Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses Medikament in Deutschland
vom Markt genommen.
Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen? Könnte theoretisch sogar ein Arzt
aus Deutschland oder einem anderen Land dieses Mittel in der Schweiz
bekommen oder einem Patienten in Deutschland verschreiben, damit er in der
Schweiz fährt und es sich dort in der Apotheke besorgt?
Was unternimmt die Schweiz, um vor Missbrauch zu schützen?
mal wieder einer deiner irrationalen Ängste. Wenn die "Pharmafia" einen
bis aufs letzte Aussaugen möchte, muss sie doch das vorzeitige Ableben
um jeden Preis verhindern. Gerade deshalb müsste sie doch Fischöl (wenn
das wirklich so viel bringt) vehement progagieren. Gerade deine
"Pharmafia" muß ja ein gesteigertes Interesse daran haben, dass die
Leute möglichst alt werden. Da lassen sich doch die besten Geschäfte machen.
Steff
> In den Osterferien bin ich in der Schweiz gewesen. Dort wurde relativ
> freimütig in der Zeitung diskutiert, dass man sich sanft und zuverlässig
> das
> Leben nehmen kann, wenn man sich mit einer hohen Dosis
> Natrium-Pentobarbital
> vergiftet und damit sozusagen einschläfert.
>
> Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses Medikament in Deutschland
> vom Markt genommen.
>
> Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
> jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen?
Ja, das Präparat ist ganz gewöhnlich rezeptpflichtig, ohne weitere Auflagen.
> Könnte theoretisch sogar ein Arzt
> aus Deutschland oder einem anderen Land dieses Mittel in der Schweiz
> bekommen oder einem Patienten in Deutschland verschreiben, damit er in der
> Schweiz fährt und es sich dort in der Apotheke besorgt?
In Grenznähe ist anzunehmen, dass das geht. Allerdings weiss ich nicht, ob
sich der deutsche Arzt womöglich nach deutschem Recht strafbar machen würde.
Dass eine Schweizer Apotheke ein solches Rezept eines Arztes aus Paris,
Hamburg oder Wien "einfach so" akzeptiert, kann ich mir nicht vorstellen.
> Was unternimmt die Schweiz, um vor Missbrauch zu schützen?
Worin genau soll der Missbrauch Deiner Meinung nach bestehen? Wenn sich
jemand in letzter Konsequenz selbst umbringen will, wird er immer Mittel und
Wege finden.
Im Übrigen gab es bereits Gerichtsverfahren mit dem Ziel, das Präparat als
rezeptfrei zu erklären - bis jetzt wurden alle abgelehnt.
Link: http://www.saez.ch/pdf_d/2007/2007-11/2007-11-210.PDF
Deshalb gab es in diesem Jahr bereits vier Dignitas-Sterbebegleitungen mit
Helium.
Gruss aus der Schweiz
Pascal
Steff Böckler schrieb:
> mal wieder einer deiner irrationalen Ängste. Wenn die "Pharmafia" einen
> bis aufs letzte Aussaugen möchte, muss sie doch das vorzeitige Ableben
> um jeden Preis verhindern.
Stellst du dich nur dumm oder ist wenigstens das echt? Das hatten wir
doch schon durch: Von der Pharmafia vermurkste Patienten =
Todeskandidaten sind ein lebendes Mahnmal für deren Pfusch. Deshalb
müssen die weg. Zum Geldmachen gibt's ja noch genug andere Patienten,
die noch nicht reif für den Schlachthof sind.
> Gerade deshalb müsste sie doch Fischöl (wenn
> das wirklich so viel bringt) vehement progagieren.
Nein, damit würden die Leute doch zu gesund und bräuchten dann keine
Pharmafia-Keulen mehr, bzw. erheblich weniger! Mit Fischöl lassen sich
keine Milliarden scheffeln, es taugt also auch nicht als Ersatz für
die milliardenteuren Keulen.
> Gerade deine
> "Pharmafia" muß ja ein gesteigertes Interesse daran haben, dass die
> Leute möglichst alt werden. Da lassen sich doch die besten Geschäfte machen.
Es ist ein enger Grat: Die Leute müssen krank gehalten werden, aber
gerade noch nicht dignitas-reif. Ein paar fallen halt runter von
diesem engen Grat, aber damit kann die Pharmafia leben. The price of
business.
Welcher Mißbrauch?
Man kann mit vielen Mitteln, die eine Apotheke im Angebot hat, seinem
Leben ein Ende setzen. Bei manchen reichen ein, zwei oder mehrere
Tabletten, bei anderen braucht man ein, zwei oder mehrere N3-Packungen.
Lars
Kudi. Leider haben wir hier in der Schweiz eine Organisation, mit dem
Namen
EXIT. Durch diese Organisation hat sich inzwischen ein reger
Sterbetourismus
entwickelt. Der Sterbewillige muss voher sich als Mitglied anmelden.
