nur weil man im Leben frustriert ist vielleicht,
auch aus triftigen Gründen (zumal aber oft selbstverschuldet (?!)),
auf u.a.
http://www.netzterrorist.com/index3.htm
http://www.netzterrorist.com/index2.htm
Lügen über eine "well-known" Person des USEinterNets zu verbreiten,
mal ist die Seite gelöscht, dann wird auf der Hauptseite NAME_ungenannt_hier ein Link zu einer "Archivversion" angebracht, die vom Leser aber für aktuell und keineswegs nur unbedeutsam/komisch gehalten werden muss.
Ich meine, wie verträgt sich die Veröffentlichung des auf
https://www.andreas-post.com verlinkten Contents (index3.htm) über eine "Anonymität gewährleistende Agentur" (siehe webwhois) mit dem Grundsatz, dass Falschbehauptungen/Verleumdung, auch in Form von payback, auch im Internet eine Straftat darstellen / eine Straftat darstellen können?
Einer wischt dem anderen eins aus,
aber wenn es gar keinen Anlass gibt?
Hochgeschaukelte Gülle?! Angebliche (!) "Mitbetroffene" inzwischen
nur noch
peinlich berührt?!