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Datenschutz und Schweigepflicht in der Kindertagespflege

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Jack Ryan

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Jan 6, 2024, 5:35:15 AM1/6/24
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Vor und bei der Betreuung von Tageskindern müssen Informationen
ausgetauscht werden zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson,
zwischen Kindertagespflegeperson und Jugendamt oder zwischen Eltern
und Jugendamt. Diese Informationen oder Daten müssen geschützt
werden. Nach dem Sozialgesetzbuch und der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jede Bürgerin und jeder
Bürger einen Anspruch auf das Sozialgeheimnis und den Schutz seiner
persönlichen Daten, das heißt: Alle ihn betreffenden Sozialdaten
dürfen nicht unbefugt erhoben, verarbeitet, gespeichert oder
genutzt werden. Deshalb sollten die Informationen, die zwischen
Kindertagespflegeperson und Eltern ausgetauscht werden, in einem
Betreuungsvertrag geschützt werden.

Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. gibt einen
Betreuungsvertrag heraus. Er kann unter
www.bvktp.de/service/publikationen angefordert werden.

Sämtliche Aufzeichnungen, die persönliche Daten der Kinder oder der
Eltern enthalten, müssen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt
werden. Elektronisch gespeicherte Daten müssen mit einem Passwort
gesichert sein. Familienangehörige der Kindertagespflegeperson oder
andere Personen dürfen nicht unbefugt Zugang dazu haben.
Persönliche Informationen und Daten, insbesondere Gesundheitsdaten
(z.B. der Impfstatus oder der Ausbruch einer ansteckenden
Krankheit) dürfen weder mündlich noch schriftlich an andere
Personen weitergegeben werden, außer nach schriftlichem
Einverständnis.

Auch Fotos und Videos der Kinder unterliegen dem Datenschutz und
dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder veröffentlicht
werden. Für die Veröffentlichung jedes einzelnen Fotos oder Videos
muss sich die Kindertagespflegeperson schriftlich das
Einverständnis der Eltern einholen. Für eine Veröffentlichung im
Internet oder elektronische Weitergabe ist eine gesonderte
Einverständniserklärung erforderlich. Das gilt auch für das Teilen
in sozialen Medien oder Chat-Gruppen

Weitere praktische Informationen zum Datenschutz in der
Kindertagespflege sind auf der Internetseite
(https://www.bvktp.de/kindertagespflegepersonentagesmuetter-
tagesvaeter/datenschutz-in-der-kindertagespflege/) des
Bundesverbandes für Kindertagespflege zu finden.

<https://handbuch-kindertagespflege.fruehe-chancen.de/informationen-und-wissenswertes/kindertagespflegepersonen/datenschutz-und-schweigepflicht-in-der-kindertagespflege>

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