Fällt die Zwangspsychiatrie?
UN-Behindertenrechtskonvention gegen psychiatrische Sondergesetze /
René Talbot ist Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-
Erfahrener
ND: Zusammen mit Vertretern der Berliner Fraktion von Bündnis 90/Die
Grünen haben Sie heute Abend unter dem Motto »Fällt die
Zwangstherapie? Zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenrechtskonvention
mit den psychiatrischen Sondergesetzen« zur Diskussion ins Berliner
Abgeordnetenhaus geladen. Welcher konkrete Anlass bringt dieses Thema
auf die politische Tagesordnung und in die Öffentlichkeit?
Talbot: Die geplante Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) durch die Bundesregierung, voraussichtlich zu Beginn von 2009.
Vor diesem Schritt müssten die Gesetzgeber anerkennen, dass die
psychiatrische Zwangsbehandlung in Deutschland infolge der BRK
abgeschafft gehört.
Das wollen wir in einer Kampagne erreichen. Unsere Forderung werden
wir heute im Gespräch mit dem Grünen-Abgeordneten Dirk Behrendt und
anderen beleuchten.
Welche Argumente führen Sie für eine Abschaffung von Zwangsmaßnahmen
ins Feld?
Mit der BRK von 2007 wurde eine wesentliche Änderung festgeschrieben:
Behinderung gilt nicht mehr als Mangel, als »Defizit«, sondern als
eine Eigenschaft innerhalb der Vielfalt der menschlichen Familie.
Somit wird auch in Artikel 12 der UN-Konvention die selbstbestimmte
Handlungsfähigkeit des Menschen zugestanden. In deutschen
Psychiatriegesetzen sind jedoch bis heute Zwangsmaßnahmen gesetzlich
erlaubt. Das ist unvereinbar mit der neuen Konvention und müsste von
den Gesetzgebern ausdrücklich klargestellt werden.
Welche Zwangsmaßnahmen können bislang angewendet werden?
Dazu zählt die Entmündigung von für »psychisch krank« erklärten
Personen laut Betreuungsgesetz im BGB, und insbesondere folterartige
Behandlungen gegen den Willen der Betroffenen innerhalb der
geschlossenen Psychiatrie, wie Drogenspritzen oder sogar
Elektroschocks zur Erpressung von Krankheitseinsicht.
Wir fordern besonders, die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der
Bundesländer abzuschaffen, die solches ermöglichen. Doch auch eine
Reform des Betreuungsgesetzes und der Forensik muss kommen.
Welche Maßnahmen haben Sie mit Ihrer Kampagne bislang ergriffen?
Um unsere Schlussfolgerung aus der UN-Konvention für die
Psychiatriegesetze zu überprüfen, haben wir ein Rechtsgutachten in die
Wege geleitet. Im Gutachten, das jetzt vorliegt, bescheinigten uns die
Anwälte Wolfgang Kaleck, Sebastian Scharmer und Sönke Hilbrans, was
wir vermuteten: Zwangsbehandlungen gemäß PsychKG sind sofort illegal,
wird die Konvention einmal ratifiziert. Die Politik ist nun gefordert.
Sie muss die Gesetze zur Zwangspsychiatrie jetzt kippen. Das Gutachten
haben wir allen Bundestagsabgeordneten und allen Landtagsabgeordneten
mitgeteilt.
Wie verhielten sich die Angesprochenen zu Ihrem Anliegen?
Bis jetzt konnten wir nur aus der Grünen-Fraktion Unterstützung
gewinnen. Bleibt zu hoffen, dass einige Abgeordnete auf unsere
Einladung zum heutigen Abend reagieren. Sehr wünschen wir uns die
Linkspartei als Verbündete, die noch zurückhaltend blieb. In Berlin
hat sie das Gesundheitsressort politisch inne – und damit die
Möglichkeit, bis zum kommenden Jahr das Berliner Gesetz zu entkernen.
Fragen: Birgit v. Criegern
Gutachten im Internet unter: www.die-bpe.de/stellungnahme
Podiumsdiskussion, 7. Mai, 19 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin,
Niederkirchnerstraße 5.
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Dies ist eine Mitteilung des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin