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Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig...

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F. W.

unread,
Sep 20, 2022, 8:22:40 AM9/20/22
to
..EuGH soeben...

FW

Marco Moock

unread,
Sep 20, 2022, 2:24:20 PM9/20/22
to
Am Dienstag, 20. September 2022, um 14:22:39 Uhr schrieb F. W.:

> Betreff: Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig...

Aber es wird bestimmt in Deutschland noch ein paar Versuche geben, eine
solche einzuführen.

Nomen Nescio

unread,
Sep 20, 2022, 4:47:33 PM9/20/22
to
Marco Moock schrieb:
Da spricht ja auch nichts dagegen, wenn ich lese

[...]
| Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:
|
| Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und
| des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener
| Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
| Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in
| der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des
| Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7,
| 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der
| Europäischen Union
|
| dahin auszulegen, dass
|
| er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die präventiv zur
| Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen
| der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose
| Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen;
|
| er nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die
|
| – es zum Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den
| Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, Verkehrs-
| und Standortdaten allgemein und unterschiedslos auf Vorrat zu speichern,
| wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer als real und aktuell oder
| vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohung für die nationale
| Sicherheit gegenübersieht, sofern diese Anordnung Gegenstand einer
| wirksamen, zur Prüfung des Vorliegens einer solchen Situation sowie der
| Beachtung der vorzusehenden Bedingungen und Garantien dienenden
| Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle sein
| kann, deren Entscheidung bindend ist, und sofern die Anordnung nur für
| einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber im Fall des
| Fortbestands der Bedrohung verlängerbaren Zeitraum ergeht;
|
| – zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer
| Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen
| Sicherheit auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender
| Kriterien anhand von Kategorien betroffener Personen oder mittels eines
| geografischen Kriteriums für einen auf das absolut Notwendige
| begrenzten, aber verlängerbaren Zeitraum eine gezielte
| Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen;
|
| – zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer
| Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen
| Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine
| allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die
| der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen;
|
| – zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung der

'der'? Also Freifahrtsschein! Weshalb nicht auch hier 'schwerer'?

| Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine
| und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer
| elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten vorsehen;
|
| – es zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und, a fortiori, zum
| Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den Betreibern
| elektronischer Kommunikationsdienste mittels einer Entscheidung der
| zuständigen Behörde, die einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle
| unterliegt, aufzugeben, während eines festgelegten Zeitraums die ihnen
| zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.
|
|
| Diese Rechtsvorschriften müssen durch klare und präzise Regeln
| sicherstellen, dass bei der Speicherung der fraglichen Daten die für sie
| geltenden materiellen und prozeduralen Voraussetzungen eingehalten
| werden und dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor
| Missbrauchsrisiken verfügen.

<https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1>

Und was bedeutet 'auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum' oder
'festgelegten Zeitraums'?

All das bekräftigt meinen grenzenlosen Pessimismus.

Thomas Hochstein

unread,
Sep 24, 2022, 6:30:02 AM9/24/22
to
Nomen Nescio schrieb:

> | – zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung der
>
> 'der'? Also Freifahrtsschein! Weshalb nicht auch hier 'schwerer'?
>
> | Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine
> | und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer
> | elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten vorsehen;

Weil die Eingriffstiefe bei der Speicherung von Bestandsdaten sehr viel
geringer ist als bei Verkehrsdaten, Standortdaten oder gar Inhaltsdaten.
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