Unterhalts nach Julias Geburt als "De-facto-Vollzogen" betrachtet hatte -
womit alles DANACH zu Unrecht war...)
Stefan hatte da schon MEINE Vorstellung vorliegen - ich hatte ja nichts
dagegen, wenn bestimmte Eckdaten (vor allem Rücknahme der Pfändung!!)
erfüllt werden. Wir haben allen Anlass, der Gegenseite nicht zu vertrauen:
Stefan ließ sich auf nix ein, er verwies auf MEIN Schriftstück, das sie 2
Tage später erhielt...
Das war am 22. Mai.
Heute erhalte ich per Zustellungsbescheid eine neue Pfändung bei meinem
Auftraggeber - beantragt am 14.04.2000!!!!!
Soviel zu der Ehrlichkeit von RAinnen und Kindesmüttern - es bleibt mir
vielleicht doch bald nur noch Calis Weg...
Ich habe die Richterin schon darauf hingewiesen, dass eine Fortführung
meiner Firma vor allem eine wirtschaftliche Überlegung ist... Zu meinem
Glück hat mich Stefan daran gehindert, mehr zu sagen - es lag mir schon auf
der Zunge...
Eine aussergerichtliche Einigung kommt natürlich jetzt nicht mehr in Frage:
Bei positiver Entscheidung werde ich Schadenersatz fordern.
Vielleicht noch Eines: Ich habe ja immer in meinen Schreiben an das Gericht
auf die so genannte Veröffentlichung hier hingewiesen - Ostern 2000 (rot
markiert!) erhielt ich eine Mail von meinem Ältesten (17)...
Er wollte Klarheit - leider musste ich feststellen, dass ich wohl doch nicht
gegen die Lügen und den Druck zu Hause (er diskutiert meine Antworten
natürlich - und richtigerweise - mit seiner Mutter) argumentieren kann -
seit dem 9.5. habe ich nichts mehr von ihm gelesen...
mfg pm
> Nach der Verhandlung (MEIN Gedächtnisprotokoll) rief meine Ex1
> bei meinem RA an:
> Sie wollte mit mir eine aussergerichtliche Einigung anstreben... -
Wenn ich die vorigen Postings richtig interpretiere, war das die
Verhandlung vom 16.05.2000 ?
> Am Montag darauf rief ihre hochwertige RAin ebenfalls an
> und bestätigte den Wunsch,
> wollte das am liebsten gleich am Telefon erledigen...
> ...
> Das war am 22. Mai.
>
> Heute erhalte ich per Zustellungsbescheid eine neue Pfändung bei
> meinem Auftraggeber - beantragt am 14.04.2000!!!!!
Drei Möglichkeiten sehe ich:
1. Nur theoretisch:
Ex1 hat Schwäche gezeigt, und es hinterher bereut.
Ist nur theoretisch, da der Pfändungsantrag zeitlich früher lag.
2.
Sie hat beim Versuch, eine Einigung anzubahnen,
nicht an den bereits laufenden Pfändungsantrag gedacht.
Na ja ??????????
3.
Der Versuch war ein Psychotrick, um Dir Hoffnung zu machen,
und Dich dann umso grausamer zu enttäuschen.
Und wenn ich Dein Posting so lese, scheint er zu wirken.
> Eine aussergerichtliche Einigung
> kommt natürlich jetzt nicht mehr in Frage:
> Bei positiver Entscheidung werde ich Schadenersatz fordern.
Logisch. Der steht Dir zu.
Falls Du irgendwann aufgibst, sag mir bitte Bescheid. (Mehr zu dem Satz
weder öffentlich noch per Mail)
BTW Das Schicksal von Emily Davidson war auch nicht vergebens.
> Vielleicht noch Eines:
> Ich habe ja immer in meinen Schreiben an das Gericht
> auf die so genannte Veröffentlichung hier hingewiesen - Ostern 2000
> (rot markiert!) erhielt ich eine Mail von meinem Ältesten (17)...
> Er wollte Klarheit - leider musste ich feststellen, dass ich wohl doch
> nicht gegen die Lügen und den Druck zu Hause
> (er diskutiert meine Antworten natürlich - und richtigerweise -
> mit seiner Mutter) argumentieren kann -
> seit dem 9.5. habe ich nichts mehr von ihm gelesen...
9.5.-27.5. ist nicht lang. Vielleicht muß es ihm Wochen oder gar Monate
durch den Kopf gehen.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de/Peter/Peter.htm
Spruch des Monats 2000-05:
Wir alle sollten uns um die Zukunft sorgen, denn wir werden den Rest
unseres Lebens dort verbringen.
(John F. Kettering, amerik. Industrieller 1876-1958)
> [...]
> > Vielleicht noch Eines:
> > Ich habe ja immer in meinen Schreiben an das Gericht
> > auf die so genannte Veröffentlichung hier hingewiesen - Ostern 2000
> > (rot markiert!) erhielt ich eine Mail von meinem Ältesten (17)...
> > Er wollte Klarheit - leider musste ich feststellen, dass ich wohl doch
> > nicht gegen die Lügen und den Druck zu Hause
> > (er diskutiert meine Antworten natürlich - und richtigerweise -
> > mit seiner Mutter) argumentieren kann -
> > seit dem 9.5. habe ich nichts mehr von ihm gelesen...
>
> 9.5.-27.5. ist nicht lang. Vielleicht muß es ihm Wochen oder gar Monate
> durch den Kopf gehen.
>
Ich bin glücklich - D. liest hier mit!!
Heute bekam ich wieder eine Mail von ihm - natürlich krtisiert er mich...
Aber: Wo Kritik einsetzt, beginnt der Dialog - ich bin froh über seine
Kritik. :-)))))
mfg pm
Dann besteht ja Hoffnung. Und damit meine ich Euren Dialog sogar nur in
zweiter Linie. Noch wichtiger sehe ich seine eigene Zukunft:
Tatsache ist dass Männer oft Frauen wählen, die ihrer Mutter ähneln. Wenn er
hier mitliest und mitbekommt, was Männern blühen kann, wird er vielleicht
bei seiner eigenen Partnerwahl vorsichtiger sein, als wir es waren.
Sehr geehrte Frau Richterin,
ich schreibe Ihnen heute persönlich: Ich möchte erreichen, dass Sie sich mit
meinem Problem auch "zwischen den Zeilen" der Gesetzestexte
auseinandersetzen. Außerdem würde ich mir wünschen, dass Sie in der
Pfändungsangelegenheit ein richterliches Machtwort sprechen.
Sie haben es sicher bemerkt: Meine Argumentation in dem gesamten Streit mit
meiner Ex-Gattin lag immer weniger auf den rein rechtlichen als vielmehr auf
den moralischen Aspekten.
