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Payback unter Pseudonym

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Frederik Ramm

unread,
Feb 13, 2003, 7:44:54 AM2/13/03
to
Crosspost nach de.etc.haushalt, Followup nach de.soc.datenschutz

Hallo,

ich moechte mir gern eine Payback-Karte anschaffen, um fuer bestimmte
Produkte, die ich sowieso schon immer beim dm-Markt kaufe (und die ich
nirgendwo anders billiger bekomme) nochmal Rabatt zu kriegen.

Ich habe das mit der "Privacy Card" verfolgt, aber die wuerde nach der-
zeitiger Rechtslage in dieser Situation weder mir noch dem FoeBuD etwas
bringen, daher will ich eine "richtige" Payback-Karte.

Ich habe natuerlich keine Lust, mein Kaufverhalten dem Payback-Zentral-
Rechner offenzulegen und mit Werbung zugeschuettet zu werden. Ich habe
allerdings nichts dagegen, dass meine Daten zu nicht-personenbezogenen
Zwecken verwendet werden; auch dann haben die Daten ja noch einen ge-
wissen Wert ("20% der Leute, die X kaufen, kaufen gleichzeitig auch
noch Y dazu..." und so). Solche Auswertungen sollen die ruhig machen,
genaugenommen begruesse ich das sogar.

Ich moechte also die Payback-Karte mit einem Pseudonym benutzen, damit
keine Verbindung zu meiner Person und insbesondere meiner Postanschrift
hergestellt werden kann.

Ich dachte mir das so, dass ich denen irgendwie falsche Daten gebe;
bei der Ueberwisung des Guthabens auf mein Konto wuerde ich dann die
richtige Kontonummer, aber den falschen Namen angeben, was erfahrungs-
gemaess bei kleinen Betraegen nicht zu einer Stornierung der Buchung
durch die Bank fuehrt. Dass payback dann meine richtige Kontonummer
kennt, ist mir egal, weil ich davon ausgehe, dass sie daraus nicht
auf meinen Namen oder meine Adresse schliessen koennen.

Wie komme ich an eine payback-Karte, ohne meine Postadresse offenzu-
legen? Machen die vielleicht manchmal Aktionen wie "hier koennen Sie
ihre Payback-Karte sofort mitnehmen", oder "bestellen Sie Ihre
Payback-Karte und holen Sie sie dann im dm-Markt ab" oder so?

Oder kriege ich wenigstens bei der Anmeldung die Kartennummer gleich
irgendwie mitgeteilt und kann mir dann selbst eine Karte drucken
und laminieren?

Hat meine Ueberlegung irgendwelche Schwaechen? Gibt es Gruende,
warum das nicht funktionieren koennte?

Bye
Frederik

--
Frederik Ramm ## eMail fred...@remote.org ## N49°00.22' E008°24.56'

Mario Jung

unread,
Feb 13, 2003, 8:05:16 AM2/13/03
to
Hi,

> Ich habe natuerlich keine Lust, mein Kaufverhalten dem Payback-Zentral-
> Rechner offenzulegen und mit Werbung zugeschuettet zu werden. Ich habe

Personenbezogene Werbung bedeudet keine Erhöhung des Werbeaufkommens, sondern
eine Verringerung, da der Werbe zielgerichtet mit erheblich geringeren
Streuverlusten arbeiten kann.

Desweiteren ist die Verknüpfungsmöglichkeiten bei Payback nicht so hoch, wie a)
von den Datenschützern angenommen und b) den Betreibern gewünscht.

z.B. kann Douglas Dir sagen wieviel Du gekauft hast, aber nicht was. Die
Verbindung zum WWS fehlt. Ebenso kann bei DEA nur zwischen Sprit und Nicht-Sprit
unterschieden werden. Usw. Usf.

Die Sammeln zwar wie dumm Daten, können diese aber zum einen nicht auswerten
weil diese zum anderen nicht immer zuordenbar sind.

Gruß
Mario


Marion Keller

unread,
Feb 13, 2003, 8:15:07 AM2/13/03
to
Hallo Frederick,

ich habe seit Jahren eine Payback-Karte, Werbung bekam ich nie.
Seit ich vor anderthalb Jahren umgezogen bin und meine neue Adresse dort
nicht bekannt gegeben habe, kriege ich keinen "Kontoauszug" mehr geschickt.
Was sich aber auch online abrufen lässt.
Die Karte, die du dir bei dm mitnimmst, hat bereits eine Nummer.

Gruß Marion


Frederik Ramm

unread,
Feb 13, 2003, 8:19:53 AM2/13/03
to
Mario Jung <mario...@gmx.de> wrote:
> Personenbezogene Werbung bedeudet keine Erh?hung des Werbeaufkommens, sondern

> eine Verringerung, da der Werbe zielgerichtet mit erheblich geringeren
> Streuverlusten arbeiten kann.

Es geht mir nicht um das weltweite Gesamtwerbeaufkommen, sondern um den
Anteil davon, der in meinem Briefkasten landet. Und im Augenblick weiss
fast niemand, wo ich wohne, ausser den paar Banken, Versicherungen usw.,
mit denen ich Geschaeftsbeziehungen unterhalte. Wenn ich mal irgendwo
was bestelle, dann immer mit dem Vermerk, dass ich bitte in Zukunft
*keine* unaufgeforderten Prospekte will, und erfreulicherweise halten
sich die meisten daran.

Es besteht ueberhaupt kein Zweifel daran, dass durch normalen Erwerb
einer Payback-Karte mehr Werbung in meinen Briefkasten kaeme als zuvor.

> Desweiteren ist die Verkn?pfungsm?glichkeiten bei Payback nicht so hoch,
> wie a) von den Datensch?tzern angenommen und b) den Betreibern gew?nscht.

Deine Beispiele klingen beruhigend; allerdings kann ich mich nie drauf
verlassen, dass sich das nicht von heute auf morgen aendert. Oder wird
DEA mir vertraglich zusichern, nur nach Sprit und nicht-Sprit zu unter-
scheiden?

Was Du hier aufzaehlst:


> z.B. kann Douglas Dir sagen wieviel Du gekauft hast, aber nicht was. Die
> Verbindung zum WWS fehlt. Ebenso kann bei DEA nur zwischen Sprit und
> Nicht-Sprit unterschieden werden. Usw. Usf.

sind keine Designmerkmale des Systems, die wohlueberlegt und aus Kunden-
freundlichkeit eingebaut wurden, sondern einfach die typischen IT-Probleme,
die frueher oder spaeter geloest werden werden.

Martina Angela Albrecht

unread,
Feb 13, 2003, 8:34:07 AM2/13/03
to
On Thu, 13 Feb 2003 13:19:53 +0000, Frederik Ramm wrote:


> Es geht mir nicht um das weltweite Gesamtwerbeaufkommen, sondern um den
> Anteil davon, der in meinem Briefkasten landet.

> Es besteht ueberhaupt kein Zweifel daran, dass durch normalen Erwerb


> einer Payback-Karte mehr Werbung in meinen Briefkasten kaeme als zuvor.

