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FAQ Hinweisgeberschutzgesetz - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

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Jack Ryan

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Jan 11, 2024, 5:40:12 PM1/11/24
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Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 stellen sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Die vorliegenden FAQ sollen zu ihrer Beantwortung beitragen.

Hinweis: Hier werden Informationen und aktuelle Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz regelmäßig ergänzt.


Inhalt

1. An wen richtet sich das Hinweisgeberschutzgesetz?
2. Welche Verstöße können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden?
3. Welche Pflichten legt das Hinweisgeberschutzgesetz öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen auf?
4. Nach welcher Rechtsgrundlage darf eine interne Meldestelle die personenbezogenen Daten der Meldenden und der in den Meldungen genannten Personen verarbeiten?
5. Nach welcher Rechtsgrundlage darf eine interne Meldestelle besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeiten?
6. Welche Voraussetzungen muss eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG erfüllen?
7. Braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung, wenn ein externer Dritter mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt werden soll?
8. Wie sieht es aus, wenn mehrere Beschäftigungsgeber gemeinsam eine interne Meldestelle betreiben?
9. Kann eine behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte bzw. ein behördlicher oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter interne Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG sein?
10. Wie sind Meldungen zu dokumentieren?
11. Müssen bzw. dürfen auch anonyme Meldungen verarbeitet werden?
12. Wie ist die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen und der in den Meldungen genannten Personen sicherzustellen?
13. Müssen die in Hinweisen genannten Personen gemäß Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden?
14. Unterfallen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dem Auskunftsanspruch der in ihnen genannten Personen gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO?
15. Wie lange müssen bzw. dürfen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz aufbewahrt werden?
16. Ist beim Einrichten einer internen Meldestelle eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen?
17. Welche datenschutzrechtlichen Pflichten bestehen noch im Zusammenhang mit der Einrichtung einer internen Meldestelle?


<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-hinweisgeberschutzgesetz/>

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