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Kann Noch-Ehefrau ihren neuen Partner in die noch gemeinsame Wohnung einladen?

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alhei

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May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
Hallo zusammen,

Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?
Wer war schon einmal in dieser Situation?
Ich habe absolut keine Lust mich in der gemeinsamen Wohnung (die Aufteilung
der Zimmer steht jetzt an)damit konfrontieren zu lassen. Dafür sind meine
Verletzungen einfach noch zu frisch, um damit abgeklärt umzugehen. (Hat für
mich auch was mit Feingefühl, Respekt und Charakter zu tun. Letztlich auch
den Kindern gegenüber, die an dieser Trennung wohl schon genug leiden.)
Unsere jetzige Miete ist ganz schön hoch, so daß wir in etwa gleichzeitig 2
Wohnungen finden sollten. Diese Wohnsituation (getrennt lebend in der
eigenen Wohnung)kann sich also
einige Monate hinziehen.

Schönen Gruß

ALI

Ralf Krausemann

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
On Mon, 31 May 1999 14:57:30 +0200, "alhei" <ahein...@metronet.de>
wrote:

Hallo !

...


>Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
>noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
>Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?

Und ob sie das kann, wir sind in Deutschland ....

>Wer war schon einmal in dieser Situation?
>Ich habe absolut keine Lust mich in der gemeinsamen Wohnung (die Aufteilung
>der Zimmer steht jetzt an)damit konfrontieren zu lassen.

Wenn Dir das nicht passt ziehst sogar im Notfall Du aus .... leider.

Sorry !

Gruß

Ralf

Armin Exner

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May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to

Ralf Krausemann schrieb in Nachricht
<3754981a...@personalnews.de.uu.net>...

>On Mon, 31 May 1999 14:57:30 +0200, "alhei" <ahein...@metronet.de>
>wrote:
>
>Hallo !
>
>...
>>Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
>>noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
>>Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?
>
>Und ob sie das kann, wir sind in Deutschland ....
>


Natürlich kann sie das nicht. Wenn Du Mieter bist, entscheidest immer noch
Du, wer als Untermieter bzw. Besucher in die Wohnung kommt. Im übrigen halte
ich es für ein unglaublich taktloses Verhalten Deiner Frau. Ob Recht oder
nicht, diese Frau würde ich am Kragen packen, rauswerfen und die Schlösser
austauschen. Dann ist erst mal Ruhe.

Viele Grüe Armin

Andreas

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
Hallo ALI,

Da hats Dich übel erwischt. Deine Exe will Dich anscheinend provozieren. Sie
scheint genau zu wissen, wie sehr Dir die Trennung zu schaffen macht. Jetzt
will sie Dir anscheinend den "Rest" geben.
Theoretisch kannst Du dem anderen die Wohnung verbieten, bringt aber außer
einen Haufen Ärger nicht viel. Du mußt leider da durch. Jedesmal wenn Du ihr
gegenüber Schwäche zeigst bzw. wie sehr Dich die ganze Situation trifft,
gibst Du ihr eine Waffe in die Hand, die sie nutzen wird. Wenn Du soviel
Stärke aufbringst empfehle ich Dir, den anderen rotzfrech kurzerhand mal zum
Essen einzuladen. Pilzegerichte eignen sich für solche Gelegenheiten sehr
gut.
Da Du erwähnst, daß die Wohnung teuer ist, setze ich mal einfach voraus, daß
bei Dir der Geldhahn nur tröpfelt. Das kompliziert das ganze. Auch schreibst
Du nicht, wie alt Deine Kinder sind, und welche Vereinbarungen für die
Zukunft ihr getroffen habt.
Wenn ihr noch oder wieder miteinander reden könnt, solltest Du sehr darauf
achten, daß es so bleibt. Wenn ihr anfangt über Anwälte und Gericht
miteinander zu kommunizieren, wird es sehr sehr teuer.

Beiss Dich durch. Hier bekommst Du auf jeden Fall Infos und verbale
Streicheleinheiten.

Gruß Andreas

Peter Lichtenberg

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May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to

Armin Exner schrieb in Nachricht <7iuh5v$n79$1...@news04.btx.dtag.de>...

>>>Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in
der
>>>noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
>>>Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?
>>
>>Und ob sie das kann, wir sind in Deutschland ....
>
>
>Natürlich kann sie das nicht. Wenn Du Mieter bist, entscheidest immer noch
>Du, wer als Untermieter bzw. Besucher in die Wohnung kommt.

