Am 28.01.2024 um 15:15 schrieb Jack Ryan:
> Eine unzulässige Kamera kann mit Geldstrafen von 100 bis zu 1.000
> Euro geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat die Datenschützerin
> sieben Bußgelder wegen des rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams
> festgesetzt. Ein weiteres Bußgeld wurde gegen einen Mieter verhängt,
> der den Innenhof eines Mehrfamilienhauses mit einer stationären
> Videokamera überwacht hatte. Weil sich der polizeibekannte Mann
> nicht kooperativ zeigte, wurde seine Wohnung durchsucht, um die
> Videoaufzeichnungen sicherzustellen.
Dashcams sind - dem Namen nach - "Dashboard-Cameras", also Kameras, die
im Auto "am Armaturenbrett" arbeiten. Diese Kameras sind grundsätzlich
erlaubt, wenn sie _nicht dauerhaft_ aufnehmen und z. B. jede Aufnahme
nach 60 Minuten löschen. Einzelne Gerichte lassen die Aufnahmen
Videokameras an der Hauswand sind keine Dashcams. Für sie gilt etwas
anderes. Grundsätzlich kann der private Bereich überwacht werden und
auch der öffentliche ist nicht immer tabu. Am wichtigsten ist, dass
jeder sieht und versteht, dass da Kameras sind, von wem und warum sie da
hängen. Und zwar _bevor_ man den Sichtbereich der Kamera betritt.
FW