Am 20.07.2022 um 19:56 schrieb Der Habakuk.:
> Am 20.07.2022 um 19:23 schrieb Manfred:
>> Am 20.07.2022 um 16:03 schrieb Lunalena Luksus-Nase:
>>> Tel Aviv (dpa). Ein israelischer Journalist hat heimlich die für
>>> Muslime
>>> heilige Stadt Mekka in Saudi-Arabien besucht und damit in sozialen
>>> Netzwerken für Empörung gesorgt. Die Reise des Journalisten Gil Tamari
>>> fand am Rande des Besuchs von US-Präsident Joe Biden in dem arabischen
>>> Land statt und wurde vom israelischen Sender Channel 13 News am
>>> Montagabend ausgestrahlt. Der Zutritt zu der heiligsten Stätte des
>>> Islams ist Nicht-Muslimen verboten.
>>
>> Warum dieses Verbot?
> Warum steinigen sie Ehebrecherinnen? (naja, hierzulande werden sie
> eher gemessert und 'ehrengemordet'.)
>>
>> Gibt es noch mehr Verbote für Nicht-Muslime?
>
> Probiers aus. In Islamländern kannst du z.B. verprügelt oder
> totgeschlagen werden, wenn du wärend des Ramadans öffentlich auf der
> Straße was ißt oder trinkst.
Etwas Background dazu:
"Der Vertrag des Umar
Seit der ersten Eroberungsphase findet der Vertrag des Umar besondere
Beachtung. Er galt und gilt als Essenz aller Verträge Muhammads bzw.
der ersten Kalifen mit Nichtmuslimen. Obwohl die Authentizität des
Vertrags umstritten ist, avancierte er während der vergangenen
Jahrhunderte zum wichtigsten Anhaltspunkt für Abkommen mit
Nichtmuslimen. Seine Vorgaben werden nach wie vor zur Diskussion des
legalen Status von Nichtmuslimen im islamischen Staat herangezogen.
Allerdings besinnt man sich heute auf der Suche nach einer rechtlichen
Basis aus dem Islam für eine Gleichstellung aller Bürger im
islamischen Staat auf weitere frühe, weniger restriktive Verträge.
Der Vertrag des Umar ist von zahlreichen Autoren in unterschiedlichen
Varianten überliefert worden. Die folgende Version des Vertrages, die
als älteste erhaltene gilt, basiert auf der Überlieferung von
Turtushi.[10] Die hier dargestellte Vereinbarung ist in Form eines
Briefes von Christen an den Kalifen Umar (633 – 644) überliefert. Der
Brief ist eine Bitte der Christen um Schutz für ihr Leben, ihre
Nachkommen, ihren Besitz, und die Glaubensgenossen. Mit dieser Bitte
verpflichten sich die Christen zugleich, folgende Bedingungen einzuhalten:
keine neuen Klöster, Kirchen, Mönchsklausen oder Einsiedeleien in
ihren Städten und deren Umgebung zu bauen und die Gebäude, die
verfallen sind bzw. in einem muslimischen Viertel stehen, weder tags
noch nachts zu reparieren,
auf der Durchreise befindlichen Muslimen für drei Tage Herberge
zu gewähren,
weder in Kirchen noch Privathäusern Spionen Zuflucht zu geben,
nichts vor den Muslimen zu verbergen, was ihnen schaden könnte,
Kindern nicht den Koran zu lehren,
weder öffentlich den christlichen Glauben zu praktizieren, noch
ihn zu predigen und keinen Verwandten vom Übertritt zum Islam abzuhalten,
sich den Muslimen gegenüber respektvoll zu verhalten und ihnen
den eigenen Sitzplatz zu überlassen, falls sie sich setzen wollen,
den Muslimen nicht ähneln zu wollen, weder in Kleidung,
Qalansuwa[11], Turban, Schuhwerk oder der Art, die Haare zu kämmen,
weder die gleichen Redewendungen zu gebrauchen noch muslimische
Kunyas[12] zu übernehmen,
nicht mit Sätteln zu reiten,
keine Säbel umzulegen, keine Waffen zu besitzen oder bei sich zu
tragen,
keine arabischen Schriftzeichen in Siegeln zu verwenden,
keine fermentierten Getränke zu verkaufen,
den Vorderkopf zu rasieren,
sich an jedem Ort in der gleichen [erkennbaren] Weise zu kleiden
und den Zunnar[13] umzubinden,
das Kreuz und die Heiligen Schriften nicht auf von Muslimen
häufig frequentierten Wegen und auf ihren Märkten zur Schau zu
stellen, in den Kirchen keine Naqus [14] zu schlagen bzw. nur leise,
die Stimme nicht zu erheben, sofern Muslime zugegen sind, keine
öffentlichen Prozessionen an Sonntagen, am Palmsonntag oder Ostern
durchzuführen, die Verstorbenen während der Beerdigungsprozession
nicht laut zu beklagen, nicht laut auf von Muslimen häufig
frequentierten Wegen und auf ihren Märkten zu beten, die eigenen Toten
nicht in Nachbarschaft zu Muslimen zu beerdigen,
keine Sklaven zu beschäftigen, die Muslimen zustehen.