So habe ich immer nur den Vertrauensbruch der Gegenseite beklagt - dass
möglicherweise de facto eine außergerichtlich vereinbarte
Unterhaltsabänderung stattgefunden hat, habe ich vor Ihrer vorsichtigen
Andeutung nicht gesehen.
Herr K. warnt davor, Ihre Andeutung überzubewerten - das will ich auch gar
nicht tun: Das ist für mich nicht mehr als ein Silberstreif am Horizont -
weit entfernt von Licht am Ende des Tunnels.
Offensichtlich bewertet die Gegenseite Ihre Äußerung jedoch wesentlich
höher:
Am 17.05.00 - der Tag nach der Verhandlung - rief Ex 1 bei Herrn K. an und
eröffnete ihm einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung und neue
Unterhaltsvereinbarung, um einiges weitergehend als das Angebot während der
Verhandlung.
Der Vorschlag enthält keinen Bezug zu der nach wie vor anstehenden Pfändung
v. 29.09.99, behauptet dafür aber Unterhaltsrückstände seit Januar 2000.
(Anmerkung: Seit dem 29.09.1999 sind vorgebliche Unterhaltsrückstände sowie
der laufende monatliche Unterhalt in Höhe von DM 840,00 gepfändet, bis
Februar habe ich selbst noch zusätzlich mtl. 500,00 DM überwiesen...)
Herr K. sandte mir den Vorschlag am 18.05.00 per Fax zu und bat um mein
grundsätzliches Einverständnis, Verhandlungen zu führen, sowie um eine
Aufstellung meiner Unterhaltszahlungen seit Julias Geburt und meine
Vorstellung.
Noch bevor Herr K. meine Unterlagen aufbereiten und RAin weiterleiten
konnte, rief diese am 24.05.00 ebenfalls bei ihm an, bestätigte den Anruf
von Ex 1 und wollte gleich am Telefon den Vergleich dingfest machen.
Dies lehnte Herr K. ab - wir haben keinen Anlass, mündlichen Aussagen der
Gegenseite zu vertrauen - und verwies auf unser Schreiben.
Am Freitag, 26.05.00, erhielt ich einen neuen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss (Anlage).
Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit für den zeitlichen Ablauf:
1. 29.09.99: PfuÜB, AG Peine (Rückständige und laufende Unterhaltszahlungen)
Forderung wird von den benannten Drittschuldnern nicht anerkannt - keinerlei
Vertragsverhältnis mit dem Schuldner
2. RAin schreibt an Vorstandsmitglieder des Mutter-Konzerns sowie an eine
Angestellte und behauptet, die Mutter AG und TOCHTER Nord seien die selbe
Firma, weshalb der PfuÜB anerkannt werden müsse.
Folge: Mutter AG sperrt meine Auszahlungen konzernweit
3. 21.12.99: Antrag auf Änderung des Drittschuldners, AG Peine
6 Monate lang keine Beweisführung der Behauptung
4. 14.04.00: PfuÜB beim AG Lehrte beantragt gegen TOCHTER Nord
(Rückständige und laufende Unterhaltszahlungen - bereits seit 29.09.99
gepfändet!!)
5. 08.05.00: Rücknahme des Antrags auf Änderung des Drittschuldners, AG
Peine
6. 16.05.00: 1. Termin Unterhaltsabänderungsklage
7. 17.05.00: Vergleichsangebot der Gegenseite
8. 23.05.00: Zustellung PfuÜB an TOCHTER Nord - Anerkennung verweigert,
"Schuldner ist hier nicht beschäftigt"
9. 24.05.00: Versuch der Gegenseite, das Vergleichsangebot fest
abzuschließen
10. 26.05.00: PfuÜB v. 14.04.00 wird mir zugestellt
Meine Erfahrungen mit der Gegenseite ebenso wie meine völlige Unkenntnis der
Motive von Ex 1 und RAin geben mir folgende Vermutungen ein:
Zu 4. und 5.: Offensichtlich wollten die Beiden sichergehen, dass Mutter AG
die Rücknahme des Änderungsantrages nicht zum Anlass nimmt, nun doch an mich
auszuzahlen - daher erst neu pfänden, dann dem Recht genüge tun...
Zu 7. und 9.: Offensichtlich wollte frau versuchen, mit mir eine
Vereinbarung zu treffen, bevor ich von dem neuen PfuÜB etwas merke...
Zu 8.: habe ich mehrere Vermutungen:
Ist RAin vielleicht nicht in der Lage, den Antrag richtig zu formulieren?
Ist es rechtlich vielleicht gar nicht möglich, bei einem Auftraggeber (nicht
Arbeitgeber) zu pfänden?
Ist es den Beiden vielleicht egal, ob sie ihr Geld kriegen - Hauptsache,
MeineFirma geht kaputt?
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass RAin die Weigerung von TOCHTER nicht
hinnehmen wird - vielleicht hat ja auch TOCHTER einen Vorstand, an den frau
schreiben könnte - auf jeden Fall aber eine Geschäftsführung...
Wie dem auch sei - eine außergerichtliche Einigung kommt für mich nicht mehr
in Frage.
Ich werde Herrn K. beauftragen, Vollstreckungsgegenklage zu erheben - wird
ja wohl wieder gegen meine Söhne gehen...
Apropos Söhne: D. und F. wissen überhaupt nicht, worum es hier geht: Beide
werden seit der Scheidung über ihren Vater auf das Abscheulichste belogen,
Ex 1 schreckt da vor nichts zurück...
Aber immer namens meiner Söhne werde ich erpresst, gegen meine Söhne muss
ich klagen - diejenigen, die die Verantwortung tragen, kann niemand
belangen...
Und die Moral von der Geschicht':
Trau' niemals Deiner Ex-Frau nicht!
Während der Verhandlung am 16.05.00 erwähnten Sie, aus den Akten gehe
hervor, ich würde alles im Internet veröffentlichen.
Weder in der Akte des AG Peine noch in Ihrer Akte findet sich von mir
irgendein Hinweis auf das Internet.
Ich habe Ihnen meine Antwort auf Unterstellungen der RAin zur Kenntnis
gegeben, auf der sich folgender Hinweis findet: Ø news:de.soc.familie.vaeter
.
Wie ich Ihnen bereits sagte, ist dies keine Internet-Adresse! Da es von mir
auch darüber hinaus keinen Hinweis auf das Internet gibt, gehe ich davon
aus, dass diese Unterstellung von Ex 1 / RAin geäußert wurde.
