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Flucht aus dem Supermax Gefängnis

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Manuel Rodriguez

unread,
Feb 21, 2021, 12:49:47 PM2/21/21
to
Das Supermax gefängnis gilt als ausbruchsicher. Noch nie wurde über eine
erfolgreiche Flucht berichtet. Es besteht aus Betan, fernbedienbaren
Türen, Kameras und natürlich Wachhunden. Die Häftlinge sind in
Einzelhaft untergebracht und müssen fast den kompletten Tag dort
verbringen. Im folgenden soll die Möglichkeit einer Flucht erörtert
werden.

Zunächst einmal gilt es den Diskursraum zu modellieren. Also festzulegen
was die relevanten vokabeln sind und welches Wissen erforderlich ist. Dies
wird als modellierung bezeichnet, also die Vereinfachung der Realität das
wesentliche Elemente enthält aber leicht überschaubar ist. Modellierung
wird üblicherweise aus spieltheoretischen Aspekten beleuchtet. Genauer
gesagt muss man sich ein Computerspiel überlegen bei dem ein Roboter
aus einem Gefängnis ausbrechen muss. Wenn der Roboter das kann, dann
kann es ein realer Mensch auch.

In diesem Diskursraum wird der Schwierigkeitsgrad gemindert um
zumindest irgendeine Lösung zu finden. Es macht keinen Sinn ein
Problem zu durchdenken was unlösbar ist. Wenn es gelingt ein einfaches
“prison escape” game erfolgreich zu spielen kann man successive die
Schwierigkeit erhöhen, bis das Modell der Wirklichkeit nahe kommt.

Stellen wir uns also ein Gefängnis vor, dass es den Gefangenen
bewusst einfach macht daraus zu fliehen. Der Roboter hat verschiedene
Handlungsoptioen wie “gehe vor”, “drehe nach links”, “rufe den
Wärter” usw. Ein erfolgreicher Ausbruch meint, dass nach Ausführung
einer Handlungssequenz der Roboter in Freiheit ist. Eine Standard
Strategie für das automatische Spielen ist dass die Backtracking
Methode. Man führt einen Zug zur Probe aus und ermittelt ob man dem
Ziel näher gekommen ist. Backtracking kann man grob übersetzen mit
Suche im Problemraum. Mit dieser Methode kann man jedes Spiel gewinnen,
vorausgesetzt es gibt eine Lösung.

Aber zurück zum supermax gefängnis. Die naheliegende Frage ist, wie
man ein reales Gefängnis auf ein prison escape game mappen kann. Dazu
muss man zunächst einmal die Realität sehr genau kennen um sie dann
machinenlesbar zu speichern. Stellen wir uns vor, der Häftling sitzt
in seiner Zelle und hat Zugriff auf Papier und Bleistift. Ihm obliegt
es jetzt, sich Stichpunkte zu machen wie das Gefängnis funktioniert. Je
mehr Details er weiß, desto realistischer funktioniert das Model.

Angenommen das Frühstück wird jeden Morgen um 08:00 Uhr auf einem
Tablet in den Raum gestellt. Der Häftling würde notieren:

- 08:00 Uhr Tablet erscheint, Unsicherheit der Terminierung ist +-10
Minuten

Im Grunde reicht es aus, sehr viele solcher Stichworte zu notieren. Also
100 und mehr. Aus diesen Aufzeichnungen lässt sich dann ein semantisches
Model der Realität erstellen. In diesem Modell kann man simulierte
Aktionen ausführen und dann sehen wie der Folgezustand ist. Genauer
gesagt geht es um “what if questions”. Eine interessante wäre
z.B. was passiert, wenn der Häftling um 08:00 Uhr morgens bei
Essensausgabe noch nicht aufgestanden ist sondern in seinem Bett
liegt. Bemerkt der Wärter es? Wird der Wärter darauf reagieren? Oder
ist es egal? Es geht dabei weniger um eine moralische Beurteilung also ob
der Häftling damit einverstanden ist sondern es geht um eine abstrakte
Einschätzung also was ganz allgemein in einer Situation realistisch ist.

