On 03.02.21 near 14:06, Robert K. August deppilierte:
Lesen und verstehen ist nicht grad dein Revier, Luschtiger Augguschtin!
Siehe:
> Eine kurze Suche (habe aber keine ‘Quellenforschung‘ betrieben, wer
> die Betreiber sind): .....
Es stimmt aber, der Zölibat kam erst viel später:
<
https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%B6libat#Geschichte_der_Z%C3%B6libatsverpflichtung_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche>
<
https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%B6libat#Mittelalter>
»Seit der Trullanischen Synode im Jahre 691 gingen die Teilkirchen im
Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des
Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung
der Priester zur Ehelosigkeit, wie 1139 durchgesetzt, immer weiter
verfestigte. So kommt es, dass in den Kirchen der östlichen Tradition
bis heute nur die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind, Priester als
solche dagegen nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Weihe unverheiratet waren.
Im hohen Mittelalter vollzog sich in der Westkirche im Zuge der
Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts der Übergang vom
Enthaltsamkeitszölibat zum allgemein verbindlichen Ehelosigkeitszölibat
der Priester. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode
von Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig
nicht mehr heiraten durften. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit
Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt
und Besitz entzogen werden. Als Begründung spielte vor allem die
kultische Reinheit eine Rolle, da es für Priester üblich wurde, die
Heilige Messe täglich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem
Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern
Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wäre. Festgelegt wurde
daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren.
1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen Gläubigen verboten, einen
Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II.
verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches
Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe.
In Deutschland wagten allerdings nur wenige Bischöfe, die römischen
Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe
gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben. Geistliche des
niederen Klerus waren besonders aufgebracht und protestierten zu
Tausenden gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren
3600 Geistliche auf einer Synode.[11] Weit verbreitet war die dem
Bischof Ulrich von Augsburg zugeschriebene Schrift Descriptio Udalrici,
die behauptete, der erzwungene Zölibat sei schriftwidrig und die
Sittenlosigkeit der Geistlichen könne nur durch kirchliche Heirat der
Weltpriester beendet werden. Das Konzil von 1079 verurteilte diese
Schrift.[12]
Die Durchsetzung des priesterlichen Zölibats wurde nicht nur von der
kirchlichen Obrigkeit betrieben, vielmehr verlangte auch das Volk
oftmals vorbildliche, unverheiratete Priester. Der von Laien
eingeforderte Anspruch an die Kleriker ist im Kontext innerkirchlicher
Reformbestrebungen zu sehen, die sich gegen Missstände wie
Machtmissbrauch, Ämterkauf und Vetternwirtschaft in der Kirche wendeten.
Kritik an der Nichtbeachtung des Zölibats durch die Priester der
lateinischen Kirche spielte dementsprechend auch bei den
mittelalterlichen Ketzerbewegungen eine Rolle, die donatistische
Irrtümer (z. B. die Lombardischen Armen) oder einen leibfeindlichen
Dualismus (z. B. die Katharer) vertraten.
Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch
unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen
Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass „höhere
Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, […] Amt und
Benefizium“ verlieren (Kanon 6) und dass Messen von Priestern, die eine
Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (Kanon
7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der
römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie
bis heute ist.
Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung
(conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der
lateinischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zuständigen
Ortsbischofs allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der
Ehelosigkeit auch für Priester des lateinischen Ritus erteilen (can 1049
CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit
ausschließlich bei zum Katholizismus konvertierten, verheirateten
evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur
Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens).«
Fritz 'Till Eulenspiegel'
Lei Lei - Fosching is heit
In diesem Sinne - 'kurzer Freigang für Trolle & Kreischer'
Jederzeit möglich ° / °°°° (d.a.g. Besuch)