Doch. Ich habe seit über zwei Jahren eine Payback-Karte und habe noch nie
Werbung bekommen. Die schicken alle paar Monate mal einen "Kontoauszug"
und bei Sonderaktionen die entsprechenden Rabattmarken und das wars. Wäre
allerdings möglich, dass man auf dem Antrag irgendwo ankreuzen muss, dass
man keine Werbung will.

Im übrigen kannst du die Karte immer gleich mitnehmen, allerdings meine
ich mich zu erinnern, dass der freundliche Verkäufer damals einen Ausweis
sehen wollte.

Gruesse, Martina.

Frederik Ramm

unread,
Feb 13, 2003, 8:43:23 AM2/13/03
to
Marion Keller <mar...@web.de> wrote:
> Die Karte, die du dir bei dm mitnimmst, hat bereits eine Nummer.

Ach, das ist ja praktisch. Muss ich beim Mitnehmen dann meine Adresse
angeben, oder macht man das irgendwie schriftlich danach? In dem Fall
schicken sie einem wohl eine PIN, mit der man dann online was ueber-
weisen kann, oder wie geht das?

Thomas Friedrich

unread,
Feb 13, 2003, 11:39:37 AM2/13/03
to

Frederik Ramm schrieb:


> Crosspost nach de.etc.haushalt, Followup nach de.soc.datenschutz


[anonyme Paybackkarte]

Hallo,

also bei dm lagen die die ganze Zeit rum zum gleich mitnehmen. Man
konnte dann den Vertrag in Ruhe ausfüllen. Was Du da dann reinschreibst
ist ganz Deiner Phantasie überlassen...

Eine andere Möglichkeit ist ein Postfach. Das kostet nur einmalig 12
Mark oder EURO - bin mir da gerade nicht ganz so sicher - und schon hast
Du eine relativ anonyme Adresse. Zwar mußt Du bei der Eröffnung des
postfachs Deine Adresse angeben, aber ich glaube nicht, daß payback oder
wer auch immer, da bei der Post nach der Klar-Anschrift fragt...


>
> Bye
> Frederik
>

Grüßli,
Thomas

Susie Krause

unread,
Feb 13, 2003, 1:26:26 PM2/13/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb:

Huhu!

>Ich dachte mir das so, dass ich denen irgendwie falsche Daten gebe;
>bei der Ueberwisung des Guthabens auf mein Konto wuerde ich dann die
>richtige Kontonummer, aber den falschen Namen angeben, was erfahrungs-
>gemaess bei kleinen Betraegen nicht zu einer Stornierung der Buchung
>durch die Bank fuehrt. Dass payback dann meine richtige Kontonummer
>kennt, ist mir egal, weil ich davon ausgehe, dass sie daraus nicht
>auf meinen Namen oder meine Adresse schliessen koennen.
>

Versuch's doch mal mit einem schweizer Nummernkonto. Ein Herr
Schreiber in Kanada kann Dir da sicher gute Tipps geben. ;-)

SCNR,

Susie!

Georg Meier

unread,
Feb 13, 2003, 2:33:16 PM2/13/03
to
Frederik Ramm schrieb:

> Hat meine Ueberlegung irgendwelche Schwaechen? Gibt es Gruende,
> warum das nicht funktionieren koennte?>

Wäre AFAIk "Betrug", da du unter falschem Namen einen
rechtsgültigen Vertrag abschliesst.
Dieser wäre dann mindestens nichtig.
Das geht dann so weit, daß Payback zwar dir tausend
Punkte gutschreiben kann, aber nicht zahlen muss.

Sorry aber so wäre das dann

CU Georg

Holger Pollmann

unread,
Feb 13, 2003, 3:33:45 PM2/13/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb:

>> Die Karte, die du dir bei dm mitnimmst, hat bereits eine Nummer.
>
> Ach, das ist ja praktisch. Muss ich beim Mitnehmen dann meine Adresse
> angeben, oder macht man das irgendwie schriftlich danach?

Schriftlich danach.

> In dem Fall schicken sie einem wohl eine PIN, mit der man dann
> online was ueber- weisen kann, oder wie geht das?

Ja, wobei ich mich frage, was du immer mti Überweisungen willst. Du
kriegst m.W. bei Payback kein Geld, sondern du kannst die Punkte in
Prämien umwandeln.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"In Hessen wurde die Sache ja fair aufgeteilt: Die CDU bekam die
Spenden - die SPD die Quittung." -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag,
07.02.2002

Jens Müller

unread,
Feb 13, 2003, 3:46:05 PM2/13/03
to
Thomas Friedrich <mail_f...@yahoo.de> writes:

> Eine andere Möglichkeit ist ein Postfach. Das kostet nur einmalig 12
> Mark oder EURO - bin mir da gerade nicht ganz so sicher - und schon
> hast Du eine relativ anonyme Adresse.

Und das bekommt Deiner Meinung nach jede x-beliebige Privatperson?
--
"Warum sollte ich mir 200 Jahre keinen neuen Körper suchen ?" - "Wie soll denn
der Suchvorgang erfolgen? Laeufst Du als weissgewandeter Geist durch den
naechstbesten Aldi und schaust Dir irgendwelche Leute an?" Roland Mösl und
Frank Kuenzel in de.alt.fan.aldi - <aaeohd$8kp$2...@akk3.akk.uni-karlsruhe.de>

Jens Müller

unread,
Feb 13, 2003, 3:46:35 PM2/13/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> writes:

> Frederik Ramm schrieb:
>> Hat meine Ueberlegung irgendwelche Schwaechen? Gibt es Gruende,
>> warum das nicht funktionieren koennte?>
>
> Wäre AFAIk "Betrug", da du unter falschem Namen einen
> rechtsgültigen Vertrag abschliesst.

Aha? Wie hast Du das jetzt unter Betrug subsumiert? Das ist IMO noch
nichtmal Urkundenfälschung.
--
"Wenn das nicht hilft, schmeiss Dein Hirn raus und hol Dir eine ordentliche
Festplatte." - "*g* Wieso muß ich gerade an Douglas Adams denken?" "Ich gehe
stark davon aus, dass Roland uns bald _die_ Lösung für alle Probleme dieser
Welt präsentiert (herring sandwiches)" Peter Wenz und Wolfgang Krietsch in dafa

Frederik Ramm

unread,
Feb 13, 2003, 5:46:58 PM2/13/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> wrote:
> Das geht dann so weit, daß Payback zwar dir tausend
> Punkte gutschreiben kann, aber nicht zahlen muss.

Ich zweifle nicht daran, dass payback sich, wenn es zu einem Gerichtsverfahren
kaeme, wegen meiner falschen Angaben vor der Zahlungsverpflichtung druecken
koennte. Aber wenn mein Plan aufgeht, merken die doch nie etwas davon.

Was das Ueberweisen anbetrifft: Payback bietet das auf der Webseite an,
ab 1500 Punkten ueberweisen sie Dir die Punktzahl in Cent aufs Konto...

