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Straßburg. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach eine politisch motivierte Straftäterin frei und entlastete sie von Kosten im Kontext der Strafverfolgung. In Frankreich war sie in einem Berufungsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Monat Haft sowie zur Zahlung von 2.000 Euro an das Opfer verurteilt worden. Das Gericht hält den Rechtsstaat nicht für den geeigneten Rahmen zur politischen Meinungsäußerung. Straftaten seien daher zur Meinungsäußerung legitim. Kritiker sehen darin einen Ausdruck von Willkürjustiz.