Die Übermittlung meiner Antwort an RAin an Sie sollte Sie darüber
informieren, dass ich von der Gegenseite beileibe nicht nur mit Pfändungen
attackiert werde, darüber hinaus werden mir Äußerungen und Handlungen
unterstellt, die jeder Grundlage entbehren.
Sollten Sie über einen PC mit Modemanschluss und Internetzugang verfügen,
empfehle ich die Eingabe der o.g. Adresse in Ihren Browser - so können Sie
sich selbst davon überzeugen, wohin Sie das führt...
Sie können sich auch gern kundig machen, ob ich auf meiner Homepage
veröffentliche (auch das wird behauptet...): www.xxxx.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meyer
Anlage: PfuÜB v. 14.04.2000
Was willst Du mit solchen naiven Briefen erreichen? Damit verscherzt Du
Dir höchstens noch das letzte bisschen Wohlwollen.
Mich wundert nur, das Dein Anwalt Dich da nicht bremst. Na ja, dem kanns
egal sein, so verdient der an Dir noch mehr.
Christian Schneider <chris.p...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
39390785...@t-online.de...
> Peter Meyer schrieb:
> Was willst Du mit solchen naiven Briefen erreichen? Damit verscherzt Du
> Dir höchstens noch das letzte bisschen Wohlwollen.
>
> Mich wundert nur, das Dein Anwalt Dich da nicht bremst. Na ja, dem kanns
> egal sein, so verdient der an Dir noch mehr.
Ich habe mit der Richterin an einem Tisch gesessen - ich denke (hoffe), dass
ich sie schon richtig anspreche: Außerdem kennt sie meine Argumentation.
Was ist naiv daran, wenn ich - im Gegensatz zur Kindermutter - alles daran
setze, den Unterhalt für meine Söhne weiterzahlen zu können??
mfg pm
Ex1./.dto.,Peter -Unterlassung
Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihr Fax vom 31. Mai 2000 habe ich erhalten, Ihre unangemessen kurze
Frist-setzung konnte ich jedoch aufgrund des erheblichen Arbeitsanfalls in
meinem Büro nicht einhalten.
Ich möchte Sie an dieser Stelle zudem bitten, die an mich gerichteten
Schreiben in der gebotenen Form zu verfassen.
In Ihrer am 03.02.2000 ins Internet gegebenen Message 29 of 35 haben Sie
wortwörtlich geschrieben: ,Zur Unterstützung dieser Behauptung wurde u.a.
eine Aussage von Frau Ex1 herangezogen, in der diese angeblich den Mißbrauch
meiner beiden Söhne behauptet.' Etwas anderes habe ich in meinem Schreiben
vom 12.05.2000 nicht wiedergegeben. Bei der schriftlichen Ausführung im
Internet handelt es sich um eine Darlegung.
Hiermit sehe ich die Angelegenheit als erledigt an und bitte Sie, mir hierzu
keine weiteren Schreiben bzw. Faxe zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Wie Sie meinen durchaus in der gebotenen Form verfassten Schreiben entnehmen
können,
liebe Frau RAin,
bin ich es mal wieder leid, mit Ihnen diese Gefechte um Ihre kleinlichen
Betrügereien, Unwahrheiten und verdrehten "Darstellungen" auszutragen...
Ich komme Ihnen daher entgegen, indem ich Ihnen ein "Gentlemen's agreement
anbiete:
Sie hören damit auf, mich immer wieder mit Ihren (oder von Ihrer Mandantin)
erfundenen Unterstellungen zu behelligen,
Sie unterlassen es zukünftig, mich bewusst falsch zu interpretieren,
Sie hören endlich damit auf, meine Söhne um den ihnen zustehenden Unterhalt
zu betrügen...
Und - schwupps - Sie werden gar nicht glauben, dass Sie plötzlich keine Faxe
oder Schreiben mehr von mir bekommen!!
Seien Sie sicher: Ich halte mir bei meinen Angeboten kein Hintertürchen
offen, ich meine das so, wie ich es schreibe bzw. sage.
Wenn Sie allerdings den von Ihnen begonnenen Krieg nicht beenden - tja, dann
werden Sie mit meinen Schreiben und Faxen und anderen Maßnahmen leben
müssen...
Mit freundlichen Grüßen
pm
Hinterlist unterstützende Frau Bauschmann,
am 13.05.00 forderte ich Sie höflich auf, Ihre in Ihrem Schreiben vom
12.05.00 geäußerten Unterstellungen richtig zu stellen.
Trotz Fristsetzung bis zum 19.05.00 ist das bis heute nicht geschehen.
Scheinbar fällt es Ihnen sehr viel leichter, die Winkelzüge und Betrügereien
Ihrer Mandantin zu unterstützen, als der Wahrheit Raum zu geben
Daher habe ich Sie erneut aufzufordern, Ihre in Ihrem Schreiben vom 12.05.00
geäußerten Unterstellungen zurückzunehmen.
Ich erlaube mir, Ihnen dafür eine letzte Frist bis Freitag, 02. Juni 2000 zu
setzen.
Andernfalls werde ich Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede
erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
pm
Per Telefax
IHR ZEICHEN MEIN ZEICHEN BETRIFFT DATUM
NZS 10 M 5417/00 mey Ihr Schreiben vom 20.06.00 5. Juli 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist der 5.Juli 2000.
Seit Ihrem PfuÜB vom 11.05.2000 sind jetzt 7 Wochen vergangen, seit meinem
"Dringlichkeitsantrag" vom 26.05.2000 5½ Wochen, seit dem aufschiebenden
Schreiben der RAin von 16.06.2000 2½ Wochen.
Der selbstgesetzte Termin von RAin (30.06.00) ist ebenfalls verstrichen.
Welches Recht schützt eigentlich unterhaltspflichtige Väter vor PfuÜBen, die
in betrügerischer und erpresserischer Absicht mit falschen Forderungen
begründet werden?
Welches Recht schützt unterhaltspflichtige Väter davor, mit ebendiesen
PfuÜBen finanziell ruiniert und wirtschaftlich ausgetrocknet zu werden -
allein dadurch, dass jede noch so dünn begründete Zeitverzögerung von den
Gerichten hingenommen wird??
Am 26.06.2000 hat Frau RAin die angeblich zu schützenden
Vergleichsverhandlungen abgebrochen (Anlage 1).
Vordem musste Frau RAin am 05.06.2000 - unter dem Druck der Ereignisse -
zugestehen, dass es sehr wohl am 24.06.1996 zu einem außergerichtlichen
Vergleich über die Unterhaltshöhe kam
(Anlage 2).