Jens Müller

unread,
Feb 13, 2003, 6:04:20 PM2/13/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> writes:

> Was das Ueberweisen anbetrifft: Payback bietet das auf der Webseite an,
> ab 1500 Punkten ueberweisen sie Dir die Punktzahl in Cent aufs Konto...

Vorher sind die doch verfallen ...
--
Überlegung, ob man am WE lieber feiern oder lieber Info lernen soll: "Bevor man
was Neues aufspielt, sollte man erstmal formatieren."
-- gehört in der Info-Übung

Steffen Heinz

unread,
Feb 13, 2003, 10:21:46 AM2/13/03
to

"Frederik Ramm" <fr...@remote.org> schrieb im Newsbeitrag
news:b2g406$c82$1...@sapa.inka.de...

> Crosspost nach de.etc.haushalt, Followup nach de.soc.datenschutz
>
>
> Wie komme ich an eine payback-Karte, ohne meine Postadresse offenzu-
> legen? Machen die vielleicht manchmal Aktionen wie "hier koennen Sie
> ihre Payback-Karte sofort mitnehmen", oder "bestellen Sie Ihre
> Payback-Karte und holen Sie sie dann im dm-Markt ab" oder so?

hol die dir mit deiner postadresse,
danach gehe ins internet und melde dich einfach um, auf eine
phantasieadresse.
das ist der einzige weg den ich kenne.

ich glaube nict das das mit einem falschen namen und der richtigen
kontonummer geht!
da du ja sowieso immer das geld arufen mußt wenn dus haben willst: zur not
ändere dann wieder deine daten zurück.

zumindest die erste zeit mußt du bei deiner richtigen adresse bleiben weil
die dir die daten per post mitteilen.

übrigens, ich bekomme so gut wie keine post von payback (2 mal im jahr?) mit
den "kontoauszügen"
mehr werbung erhalte ich auch nicht.

steffen


Michael Weil

unread,
Feb 14, 2003, 3:39:35 AM2/14/03
to
On 13 Feb 2003 20:33:45 GMT, Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:

>Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb:


>> In dem Fall schicken sie einem wohl eine PIN, mit der man dann
>> online was ueber- weisen kann, oder wie geht das?
>
>Ja, wobei ich mich frage, was du immer mti Überweisungen willst. Du
>kriegst m.W. bei Payback kein Geld, sondern du kannst die Punkte in
>Prämien umwandeln.

Nee, Du kannst ab einem Guthaben von 1500 Punkten = 15 Euro dieses
Guthaben auf eine Konto ausbezahlen lassen.
Tausch in Prämien macht keinen großen Sinn, es sei denn, sie haben
grade was als Sonderangebot - ansonsten kann man's für den selben
Preis im Laden kaufen.

Gruß
Michael

Georg Meier

unread,
Feb 14, 2003, 5:41:49 AM2/14/03
to
Frederik Ramm schrieb:

> Hat meine Ueberlegung irgendwelche Schwaechen? Gibt es Gruende,
> warum das nicht funktionieren koennte?>

Stellt rechtlich einen Betrug wegen Abschluss eines Vertrages mit
falschen Daten dar. -> mögl. Anzeige
Aber was wichtiger ist. PayBack nutzt deine Daten und braucht nicht
zu zahlen, da der Vertrag nichtig ist.

CU Georg

Jens Müller

unread,
Feb 14, 2003, 5:57:10 AM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> writes:

> Stellt rechtlich einen Betrug wegen Abschluss eines Vertrages mit
> falschen Daten dar. -> mögl. Anzeige

Was genau soll daran jetzt Betrug sein? Bitte vollständige
Subsumption.
--
"Mein Lieblingswasser kostet pro Kasten bei Minimal 1,53 EUR, und das
ist günstig. Und weil es günstig ist, und ich es kaufe, denke ich, bei
dafa richtig zu sein :-)" -- Nicole Cirocki in
<3C9A2B69...@nicole.aldibaran.de> in de.alt.fan.aldi

Holger Pollmann

unread,
Feb 14, 2003, 6:24:03 AM2/14/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>> Stellt rechtlich einen Betrug wegen Abschluss eines Vertrages mit
>> falschen Daten dar. -> mögl. Anzeige
>
> Was genau soll daran jetzt Betrug sein? Bitte vollständige
> Subsumption.

Ein Eingehungsbetrug. Payback wäre den Vertrag nicht eingegangen, wenn
sie gewußt hätten, daß die angegebenen Daten falsch sind.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"In Hessen wurde die Sache ja fair aufgeteilt: Die CDU bekam die
Spenden - die SPD die Quittung." -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag,

07.02.2003

Frederik Ramm

unread,
Feb 14, 2003, 8:41:11 AM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> wrote:
> Stellt rechtlich einen Betrug wegen Abschluss eines Vertrages mit
> falschen Daten dar. -> mögl. Anzeige

Habe ich keine Bauchschmerzen mit. Erstmal muessten sie's merken,
ausserdem entsteht ihnen ja kein Schaden bei der Sache, der Vor-
teil, den ich mir hier in betruegerischer Absicht erschliche,
laege bei 10, 20, 30 Euro...

> Aber was wichtiger ist. PayBack nutzt deine Daten und braucht nicht
> zu zahlen, da der Vertrag nichtig ist.

Wie im Eingangsposting erwaehnt, habe ich ja nichts gegen die un-
persoenliche Nutzung meiner Daten. Und was die Nichtigkeit des
Vertrages betrifft - erstmal merken... ich wuerde ja nicht wie
der FoeBuD e.V. an die Presse treten und allen erzaehlen, dass ich
jetzt mit meiner tollen falschen Identitaet dem Datensammeln ent-
gegentrete.

Holger Pollmann

unread,
Feb 14, 2003, 9:07:39 AM2/14/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb:

>> Stellt rechtlich einen Betrug wegen Abschluss eines Vertrages mit
>> falschen Daten dar. -> mögl. Anzeige
>
> Habe ich keine Bauchschmerzen mit. Erstmal muessten sie's merken,
> ausserdem entsteht ihnen ja kein Schaden bei der Sache,

Doch, denn Paybacks Kunden werden sauer, wenn sie mtikriegen, daß sowas
geht, und dann gibt's weniger Geld, oder Kundne springen ab.

Nick

unread,
Feb 14, 2003, 9:10:03 AM2/14/03
to

Hochinteressanter Ansatz. Du bastelst da an einer Art "Alter Ego"
herum.

Was ist denn mit einem Postfach? ;-)

Nick

--
Surfin'... http://www.liebefix.net
http://www.neuverlieben.com/ref.php?id=615751
(sig under construction) :-)

Georg Meier

unread,
Feb 14, 2003, 12:58:28 PM2/14/03
to
Jens Müller schrieb:

> Was genau soll daran jetzt Betrug sein? Bitte vollständige
> Subsumption.>

Ich bin kein Jurist, aber ich lese den §263 BGB
wie folgt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen (-> Erlangen von Zahlungen von PayBack),
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung (-> falsche
Namensnennung)oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
(-> Falsche Angaben zu korrektem Konto) einen Irrtum erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Sicherlich wäre zu beachten wie gross der wirtschaftliche Schaden
in diesem Fall ist. Aber es handelt sich um eine vorsätzliche Tat
und ein "Schaden" wird durchaus erzeugt.