Wie willste das denn durchsetzen, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben
haben? Die Polizei lacht sich jedenfalls kaput!

>Im übrigen halte
>ich es für ein unglaublich taktloses Verhalten Deiner Frau. Ob Recht oder
>nicht, diese Frau würde ich am Kragen packen, rauswerfen und die Schlösser
>austauschen. Dann ist erst mal Ruhe.

Mach das nur nicht in Gegenwart der Kinder! Die kriegen sonst riesige Angst!
Obwohl es das Beste wäre für diese Schlampe! Ich bin damals in der gleichen
Situation gewesen und bin sofort ausgezogen - zu einem Freund.

Peter
(auch Oskar genannt)

Thomas P. Georgii

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
On Mon, 31 May 1999 14:57:30 +0200, "alhei" <ahein...@metronet.de>
wrote:

>Hallo zusammen,
Hi Ali, willkommen im Club

>Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
>noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen

Das ist ja wohl das geschmackloseste was das Hirn einer Schlampe (ich
bin normalerweise zurückhaltend mit diesem Terminus) hervorbingen
kann.

>oder habe ich (rechtliche)Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?
Ich denke dies solltest Du dringend mit einem Anwalt klären.

>Wer war schon einmal in dieser Situation?

Ich gottseidank nicht, obwohl ich es meiner Ex zutrauen würde. Aber
ich hätte da wahrscheinlich die von Caligula hier ab und zu erwähnten
Hilfsmittel (Baseballschläger etc.) eingesetzt um dies zu verhindern.
;-)

>Ich habe absolut keine Lust mich in der gemeinsamen Wohnung (die Aufteilung

>der Zimmer steht jetzt an)damit konfrontieren zu lassen. Dafür sind meine
>Verletzungen einfach noch zu frisch, um damit abgeklärt umzugehen. (Hat für
>mich auch was mit Feingefühl, Respekt und Charakter zu tun. Letztlich auch
>den Kindern gegenüber, die an dieser Trennung wohl schon genug leiden.)

Siehe oben, wie will sie den Kindern denn die Situation erklären?
Jetzt mal ernsthaft, ist Deine Ex noch ganz richtig im Kopf. Das musst
Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen, Du in einer Abstellkammer
mit mit Küche und Bad zur Mitbenutzung. Und sie, ihr Lover und die
Kids den Rest der Wohnung.
Sollst Du vielleicht noch Babysitten, wenn der Herr Nachfolger über
sie drüber will oder was?
Die kann doch nicht ganz dicht sein!!

>Unsere jetzige Miete ist ganz schön hoch, so daß wir in etwa gleichzeitig 2
>Wohnungen finden sollten. Diese Wohnsituation (getrennt lebend in der
>eigenen Wohnung)kann sich also
>einige Monate hinziehen.

Schau bloß das Du so schnell wie möglich eine eigene Wohnung kriegst,
selbst das berühmte Wohnklo mit Kochnische ist besser als die Folter,
die Deine Ex-Schlampe an Dir plant.
Und im übrigen, die Mietbelastung die Deine Ex dann hat, wenn Sie noch
in der Ehewohnung wohnt, kann Dir doch egal sein. Soll sich doch ihr
Stecher an den Kosten beteiligen, dann lernt er gleich was es kostet
eine Ehe kaputt zu machen.


Gruß aus München
Thomas
Thomas P. Georgii
Thomas....@munich.netsurf.de

Peter Lichtenberg

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to

Thomas P. Georgii schrieb in Nachricht
<3752e584...@news.munich.netsurf.de>...

>>Unsere jetzige Miete ist ganz schön hoch, so daß wir in etwa gleichzeitig
2
>>Wohnungen finden sollten. Diese Wohnsituation (getrennt lebend in der
>>eigenen Wohnung)kann sich also
>>einige Monate hinziehen.
>Schau bloß das Du so schnell wie möglich eine eigene Wohnung kriegst,
>selbst das berühmte Wohnklo mit Kochnische ist besser als die Folter,
>die Deine Ex-Schlampe an Dir plant.
>Und im übrigen, die Mietbelastung die Deine Ex dann hat, wenn Sie noch
>in der Ehewohnung wohnt, kann Dir doch egal sein. Soll sich doch ihr
>Stecher an den Kosten beteiligen, dann lernt er gleich was es kostet
>eine Ehe kaputt zu machen.