Obwohl das nunmehr vorgelegte Zahlenwerk der RAin immer noch nicht den
Tatsachen entspricht - abgesehen von der angeblich vereinbarten
Unterhaltshöhe berücksichtigt sie in der Errechnung weder mein 4. Kind noch
meine ebenfalls von mir unterhaltene Ehefrau (was sie - falsch, aber
immerhin - dem entgegen auf ihrem Antrag für den PfuÜB schon vermerkt
hatte...),
ist der PfuÜB vom 11.05.2000 unzweifelhaft jedoch allein aufgrund der falsch
angegebenen Unterhaltsschuld unverzüglich aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meyer
Anlagen
Zu Ihrer Information - ich erwarte keine Antwort:
Frau RAin Bauschmann hat inzwischen eingestanden, dass es sehr wohl eine
Abänderungsvereinbarung über die Unterhaltshöhe im Jahre 1996 gegeben hat -
das hindert sie nicht, weiterhin gemäß dem Unterhaltstitel ohne
Berücksichtigung der Abänderung zu pfänden (was schert mich mein Geschwätz
von gestern...) und diese Pfändung mit Vehemenz zu verteidigen...
mfg pm
----
Peter Meyer Hämelerwald Karpfengasse 1 31275 Lehrte
Kopie per E-Mail an:
NZS 10 M 5417/00
Amtsgericht Lehrte news:
de.soc.familie.vaeter
Vollstreckungsgericht
Rechtsanwaltskammer Celle
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schlesische Str. 1
Bundesjustizministerium
31275 Lehrte
Per Telefax
IHR ZEICHEN MEIN ZEICHEN BETRIFFT
DATUM
NZS 10 M 5417/00 mey Schreiben der RAin
5. Juli 2000
Bauschmann vom 26.06.00
Sehr geehrte Damen und Herren,
am heutigen Vormittag übersandte ich Ihnen ein Schreiben, in dem ich u.a.
bemängelte, dass die RAin Bauschmann ihren eigenen Termin nicht einhält.
Dieses Schreiben geht Ihnen zwangsläufig erst morgen zu.
Soeben kam das angemahnte Schreiben der RAin mit der Post bei mir an.
Meine Stellungnahme dazu:
Dürfen Rechtsanwältinnen ungestraft lügen?
1. Die Pfändungsarie mit der Siemens AG hat Frau Bauschmann deutlich anders
gestaltet, als sie Ihnen schrieb:
Nachdem die Siemens AG mitgeteilt hat, dass es keinerlei Vertragsverhältnis
zwischen der Siemens AG und Peter Meyer gibt, hat Frau Rain Bauschmann
einzelne Mitarbeiter der SGT Nord in Laatzen schriftlich unter Druck
gesetzt, um auf diesem Wege eine Auszahlung des strittigen Betrages zu
erreichen.
Parallel dazu schrieb sie 2 Vorstandsmitglieder der Siemens AG persönlich
an, um zu schildern, mit was für einem unterhaltshinterziehenden A.loch die
Siemens AG Geschäftsbeziehungen unterhält.
Das hatte zunächst den Erfolg, dass die Begleichung meiner Rechnungen
konzernweit gesperrt wurde - gleichzeitig erzielte mein Einspruch gegenüber
dem AG Peine den Erfolg, dass eine Verfügung getroffen wurde, an keine Seite
auszuzahlen.
Daraufhin verfiel Frau Rain B. auf die Idee, eine Änderung des
Drittschuldners zu beantragen, konnte jedoch nicht nachweisen, dass es sich
bei der Siemens AG und der SGT Nord GmbH & Co.oHG um ein und dieselbe Firma
handelt (ist ja auch nicht so.). Sämtliche Erklärungen der Rechtsabteilung
der Siemens AG konnten Frau B. nicht dazu bewegen, von ihrer Meinung
abzuweichen. Letztendlich ist es dem AG Peine zu verdanken, dass der
Abänderung nicht stattgegeben wurde, so dass Frau B. auf die letzte
Aufforderung des AG Peine, ihren Antrag zu verifizieren, mit der Rücknahme
ihres Antrages reagierte.
Frau B. hat weder den PfuÜB des AG Peine zurückgenommen noch sonst in
irgendeiner Form gegenüber der Siemens AG für Aufklärung gesorgt - nach wie
vor liegen dort die Beschlüsse das AG Peine vor und werden befolgt.
2. Frau RAin Bauschmann behauptet auf Seite 2 allen Ernstes, sie habe die
Einigung vom 29.04.1996 berücksichtigt.
Dies hat sie weder bei der Pfändung meiner Lebensversicherung im Juli 1998
getan, noch bei der Pfändung im September 1999 (Siemens AG), noch bei der
Ihnen vorliegenden "Unterhaltsrückstandsberechnung" zu dem 2. aktuellen
PfuÜB (einfach mal die Zahlen überprüfen!). - Abgesehen davon entspricht
auch ihre Darstellung der einvernehmlichen Abänderung des Unterhaltstitels
nicht der Wahrheit.
3. Schließlich hat SGT Nord auf den PfuÜB völlig richtig mitgeteilt, dass
ich dort nicht beschäftigt bin. Diese einfache, auf einer Tatsache
basierende Auskunft muss doch sicherlich auch eine Frau Bauschmann
akzeptieren.
Das einzige, was Frau Bauschmann im vorgeblichen Interesse meiner Söhne
bisher erreicht hat, ist, dass meine Söhne seit März 2000 keinen Unterhalt
mehr bekommen - durch das Auszahlungsverbot bin ich einkommenslos und
zahlungsunfähig.
Wer schützt eigentlich meine Söhne vor einer fanatischen Rechtsanwältin, die
noch dazu im Auftrage der eigenen Mutter handelt?
Der besseren Übersicht wegen hier der zeitliche Ablauf:
1. 29.09.99: PfuÜB, AG Peine (Rückständige und laufende Unterhaltszahlungen)
Forderung wird von den benannten Drittschuldnern nicht anerkannt - keinerlei
Vertragsverhältnis mit dem Schuldner
2. Frau Bauschmann schreibt an Vorstandsmitglieder des Siemens-Konzerns
sowie an eine Angestellte und behauptet, die Siemens AG und SGT Nord seien
die selbe Firma, weshalb der PfuÜB anerkannt werden müsse.
Folge: Siemens sperrt meine Auszahlungen konzernweit
3. 21.12.99: Antrag auf Änderung des Drittschuldners, AG Peine
6 Monate lang keine Beweisführung der Behauptung
4. 14.04.00: PfuÜB beim AG Lehrte beantragt gegen SGT Nord
(Rückständige und laufende Unterhaltszahlungen - bereits seit 29.09.99
gepfändet!!)