Also dürfte das nach meinem Verständnis durchaus zumindest für
eine Ermitlung reichen.

CU Georg

Holger Pollmann

unread,
Feb 14, 2003, 2:00:51 PM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>> Was genau soll daran jetzt Betrug sein? Bitte vollständige
>> Subsumption.>
>
> Ich bin kein Jurist, aber ich lese den §263 BGB
> wie folgt:

BGB?! :-)

> (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
> rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (-> Erlangen von
> Zahlungen von PayBack), das Vermögen eines anderen dadurch
> beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
> Entstellung (-> falsche Namensnennung)oder Unterdrückung wahrer
> Tatsachen (-> Falsche Angaben zu korrektem Konto) einen Irrtum
> erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
> oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> Sicherlich wäre zu beachten wie gross der wirtschaftliche Schaden
> in diesem Fall ist. Aber es handelt sich um eine vorsätzliche Tat
> und ein "Schaden" wird durchaus erzeugt.

Inwiefern wird denn das Vermögen Paybacks beschädigt durch die
Zahlungen?

Jens Müller

unread,
Feb 14, 2003, 2:06:14 PM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> writes:

> Jens Müller schrieb:
>> Was genau soll daran jetzt Betrug sein? Bitte vollständige
>> Subsumption.>
>
> Ich bin kein Jurist, aber ich lese den §263 BGB
> wie folgt:
>
> (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
> Vermögensvorteil zu verschaffen (-> Erlangen von Zahlungen von PayBack),
> das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
> Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung (-> falsche
> Namensnennung)oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
> (-> Falsche Angaben zu korrektem Konto) einen Irrtum erregt
> oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
> Geldstrafe bestraft.
>
> Sicherlich wäre zu beachten wie gross der wirtschaftliche Schaden
> in diesem Fall ist. Aber es handelt sich um eine vorsätzliche Tat
> und ein "Schaden" wird durchaus erzeugt.

Wo genau liegt denn der Schaden?

Payback würde doch auch zahlen, wenn er den richtigen Namen angibt.
--
The follies which a man regrets most, in his life, are those which he didn't
commit when he had the opportunity. [Helen Rowland]

Thomas Friedrich

unread,
Feb 14, 2003, 2:30:49 PM2/14/03
to
Jens Müller schrieb:

> Und das bekommt Deiner Meinung nach jede x-beliebige Privatperson?

Ja! Jeder, der will. Ich habe in zwei verschiedenen Städten je eines.
Was sollte so geheimnisvoll oder besonders an einem Postfach sein?

Thomas

Jens Müller

unread,
Feb 14, 2003, 3:10:18 PM2/14/03
to
Thomas Friedrich <mail_f...@yahoo.de> writes:

> Ja! Jeder, der will. Ich habe in zwei verschiedenen Städten je
> eines. Was sollte so geheimnisvoll oder besonders an einem Postfach
> sein?

Mir wurde gesagt, daß man dafür 10 Postsendungen am Tag bekommen muß.
--
"Am Rand der Truhe, wo vor ein paar Tagen noch EUR 0,98 stand klebte
jetzt ein Schild, darauf stand: 'Aus unserer Werbung, Allertaler, EUR
1,07'." - "Werbung kostet Geld. In dem Fall wohl genau 9 Cent."
- Uta Kramer und Roland Winziger in de.alt.fan.aldi

Georg Meier

unread,
Feb 14, 2003, 3:13:45 PM2/14/03
to
Jens Müller schrieb:

> Wo genau liegt denn der Schaden?>
> Payback würde doch auch zahlen, wenn er den richtigen Namen angibt. >

Nun, das ist korrekt,
nur zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages müssten
die Formalismen wie z.B. Namen etc. stimmen.
Da nun aber mit falschem Namen ein Vertrag gezeichnet wird,
kommt kein Vertrag zustande und PayBack zahlt ohne Vertrag.
-> Daher der Schaden.
PayBack erbringt für den "Betrüger" (ist nur eine Diskussion,
nicht das mir da einer was durcheinander bringt) eine Leistung,
die PayBack evtl. bei Prüfung des Namens und Ablehnung nicht
erbringen würde.

CU Georg

Georg Meier

unread,
Feb 14, 2003, 3:10:01 PM2/14/03
to
Holger Pollmann schrieb:

> Inwiefern wird denn das Vermögen Paybacks beschädigt durch die
> Zahlungen?>

Kontostand PayBack 10.0000€ -> Zahlung an richtiges Konto
unter falschem Name -> Kontostand 9.999€

Da wäre dann schon eine Schädigung, oder nicht?
(Zahlen sind nur Hausnummern, da ich nicht weiß, was
PayBack so zahlt)

CU Georg


Jens Müller

unread,
Feb 14, 2003, 3:24:27 PM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> writes:

>> Wo genau liegt denn der Schaden?> Payback würde doch auch zahlen,
>> wenn er den richtigen Namen angibt. >
>
> Nun, das ist korrekt,
> nur zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages müssten
> die Formalismen wie z.B. Namen etc. stimmen.

Warum?
--
Das heisst jetzt "social awareness", weil das der politisch korrekte
Ausdruck für "political correctness" ist.
Volker Riehl in dafa

Holger Pollmann

unread,
Feb 14, 2003, 4:19:25 PM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

> Holger Pollmann schrieb:
>> Inwiefern wird denn das Vermögen Paybacks beschädigt durch die
>> Zahlungen?>
>
> Kontostand PayBack 10.0000€ -> Zahlung an richtiges Konto
> unter falschem Name -> Kontostand 9.999€

Häh?

> Da wäre dann schon eine Schädigung, oder nicht?
> (Zahlen sind nur Hausnummern, da ich nicht weiß, was
> PayBack so zahlt)

Wo soll der Verlust herkommen?

Holger Pollmann

unread,
Feb 14, 2003, 4:20:31 PM2/14/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>> Wo genau liegt denn der Schaden?>
>> Payback würde doch auch zahlen, wenn er den richtigen Namen
>> angibt.
>
> Nun, das ist korrekt,
> nur zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages müssten
> die Formalismen wie z.B. Namen etc. stimmen.
> Da nun aber mit falschem Namen ein Vertrag gezeichnet wird,
> kommt kein Vertrag zustande und PayBack zahlt ohne Vertrag.

Wie kommst du auf die Idee? Nein, ein Vertrag kommt nachh.M. zustande.

Thomas Friedrich

unread,
Feb 15, 2003, 2:44:41 AM2/15/03
to

Jens Müller schrieb:


> Thomas Friedrich <mail_f...@yahoo.de> writes:
>
>
>>Ja! Jeder, der will. Ich habe in zwei verschiedenen Städten je
>>eines. Was sollte so geheimnisvoll oder besonders an einem Postfach
>>sein?
>
>
> Mir wurde gesagt, daß man dafür 10 Postsendungen am Tag bekommen muß.

