Am 30.05.2022 um 07:36 schrieb Marc Haber:
> Andreas Wagner <
andreas...@web.de> wrote:
>> Eines vorweg: Ich bin bekennend schizophren. Trotzdem sollte man von
>> Beleidigung (§ 185 StGB) und Übler Nachrede (§ 186 StGB) Abstand nehmen.
>> Danach ist man nämlich erpressbar. Und da ich niemals einen etwas als
>> einen Erpressungsversuch (§ 253 StGB) gedeutet bekommen möchte, werde
>> ich jede Straftat der Polizei anzeigen, die mich betrifft.
>
> Und nach so einer Drohung erwartest Du noch motivierte Antworten? Von
> mir jedenfalls nicht.
Ich habe nochmal nachgedacht. Ich habe den Nutzen übler Nachrede
übersehen: Wenn man sich andernorts über diese Aktion lustig macht, dann
werden mehr Leute darüber informiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass es
evrwertbaren Input gibt, steigt dann also. Folglich will ich hinreichend
informative, maßvolle Üble Nachrede explizit erlauben.
Maßvolle Beleidigungen kann ich verdauen. Solange sie im normalen Rahmen
beliben. Wie "Vogel", "Armleuchter" oder Ähnliches. "Depp" und "Idiot"
würde ich schon weniger gern hören. Einge gute Diskussion braucht aber -
meiner Meinung nach - keine Beleidigungen.
Gruß
Andreas Wagner