Doch zurück zum Erstellen eines Fluchtplanes an sich. Angenommen der
Häftling hat sich viel Zeit genommen um detailiert den Gefängnisalltag
in Stichworten zu notieren. Er wird sich diese Informationen durchlesen
und zu der ernüchternden Erkenntnis gelangen dass eine Flucht unmöglich
ist, weil alles mehrfach gesichert ist, und die Wärter ja wissen was
zu tun ist. Demnach müsste man den Fluchtplan aufgeben. Aber halt,
nicht so schnell. Die Idee ist ja, seinen Verstand zu trainieren und
möglichst viel Zeit in mögliche Fluchtpläne zu investieren. Um den
Plan trotzdem aufstellen zu können, erfindet man einfach ein leichter
zu spielendes Gefängnis game.

Mal ein Beispiel: in dem realen Supermax Gefängnis ist eine Metalltür
verbaut. Im imaginierten Gefäntnis ist nur eine simple Holztür verbaut,
die sich mit einem kräftigen Stoß aufbrechen lässt. Ein mögiicher
Fluchtplan in diesem erleichterten Ausbruchsspiel wäre dann:

1. Holztür aufstoßen 2. Gang langlaufen bis zur Tür 3. Knopf drücken
und schon ist man in Freiheit

Wie gesagt, dieser Plan wird im realen Supermax scheitern. Nach einem
Stoß gegen die Tür passiert exakt gar nichts und in Echt gibt es auch
keinen simplen Knopf am Ende des Ganges. Aber, das erleichterte Model
erlaubt es sich mit der Thematik zu beschäftigen und in der Imagination
erfolgreich einen Plan zu erstellen. Man kann sich dann vorstellen wie
man diesen Plan in die Tat umsetzt und mit etwas Glück findet man die
Vorstellung interessant, so dass man sich wochen oder Monatelang mit
diesen Plänen auseinandersetzt.

Oder noch ein zweites vereinfachtes Beispiel. In dem imaginierten
erleichterten Prison game ist man mit einem der Wärter befreundet. Der
ist jedoch auf einer anderen Station bei einem Mithäftling
zuständig. Also muss man versuchen zuerst den Mithäftling kontaktieren
der dann dem Wärter eine Nachricht zukommen lässt. Jetzt kann man
im Detail ausarbeiten wie man das machen könnte. Auh dieser Plan hat
wenig Chance auf Realisierung, weil in echt der Häftling natürlich
keinen befreundeten Wärter hat, aber er kann das als Arbeitshypothese
annehmen, weil er so sich stundenlang mit vermeintlich erfolgreichen
Escape Szenarioen die Zeit vertreiben kann. Es geht also nicht darum zu
fliehen, sondern worum es geht, ist in die Ausarbeitung einss Fluchtplanes
Jahre oder Jahrzehnte zu investieren.

k...@lpor.tie_rt

unread,
Feb 23, 2021, 1:09:09 PM2/23/21
to
Da kommt man ganz schnell rein, nicht hingegen genauso schnell wieder raus:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/gustl-mollath-ich-moechte-hier-nicht-mehr-leben-art-707944

k...@lpor.tie_rt

unread,
Feb 23, 2021, 8:01:28 PM2/23/21
to
Und mit der "Patientenverfügung" von "Werner-Fuss-Zentrum" bekommt man
zusätzlich noch einen Betreuer vor die Nase gesetzt, der einem dann das
Leben total kaputt machen darf.

Manchmal ist es gut, ein bisschen "paranoid" zu denken. There is no
"Patientenverfügung" außer für somatische Patienten.

Werner-Fuss-Zentrum

unread,
Feb 24, 2021, 4:51:18 AM2/24/21
to
k...@lpor.tie_rt schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2021 um 02:01:28 UTC+1:
> Und mit der "Patientenverfügung" von "Werner-Fuss-Zentrum" bekommt man
> zusätzlich noch einen Betreuer vor die Nase gesetzt, der einem dann das
> Leben total kaputt machen darf.