Hallo,

also es gibt Tage, da kommen drei Briefe, dann wieder Tage, da kommt
nichts. Von der Post hat sich noch niemand bei mit beschwert oder mich
drauf hingewiesen, daß ich "zu wenig" Post bekomme ;-)Die Menge der
erwarteten Post muß man angeben (ich glaube, ich mußte da eine Auswahl
ankreuzen), damit dann die Postfachgröße (klein, mittel groß)
entsprechend dem Aufkommen für Dich gewählt wird.

Grüßli,
Thomas

Georg Meier

unread,
Feb 15, 2003, 2:29:47 PM2/15/03
to
Jens Müller schrieb:

>>nur zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages müssten>>
> Warum?>

Nun, ich wiederhol mich mal, ich bin Laie und gehe mal davon
aus, daß zum rechtskräftigen Zustandekommen eines Vertrages
die Identität der jeweiligen Vertragspartner schon eine Rolle spielt.

Sollte ich da falsch liegen, so bricht meine Argumentation wohl
zusammen, aber dann könnte ich ja auch beim Autokauf den Vertrag
mit falschem Namen und unter Angabe der falschen Adresse unterschreiben
und der Kauf wäre rechtskräftig?!

CU Georg

Holger Pollmann

unread,
Feb 15, 2003, 3:07:56 PM2/15/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>>> nur zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages müssten>>
>>
>> Warum?>
>
> Nun, ich wiederhol mich mal, ich bin Laie und gehe mal davon
> aus, daß zum rechtskräftigen Zustandekommen eines Vertrages
> die Identität der jeweiligen Vertragspartner schon eine Rolle
> spielt.
>
> Sollte ich da falsch liegen,

Tust du.

Die herrschende Meinung unterscheidet beim Benutzen eines falschen
Namens zwei Fälle:

- der Vertragspartner legt Wert darauf, daß genau die Person, die der
andere ausgibt zu sein, auch die Person ist, mit er man abschließt.
Dann sind solche Verträge schwebend unwirksam, bis (falls) der richtige
Namensträge sie genehmigt; sonst läuft das ganze über die Regeln des
Vertreters ohne Vertretungsmacht.

Beispiel: ein Mann namens Boris Becker bestellt die Suite im Vier
Jahreszeiten, und man verspricht, sie ihm zu reservieren, und wenn er
für Pressefotos zur Verfügung stünde, würde man ihm die Suite für eine
Woche umsonst geben.

- dem Vertragspartner ist es im Grunde egal, mit wem er abschließt.
Solche Verträge sind wirksam.

Beispiel: ein Mann kauft in der Bäckerei zwei Brötchen und stellt sich
als Max Müller vor.


Ich würde sagen: im Falle von Payback liegt der zwiete Fall vor. Es
kommt Payback nicht darauf an, daß genau der Max Müller abschließt,
sondern jeder ist im Grunde recht.

Allerdings kommt es Payback darauf an, daß die Daten, die die Person
angibt, richtig sind. Das ändert m.E. aber nichts daran, daß es Payback
prinzipiell nicht darauf ankommt, daß er gerade der ist, der er zu sein
behauptet (es ist was anderes, ob man den richtigen Namen wissen
möchte, oder ob man mit der Person NUR abschließen möchte, wenn es die
betreffende Person ist, weil man nur und gerade mit dieser Person
abschließen möchte - siehe Boris Becker).

> so bricht meine Argumentation wohl zusammen, aber dann könnte ich
> ja auch beim Autokauf den Vertrag mit falschem Namen und unter
> Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
> rechtskräftig?!

M.E. ja.

Jens Müller

unread,
Feb 15, 2003, 3:29:26 PM2/15/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

>> so bricht meine Argumentation wohl zusammen, aber dann könnte ich
>> ja auch beim Autokauf den Vertrag mit falschem Namen und unter
>> Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>> rechtskräftig?!
>
> M.E. ja.

Die Zulassungsstelle wird aber bei der Ummeldung uU mal kurz
nachfragen.

Holger Pollmann

unread,
Feb 15, 2003, 4:42:26 PM2/15/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>>> so bricht meine Argumentation wohl zusammen, aber dann könnte ich
>>> ja auch beim Autokauf den Vertrag mit falschem Namen und unter
>>> Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>>> rechtskräftig?!
>>
>> M.E. ja.
>
> Die Zulassungsstelle wird aber bei der Ummeldung uU mal kurz
> nachfragen.

Was hat das mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags zu tun?

Jens Müller

unread,
Feb 15, 2003, 5:14:54 PM2/15/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

> Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:
>
>>>> so bricht meine Argumentation wohl zusammen, aber dann könnte ich
>>>> ja auch beim Autokauf den Vertrag mit falschem Namen und unter
>>>> Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>>>> rechtskräftig?!
>>>
>>> M.E. ja.
>>
>> Die Zulassungsstelle wird aber bei der Ummeldung uU mal kurz
>> nachfragen.
>
> Was hat das mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags zu tun?

Nichts.
--
"Weil das Sch***-Teil des öfteren mies bis gar nicht fun'zt, aber dafür
-"Wow. Kiddyspeak und kreativer Deppenapostroph in"...^^^^^^
mit Werbe-Windoofs rummüllt und außerdem bescheiden programmiert und
übelst bedienbar ist?" ..."nur einem Wort"- Philip Steffan in dafa

Erik Wasser

unread,
Feb 15, 2003, 6:15:32 PM2/15/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> wrote:

> Aber was wichtiger ist. PayBack nutzt deine Daten und braucht nicht
> zu zahlen, da der Vertrag nichtig ist.

Es gibt da sehr oft die Klausel: "Hiermit bestätige ich die Richtigkeit
meiner oben gemachten Angaben".

--
So long... Fuzz

Georg Meier

unread,
Feb 16, 2003, 5:09:19 AM2/16/03
to
Holger Pollmann schrieb:

> Ich würde sagen: im Falle von Payback liegt der zwiete Fall vor. Es
> kommt Payback nicht darauf an, daß genau der Max Müller abschließt,
> sondern jeder ist im Grunde recht.>

Nun, darüber sollten die AGB von Payback Auskunft geben.

>>Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>>rechtskräftig?!
> M.E. ja.>

Nun mich wundert nichts mehr...
Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer
dem Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?

Es mag zwar durchaus geltendem Recht entsprechen, aber
es bedeutet auch, daß hier Tür und Tor zum Missbrauch
offen stehen.

CU Georg


Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 6:01:16 AM2/16/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>>> Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>>> rechtskräftig?!
>>
>> M.E. ja.
>
> Nun mich wundert nichts mehr...
> Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer
> dem Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?

Und das kannst du besser, wenn der Kaufvertrag unwirksam ist?

> Es mag zwar durchaus geltendem Recht entsprechen, aber
> es bedeutet auch, daß hier Tür und Tor zum Missbrauch
> offen stehen.

Ich sehe da keinen Unterschied in bezug auf die Wirksamkeit des
Vertrags.

