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Fiese Masche: Versteckte Kameras in Hotel und AirBnB aufspüren

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Jack Ryan

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Sep 2, 2022, 5:59:48 PM9/2/22
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Kameras sind inzwischen so winzig klein, dass sie überall versteckt sein können. Besonders fies ist das in Hotel- und AirBNB-Zimmern, in denen sich Menschen sicher und privat fühlen. Mit ein paar Tricks können Sie die Kameras aufspüren!

Mit Hotels, AirBnB und Couchsurfing gibt es viele Möglichkeiten, anderswo zu übernachten. Dabei gibt es eine Gefahr, die kaum jemand auf dem Schirm hat: Versteckte Kameras.

Diese sind inzwischen so klein und unscheinbar versteckt in anderen Geräten, dass sie nur schwer zu finden sind – vor allem in Schlafräumen und Bädern werden diese eingesetzt, um intime Momente zu filmen. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, die illegalen Spionage-Kameras trotzdem zu entdecken.

1. Methode: WLAN scannen

Es gibt versteckte Kameras, die die Videos auf einer großen SD-Karte abspeichern. Der Täter holt diese in Ihrer Abwesenheit ab und überträgt das Material auf seinen Computer. Andere Spionage-Kameras sind für die Stromversorgung und Datenübertragung kabelgebunden.
Doch es gibt auch Geräte, die mit dem WLAN verbunden sind und das Videomaterial in Echtzeit an einen Computer streamen. Diese Spionage-Kameras können Sie möglicherweise mit einem WLAN-Scan entdecken. Die App Fing - Netzwerk-Scanner für Android kann Ihnen helfen.

1. App installieren (Konto ist optional)
2. Button "Nach Geräten suchen" antippen
3. Liste durchscrollen

Sie werden in der Nähe zahlreiche Geräte finden, darunter natürlich auch den Access Point und Ihr eigenes Smartphone. In Hotels könnte die Liste ziemlich lang werden, wenn viele Gäste mit demselben Netzwerk verbunden sind.
Die App hat allerdings auch eine spezielle Warnfunktion für IP-Kameras. Sie erhalten dann eine rote Warnmeldung. Sollte das eintreten, müssen Sie auf die Suche gehen. Der Haken: Diese ist nur für zahlende Kunden erhältlich, doch auch in der kostenlosen Testphase lässt sie sich nutzen.

2. Methode: Verdächtige Geräte untersuchen

Unabhängig vom Test per App können Sie mit bloßem Auge schon erste Maßnahmen zur Suche ergreifen. Schließlich könnten sich ja auch Offline-Kameras irgendwo verbergen. Oft werden diese in anderen Geräten als Tarnung verbaut, zum Beispiel in

- Rauch- und Bewegungsmeldern
- Ladegeräten für Handys
- Kugelschreibern
- Wetterstationen
- Wanduhren
- Feuerzeugen
- Bilderrahmen
- LampenSpiegeln

Sie sollten daher nach Ankunft vor allem in Schlafzimmern und Bädern nach solchen Geräten Ausschau halten – also überall, wo Sie vor allem private Dinge tun. Selbst Steckdosen, die in merkwürdigen Positionen angebracht sind, können verdächtig sein.

3. Methode: Smartphone einsetzen

ie brauchen nicht unbedingt spezielle Werkzeuge, um versteckte Kameras zu finden. Auch Ihr Smartphone kann schon Abhilfe schaffen. Spionage-Kameras haben oft ein kleines Infrarot-Lämpchen, dessen Licht mit bloßem Auge nicht zu sehen ist.
Doch Ihre Handykamera kann diese erkennen. Dunkeln Sie dazu am besten den Raum ein wenig ab und halten Sie die Kamera auf verdächtige Stellen und Geräte – taucht ein kleines Licht auf, dann gehen Sie näher heran. Sie können diese Methode auch mit der Fernbedienung Ihres TV-Gerätes testen.

Auch die Fotofunktion mit Blitz kann helfen, da die kleinen gläsernen Linsen der Spionage-Kameras das Licht stark reflektieren. Allerdings setzt das voraus, dass die Linse nicht hinter einer unauffälligen Blende versteckt ist.

4. Methode: Spezialgerät anschaffen

Es gibt auch spezielle RF-Detektoren, die Spionagekameras aufspüren können. Diese Geräte gibt es schon ab rund 40 Euro. Gehen Sie wie folgt vor:

- Alle Geräte vom Stromnetz trennen, die Radiosignale senden könnten,
also Küchengeräte, Router, Konsolen, TV, Babyphone.
- Raum absuchen und das Gerät dabei hin und her schwenken.
- Ist ein Knistern oder Piepen zu hören, näher an die
Geräuschquelle herangehen. Manche Geräte haben auch einen
optischen Indikator.

Eventuell müssen Sie verschiedene Frequenzen testen, um auf Nummer sicher zu gehen. Kombigeräte können auch Magnetfelder erkennen und haben zusätzlich ein Loch, durch das Sie Kameralinsen auffälliger erkennen als mit der Blitzmethode am Smartphone.