Erst lesen, dann schreiben:
Am 16.11.2020 schrieb das Werner-Fuss-Zentrum hier in dsmp:
===========================================================================================================
bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen
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Gerichte müssen wie Ärzte und Betreuer die PatVerfü befolgen
Anmerkung von RA Alexander Paetow zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.04.2020 – 88 T 97/18

In dieser Entscheidung hat sich das Landgericht Berlin zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geäußert. Mit der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in § 1901 a BGB durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2286) hatte der Gesetzgeber die Verbindlichkeit des Patientenwillens für Behandlungsentscheidungen auch über den Zeitpunkt des Eintritts seiner Einwilligungsunfähigkeit hinaus anerkannt, wobei es auf Art und Stadium der Erkrankung nicht ankommt (§ 1901 a Abs. 3 BGB), mit der Folge, dass diese Regelung auch im Falle von psychischen Erkrankungen anwendbar ist.

Die Betroffene hatte eine im Internet verfügbare Mustervorlage für eine Patientenverfügung einer aus verschiedenen Gruppen bestehenden Anti-Psychiatrie-Initiative mit Nina Hagen als Schirmherrin (www.patverfü.de) genutzt, welche sich gegen jede Form von psychiatrischen Zwangsbehandlungen wendet. In ihrer Patientenverfügung hatte die Betroffene u. a. jedwede psychiatrische Untersuchung und »jede Zwangsbehandlung egal mit welchen als Medikamenten bezeichneten Stoffen« ausdrücklich untersagt. In seiner Entscheidung weist das Landgericht Berlin nachdrücklich darauf hin, dass eine Betreuerin gemäß § 1906 a Abs. 1 Nr. 3 BGB nur dann in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen darf, wenn diese dem von ihr gem. § 1901 a BGB zu beachtenden Willen der Betreuten entspricht. Hat die Betreute in einer wirksamen Patientenverfügung jede psychiatrische Untersuchung und Behandlung untersagt, hat die Betreuerin dem Willen der Betreuten »Ausdruck und Geltung« zu verschaffen. Der Betreuerin ist es als gesetzliche Vertreterin der Betroffenen dann untersagt, ihre Einwilligung in die in der Patientenverfügung verbotene ärztliche Zwangsmaßnahme zu erteilen. Das Landgericht stellt weiter klar, dass neben der Betreuerin auch die behandelnden Ärzte an das von der Betroffenen in ihrer Patientenverfügung erteilte Verbot jedweder psychiatrischen Untersuchung und Behandlung gebunden sind und auch das Betreuungsgericht die dieses Verbot missachtende Einwilligung der Betreuerin nicht hätte genehmigen dürfen.

Der vorliegende Fall zeigt (leider), dass sich manche Betreuer, Ärzte und Betreuungsgerichte auch fast zehn Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen immer noch schwer damit tun, Patientenverfügungen zu beachten.

Bitte den ganzen Beschluss mit der wichtigen Begründung vollständig nachlesen. Er ist hier ab Seite 246 in der aktuellen Recht&Psychiatrie veröffentlicht: https://psychiatrie-verlag.de/product/rechtsprechung-aus-rp-4-2020/

Daraus ist zu lernen:
1) Unbedingt mindestens eine PatVerfü unterzeichnen und besser noch die Geschäftsfähigkeit durch ein ärztliches Attest und/oder durch eine notarielle Beurkundung bei der Unterschrift dokumentieren.
2) Immer auf diese Entscheidung des LG Berlin hinweisen! Wenn ein Amtsgericht gesetzesvergessen diese PatVerfü versucht zu ignorieren, mit einem/r guten AnwaltIn auch über das örtliche Landgericht notfalls zum BGH weiter klagen, bis alle Betreuungsgerichte verstanden haben, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen gegen eine PatVerfü Unrecht sind und das Recht beugen. Dann können am Ende auch mit Schadensersatzansprüchen die Beteiligten in Regress genommen werden.

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bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen - bitte weitersagen
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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

k...@lpor.tie_rt

unread,
Feb 24, 2021, 12:45:19 PM2/24/21
to
> 1) Unbedingt mindestens eine PatVerfü unterzeichnen und besser noch die Geschäftsfähigkeit durch ein ärztliches Attest und/oder durch eine notarielle Beurkundung bei der Unterschrift dokumentieren.

Und dann nicht machen, was der Arzt sagt? Kommt das glaubwürdig rüber?


> 2) Immer auf diese Entscheidung des LG Berlin hinweisen! Wenn ein Amtsgericht gesetzesvergessen diese PatVerfü versucht zu ignorieren, mit einem/r guten AnwaltIn auch über das örtliche Landgericht notfalls zum BGH weiter klagen, bis alle Betreuungsgerichte verstanden haben, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen gegen eine PatVerfü Unrecht sind und das Recht beugen. Dann können am Ende auch mit Schadensersatzansprüchen die Beteiligten in Regress genommen werden.

