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Eine frohe Botschaft...

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Werner-Fuss-Zentrum

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Dec 20, 2020, 10:39:19 AM12/20/20
to
..für alle, die eine PatVerfü haben: durch diese zwei sich gegenseitig ergänzende Gerichtsentscheidungen ist die PatVerfü nun "offiziell" gerichtsfest gegen psychiatrische Zwangsmaßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.5.2020 in 2 BvR 1529/19 http://www.bverfg.de/e/rk20200526_2bvr152919.html und am 4.8.2020 in 2 BvR 1692/19 http://www.bverfg.de/e/rk20200804_2bvr169219.html festgelegt, dass die Durchführung einer Heilbehandlung nur dann verhältnismäßig wäre, wenn während der Zwangseinweisung eine Erfolg versprechende Heilbehandlung überhaupt durchgeführt werden kann, ohne ihrerseits Grundrechte der Betroffenen zu verletzten.*
Jede psychiatrische Zwangsbehandlung aber untersagt rechtswirksam eine PatVerfü. Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.4.2020 – 88 T 97/18 https://www.zwangspsychiatrie.de/2020/11/wichtig-wie-das-lg-berlin-die-wirksamkeit-der-patverfue-bestaetigt/ bestätigt: Für Betreuer, Ärzte und Betreuungsgerichte ist eine Patientenverfügungen auch in der Psychiatrie verbindlich. Logischerweise ist dann wegen der PatVerfü keine Erfolg versprechende Heilbehandlung mehr möglich und damit wird auch jede psychiatrische Zwangseinweisung unverhältnismäßig, also illegal.

Damit ist die PatVerfü nun doppelt abgesichert: einerseits in Verbindung dieser Gerichtsentscheidungen und andererseits dadurch, dass jede psychiatrische Untersuchung und Diagnostizierung in der PatVerfü untersagt ist. Damit darf seit 2013 keine tatsächliche oder unterstellte "psychische Krankheit" mehr von Ärztinnen und Ärzten festgestellt werden, wie das auch standesrechtlich festgelegt wurde**.
Damit entfällt eine notwendige Voraussetzung für jedes psychiatrische Sonderbehandlungsgesetz.

Diese frohe Botschaft haben wir den Betreuungsgerichten bei allen Amtsgerichten in der BRD zugestellt. Sie sind also informiert und es dürfte bei rechtzeitiger Ausfertigung einer PatVerfü keine Zwangsmaßnahmen zur Einweisung und Behandlung in einer Psychiatrie mehr geben. (Auch in einem Strafverfahren kann eine PatVerfü dem Verteidiger dabei helfen, eine psychiatrische Untersuchung zu unterbinden, wenn man eisern schweigt)
---------
* vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2015 – 2 BvR 1549/14 – Rn. 43; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 – XII ZB 169/14 – Rn. 21 ff.
** siehe aus Deutsches Ärzteblatt 2013: "Die Bundes­ärzte­kammer und die ZEKO sind – wie das Bundesministerium der Justiz – daher der Auffassung, dass eine eindeutige Patientenverfügung den Arzt direkt bindet." https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=145276

Mit diesen guten Nachrichten und den besten Wünschen für die Feiertage verabschiedet sich für dieses Jahr das
Werner-Fuß-Zentrum
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

an...@anton.land

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Dec 20, 2020, 10:01:58 PM12/20/20
to
Am 20.12.2020 um 16:39 schrieb Werner-Fuss-Zentrum:
> ..für alle, die eine PatVerfü haben:
Aber keinen Arbeitsplatz, der ihnen ermöglichen würde, zur richtigen
Zeit nützlichen Rechtsrat einzuholen? Die bekommen alle den Betreuer,
den sie darin bestimmen. So geht der (angebliche) Trick. Fauler Zauber.
Dann bestimmt dieser ("rechtliche") Betreuer im Fall des Greifens des
Dokuments vollumfänglich über ihr Leben, in den angesprochenen
Aufgabenkreisen (wahrscheinlich in allen, Zauberwort ist etwa
"Finanzen", wenn noch etwas zu holen ist). Bei Gericht wird er dann
alsbald den Einwilligungsvorbehalt beantragen. Dann hat der eingebildete
oder tatsächliche Kranke endgültig nichts mehr zu sagen, nicht einmal
zum eigenen Schaden darf er es dann noch. Bleibt ihm dann nur noch der
Strick. Kein Wunder, dass die die auf "euch" hören, gerne mal aus dem
Fenster springen oder sich erhängen. Dies wird ebenso dokumentiert und
ist dann für die strafverfolgenden Behörden einsehbar wie die
"Ratschläge" von "Werner-Fuss-Zentrum" zu genau 100% unnütz sind (sie
stellen die Verfolgung eines an sich zulässigen Gedankengangs dar, sind
in der Praxis dann aber nicht anwendbar, also, zu _unter_ 100% unnütz).
Man kann nur eindringlich vor den juristisch fehlinformierenden
Hochstaplern warnen.