5. 08.05.00: Rücknahme des Antrags auf Änderung des Drittschuldners, AG
Peine
6. 16.05.00: 1. Termin Unterhaltsabänderungsklage
7. 17.05.00: Vergleichsangebot der Gegenseite
8. 23.05.00: Zustellung PfuÜB an SGT Nord - Anerkennung verweigert,
"Schuldner ist hier nicht beschäftigt"
9. 24.05.00: Versuch der Gegenseite, das Vergleichsangebot fest
abzuschließen
10. 26.05.00: PfuÜB v. 14.04.00 wird mir zugestellt
Es ist deutlich zu erkennen, dass eine Fortführung meiner
Unterhaltszahlungen nicht im Interesse der Gegenseite liegt: Es geht um
Hinauszögern, wieder hinauszögern und noch einmal hinauszögern, so lange,
bis der angebliche Schuldner ruiniert ist.
Meine Frage an das Vollstreckungsgericht:
Sicherlich ist es richtig, dass das Gesetz eine Prüfung des PfuÜB-Antrages
ausschließt:
Welches Gesetz schließt denn eigentlich aus, dass ein sachlich falscher und
auf Lügen basierender PfuÜB sofort aufgehoben wird?
Mit freundlichen Grüßen
pm
pm
Nach Peter seinen Schilderungen möchte ich anzweifeln das seine Ex soviel
Intelligenz hat um sich darüber im klaren zu sein.
Es fällt fast jeden Menschen schwer eigene Fehler zu erkennen und auch in
Zukunft danach zu handeln. Ich denke da bloß an meine Ex, die hat alles
verloren. Ihr Kind und sie konnte auch so gehen wie sie gekommen ist, also
ohne Geld und mit einen Haufen Schulden bei ihrer Anwältin. Die ist selbst
zu blöd dazu alles was sie in den 13 Jahren bei mir gelernt hat für sich
selbst anzuwenden damit sie mal aus ihrer Scheiße rauskommt.
Kurz gesagt sie hat von mir Hilfe zur Selbsthilfe bekommen aber dazu kann
sie sich nicht aufraffen. Das einzige was sie kann ist jammern (wie schlecht
ich doch bin). Selbst mein Sohn hat davon die Nase voll und der wird von mir
in keiner Weise negativ beeinflußt.
>So, und dann geht er
> schwarz arbeiten und lebt weiter (nein, besser) wie bisher.
> Wenn sich das alles nach 1-2 Jahren beruhigt hat, kann er auch offiziell
> wieder arbeiten gehen. sollte es nur nicht der Ex erzaehlen.
>
Wenn Peter die machen läßt werden die ihn zum Offenbarungseid zwingen und
dann muß man angeben wenn man mal wieder zu Geld gekommen ist. Es ist so
ziemlich unwarscheinlich irgendwelche Tätigkeiten über Jahre zu verbergen
und wenn die ihn das dann nachweisen können dann wird es sehr bitter für
Peter.
Das Strafmaß kann bis zur Gefängnisstrafe führen.
Was er jetzt macht emfinde ich als Erfolgsversprechend und wenn ich mich
täusche kann Peter immer noch den anderen Weg gehen denn dann ist sowieso
alles egal.
Gruß Helmut
> So macht manN das!
>
> Tschuess
> Caligula
>
>
Genau so ist es - ich würde mich freuen, wenn meine Söhne zumindest erkennen
würden, dass ihr Vater nicht das A...loch ist, als das er dargestellt
wird...
Leider, trotz E-Mail-Kontakt, ist es noch ein weiter Weg bis dorthin.
>
> Wenn Peter die machen läßt werden die ihn zum Offenbarungseid zwingen und
> dann muß man angeben wenn man mal wieder zu Geld gekommen ist. Es ist so
> ziemlich unwarscheinlich irgendwelche Tätigkeiten über Jahre zu verbergen
> und wenn die ihn das dann nachweisen können dann wird es sehr bitter für
> Peter.
> Das Strafmaß kann bis zur Gefängnisstrafe führen.
> Was er jetzt macht emfinde ich als Erfolgsversprechend und wenn ich mich
> täusche kann Peter immer noch den anderen Weg gehen denn dann ist sowieso
> alles egal.
>
Helmut, Du hast sicher recht - aber mir geht einfach die (wirtschaftliche)
Luft aus...
Ich MUSS irgendwie meine Firma, meine Einahmequelle, aus der Schußlinie
bringen - die RAin und meine Ex geben nicht nach...
Wir werden sehen. pm
Datum: 18. Juli 2000
An: Amtsgericht Lehrte, Herrn Rechtspfleger S. / Betr.: NZS 10 M 5417/00
Gesamt 1 Seite(n)
Mitteilungen:
Sehr geehrter Herr S.,
unter Bezug auf unser soeben geführtes Telefonat erhalten Sie anliegend das
"Vorläufige Zahlungsverbot", welches RAin B. am 10.07.00 erlassen hat.
Zugestellt wurde es dem benannten Drittschuldner am heutigen Tage.
Frau B. geht hier auf genau die gleiche Weise gegen mich vor wie bei dem
PfuÜB des AG Peine:
Der Drittschuldner lehnt die Pfändung begründet ab, das AG kündigt aufgrund
meines Einspruches die Aufhebung des PfuÜB an, die RAin lässt ein
vorläufiges Zahlungsverbot über ein anderes Gericht zustellen und begründet
das Verbot mit der unmittelbar bevorstehenden Pfändung.
Sie sagten mir: "Das geht doch gar nicht!"
Nun - ob es "geht" (rechtlich möglich ist) interessiert die RAin nicht: Sie
tut's einfach.
Nach wie vor behauptet sie rückständigen Unterhalt gemäß dem Unterhaltstitel
vom 31.01.1994, berücksichtigt also in keiner Form die mit mir
außergerichtlich am 29.04.1996 vereinbarte Unterhaltsreduzierung.
Die außergerichtliche Einigung hat sie selbst zugegeben in ihrem Schreiben
vom 26.06.00 an das AG Lehrte (S.3, 4. Absatz).
Wie der Drittschuldner richtig auf den PfuÜB mitgeteilt hat, bin ich kein
Mitarbeiter. Als Selbstständiger werde ich von Zeit zu Zeit von dem
Drittschuldner beauftragt, Arbeiten meines Spezialgebietes auszuführen.
Dabei handelt es sich um einzelne Werkverträge. Dies versetzt den
Drittschuldner nicht in die Lage, etwa meinen monatlichen Selbstbehalt gemäß
der Düsseldorfer Tabelle auszuzahlen zuzüglich der notwendigen Sozialabgaben
sowie anteiligen Unterhalt für meine Gattin und Tochter - der Drittschuldner
hat über meine monatlichen Einkünfte keinerlei Überblick.