niedriger zu bauen als die Häuser von Muslimen, damit sie keinen
Einblick in deren Höfe und auf deren Dächer haben.
Dies sind die Bedingungen, denen sich die Christen in Gegenleistung
der Schutzgewährung durch die Muslime unterwerfen. Falls eine der
Vereinbarungen seitens der Christen gebrochen wird, ist der Anspruch
auf die Dhimma verwirkt und die Christen unterliegen den für Rebellen
bzw. Aufständische geltenden Strafen.
Umar soll dem zugestimmt haben, jedoch noch folgende zwei Klauseln
angefügt haben:
Sie [die Christen] dürfen keine Personen kaufen, die von Muslimen
gefangen genommen sind,
wer absichtlich einen Muslim schlägt, genießt nicht mehr den
Schutz des Paktes.
Stellungnahmen und Beispiele zur rechtlichen Stellung von Nichtmuslimen
Dass in islamisch geprägten Staaten auch Nichtmuslime offen
Gottesdienste feiern können, sollte eigentlich selbstverständlich
sein. Annähernd alle muslimischen Staaten haben die entsprechenden
völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsverträge ratifiziert. In der
Praxis gilt dieses Recht aber meistens nur eingeschränkt, für wenige
Religionsgruppen oder auch gar nicht. Menschen, die früher Muslime
waren, dies aber nicht mehr sein möchten, sind oft Zielscheibe von
gewalttätigen Angriffen und Verfolgung.
In Ländern, in denen die Scharia allgemein die Rechtsgrundlage bzw.
Teile davon ausmacht, gelten oft heute noch aus der Dhimma
(Schutzvertrag, vor allem in Bezug auf den Vertrag des Umar) übernomme
Prinzipien. So ist einem Ungläubigen nach wie vor nicht gestattet,
eine Muslimin zu ehelichen. Ein prominentes Beispiel ist Prof. Dr.
Nasr Hamid Abu Zaid. Er wurde in den 1990ern in Ägypten
zwangsgeschieden. Man sprach ihm auf Grund seiner Publikationen seine
Rechtgläubigkeit ab. Damit wurde er zu einem Ungläubigen und durfte
nicht weiter mit seiner islamischen Frau leben. Im Iran wurde der
Geschäftsmann Helmut Hofer verhaftet und sollte mit dem Tod durch
Steinigung bestraft werden, da er angeblich ein Verhältnis mit einer
iranischen Muslimin hatte.
In vielen islamischen Ländern haben Nichtmuslime und Muslime getrennte
Rechtsprechung. Dhimmis können in einem muslimischen Gericht nicht als
Zeugen für oder gegen Muslime auftreten bzw. ihr Zeugnis hat nach
hanafitischem Recht[15] einen geringeren Aussagewert als das eines
Muslims. Ein Rechtsstreit mit einem Muslim muss nach islamischem Recht
verhandelt werden.
Der schiitische Islam war oft rigider gegenüber Nichtmuslimen als der
sunnitische Islam. Vertreibung, Zwangskonversionen und Massaker waren
selten im sunnitischen Islam, nicht jedoch bei Schiiten. Sie setzten
sich stärker mit ritueller Reinheit und Unreinheit auseinander. Als
Beschmutzung, die zu ritueller Unreinheit führt, zählte unter anderem
der Kontakt mit Nichtmuslimen, ihrer Kleidung oder ihren Gegenständen.
Sie verursachten rituelle Unreinheit, von der man sich vor der
Verrichtung einer religiösen Handlung reinigen muss.
