Am 04.05.22 18:34, schrieb josef g.:
-Zitat-
Dafür braucht man gar nicht einen asozialen "Rentenantrag" stellen, so
wie du es - nach Jahren, falsch Monaten scheinbarer Beschäftigung in
"Maßnahmen" (dauerhaften) "des
Arbeitsamtes" -, wie du meinst, äußerst geschickt, getan hast.
-Zitat Ende-
KEINE SAU WEISS, WAS HALDOLBETTNÄSSER DAS SAGT. GRAMMATIK 0, INHALT 0
REDET MAN IN DER BEHINDI-WERKSTATT IN MÜNCHEN AUCH SO???