Dann darf er
zu einem dem Exit angeschlossenen Arzt gehen. Und wenn der der Meinung
ist,
(z.B. bei Krebs im fortgeschrittenen Stadium, oder Leberzyrose im
Endstadium usw.)
dieser Mensch hätte eh nur noch ein Sterbestadion ohne Aussicht der
Besserung
vor sich, das nur noch von Schmerzen geprägt ist, wird er eine
Bewilligung ausstellen,
damit derjenige in Begleitung eines Mitarbeiters der exit seine
Sterbecoktails in der
richtigen Reihenfolge zu sich nimmt. Aber niemand darf ihm diese
Coktails einflössen,
es muss alles vom Patienten selber eingenommen werden. Bis zum letzten
Getränk
ist es dem Patieten noch möglich, sich um zu entscheiden. Hat er aber
den letzten
Mix genommen, gibt es kein Zurück mehr. Das Sterben wird mit
Videokamera und
Dokumentation festgehalten. Um auf Deine Frage zu kommen, niemand kann
etwas
gegen Missbrach von gewissen Medikamenten etwas tun, als sie unter das
BTG zu
stellen, damit man ohne besonderes Rezept nicht rankomen kann. Wenn
sich jemand
ernsthaft das Leben nehmen will, wird er es auf irgend eine Weise tun
und wenn ihm
nur noch die Alternative bleibt, unter einen Zug zu springen. Grüsse
Kudi
Lars Braesicke schrieb:
> Man kann mit vielen Mitteln, die eine Apotheke im Angebot hat, seinem
> Leben ein Ende setzen.
Ja, das bringt die Philosophie auf den Punkt.
Was nicht in dieses Schema passt (Vitalstoffe), hat da keinen Platz.
>Kudi. Leider haben wir hier in der Schweiz eine Organisation, mit dem
>Namen
>EXIT. Durch diese Organisation hat sich inzwischen ein reger
>Sterbetourismus
>entwickelt.
Nach dem Artikel, den ich in der Schweiz gelesen hatte, lehnt es EXIT ab,
Ausländer zu suizidieren. Die andere Organisation Dignitas hat da aber wohl
ihre Marktlücke gefunden.
> Um auf Deine Frage zu kommen, niemand kann
> etwas
> gegen Missbrach von gewissen Medikamenten etwas tun, als sie unter das
> BTG zu
> stellen, damit man ohne besonderes Rezept nicht rankomen kann.
Das heißt, auch in der Schweiz bekommt ein Patient Natrium-Pentobarbital nur
mit einem Rezept nach dem Betäubungsmittelgesetz? Das hatte Pascal anders
beschrieben.
> Es wird noch durch Veterinär ezum Euthanasieren
> von Tieren verwendet ("Eutha 77").
Wird das in Apotheken abgegeben? Auf gewöhnliches Rezept (bei Tierärzten
gibt es ja wohl eine Betäubungsmittelrezepte?)?
Oder wird das nur auf Bestellung direkt an Tierarzt-Praxen geliefert?
>> Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
>> jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen?
>
> Ja, das Präparat ist ganz gewöhnlich rezeptpflichtig, ohne weitere
> Auflagen.
Wie, für die Abgabe genügt ein gewöhnliches Rezept? Es muss nicht einmal ein
Betäubungsmittel-Rezept sein?
> Worin genau soll der Missbrauch Deiner Meinung nach bestehen? Wenn sich
> jemand in letzter Konsequenz selbst umbringen will, wird er immer Mittel
> und Wege finden.
Da ist was dran.
> Im Übrigen gab es bereits Gerichtsverfahren mit dem Ziel, das Präparat als
> rezeptfrei zu erklären - bis jetzt wurden alle abgelehnt.
> Link: http://www.saez.ch/pdf_d/2007/2007-11/2007-11-210.PDF
>
> Deshalb gab es in diesem Jahr bereits vier Dignitas-Sterbebegleitungen mit
> Helium.
Ich dachte, Dignitas vermittelt normalerweise den Kontakt zu einem
rezeptwilligen Arzt.
Elcaro Nosille schrieb:
> BTW: Natürlich werden Haustiere immer wg. Omega-3-Mangel krank! *g*
Für Tiere ist Fischöl frei erhältlich! Nur für Zweibeiner muss es
verboten sein, wegen der Pharmafia.
Merci. Immerhin fängst du an zu überlegen.
> Das hatten wir
> doch schon durch: Von der Pharmafia vermurkste Patienten =
> Todeskandidaten sind ein lebendes Mahnmal für deren Pfusch. Deshalb
müssen die weg.
[...]
>
> Es ist ein enger Grat: Die Leute müssen krank gehalten werden, aber
> gerade noch nicht dignitas-reif.