kostenloser Rechtsrat von
~~~~~~Dr. iur. Anton~~~~~~

Werner-Fuss-Zentrum

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Dec 21, 2020, 4:27:02 AM12/21/20
to
an...@anton.land schrieb am Montag, 21. Dezember 2020 um 04:01:58 UTC+1:
> Am 20.12.2020 um 16:39 schrieb Werner-Fuss-Zentrum:
> > ..für alle, die eine PatVerfü haben:
> Aber keinen Arbeitsplatz, der ihnen ermöglichen würde, zur richtigen
> Zeit nützlichen Rechtsrat einzuholen? Die bekommen alle den Betreuer,
> den sie darin bestimmen.

So spricht der Dr. iur. Anton, weil sein Wissen von keiner Ahnung getrübt wird.
WFZ

an...@anton.land

unread,
Dec 21, 2020, 9:20:43 AM12/21/20
to
Alles fauler Zauber und reine Scientologie, was "ihr" René Talbot da
wieder veranstaltet.

Die Motive sind mir unbekannt, aber die Ausführung ist absolut hanebüchen.

private dancer

unread,
Dec 21, 2020, 9:12:06 PM12/21/20
to
Auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergehen gemäß dem
Grundsatz, dass es Einzelfallentscheidungen sind. Nicht alle dieser
Richtersprüche schaffen einen "Präzedenzfall". Das gleiche gilt übrigens
auch für den Bundesgerichtshof, nur dass dieser stärker mit der
"Normenkontrolle" befasst ist als das BVerfG. Beide Gerichte / "höchste
Instanzen" geben die Rechtssache dann bei Erfolg der klagenden Partei
zurück an die zuletzt angerufene zuständige Instanz (in der Regel musste
dabei der Rechtsweg ausgeschöpft werden), welche dann eine erneute
Entscheidung verkünden muss. Es kann dem Gesetzgeber dabei aufgegeben
werden, zum Beispiel beanstandete Normen (in diesem Fall wären das also
z. B. die "Psychisch Kranken (Hilfe) Gesetze" oder das Rechtsinstitut
der "Betreuung" im BGB) zu überarbeiten oder gar abzuschaffen. Dies ist
jedoch im besprochenen Fall nicht geschehen. Also bleibt alles beim
Alten und man ackert nur den Feld-Wald-Wiesen-Rechtsanwälten in deren
Portefeuille, wenn man die Realitäten (eher ungünstig für die
Beschwerdeführer im PsychKG) nicht zur Kenntnis nehmen will.

fe...@wald.wies_e

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Dec 21, 2020, 9:19:42 PM12/21/20
to
Im übrigen gilt auch wenn man einen Beschluss eines Amtsgerichts
("Betreuungsgericht") anfechtet, vor dem dann zuständigen Landgericht
wie auch sonst in diesem Bereich Anwaltszwang. Ein Formfehler wäre dann
vom BGH oder (!) aber einem zuständigen Oberlandesgericht zu rügen, etwa
wenn der Beschwerdeführer ohne anwaltliche Vertretung zitiert wird. Dies
würde einen eklatanten Menschenrechtsverstoß darstellen (Verhöhnung der
Partei), der aber strafrechtlich ("Rechtsbeugung") noch nicht relevant wäre.
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he...@bloed.richtig_bloed-anscheinend

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Feb 8, 2021, 4:08:19 AM2/8/21
to
> Von dort aus fährt er täglich in die WFBM
Der ist ja richtig bescheuert. Dass der noch arbeitet!

he...@bloed.richtig_bloed-anscheinend

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Feb 8, 2021, 4:10:22 AM2/8/21
to
Wir haben eine frohe Botschaft für Sie:

Da Sie ein Sozialschmarotzer sind, sind Sie (als "Beruf:
Arbeitsloser/Hartz4") für immer von der Arbeit freigestellt.

So einfach geht das in einem selbsterklärten "Sozialstaat".

Für manche Leute.
--
Ob das wirklich sozial ist, muss man als selbstständig denkender Bürger
(selbst) entscheiden.

he...@bloed.richtig_bloed-anscheinend

unread,
Feb 8, 2021, 4:11:55 AM2/8/21
to
> und damit wird auch jede psychiatrische Zwangseinweisung unverhältnismäßig, also illegal.

Sie müssen nicht arbeiten!

Sie haben in der Tat allen Grund -- zur Freude.

Skrupellose Leute...

he...@nicht-bloed.gescheit_er

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Feb 8, 2021, 1:34:49 PM2/8/21
to
>
> Skrupellose Leute...

Vor allem hält "Werner-Fuss" etliche Leute davon ab, Hilfe einzufordern.
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