Am 10.02.2024 17:44 Uhr schrieb Thomas Hochstein:
> Marco Moock schrieb:
>
> > Am 04.02.2024 16:05 Uhr schrieb Jack Ryan:
> >
> >> Blockst du mich, verklag‘ ich dich!
> >> Das Oberlandesgericht Hamburg urteilt zur urheberrechtlichen
> >> Zulässigkeit von Adblockern
> >
> > Ich frage mich hier immer wieder, was sich die Kläger von den Klagen
> > versprechen.
>
> Dass der Adblocker nicht mehr vertrieben werden darf und der
> Hersteller ihnen den Schaden - bspw. durch entgangene Anzeigen -
> erstattet.
Der wird ja nicht verkauft, sondern steht i.d.R. kostenfrei bereit. Im
Ausland wird es solche Software ebenfalls weiterhin geben. Das
acceptable-Ads-Konzept könnte aber in einem solchen Fall auf der Kippe
stehen.
> > Selbst wenn ein Gericht feststellt, dass ein Adblocker ihr
> > Urheberrecht verletze, hindert das keinen Nutzer, dies zu tun.
>
> Solange noch jemand den Adblocker entwickelt und vertreibt, ist das
> richtig.
>
> > Den Nutzer zu
> > verklagen wird ebenfalls schwer, weil der a) identifiziert werden
> > muss und man b) irgendwie nachweisen muss, dass ein Adblocker zum
> > Einsatz kam.
>
> Niemand verklagt _Nutzer_.
Aktuell noch nicht. Über das Urheberrecht wurde aber bei Filesharing
der Nutzer abgemahnt/verklagt. Wäre der Adblocker für das Urheberrecht
relevant, würden Klagen gegen Nutzer ggf. folgen.
Ich vermute aber, dass die eher auf DRM setzen.