Leider ist das eben nicht egal, weil er die Miete weiterzahlen muß, da sie
den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Ich mach das zur Zeit so:
Bin ausgezogen und bezahle für die alte Wohnung nicht. Ebenso bezahle ich
zur Zeit keinen Unterhalt. (Aus andreren Gründen). Die Alte kann selbst
nicht bezahlen und mußte zum Sozialamt rennen. Das Sozialamt hat wohl für
drei Monate bezahlt, ihr aber *nahegelegt* eine kleinere Wohnung zu nehmen.
Dann erst war sie bereit den gemeinsam unterschriebenen Mitvertrag auch
gemeinsam zu kündigen.

Peter
(auch Oskar genannt)

Andreas

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
Hay ALI,

ich kenne einen Fall, da hat Mann Schluß gemacht und einfach seine Freundin
mit ins gemeinsame Haus mitgebracht. 2 Wochen später zog die Freundin !!
seiner Ex ebenfalls ein. Der Sohn (15 Jahre): da hälst Du es vor lauter
Weiber nicht mehr aus.

Gruß Andreas

Schorsch

unread,
May 31, 1999, 3:00:00 AM5/31/99
to
> Leider ist das eben nicht egal, weil er die Miete weiterzahlen muß, da sie
> den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Ich mach das zur Zeit so:
> Bin ausgezogen und bezahle für die alte Wohnung nicht. Ebenso bezahle ich
> zur Zeit keinen Unterhalt. (Aus andreren Gründen). Die Alte kann selbst
> nicht bezahlen und mußte zum Sozialamt rennen. Das Sozialamt hat wohl für
> drei Monate bezahlt, ihr aber *nahegelegt* eine kleinere Wohnung zu
nehmen.
> Dann erst war sie bereit den gemeinsam unterschriebenen Mitvertrag auch
> gemeinsam zu kündigen.
>
> Peter
> (auch Oskar genannt)
>
>
Nur so und nicht anders. Als meine Noch-Frau mich rausgeschmissen hat, hat
sie nachher gejammert, daß die Miete so hoch sei und sie deshalb 2500,-- DM
Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt braeuchte !!!!!
Ich habe dann den normalen Trennungsunterhalt gezahlt und sie ist zum
Sozialamt. Das hat ihr erstmal erklärt, daß die Wohnung zu teuer ist für
ihre Lebensverhaeltnisse, man ihr aber gerne irgendeine billige Piss-Wohnung
zur Verfügung stelle koennte, dann koenne sie auch Sozialhilfe kriegen. Aber
nur theoretisch, da ich ja soviel zahle, dass sie eigentlich prima leben
koenne. Jetzt ist sie richtig sauer auf mich - schade auch :-)
Ciao Schorsch

Beatrix

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to
Hallo Ali!

> Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann
(Trennungsgrund)in der

> noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)

> Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Von rechtlichen Möglichkeiten ist auch mir nichts bekannt, aber ich würd
es notfalls mal mit unzumutbarer Härte versuchen. Das ist ein Grund für
vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres.
Habt Ihr übrigens schon geklärt, bei wem die Kinder nach der trennung
bleiben? Falls Du davon ausgehst, daß Deine Frau die Kinder mitnimmt und
Du für Dich auch wenig Chancen siehst, daß sie bei Dir bleiben, dann ist
natürlich ein vorzeitiger Auszug Deiner Frau eine zweischneidige Sache.
Denn solange sie noch in der ehelichen Wohnung lebt, bleibt doch für die
Kinder alles einigermaßen beim alten - und v.a. kannst DU sie weiterhin
regelmäßig sehen.
Ansonsten würde ich mir die Besuche des neuen Freundes Deiner Frau auf
gar keinen Fall gefallen lassen. Das ist extreme seelische Grausamkeit,
und genau das würde ich ihr auch klar machen. Du solltest da Grenzen
setzen. Das geht sicher auch ohne Gewalt und böse Worte. Aber feste,
klare, eindeutige Worte sollten es schon sein, an denen nicht zu rütteln
ist.

Viel Glück!

ciao
Beatrix

> Wer war schon einmal in dieser Situation?

> Ich habe absolut keine Lust mich in der gemeinsamen Wohnung (die Aufteilung
> der Zimmer steht jetzt an)damit konfrontieren zu lassen. Dafür sind meine
> Verletzungen einfach noch zu frisch, um damit abgeklärt umzugehen. (Hat für
> mich auch was mit Feingefühl, Respekt und Charakter zu tun. Letztlich auch
> den Kindern gegenüber, die an dieser Trennung wohl schon genug leiden.)

