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In Stade steht eine Richterin vor Gericht: Sie soll Betroffene von geschlossener Unterbringung viel zu spät oder gar nicht angehört haben.
Bericht in der Taz: https://taz.de/Richterin-vor-Gericht/!5904892/
Kommentar von Matthias Seibt in der TAZ: Nur die Spitze des Eisbergs ist hier zu sehen. Selbst wenn die „Anhörung“ statt findet, ist sie oft nur pro Forma. Richter/innen verstehen sich oft nur als Schreibgehilf/e/in des/der Psychiater/in/s. Da wundert es nicht, dass immer wieder einzelne Richter/innen glauben, ganz auf die „Anhörung“ verzichten zu können.