Wie bereits gesagt, hindert das weder die RAin noch das Gericht, einen PfuÜB
zu erlassen und zuzustellen - wenn dieser abgelehnt wird, schiebt die RAin
eben das Auszahlungsverbot nach.
Durch dieses Vorgehen stellt sich bei dem Drittschuldner eine
Rechtsunsicherheit ein, mit der Wirkung, dass an mich nicht mehr bezahlt
wird und mir weitere Aufträge nicht erteilt werden.
Damit werde ich wirtschaftlich ruiniert.
Ich wiederhole meine Fragen:
1. Welches Recht schützt eigentlich unterhaltspflichtige Väter vor PfuÜBen,
die in betrügerischer und erpresserischer Absicht mit falschen Forderungen
begründet werden?
2. Welches Recht schützt unterhaltspflichtige Väter davor, mit ebendiesen
PfuÜBen finanziell ruiniert und wirtschaftlich ausgetrocknet zu werden -
allein dadurch, dass jede noch so dünn begründete Zeitverzögerung von den
Gerichten hingenommen wird??
3. Welches Gesetz schließt denn eigentlich aus, dass ein sachlich falscher
und auf Lügen basierender PfuÜB sofort aufgehoben wird?
Ich fordere Sie erneut auf, den PfuÜB vom 14.04.00 unverzüglich aufzuheben
sowie eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die der RAin und ihrer
Mandantschaft untersagt, weiterhin zu pfänden bzw. Auszahlungsverbote zu
erlassen.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass es nicht im Sinne des Gesetzes sein
kann, mit falschen Unterhaltsforderungen und unwahren Behauptungen einen
Unterhaltspflichtigen in den Ruin zu treiben.
Weiter weise ich erneut darauf hin, dass die strittige Unterhaltshöhe vor
dem Familiengericht Hannover unter dem AZ NZS 610 F 4895/99 UK verhandelt
wird - selbstverständlich auch hier in der bekannten Art und Weise massiv
durch die Verzögerungstaktik der RAin behindert.
Es mag - und wird - Leute geben, die solches Vorgehen von RAinnen "pfiffig
nennen - ich bezeichne so etwas als Lüge, Betrug und Erpressung.
Mit freundlichen Grüßen
pm
Du hast ja in vielem Recht - aber:
Caligula <anp...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8l2lm7$cu9$17$2...@news.t-online.com...
> x-no-archive: yes
>
> Peter Meyer <MeyPlan.P...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 8l1otj$fe3$16$1...@news.t-online.com...
> > Bitte sofort weiterleiten
>
> Warum hoerst Du nicht auf mich?
>
> Die lachen sich ueber Dich kaputt. Das Gericht interessiert es nicht die
> Bohne, was Du denen hier schreibst.
> Du lebst in einem System das Dich schlichtweg ignoriert.
Stimmt zum Glück nicht immer...
> Ab dem Tag ab dem Du das machst was ich Dir geraten habe, ab diesem Tag
> wirst Du wieder anfangen zu leben.
Bin dabei.
> Diese Schlampe und diese Schmierfinkin lachen sich einen. Sei sicher, sie
> lesen das hier!
Richtig - aber Lachen tun sie nicht... :-))
> >
> > 1. Welches Recht schützt eigentlich unterhaltspflichtige Väter vor
> PfuÜBen,
> > die in betrügerischer und erpresserischer Absicht mit falschen
Forderungen
> > begründet werden?
> Nichte rein garnichts.
Leider kann man nur hinterher etwas dagegen tun - hast also Recht.
> > 2. Welches Recht schützt unterhaltspflichtige Väter davor, mit
ebendiesen
> > PfuÜBen finanziell ruiniert und wirtschaftlich ausgetrocknet zu werden -
> > allein dadurch, dass jede noch so dünn begründete Zeitverzögerung von
den
> > Gerichten hingenommen wird??
> Die sagen sich, wenn Du zahlen wuerdest, waere der nicht notwendiggewesen-
> ALso bist Du selbst schuld an Deiner Situation.
Stimmt - genau auf die Argumente treffe ich immer wieder: "Die"
interessieren sich nicht für die Vorgeschichte...
Allerdings lasse ich da nicht locker - und sie gehen schon auf meine
Argumente ein...
> > 3. Welches Gesetz schließt denn eigentlich aus, dass ein sachlich
falscher
> > und auf Lügen basierender PfuÜB sofort aufgehoben wird?
> Interessiert ebenfalls kein Schwein. Du hast ja das Recht beim Amtsgericht
> auf Aufhebung zu klagen. Es besteht jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn
Du
> nachweisen kannst, dass Du immer gezahlt hast.
Stimmt nicht. Gestern wurde der PfuÜB von Amts wegen aufgehoben, mit der
Begründung (habe ich soeben telefonisch von Rechtspfleger), die
Rechtssicherheit wieder herzustellen...
*hurrahurrahurra* 1. Ausfertigung an den Drittschuldner, Abschriften je an
mich und an die RAin *koch*
> > Ich fordere Sie erneut auf, den PfuÜB vom 14.04.00 unverzüglich
aufzuheben
> > sowie eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die der RAin und ihrer
> > Mandantschaft untersagt, weiterhin zu pfänden bzw. Auszahlungsverbote zu
> > erlassen.
> Weisste was die machen wenn sie das lesen?
> Legen Deine Akte ganz nach unten in den grossen Stapel....
Eben nicht - aber ob meinem Antrag stattgegeben wird?
> > Ich weise noch einmal darauf hin, dass es nicht im Sinne des Gesetzes
sein
> > kann, mit falschen Unterhaltsforderungen und unwahren Behauptungen einen
> > Unterhaltspflichtigen in den Ruin zu treiben.
> Du hast von mir alles erhalten um Dich aus dieser situation zu retten und
> wieder zu leben.
> Ich frage mich hier ob du zu dumm, oder zu stolz bist um das anzunehmen.
> Du wirst nur eins erreichen, das du am Ende nichts mehr hast. Nichtmal
mehr
> Deinen Stolz!
>
Du weißt doch - weder / noch: Die Gesetze, die mich schützen können, sind
vorhanden - sie werden im Familienrecht nur nicht angewandt. Das macht mich
hartnäckig...
Trotzdem ist es leider an der Zeit, meine Firma aus der Schußlinie zu
nehmen...
mfg pm
- Rechtsantragsstelle -
Kopie:
news: de.soc.familie.vaeter
www.spd.de/klartext/list.php?f=27
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Bundesjustizministerium
Rechtsanwaltskammer Celle
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem AZ NZS 10 M 5417/00 wurde am 11.05.2000 von RAin B. ein PfuÜB
gegen mich erwirkt.
Dieser PfuÜB wurde mit Beschluss vom 18.07.2000 aufgehoben.
Es steht zu erwarten, dass RAin B. versucht, weitere PfuÜBe gegen mich zu
erwirken, wie in dem nachgeschobenen vorläufigen Zahlungsverbot angekündigt.
Hiermit beantrage ich,
keine weitere Pfändung/Auszahlungsverbot bei meinem Auftraggeber als
Drittschuldner zuzulassen.
Begründung:
Vorab: Ich bin kein Jurist. Ich bitte Sie, meine Argumente wohlwollend zu
prüfen - vor allem unter dem Gesichtspunkt, meine Existenz zu erhalten und
damit zumindest zukünftig den Unterhalt für meine Kinder sicherzustellen.
1. Ich zahle Unterhalt entsprechend dem Beschluss des AG Hannover vom
08.12.1998.(Anlage 1)
Dieser Beschluss erfolgte aufgrund einer Anzeige der Kindesmutter wegen
angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht. (Die erwähnte Einrichtung des
Sperrkontos erfolgte, um die Kindesmutter zu Verhandlungen über die
Unterhaltshöhe sowie über den Umgang mit meinen Söhnen zu bewegen - diese
Absicht habe ich der Kindesmutter bekannt gegeben. Sie reagierte mit der
Anzeige.)
2. Als Anlage 2 füge ich den Beschluss des AG Hannover, Familiengericht, vom
20.03.2000 bei, in welchem die Richterin W. die Pfändung aus dem Titel der
Notarin H. vom 31.01.1994 vorläufig aussetzt bezüglich eines übersteigenden
Teilbetrages von DM 500,00 monatlich.
3. In den §§ 850 ff der ZPO sind die Modalitäten festgelegt, nach denen
gepfändet werden darf und welcher Betrag nicht pfändbar ist. Vor allem die
§§ 850d und 850e sind für mich bestimmend: zum Einen bin ich über die
Unterhaltspflicht gegenüber meinen Söhnen D. und F. hinaus 2 weiteren
Kindern sowie meiner Ehefrau unterhaltspflichtig, zum Anderen muss ich als
Selbstständiger selbst für meine Sozial- und Krankenversicherungen sowie für
Umsatz- und Einkommensteuer aufkommen.
Aus diesen Umständen ergibt sich zwangsläufig, das weder meine Auftraggeber
noch Frau RAin B. noch Sie als Gericht in der Lage sind, den über den
pfändungsfreien Teil - der mir nach dem Gesetz zwingend zur Verfügung
bleiben muss - meiner Einkünfte hinausgehenden Betrag zu bestimmen,.
Erschwerend für diese Beurteilung kommt hinzu, dass das Gesetz von einem
monatlichen Einkommen ausgeht. Mein monatliches Einkommen kann mein
Auftraggeber erst recht nicht beurteilen - ich erhalte von Zeit zu Zeit
Aufträge von ihm, die ich als einzelne Werkverträge erfülle. Frau RAin B.
kann mein monatliches Einkommen ebenso wenig beurteilen.
Mein durchschnittliches monatliches Einkommen ergibt sich - wie bei
Selbstständigen üblich - erst zum Abschluss des Geschäftsjahres mit meiner
Steuererklärung.
Für die vor dem AG Hannover, Familiengericht, anhängige
Unterhaltsabänderungsklage (610 F 4895/99) habe ich meine durchschnittlichen
Einkünfte für 1998 und 1999 angegeben, daraus resultiert ein (natürlich[?]
strittiger) Unterhaltsanspruch für beide Söhne von DM 386,- (Mangelfall nach
DüTa). Meine freiwillige Zahlung, die ich beibehalten will, beträgt seit
1998 DM 500,-.
4. "... In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern,
widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes
schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der
Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell
missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie
zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt
werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht
tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer
Rechtswirklichkeit haben. ..."
Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg
In meinem Schreiben vom 05.07.2000 zu AZ 10 M 5417/00 (PfuÜB vom 14.04.2000)
habe ich versucht aufzuzeigen, dass es Frau RAin B. im Auftrag der
Kindesmutter nicht darum geht, Unterhaltszahlungen für meine Söhne
sicherzustellen. Primäres Interesse ist das Vernichten meiner
wirtschaftlichen Grundlage. Sie schlachtet die Kuh, die sie melken will (und
kann).
Meine nie bestrittene Pflicht, Unterhalt zu zahlen, ist begründet in dem
Recht aller meiner Kinder, Unterhalt zu beziehen.
Ausgehend von dieser Rechtslage, verletzt die Kindesmutter im Verein mit
Frau RAin B. die Rechte aller meiner Kinder, indem sie seit März 2000
jegliche Unterhaltszahlung durch Pfändungen und Auszahlungsverbote
vereitelt.
Ich wiederhole meinen Antrag, keine weiteren Pfändungen/Auszahlungsverbote
zuzulassen - wenn nötig, per einstweiliger Verfügung.
Ich bitte um sofortige und unverzügliche Bearbeitung meines Antrages -
mangels Einkommen durch die Maßnahmen der RAin werde ich (nach nunmehr 10
Monaten seit dem ersten PfuÜB) keine 14 Tage mehr durchhalten.
Sollte ich nicht innerhalb einer Woche von Ihnen zumindest eine Nachricht
erhalten, muss ich zu Maßnahmen Zuflucht nehmen, die meiner persönlichen
Einstellung zur Unterhaltspflicht krass entgegenstehen.
Diese meine Rechtsposition stelle ich öffentlich zur Diskussion:
1. in der Newsgroup de.soc.familie.vaeter, 2. im SPD-Forum "Klartext:
Familien-, Senioren- und Gesundheitspolitik"
Mit freundlichen Grüßen
pm
Nachtrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
die §§ 850 ff ZPO gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Arbeitseinkommen
vorhanden ist, um darauf pfänden zu können.
Wie bereits erläutert, erhalte ich Aufträge von Zeit zu Zeit, in
unregelmäßigen Abständen.
Zur Zeit besteht kein offener Werkvertrag mit dem benannten Drittschuldner.
Diese Tatsache ist der RAin B. nicht bekannt.
Sie hat keinerlei Kenntnis darüber, ob überhaupt und wenn, wann und in
welcher Höhe Werkverträge mit meinen Auftraggebern geschlossen
werden/wurden.