Georg Meier

unread,
Feb 16, 2003, 6:18:25 AM2/16/03
to
Holger Pollmann schrieb:

> Und das kannst du besser, wenn der Kaufvertrag unwirksam ist?>

Das spielt in dem Fall wohl eher eine untergeordnete Rolle.
Das PayBack Beispiel mal aussen vorlassend gehe ich von einem
Autokauf aus, bei dem der Käufer den Kaufvertrag mit falschem Namen
und Adresse angibt und den Wagen anzahlt. Die Restzahlung soll
später erfolgen.

Der Verkäufer geht von einem ordnungsgemässen Vertrag aus und
gibt den Wagen her. Der "Käufer" zieht von dannen.

Nun hat der Verkäufer hinterher aber keine Möglichkeit mehr
gegen den Käufer anzugehen, da dieser ja mit falschen Angaben
den Wagen gekauft hat.

> Ich sehe da keinen Unterschied in bezug auf die Wirksamkeit des
> Vertrags.>

Der Vertrag mak evtl. korrekt zustande gekommen sein, trotzdem
würde ich das als Betrug bezeichnen.

CU Georg


Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 6:12:29 AM2/16/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> writes:

> Holger Pollmann schrieb:
>> Ich würde sagen: im Falle von Payback liegt der zwiete Fall vor. Es
>> kommt Payback nicht darauf an, daß genau der Max Müller abschließt,
>> sondern jeder ist im Grunde recht.>
>
> Nun, darüber sollten die AGB von Payback Auskunft geben.
>
>>>Angabe der falschen Adresse unterschreiben und der Kauf wäre
>>> rechtskräftig?!
>> M.E. ja.>
>
> Nun mich wundert nichts mehr...
> Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer
> dem Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?

Wenn das Pseudonym genutzt wird, um sich Zahlungsansprüchen zu
entziehen, ist es dann nicht Urkundenfälschung?
--
I didn't fight my way to the top of the food chain to become a vegetarian.

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 6:25:09 AM2/16/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>> Und das kannst du besser, wenn der Kaufvertrag unwirksam ist?
>
> Das spielt in dem Fall wohl eher eine untergeordnete Rolle.

Nein, für die Frage, ob der kaufvertrag wirksam ist oder nicht, spielt
es sehr wohl eine Rolle.

> Das PayBack Beispiel mal aussen vorlassend gehe ich von einem
> Autokauf aus, bei dem der Käufer den Kaufvertrag mit falschem Namen
> und Adresse angibt und den Wagen anzahlt. Die Restzahlung soll
> später erfolgen.

Ja, ist okay.

> Der Verkäufer geht von einem ordnungsgemässen Vertrag aus und
> gibt den Wagen her. Der "Käufer" zieht von dannen.

Okay.

> Nun hat der Verkäufer hinterher aber keine Möglichkeit mehr
> gegen den Käufer anzugehen, da dieser ja mit falschen Angaben
> den Wagen gekauft hat.

Genau. Und jetzt kann er Verkäufer seine Forderung besser
verwirklichen, wenn der Vertrag unwirksam ist? Ich bezweifele das.

>> Ich sehe da keinen Unterschied in bezug auf die Wirksamkeit des
>> Vertrags.
>
> Der Vertrag mak evtl. korrekt zustande gekommen sein, trotzdem
> würde ich das als Betrug bezeichnen.

Wer hat gesagt, daß es kein Betrug ist? Natürlich ist es Betrug, das
habe ich nie bestritten. Ich habe nur etwas zur Wirksamkeit des
Vertrags gesagt.

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 6:26:10 AM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>> Nun mich wundert nichts mehr...
>> Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer dem
>> Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?
>
> Wenn das Pseudonym genutzt wird, um sich Zahlungsansprüchen zu
> entziehen, ist es dann nicht Urkundenfälschung?

Nein. Er gibt ja nicht vor, daß jemand anderes diese Urkunde
unterzeichnet hat, wenn er einfach einen Phantasienamen nimmt.

Was anderes natürlich, wenn er die Unterschrift von jemandem imitiert,
der identifizierbar ist.

Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 6:55:28 AM2/16/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

> Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:
>
>>> Nun mich wundert nichts mehr...
>>> Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer dem
>>> Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?
>>
>> Wenn das Pseudonym genutzt wird, um sich Zahlungsansprüchen zu
>> entziehen, ist es dann nicht Urkundenfälschung?
>
> Nein. Er gibt ja nicht vor, daß jemand anderes diese Urkunde
> unterzeichnet hat, wenn er einfach einen Phantasienamen nimmt.

Und was sagst Du zu:

http://www.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/urkund1.html

»Die für die Annahme einer Urkundenfälschung erforderliche
Identitätstäuschung kann auch in der Verwendung eines zutreffenden,
sonst aber nicht gebrauchten Vornamens, eines unrichtigen
Geburtsdatums und einer unrichtigen Anschrift liegen.«

Ansonsten hilft sicher ein Strafrechtskommentar.
--
You have not had thirty years' experience ... You have had one year's experience
thirty times. [J. L. Carr]

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 7:52:49 AM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>>>> Nun mich wundert nichts mehr...
>>>> Wie kann ich dann als möglicher geprellter Autoverkäufer dem
>>>> Nichtzahler meine Ansprüche geltend machen?
>>>
>>> Wenn das Pseudonym genutzt wird, um sich Zahlungsansprüchen zu
>>> entziehen, ist es dann nicht Urkundenfälschung?
>>
>> Nein. Er gibt ja nicht vor, daß jemand anderes diese Urkunde
>> unterzeichnet hat, wenn er einfach einen Phantasienamen nimmt.
>
> Und was sagst Du zu:
>
> http://www.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/urkund1.html
>
>»Die für die Annahme einer Urkundenfälschung erforderliche
> Identitätstäuschung kann auch in der Verwendung eines zutreffenden,
> sonst aber nicht gebrauchten Vornamens, eines unrichtigen
> Geburtsdatums und einer unrichtigen Anschrift liegen.«
>
> Ansonsten hilft sicher ein Strafrechtskommentar.

Ich appelliere an deine sprachlichen Fähigkeiten, die Verwendung des
Wortes "kann" auszulegen.

Wenn ich mich in einem Hotel als "Max Müller" eintrage, weil ich anonym
bleiben möchte, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ich mich dagegen
als "Günter Netzer" eintrage, dagegen schon.

Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 8:17:23 AM2/16/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

>> Und was sagst Du zu:
>>
>> http://www.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/urkund1.html
>>
>>»Die für die Annahme einer Urkundenfälschung erforderliche
>> Identitätstäuschung kann auch in der Verwendung eines zutreffenden,
>> sonst aber nicht gebrauchten Vornamens, eines unrichtigen
>> Geburtsdatums und einer unrichtigen Anschrift liegen.«
>>
>> Ansonsten hilft sicher ein Strafrechtskommentar.
>
> Ich appelliere an deine sprachlichen Fähigkeiten, die Verwendung des
> Wortes "kann" auszulegen.
>
> Wenn ich mich in einem Hotel als "Max Müller" eintrage, weil ich anonym
> bleiben möchte, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ich mich dagegen
> als "Günter Netzer" eintrage, dagegen schon.