Versteckte Kameras: Die Gesetzeslage ist eindeutig

Wenn Sie glauben, dass Spionage-Kameras ein verschwindend geringes Problem sind, dann liegen Sie falsch. Eine US-Umfrage von 2019 ergab zum Beispiel, dass 11 Prozent der AirBnB-Nutzer schon einmal eine versteckte Kamera gefunden haben.
Es gibt für verschiedenste Personen zahlreiche Gründe, Kameras zu installieren:

- Beweise für Diebstahl und Sachbeschädigung aufzeichnen
- Personen nackt oder bei sexuellen Handlungen filmen
- Ex-Partner ausspionieren
- Erpressung durch kompromittierende Bilder
- selbst Diebstahl begehen, während Gäste abwesend sind

Egal, welches Motiv vorliegt: Die Überwachung ohne das Wissen der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig und strafbar! Nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes sind Herstellung, Verkauf und Besitz von Spionagekameras verboten – und trotzdem gibt es die Geräte einfach so bei gängigen Online-Händlern zu kaufen.

Im Ausland können wiederum ganz andere Gesetze herrschen und gerade im Urlaub ist es schwierig, sich mit Behörden und Polizei auseinanderzusetzen, um die Täter dingfest zu machen.

Versteckte Kamera gefunden: Was Sie nun tun sollten

Falls Sie eine versteckte Kamera finden, dann sollten Sie zunächst Beweisfotos anfertigen und informieren Sie die Hotelverwaltung oder den Kundendienst der Plattform, bei der Sie gebucht haben.

Ziehen Sie unbedingt die Polizei hinzu, damit die Sache offiziell wird und nicht unter den Teppich gekehrt werden kann. Schließlich steht auf das Vergehen laut § 201a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren!

Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Auch Ihre eigene Webcam am Laptop kann von Hackern missbraucht werden, um Sie zu beobachten. Schließen Sie daher immer den Kamera-Schutz oder kleben Sie die Linse zu. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet dafür sogar kostenlose Sticker an.

<https://www.chip.de/news/Fiese-Masche-Versteckte-Kameras-in-Hotel-und-AirBnB-aufspueren_184385138.html>

Alexander Goetzenstein

unread,
Sep 3, 2022, 4:05:30 AM9/3/22
to
Dieser Beitrag ist ziemlich unsinnig, schon alleine weil er technisch
nur die allereinfachsten Methoden erfasst, um die ein halbwegs gewitzter
Amateurspion leicht herum kommt. Aber an einigen Stellen ist es schlicht
falsch. Beispiel:

Am 02.09.22 um 23:58 schrieb Jack Ryan:
> Die Überwachung ohne das Wissen der Betroffenen ist in Deutschland
> unzulässig und strafbar! Nach Paragraf 90 des
> Telekommunikationsgesetzes sind Herstellung, Verkauf und Besitz von
> Spionagekameras verboten – und trotzdem gibt es die Geräte einfach so
> bei gängigen Online-Händlern zu kaufen.

Zum einen befasst sich §90 TKG mit der Frequenzzuteilung für
verschiedene Nutzungen, hat also mit irgendwelchen Kameras oder
sonstigen versteckten Geräten sowas von gar nichts zu tun, dass es
quietscht. Des weiteren sind versteckte Aufzeichnungsgeräte (also
solche, die vortäuschen, ein anderer Gegenstand zu sein) nur dann
verboten, wenn sie Telekommunikation betreiben, also funken oder per
Kabel übermitteln; der zitierte Kugelschreiber, der auf eine µSD-Karte
aufzeichnet, ist von diesem Verbot also nicht erfasst. Das steht aber in
einem anderen Gesetz, dessen Recherche den Abschreibern mindestens
veralteter Artikel wohl zu viel war.

Auch sonst zielt der Tonfall vor allem auf Panikmache, wohl mit dem Ziel
der Förderung von Klickzahlen o.ä. Zum Glück funktioniert das nicht,
wenn man sich auf das Lesen des Beitrags im Usenet beschränkt. Dabei
kann und sollte man es auch belassen.



--
Gruß
Alex

Thomas Hochstein

unread,
Sep 4, 2022, 5:30:02 PM9/4/22
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Alexander Goetzenstein schrieb:

> Zum einen befasst sich §90 TKG mit der Frequenzzuteilung für
> verschiedene Nutzungen, hat also mit irgendwelchen Kameras oder
> sonstigen versteckten Geräten sowas von gar nichts zu tun, dass es
> quietscht.

Naja, chip.de und der anonyme Postingbot sind schlicht nicht auf dem
aktuellen Stand. Bis 30.11.2021 stimmte das schon; seitdem sind diverse
Vorschriften - unter anderem auch die strafbewehrten Verboten und die
Strafvorschriften - ins TTDSG abgewandert. § 90 Abs. 1 TKG a.F. ist jetzt
§ 8 Abs. 1 TTDSG.

F. W.

unread,
Sep 6, 2022, 1:36:06 AM9/6/22
to
Am 02.09.2022 um 23:58 schrieb Jack Ryan:

> Kameras sind inzwischen so winzig klein, dass sie überall versteckt
> sein können. Besonders fies ist das in Hotel- und AirBNB-Zimmern, in
> denen sich Menschen sicher und privat fühlen. Mit ein paar Tricks
> können Sie die Kameras aufspüren!

Mit einem Nachtsichtgerät oder einem passenden Handy kann man vielleicht
Infrarot-Licht entdecken. Kameras, die bei Dunkelheit sehen können,
nutzen das manchmal.

FW

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