Deutschland
In Deutschland findet eine durchgehende Abgrenzung zwischen Berufung und
Revision statt, seit Vereinheitlichung der Prozessordnung durch das
Gerichtsverfassungsgesetz werden als Berufungsgerichte bezeichnet und sind
zust�ndig
a.. in Strafsachen die kleinen Strafkammern der Landgerichte,
b.. in Zivilsachen die Landgerichte oder Oberlandesgerichte,
c.. in �ffentlich-rechtlichen Sachen die Oberverwaltungsgerichte und die
Landessozialgerichte,
d.. in Arbeitssachen die Landesarbeitsgerichte.
Die Bezeichnung "Appellationsgericht(shof)" (AG) und
"Oberappellationsgericht(shof)" (OAG) wurden in Deutschland durch die
Reichsjustizgesetze abgeschafft.
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Die Energie wird erhalten bleiben!
Izur Kockenhan