> Unsere jetzige Miete ist ganz schön hoch, so daß wir in etwa gleichzeitig 2
> Wohnungen finden sollten. Diese Wohnsituation (getrennt lebend in der
> eigenen Wohnung)kann sich also
> einige Monate hinziehen.
>

> Schönen Gruß
>
> ALI

Schorsch

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to

alhei <ahein...@metronet.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7iu11t$3o7$1...@news.dnsg.net...
> Hallo zusammen,

>
> Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
> noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
> Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?

Wenn sie im Mietvertrag steht und dir mitgeteilt hat, dass sie sich trennen
will, hast du die Arschlochkarte gezogen. Bei Trennung in gemeinsamer
Wohnung musst du nach Auffassung deutscher Gerichte das zulassen.


> Wer war schon einmal in dieser Situation?

Ich - aber mit der war ich nicht verheiratet. Die hatte Geburtstag, kam um
22.00h nach Hause, hat mein Geburtstagsgeschenk kassiert und sich danach von
dem mitgebrachten Geburtstagsgast durchknallen lassen. Am naechsten Tag hast
sie mich dann gefragt, warum ich so komisch drauf sei ?!

> Ich habe absolut keine Lust mich in der gemeinsamen Wohnung (die
Aufteilung
> der Zimmer steht jetzt an)damit konfrontieren zu lassen. Dafür sind meine
> Verletzungen einfach noch zu frisch, um damit abgeklärt umzugehen. (Hat
für
> mich auch was mit Feingefühl, Respekt und Charakter zu tun.

Wenn die Schlampe das wirklich schon gemacht hat, sind Feingefuehl und
Charakter ja wohl nicht die Eigenschaften, die du von dieser Kuh erwarten
darfst.

Letztlich auch
> den Kindern gegenüber, die an dieser Trennung wohl schon genug leiden.)
> Unsere jetzige Miete ist ganz schön hoch, so daß wir in etwa gleichzeitig
2
> Wohnungen finden sollten. Diese Wohnsituation (getrennt lebend in der
> eigenen Wohnung)kann sich also
> einige Monate hinziehen.

Ich wohne in einer deutschen Grosstadt und nachdem mir meine Noch-Frau
soviel Terror gemacht hat, dass ich fast meinen Job verloren haette, habe
ich innerhalb kuerzester Zeit eine Wohnung gehabt. Ist zwar ein kleines Loch
mit gelegentlichem Besuch des LKA (wegen des Nachbarn), aber immernoch
besser als der Terror. Die teuere Miete hat jetzt meine Ex am Hintern.

>
> Schönen Gruß
>
> ALI
>
>
>
>
Keep on truckin'
Ciao Schorsch

Ralf Krausemann

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to

Armin Exner schrieb in Nachricht <7iuh5v$n79$1...@news04.btx.dtag.de>...


...


>>Und ob sie das kann, wir sind in Deutschland ....
>>
>
>
>Natürlich kann sie das nicht. Wenn Du Mieter bist, entscheidest immer noch


Da täuschst Du Dich aber gewaltig. Sie kann natürlich frei entscheiden wann
Sie wen empfängt, auch wenn es in der ehelichen Wohnung ist.

>Du, wer als Untermieter bzw. Besucher in die Wohnung kommt. Im übrigen
halte

Untermieter ?

>ich es für ein unglaublich taktloses Verhalten Deiner Frau. Ob Recht oder
>nicht, diese Frau würde ich am Kragen packen, rauswerfen und die Schlösser
>austauschen. Dann ist erst mal Ruhe.


Das steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber auch hier würdest Du Du rein
rechtlich so richtig im Regen stehen. So schnell wie Du dann zum zweiten
Male neue Schlösser bekommst kannste gar nicht gucken .

Gruß

Ralf


Armin Exner

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to

Ralf Krausemann schrieb in Nachricht <7j00m5$r9s$1...@newsread.do.de.uu.net>...

>
>>>Du, wer als Untermieter bzw. Besucher in die Wohnung kommt. Im übrigen
>halte
>
>Untermieter ?


Klar, wenn er da einzieht, ist er ja wohl Untermieter, und das dürfte kaum
ohne das Einverständnis von Ali gehen. Klar, gegen gelegentliche Besuche was
zu unternehmen ist schwieriger.

Gruß Armin

Ralf Krausemann

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to
On Tue, 1 Jun 1999 19:10:29 +0200, "Armin Exner"
<armin...@t-online.de> wrote:

Hallo Armin !
...


>>Untermieter ?
>
>
>Klar, wenn er da einzieht, ist er ja wohl Untermieter, und das dürfte kaum
>ohne das Einverständnis von Ali gehen. Klar, gegen gelegentliche Besuche was
>zu unternehmen ist schwieriger.

Meinte ich doch auch. Haben wohl aneinander vorbei geredet :-)

Gruß

Ralf

--

Die "de.soc.familie.vaeter" - Page: http://www.vaeter-online.de

Lutz Schnell

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to
Am Mon, 31 May 1999 14:57:30 +0200, schrieb "alhei"
<ahein...@metronet.de> :

>Hallo zusammen,

Hallo Ali

>Trennung steht fest. Kann meine Frau den neuen Mann (Trennungsgrund)in der
>noch gemeinsamen Wohnung einfach mitbringen oder habe ich (rechtliche)
>Möglichkeiten durchzusetzen, daß dies unterbleibt?

[...]

Das wird wohl etwas schwierig. Aber was hälst Du denn davon, wenn Du
einfach Deine (nun gut, eure) einder einpackst, und Dir eine nette
Wohnung suchst? Dann gehst Du zu einem Anwalt, und versuchst das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Begündung: "ständig" oder
"häufig wechselnde Sexualkontakte". Die Kinder wären bei Deiner
Ex-Schlampe moralisch in Gefahr. In einigen Bundesländern dürftest Du
gute Chancen haben.

Ein Anwalt, von dem ich mich mal beraten lassen habe, sagte sogar, es
sei unter Umständen sogar von Bedeutung, wer das elterliche
Schlafzimmer verlassen hat.
--
Gruss

Lutz -----> Hamburg (z. Zt. Berlin)
E-Mail: L...@provi.de

Thomas P. Georgii

unread,
Jun 1, 1999, 3:00:00 AM6/1/99
to
On Mon, 31 May 1999 22:33:24 +0200, Lichtenb...@t-online.de
(Peter Lichtenberg) wrote:

>

>>Schau bloß das Du so schnell wie möglich eine eigene Wohnung kriegst,
>>selbst das berühmte Wohnklo mit Kochnische ist besser als die Folter,
>>die Deine Ex-Schlampe an Dir plant.
>>Und im übrigen, die Mietbelastung die Deine Ex dann hat, wenn Sie noch
>>in der Ehewohnung wohnt, kann Dir doch egal sein. Soll sich doch ihr
>>Stecher an den Kosten beteiligen, dann lernt er gleich was es kostet
>>eine Ehe kaputt zu machen.
>
>

>Leider ist das eben nicht egal, weil er die Miete weiterzahlen muß, da sie
>den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Ich mach das zur Zeit so:
>Bin ausgezogen und bezahle für die alte Wohnung nicht. Ebenso bezahle ich
>zur Zeit keinen Unterhalt. (Aus andreren Gründen). Die Alte kann selbst
>nicht bezahlen und mußte zum Sozialamt rennen. Das Sozialamt hat wohl für
>drei Monate bezahlt, ihr aber *nahegelegt* eine kleinere Wohnung zu nehmen.
>Dann erst war sie bereit den gemeinsam unterschriebenen Mitvertrag auch
>gemeinsam zu kündigen.
>

Na siehste geht doch :-)


Thomas P. Georgii
Thomas....@munich.netsurf.de

Alfred Danzer

unread,
Jun 7, 1999, 3:00:00 AM6/7/99
to
Sich auf das Jugendamt zu verlassen ist nicht immer der richtige Weg, da es
auf den Richter ankommt! Der einzig sinnvolle Weg ist, das Sorgerecht und
eine Einweisung in die eigene Wohung bei Gericht sofort zu beantragen.
Dadurch ist die Situation geklärt.

Aber Achtung es wird das zarte Pflänzlein der neuen Liebe höher bewertet als
alle die Beziehung zu einer alten Eiche wie wir! Auch kommt es auf die
Kontakte zum Richter an!!!!!!!

Da der Neue in die Wohnung kommt, ist davon auszugehen, daß er im Sozialen
Bereich nicht gerade der stärkste ist. Beteiligungen an der Miete werden
voraussichtlich entfallen.

Es hilft nichts, es gibt nur eine Möglichkeit:

Der klügere gibt so lange nach, bis er der dümmere ist!

Überleg Dir mal den Satz! Ich fahr jetzt erst mal in Urlaub, bin aber in
rund 2 Wochen wieder da!

Gruß Alfred

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