Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

=3D?UTF-8?B?RGFzIFJlY2h0IHp1IHNjaHdlaWdlbjogRFNHVk8tVmVyc3TDtsOfZSB1bmQgc3RyYXRlZ2lzY2hlIFZlcnRlaWRpZ3VuZw=3D=3D?=3D

0 views
Skip to first unread message

Jack Ryan

unread,
Jan 8, 2024, 9:00:54 AMJan 8
to
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reduziert die Anforderungen an den Tatnachweis für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Sie stärkt aber auch die Verteidigung. Was Unternehmen jetzt wissen sollten.

In seinem Urteil vom 5. Dezember 2023 (Rs. C-807/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Verhängung einer Geldbuße wegen eines DSGVO-Verstoßes gegen eine juristische Person möglich ist, ohne eine natürliche Person, der der Verstoß zuzurechnen ist, vorher zu identifizieren. Die Entscheidung wurde durch die Datenschutzbehörden begrüßt. Sie ermöglicht eine vermeintliche Reduzierung der Anforderungen an den Tatnachweis durch die Behörden.

So wurde eine wesentliche Erschwernis zur Durchsetzung des Datenschutzrechts beseitigt. Damit dürften Unternehmen in Zukunft schneller ins Visier der Datenschutzbehörden genommen werden. Diese Entscheidung des EuGH führt allerdings nicht nur zu Vereinfachungen für die Datenschutzbehörden, sondern stärkt auch die Verteidigung. Was börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute jetzt wissen sollten.


weiter bei

<https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/das-recht-zu-schweigen-dsgvo-verstoesse-und-strategische-verteidigung>

0 new messages