In dem Fall wurde aber kein fremder Name benutzt.
--
"Und ich sach noch: 'Sei vorsichtig mit Deinem gesunden Menschenverstand!'"
Hartmut 'Hardy' Schiszler zu Roland Mösl
de.alt.fan.aldi, <a9vi1e.3...@ID-82801.user.dfncis.de>

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 9:05:41 AM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>> Ich appelliere an deine sprachlichen Fähigkeiten, die Verwendung
>> des Wortes "kann" auszulegen.
>>
>> Wenn ich mich in einem Hotel als "Max Müller" eintrage, weil ich
>> anonym bleiben möchte, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ich
>> mich dagegen als "Günter Netzer" eintrage, dagegen schon.
>
> In dem Fall wurde aber kein fremder Name benutzt.

Doch, wenn der Unterzeichner nict Max Müller heißt. Es sei denn, du
meinst mit fremd "jemand anderem gehörig". Aber auch da muß ich
widersprechen, ich zum Beispiel kenne mindestens einen Max Müller.

Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 11:39:16 AM2/16/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

> Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:
>
>>> Ich appelliere an deine sprachlichen Fähigkeiten, die Verwendung
>>> des Wortes "kann" auszulegen.
>>>
>>> Wenn ich mich in einem Hotel als "Max Müller" eintrage, weil ich
>>> anonym bleiben möchte, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ich
>>> mich dagegen als "Günter Netzer" eintrage, dagegen schon.
>>
>> In dem Fall wurde aber kein fremder Name benutzt.
>
> Doch, wenn der Unterzeichner nict Max Müller heißt. Es sei denn, du
> meinst mit fremd "jemand anderem gehörig". Aber auch da muß ich
> widersprechen, ich zum Beispiel kenne mindestens einen Max Müller.

Ja, aber Du nimmst in obigem Hotelbeispiel nicht dessen Identität
an. Und verschweigst nur Deine eigene.
--
"Ich könnte mir auch einen Ziegelstein vor den Kopf hauen." -
"Granitschädel?" - "Klinkerfassade."
- Wolfgang Krietsch, Hartmut 'Hardy' Schiszler und Peter Wenz in
<a9nfh5.3...@news.schnauze-sonst-beule.de> in de.alt.fan.aldi

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 11:53:01 AM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>>>> Wenn ich mich in einem Hotel als "Max Müller" eintrage, weil ich
>>>> anonym bleiben möchte, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ich
>>>> mich dagegen als "Günter Netzer" eintrage, dagegen schon.
>>>
>>> In dem Fall wurde aber kein fremder Name benutzt.
>>
>> Doch, wenn der Unterzeichner nict Max Müller heißt. Es sei denn, du
>> meinst mit fremd "jemand anderem gehörig". Aber auch da muß ich
>> widersprechen, ich zum Beispiel kenne mindestens einen Max Müller.
>
> Ja, aber Du nimmst in obigem Hotelbeispiel nicht dessen Identität
> an. Und verschweigst nur Deine eigene.

Und wenn ich einen Kaufvertrag mit einem erfundenen Namen und einer
erfundenen Adresse abschließe, dann soll das anders sein? Warum?

Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 12:59:39 PM2/16/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

>> Ja, aber Du nimmst in obigem Hotelbeispiel nicht dessen Identität
>> an. Und verschweigst nur Deine eigene.
>
> Und wenn ich einen Kaufvertrag mit einem erfundenen Namen und einer
> erfundenen Adresse abschließe, dann soll das anders sein? Warum?

Es ist nicht anders. Und es ist Urkundenfälschung, was Du bestritten hast.
--
The trouble with Freud is that he never had to play the old Glasgow Empire on a
Saturday night after Rangers and Celtic had both lost.
[Ken Dodd]

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 2:09:32 PM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>>> Ja, aber Du nimmst in obigem Hotelbeispiel nicht dessen
>>> Identität an. Und verschweigst nur Deine eigene.
>>
>> Und wenn ich einen Kaufvertrag mit einem erfundenen Namen und
>> einer erfundenen Adresse abschließe, dann soll das anders sein?
>> Warum?
>
> Es ist nicht anders. Und es ist Urkundenfälschung, was Du
> bestritten hast.

Hmmm... jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Liegt deines Erachtens im
Hotelbeispiel eine Urkundenfälschung vor, und wenn ja, warum?

Jens Müller

unread,
Feb 16, 2003, 2:35:02 PM2/16/03
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

> Hmmm... jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Liegt deines Erachtens im
> Hotelbeispiel eine Urkundenfälschung vor, und wenn ja, warum?

Bei einfacher Anonymität: Nein.

Bei Betrugsabsicht: Ja.
--
If I'd known I was gonna live this long, I'd have taken better care of myself.
[Eubie Blake]

Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 5:11:42 PM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:

>> Hmmm... jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Liegt deines
>> Erachtens im Hotelbeispiel eine Urkundenfälschung vor, und wenn
>> ja, warum?
>
> Bei einfacher Anonymität: Nein.
>
> Bei Betrugsabsicht: Ja.

Okay. Dann sind wir halt verschiedener Ansicht. Ist ja in Ordnung.

Georg Meier

unread,
Feb 16, 2003, 4:57:29 PM2/16/03
to
Holger Pollmann schrieb:

> Wer hat gesagt, daß es kein Betrug ist? Natürlich ist es Betrug, das
> habe ich nie bestritten. Ich habe nur etwas zur Wirksamkeit des
> Vertrags gesagt.>
(du bist Jurist?)
*FG* Gut, dann erlaube mir ein kurzes Resumé:

Im Falle des Autokaufs handelt es sich zwar um einen korrekten
Kaufvertrag, der aber vom Käufer in betrügerischer Absicht
geschlossen wurde. Richtig?
Der Käufer ist somit ein Betrüger.

Nun, derjenige, der sich von der Fa. PayBack Leistungen in
Form von Geldzahlungen erschleicht und dabei einen falschen Namen
angibt begeht nur aus dem Grund keinen Betrug, da er seinen
Vertragsanteil -> das zeigen und Nutzen der Karte erfüllt,
und PayBack diese Vertragserfüllung entsprechend honoriert.
Das das ganze unter falschem Namen geschieht ist irrelevant,
da PayBack bei richtiger Namensnennung nicht anders verfahren
würde.

Zusammenfassend gilt dann, daß solange beide Seiten ihren
jeweiligen Vertragsteil erfüllen, die genaue Identität der
Vertragspartner keine Rolle spielen.
Somit wird der Autokäufer erst durch Nichtzahlung der vereinbarten
Raten zum Betrüger.

Nun, warum sollte ich dann bei irgendeinem Vertrag meine Identität
korrekt angeben?

CU Georg


Holger Pollmann

unread,
Feb 16, 2003, 5:25:45 PM2/16/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>> Wer hat gesagt, daß es kein Betrug ist? Natürlich ist es Betrug,
>> das habe ich nie bestritten. Ich habe nur etwas zur Wirksamkeit
>> des Vertrags gesagt.
>
> (du bist Jurist?)