Merkst du den Widerspruch deiner beiden Aussagen?
Gruss
Steff
Vorsicht, in der Schweiz sind schon manche baden gegangen. Nicht nur die
Ihr Ehrenwort abgegeben haben.
ASCNR
Steff
>> Ja, das Präparat ist ganz gewöhnlich rezeptpflichtig, ohne weitere
>> Auflagen.
>
> Wie, für die Abgabe genügt ein gewöhnliches Rezept? Es muss nicht einmal ein
> Betäubungsmittel-Rezept sein?
Warum auch? Der Verschreibungspflicht nach dem BtMG unterliegen nicht
etwa besonders gefährliche oder tödliche Medikamente, sondern solche,
bei denen die besondere Gefahr eines Mißbrauchs als *Rauschmittel*
gesehen wird.
-thh
Elcaro Nosille schrieb:
> Du kannst auch in der Schweiz dein Fischöl kaufen, und
> zwar so viel, dass Du problemlos drin baden könntest.
WO?
Jetzt darfst du mal Werbung machen.
>> Wie, für die Abgabe genügt ein gewöhnliches Rezept? Es muss nicht einmal
>> ein
>> Betäubungsmittel-Rezept sein?
>
> Warum auch? Der Verschreibungspflicht nach dem BtMG unterliegen nicht
> etwa besonders gefährliche oder tödliche Medikamente, sondern solche,
> bei denen die besondere Gefahr eines Mißbrauchs als *Rauschmittel*
> gesehen wird.
Das ist in Deutschland auch so. Trotzdem sind in D Präparate mit höheren
Dosen an Barbituraten durchaus BTM-pflichtig, oder nicht?
Elcaro Nosille schrieb:
> Du kennst Google? Wenn ich nach "Omega-3 Schweiz" google
> finde ich ne Menge Angebote.
Alles nur Kapseln!
Und bei Ebay.ch: "0 Artikel gefunden für: Fischöl".
Du hast doch versprochen, ich könnte darin baden! Also Öl in Flaschen,
nicht Kapseln!
Aber mir war schon klar, das ist auch wieder nur eine Ente.
> Trotzdem sind in D Präparate mit höheren
> Dosen an Barbituraten durchaus BTM-pflichtig, oder nicht?
Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer Gefährlichkeit,
sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
-thh
Elcaro Nosille schrieb:
> > Alles nur Kapseln! ...
>.
> Wie dem auch sei; zumindest ist das Zeug in .CH nicht
> verboten wie Du laufend behauptest.
Unter Fischöl verstehe ich Richtiges, nicht ranziges in
homöopathischen Dosen!
Das Richtige ist verboten! Nichtmal der Hausarzt kann/darf das
beschaffen (vom Ausland)!
> Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
> zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer Gefährlichkeit,
> sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
Ja, sicher, natürlich nur deshalb. Dafür ist unser Betäubungsmittelgesetz ja
da, um den Missbrauch von Suchtmitteln zu verhindern.
Daher jetzt noch einmal meine Frage: Kann Natrium-Pentobarital in der
Schweiz auf gewöhnliches Rezept bezogen werden oder nur mit einem speziellen
Rezept, dass in Art und Handhabung den deutschen BtM-Rezepten vergleichbar
ist?
Elcaro Nosille schrieb:
> Du bekommst auch 1.000mg-Kapeseln und somit die Dosen zusammen
> die deiner Ansicht nach dem Mindestbedarf entsprechen.
1.000mg Fischöl vielleicht, aber nicht 1.000mg EPA+DHA. Somit um
Faktor 3 zu tief. Ausserdem ist das in diesen Kapseln ranzig, das
schmeckt man.
> Und ranzig ist das mit Sicherheit nicht; der Öko-Test (DE) hatte mal
> vor einiger Zeit verschiedene Fischöl-Präparate getestet und
> da war keines ranzig (nichtmal die, die kein Vitamin E enthiel-
> lten)
Kein Vitamin E? Damit haben sie sich ja schon verraten...
> > Das Richtige ist verboten!
> Das ist falsch.
Beweis per Gegenbeispiel -- das du nicht liefern kannst, weil kein
flüssiges Fischöl in den Läden ist!
Elcaro Nosille schrieb:
> Wie gesagt: die haben auf Oxidation der Fette gemessen und die war
> selbst bei Pr�paraten ohne Vitamin E unterhalb der Nachweisgrenze;
> und das bei allen getesteten Pr�paraten.
Dann haben sie wohl nur total verestertes Zeug "getestet", das ist eh
unwirksam.
> > Beweis per Gegenbeispiel -- das du nicht liefern
> > kannst, weil kein fl�ssiges Fisch�l in den L�den ist!