Da wird immer für den Einzelfall entschieden. Das nützt also anderen gar
nichts.

k...@lpor.tie_rt

unread,
Feb 24, 2021, 12:53:10 PM2/24/21
to
Sich auf die Menschenrechte berufen. Betreut werden ist nicht
menschenwürdig. Allerdings hat man selbst vielleicht einmal die
Betreuung gewollt. Dann nützt der beste Anwalt nichts, sondern nur
Geduld. Ein "hin und her" wirkt auf das Betreuungsgericht nicht
vertrauenserweckend, ebenfalls nicht, wenn die Betreuung mit auf der
Hand liegenden Vorteilen (z. B. Vermögensverwaltung bei einer völlig
geschäftsunerfahrenen Person, die bereits Geld verspielt hat etc.)
verbunden war.

c...@ntract.contra_ct

unread,
Feb 26, 2021, 4:05:33 AM2/26/21
to
> Gerichte müssen wie Ärzte und Betreuer die PatVerfü befolgen

Wenn man einen Betreuer hat, kann man keine Patientenverfügung mehr
verfassen bzw. diese wird dann so nicht anerkannt.

Außerdem geht es in der Patientenverfügung um eine Art "letzte Wünsche",
nicht dass sich jemand mit einer Art einfachem Trick (das funktioniert
nicht) über richterliche Auflagen aufgrund des PsychKG etc. hinwegsetzt.
Die Fälle, in denen die Patientenverfügung trotzdem griff, sind entweder
Fälle, in denen erfolgreich bestritten wurde, dass "psychische
Krankheit" vorlag (also reine Einzelfallentscheidungen), oder der
"Betroffene" (dennoch) hat durch seinen Wisch von euch gleich einen
Betreuer bekommen, der dann entschieden hat, aus welchem Grund auch
immer, keine Psychiatrie (ansonsten und überhaupt darf er aber eine
Menge über den Menschen, der sich ihm qua "Verfügung" anvertraut hat
(und dies gilt tatsächlich), verfügen).

Dieses post stellt keine Rechtsberatung dar und stammt auch nicht von
einem Juristen. Beachten Sie auch, dass Sie nur ein sogenannter
Volljurist, das heißt Zweites Staatsexamen und folgende Zulassung an
einem Landgericht, als Beauftragter vertreten kann, sobald die Instanz
"Amtsgericht" überschritten wird.

Werner-Fuss-Zentrum

unread,
Feb 26, 2021, 5:12:47 AM2/26/21
to
Der Psychiatrie-Pflegehelfer schrieb am Freitag, 26. Februar 2021 um 10:05:33 UTC+1:
> > Gerichte müssen wie Ärzte und Betreuer die PatVerfü befolgen
> Wenn man einen Betreuer hat, kann man keine Patientenverfügung mehr
> verfassen bzw. diese wird dann so nicht anerkannt. ...

...ist eine Fake News.
Wie immer: Erst lesen, dann schreiben:
https://www.zwangspsychiatrie.de/2020/11/wichtig-wie-das-lg-berlin-die-wirksamkeit-der-patverfue-bestaetigt/
WFZ

k...@lpor.tie_rt

unread,
Feb 26, 2021, 9:02:04 PM2/26/21
to
Wir sind nicht alle betroffen
=============================

Auch nicht wenn wir "psychisch krank" sind.

Die der Hilfe der Ärzte bedürften, stehen durch die Drängler oft weit
hinten an. Natürlich regt sich dann der Unmut - über das System, das
aber keines ist, die Benachteiligungen erfolgen nicht mit System,
sondern zur Zeit in Deutschland vor allem wegen der Sozialgesetzgebung
Bereich Leistungen.

Da wird keine Betreuung fällig und auch keine strafrechtliche
Verurteilung oder ähnliches. Es wurde Hilfe gesucht, doch bei der
falschen Stelle. Man stelle sich vor den Spiegel und sage (ob mit oder
ohne ausgestreckten Finger ist egal :-)): DAS IST DER MENSCH, der dir hilft.
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