Dementsprechend pfändet sie auf Verdacht - mit einem zweifelhaften Anspruch,
dessen Titel ausschließlich aufgrund ihrer eigenen Verzögerungstaktik noch
nicht abgeändert wurde (das Verfahren vor dem Familiengericht AG Hannover
schleppt sich seit 8 Monaten dahin...). Ihnen ist bekannt, dass sich die
RAin nicht scheute, vorgeblich eine außergerichtliche Einigung in Aussicht
zu stellen - nur um letztlich noch weiter verzögern zu können.
Ich rechne täglich mit weiteren Verdachtspfändungen/-auszahlungsverboten bei
anderen, tatsächlichen oder vermuteten Kunden von mir.
Der Erfolg dieser Maßnahmen ist - bezogen auf das Recht meiner Kinder auf
Unterhalt - mehr als zweifelhaft: Das Resultat der Bemühungen der RAin ist
bei dem in Rede stehenden angeblichen Drittschuldner bereits abzusehen (und
auf andere übertragbar) - ich erhalte keine weiteren Aufträge, meine Kinder
infolgedessen keinen Unterhalt.
Ich fordere Sie erneut auf, endlich dieser Pfänderei einen Riegel
vorzuschieben!
Mit freundlichen Grüßen
pm
16. August 2000
Sehr geehrte Damen und Herren Richter und Rechtspfleger,
mit Schreiben vom 31.07.00 teilt mir die Richterin am AG Hannover W.-M. mit,
dass "jede Pfändung im Einzelfall auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen" ist.
Am gleichen Tage beschließt Herr Richter am AG Lehrte F. gegen meinen Antrag
auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, weitere Pfändungen gegen den
Drittschuldner X nicht zuzulassen, es "wäre unzulässig, einer Anwältin per
einstweiliger Verfügung berufliche Tätigkeiten zu untersagen. Ob gestellte
Anträge jeweils zulässig und begründet sind, kann nur in dem Verfahren
geprüft und entschieden werden, auf welches sich der Antrag einer Anwältin
bezieht."
Unabhängig davon, dass die berufliche Tätigkeit einer Anwältin nicht - per
Gesetz sanktioniert - darin bestehen kann, einen Mitmenschen in den Ruin zu
treiben, drehte es sich mir nur darum, den mich betreffenden betrügerischen
Aspekt ihrer Tätigkeit einzuschränken - den Betrug in ihren Anträgen habe
ich aufgezeigt, allerdings ohne dass in Ihrem Schreiben bzw. Beschluss
darauf eingegangen worden wäre.
Am 31.07.00 um 13:12h teilte ich dieser Betrügerin per Telefax mit, dass ich
seit dem 15.07.2000 nicht mehr selbstständig tätig bin und es seitdem
keinerlei Vertragsverhältnis mehr zu anderen Firmen gibt.
Dieses Schreiben ging zur Kenntnis an das AG Hannover, Familiengericht.
Am 31.07.00 um 13:42h teilte ihr mein Arbeitgeber per Telefax mit, in
künftigen PfuÜBen nur noch ihn als Drittschuldner anzugeben. Dieses
Schreiben ging zur Kenntnis an das AG Lehrte, Vollstreckungsgericht.
Beiden Gerichten liegen außerdem meine Einwendungen gegen die den PfuÜBen
der so genannten Rechtsanwältin zugrunde liegende
Unterhaltsrückstandserrechnung vor - selbstverständlich mit den
dazugehörigen Beweisen.
Mit Schreiben vom 03.08.00 teilt die RAin B. meinem Arbeitgeber mit, dass
sie dessen Schreiben vom 31.07.00 erhalten habe.
Offensichtlich will diese Anwältin mit dem Datum implizieren, dass sie am 02
.08.00 noch nichts von dem Schreiben gewusst habe.
Am 02.08.00 hat sie erneut einen PfuÜB gegen mich beim AG Lehrte beantragt,
Drittschuldner: X
Den Eingang meines Faxes vom 31.07.00 hat die betrügerische Anwältin bis
heute nicht bestätigt.
Sie, hochverehrte Richterinnen, Richter, Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger, haben sich nicht nur in den eingangs erwähnten Schreiben und
Beschlüssen, sondern auch mündlich in vielen, vielen Telefonaten vor Ihrer
rechtlichen Verantwortung gedrückt, indem Sie behaupten, jeder PfuÜB-Antrag
werde im Einzelfall geprüft.
Ich stelle fest, dass Sie mich belügen: Zumindest die Anträge der Frau RAin
B. werden nicht geprüft.
Der dem am 04.08.00 von Herrn K., Rechtspfleger am AG Lehrte, ausgefertigte
PfuÜB zugrundeliegende Antrag ist schon von der Form her abzuweisen:
Es fehlt die Berücksichtigung der nach §§ 850 ff ZPO unpfändbaren Teile des
Arbeitseinkommens sowie die Berücksichtigung der - dem Vollstreckungsgericht
(natürlich auch der RAin) bekannten - weiteren Unterhaltsberechtigten.
Weitere Abweisungsgründe:
Es wird weiterhin rückständiger Unterhalt ohne Berücksichtigung der
außergerichtlich vereinbarten Unterhaltsminderung nach der Geburt meiner
Tochter J. gefordert.
Es wird munter weiter bei einem Drittschuldner gepfändet, den es bezogen auf
meine Person nicht mehr gibt - dies dient allein der fortwährenden
Verleumdung meiner Person.
Auch dem AG Lehrte ist bekannt, dass der zugrundeliegende Unterhaltstitel
von mir bestritten wird und dass es ein Urteil des AG Hannover gibt, in
welchem die Unterhaltshöhe auf DM 500,- festgelegt wird.
Es handelt sich um eine Pfändung auf Verdacht: die Rechts(?)anwältin hat
keinerlei Kenntnis von eventuellen Werkverträgen - sieht man einmal davon
ab, dass ich selbst und mein Arbeitgeber ihr mitgeteilt haben, dass ich
keine Ansprüche mehr gegenüber dem benannten Drittschuldner geltend machen
kann.
Ich beantrage erneut, der Rechtsanwältin B. den Teil ihrer Arbeit, der sich
auf PfuÜBe gegen mich bezieht, solange zu untersagen, bis endlich eine
Klärung des strittigen Unterhalts durch das Familiengericht Hannover
stattfindet (beantragt bereits am 27.12.1999).
Weiter stelle ich Antrag auf Strafverfolgung wegen Betruges.
Gleichzeitig beantrage ich eine Überprüfung der Handlungen dieser Anwältin
auf Verstoß gegen die standesrechtlichen Bestimmungen.
Moral zählt hier ja offensichtlich nicht - Ehrlichkeit will ich gleich gar
nicht erwähnen, beides ist in Unterhaltsstreitigkeiten völlig out.
Mit unfreundlichen Grüßen
Peter Meyer