Ayatollah Khomeini etwa schrieb in “Principes politiques,
philosophiques, sociaux et réligieux‘ [16]: „Die islamische Herrschaft
ist eine Herrschaft durch göttliches Recht, das nicht geändert werden
kann. Der Heilige Krieg bedeutet die Eroberung nichtmuslimischer
Gebiete. Wenn er nach der Errichtung einer islamischen Regierung
ausgerufen wird, ist jeder erwachsene Mann aufgefordert, freiwillig
für das Ziel der weltweiten Verbreitung des koranischen Gesetzes zu
kämpfen. Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Sperma, Blut, Hunde,
Schweine, ein Nichtmuslim und eine Nichtmuslimin, Wein, Bier, Schweiß
eines Kamels, das Abfall frisst. Der ganze Körper eines Nichtmuslims
ist unrein, sogar seine Haare, Nägel und alle körperlichen
Ausscheidungen. Ein minderjähriges Kind ist unrein, wenn es keinen
Muslim als Vorfahren hat. Der Körper, die Ausscheidungen und der Atem
eines Nichtmuslims bzw. einer Nichtmuslimin werden automatisch rein,
wenn sie sich bekehren. Die Kleider, die mit ihrem Körperschweiß vor
ihrer Bekehrung in Berührung gekommen waren, sind weiterhin unrein.
Einem Muslim ist es erlaubt, in einer Firma zu arbeiten, die Juden
beschäftigt, solange nicht Israel in der einen oder anderen Weise
durch die Produkte unterstützt wird. Jedoch ist es eine Schande, unter
einem Juden als Vorgesetzten zu arbeiten.“[17]
Muslimische Rechtsschriften befassen sich ausführlich mit
Nichtmuslimen, die den Islam beleidigen. Schiiten, Hanbaliten[18] und
Malikiten[19] verlangen darauf die Todesstrafe, Hanafiten und
Schafiiten[20] Schläge und Gefängnis. In der islamischen Republik Iran
sind Nichtmuslime straffällig, wenn ihnen die Degradierung oder
Gefährdung des Islam nachgewiesen werden kann.[21] Die Ablehnung des
islamischen Gesetzes oder Einladung zur Abkehr vom Islam gilt als eine
Gefährdung der Staatsordnung und ist strafbar, u.U. mit dem Tod. Wenn
also ein Nichtmuslim einem Muslim Zeugnis von seiner Religion gibt,
kann er sich damit schon strafbar machen.
Offene Religionslosigkeit ist für Regierungen islamisch geprägter
Staaten ein rotes Tuch. Bekennende Religionslose sind in vielen
Staaten Opfer von Anfeindungen, Willkür, Gewalt und Verfolgung.
Iran bietet sich als ein islamischer Staat für die Betrachtung des
Umgangs mit Minderheiten an. Den als Buchreligionen anerkannten
Nichtmuslimen ist nach der Verfassung die Ausübung ihrer Religion
gestattet. Im Parlament sind sie mit fünf Vertretern repräsentiert.
Gehobene Positionen im Rechtsapparat, dem Militär und in hohen
Regierungsfunktionen sind Andersgläubigen verwehrt. Ihr rechtlicher
Status begründet sich aus der Verrichtung des Militärdienstes. Da sie
den islamischen Staat verteidigen und sich für seine Sicherheit und
sein Bestehen einsetzen, brauchen sie kein Schutzgeld/keine Jizya mehr
zu entrichten. Wesentlich schlechter geht es den Heiden bzw. den
nachislamischen monotheistischen Religionen wie zum Beispiel den im
Iran lebenden Bahais. Da sie aufgrund ihres „häretischen Glauben“ den
Wehrdienst verweigern, haben sie keinerlei rechtlichen Status im Iran.
Sie leiden unter starker Verfolgung.
In den Ländern, in denen heute das islamische Recht die Gesetzgebung
bzw. Teile davon ausmacht, sehen sich Nichtmuslime immer wieder
Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt. Die ägyptischen Kopten
beklagen beispielsweise Benachteiligungen durch das ägyptische
Ministerium für Religion, Restriktionen beim Bau von Kirchen, die
Zulassung zur Universität auf Grund eines persönlichen Gespräches und
nicht wegen des Notendurchschnitts, Quotenregelungen für christliche
Studenten, Angriffe auf den christlichen Glauben und die Bibel,
Diskriminierung bei Anstellungen etwa im universitären Bereich,
Vorhaben zum Fernhalten von Christen von hohen Regierungsposten.[22]"
https://www.igfm.de/grundlagen-der-rechtlichen-stellung-von-andersglaeubigen-im-islam/