Ja, sozusagen :-)

> *FG* Gut, dann erlaube mir ein kurzes Resumé:
>
> Im Falle des Autokaufs handelt es sich zwar um einen korrekten
> Kaufvertrag, der aber vom Käufer in betrügerischer Absicht
> geschlossen wurde. Richtig?
> Der Käufer ist somit ein Betrüger.

M.E. ja.

> Nun, derjenige, der sich von der Fa. PayBack Leistungen in
> Form von Geldzahlungen erschleicht und dabei einen falschen Namen
> angibt begeht nur aus dem Grund keinen Betrug, da er seinen
> Vertragsanteil -> das zeigen und Nutzen der Karte erfüllt,
> und PayBack diese Vertragserfüllung entsprechend honoriert.
> Das das ganze unter falschem Namen geschieht ist irrelevant,
> da PayBack bei richtiger Namensnennung nicht anders verfahren
> würde.

Payback entsteht dadurch ein Schaden, daß wenn sich das rumspricht, die
Payback-Daten weniger aussagekräftig werden.

> Zusammenfassend gilt dann, daß solange beide Seiten ihren
> jeweiligen Vertragsteil erfüllen, die genaue Identität der
> Vertragspartner keine Rolle spielen.

Prinzipiell ja.

> Somit wird der Autokäufer erst durch Nichtzahlung der vereinbarten
> Raten zum Betrüger.

Nein, man sagt (zumindest wird z.t. so argumentiert), daß da schon ein
Schaden dadurch entsteht, daß die Aussichten des anderen auf
Durchsetzung seiner Ansprüche im Zweifelsfall eben schwierig ist,
wodurch die ganze Forderung wenier werthaltig wird.

Ralf Döblitz

unread,
Feb 16, 2003, 5:54:05 PM2/16/03
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> wrote:
> Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:
>
>> Hmmm... jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Liegt deines Erachtens im
>> Hotelbeispiel eine Urkundenfälschung vor, und wenn ja, warum?
>
> Bei einfacher Anonymität: Nein.
>
> Bei Betrugsabsicht: Ja.

Und wie sieht es mit dem Melderecht aus? Bei einer Anmeldung im Hotel
muß man ja schließlich auch (oder sogar nur) das amtliche Meldeformular
ausfüllen. Ist hier nicht jede vorsätzliche unrichtige Angabe eine
Urkundenfälschung?

Ralf
--
Ralf Döblitz * Schapenstr. 6 * 38104 Braunschweig * Germany
Phone: +49-531-2361223 Fax: +49-531-2361224 mailto:doeb...@gmx.de
Homepage: http://www.escape.de/users/selene/

Jens Müller

unread,
Feb 17, 2003, 2:16:15 AM2/17/03
to
Ralf Döblitz <doeb...@doeblitz.net> writes:

> Und wie sieht es mit dem Melderecht aus? Bei einer Anmeldung im Hotel
> muß man ja schließlich auch (oder sogar nur) das amtliche Meldeformular
> ausfüllen.

Muß man? Auch als Deutscher bei Aufenthalten unter zwei Monaten?
--
"Wehrgerechtigkeit als sozialpolitischer Luxus. Gleichheit und Gerechtigkeit als
Zeitgeisterscheinung. Wes Geistes Kind ist der [=Volker Zastrow] eigentlich?"
Simon Theissen in <a9rrvg$5ck9i$1...@ID-28635.news.dfncis.de>
in de.soc.pflichtdienste

Henning Schlottmann

unread,
Feb 17, 2003, 4:13:58 AM2/17/03
to
Jens Müller wrote:
> Ralf Döblitz <doeb...@doeblitz.net> writes:
>
> > Und wie sieht es mit dem Melderecht aus? Bei einer Anmeldung im Hotel
> > muß man ja schließlich auch (oder sogar nur) das amtliche Meldeformular
> > ausfüllen.
>
> Muß man? Auch als Deutscher bei Aufenthalten unter zwei Monaten?

Ja - nach den Meldegesetzen des jeweiligen Bundeslandes. In Bayern zB
Art. 26 II Meldegesetz.

Ciao Henning

Georg Meier

unread,
Feb 17, 2003, 5:58:27 AM2/17/03
to
Holger Pollmann schrieb:

> Payback entsteht dadurch ein Schaden, daß wenn sich das rumspricht, die
> Payback-Daten weniger aussagekräftig werden.>

Dieser Schaden dürfte aber schwer in Euro auszudrücken sein,
da ja die Personendaten eher zweitrangig sind.
Wichtiger ist bei der Geschäftsidee von PayBack wohl die
grossflächige Generierung von Daten zum Kaufverhalten der
Deutschen. Dies wird ja nicht beeinträchtigt.

>>Vertragspartner keine Rolle spielen.>>
> Prinzipiell ja.>

Das impliziert aber ein recht grosses Missbrauchspotential.

Wie läuft den da die Argumentation wenn beide in der eindeutigen
Absicht unerkannt zu bleiben einen Vertrag abschliessen.
Zum Beispiel eine Spende tätigen oder etwas Kaufen?

Kommt es da auch bei Erfüllung des eigentlichen Vertrages nicht
zu Rechtsverletzungen?

CU Georg

Holger Pollmann

unread,
Feb 17, 2003, 1:59:17 PM2/17/03
to
Georg Meier <meier...@t-online.de> schrieb:

>>> Vertragspartner keine Rolle spielen.
>>
>> Prinzipiell ja.
>
> Das impliziert aber ein recht grosses Missbrauchspotential.

Nein, es geht nur um die Fälle, bei denen eben ein solches problem
nicht auftreten wird. Wenn ich mich beim Bäcker mit Max Müller
vorstelle und ein Brötchen kaufe, dann ist der Name egal.

> Wie läuft den da die Argumentation wenn beide in der eindeutigen
> Absicht unerkannt zu bleiben einen Vertrag abschliessen.
> Zum Beispiel eine Spende tätigen oder etwas Kaufen?

Häh?

> Kommt es da auch bei Erfüllung des eigentlichen Vertrages nicht
> zu Rechtsverletzungen?

Och, komm, so schwer ist es doch wirklich nicht.

Holger Pollmann

unread,
Feb 17, 2003, 2:00:58 PM2/17/03
to
Ralf Döblitz <doeb...@doeblitz.net> schrieb:

>>> Hmmm... jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Liegt deines
>>> Erachtens im Hotelbeispiel eine Urkundenfälschung vor, und wenn
>>> ja, warum?
>>
>> Bei einfacher Anonymität: Nein.
>>
>> Bei Betrugsabsicht: Ja.
>
> Und wie sieht es mit dem Melderecht aus? Bei einer Anmeldung im
> Hotel muß man ja schließlich auch (oder sogar nur) das amtliche
> Meldeformular ausfüllen. Ist hier nicht jede vorsätzliche
> unrichtige Angabe eine Urkundenfälschung?

Eine Ordnungswidrigkeit. Ob es eine Urkundenfälschung ist, hängt von dne
sonstigen Kriterien ab, die ich dargestellt habe, also insb., ob jemandes
Identität angenommen oder lediglich ein Phantasiename verwendet wird.

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