> Das bekomme ich auch hier in DE nicht; und nicht weil es verboten
> w�rde. Und es gibt auch kein Verbot in .CH; oder nenn mal eine
> Quelle f�r einen Gesetzestext oder Erlass aus dem ein Verbot in
> der Schweiz hervorgeht.
Flüssiges Fischöl bekommt einfach keine Zulassung als NEM, und als
Arzneimittel gibt's nur die ranzigen/veresterten Kapseln -- so einfach
geht das.
> �brigens: hinter einigen der durch �ko-Test getesteten und f�r
> gut befundenen Pr�parate steckt Glaxo Smith Kline als Hersteller
> (z.B. hinter den Kapseln von Abtei); und GSK stellt auch ne Menge
> anderer Nahrungserg�nzungsmittel her (z.B. Vitamin-Pr�pate). So
> viel also zur unterstellten Absicht der Pharma-Industrie sowas
> zu verbieten.
Ist doch clever: Man verkauft Imitate mit homöopathischen und/oder
verfälschten Vitalstoffen, damit die Lemminge glauben, Vitalstoffe
seien nicht verboten. Aber dass Hunderte von echten
Vitalstoffpräparaten aus den Regalen ENTFERNT wurden (in meinem
lokalen Reformhaus alleine über 50), das haben die ja nicht
mitgekriegt...
Elcaro Nosille schrieb:
> > Dann haben sie wohl nur total verestertes Zeug "getestet",
> > das ist eh unwirksam.
>
> Bei dem Test war nur eins von 14 Präparaten leicht Schadstoff
> -belastet.
Das tut nichts zur Sache.
> Hast Du ne Quelle die belegt, dass das in .CH oder .DE
> Zulassungs-pflichtig ist?
Heilmittelgesetz.
> Das ist Unsinn. Das Fett was man in den üblichen Kapseln bekommt
> ist weder ranzig noch verestehert.
Du verestehst nicht.
> Da ist weder was verfälscht nocht homöopathisch.
D1 jedenfalls. ^ ^
> > Aber dass Hunderte von echten Vitalstoffpräparaten aus den
> > Regalen ENTFERNT wurden (in meinem lokalen Reformhaus alleine
> > über 50), das haben die ja nicht mitgekriegt.
>
> Ja klar, da steckt sicher die Pharma-Mafia hinter.
Wer denn sonst? Glaubste, das Reformhaus kippte all die Sachen
freiwillig raus, gegen die Kundenwünsche?
> Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
> jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen? Könnte theoretisch sogar ein Arzt
> aus Deutschland oder einem anderen Land dieses Mittel in der Schweiz
> bekommen oder einem Patienten in Deutschland verschreiben, damit er in der
> Schweiz fährt und es sich dort in der Apotheke besorgt?
Ich glaub nicht das das geht, genau wie ein Polizist (eigentlich) keine
Befugnisse mehr hat, wenn er Deutschland verlässt, so darf ein Schweizer
Apotheker keine Deutschen Rezepte einlösen.. Sowie auch keine
Privatrezepte. Alleine schon zu erkennen ob ein Rezept aus dem Ausland
überhaupt gültig ist, und nicht gefälscht stell ich mir sehr schwierig
vor. Privatrezept ist glaub ich nur ein Schmierzettel mit Stempel und
Unterschrift vom Arzt...
>> Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
>> zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer Gefährlichkeit,
>> sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
>
> Ja, sicher, natürlich nur deshalb. Dafür ist unser Betäubungsmittelgesetz ja
> da, um den Missbrauch von Suchtmitteln zu verhindern.
Dann habe ich offenbar Deine Frage nach dem Mißbrauchsschutz in der
Schweiz falsch - nämlich bezogen auf den Schutz vor Mißbrauch als
Suizidmedikament - verstanden.
> Daher jetzt noch einmal meine Frage: Kann Natrium-Pentobarital in der
> Schweiz auf gewöhnliches Rezept bezogen werden oder nur mit einem speziellen
> Rezept, dass in Art und Handhabung den deutschen BtM-Rezepten vergleichbar
> ist?
Ersteres.
Natrium-Pentobarbital ist nach Art. 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz in
das Verzeichnis der von der Kontrolle teilweise ausgenommenen
Betäubungsmittel nach Art. 3 Buchstabe b der
Betäubungsmittelverordnung aufgenommen; gemäß Art. 4 Abs. 1
Betäubungsmittelverordnung unterliegt es daher (u.a.) nicht der
besonderen Verschreibungspflicht.
Quellen:
Betäubungsmittelverordnung:
<http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.121.1.de.pdf>
Verzeichnis der teilweise ausgenommenen Btm:
<http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Verzeichnis_b-D.pdf>
Grüße,
-thh
>>> Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
>>> zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer Gefährlichkeit,
>>> sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
>>
>> Ja, sicher, natürlich nur deshalb. Dafür ist unser Betäubungsmittelgesetz
>> ja
>> da, um den Missbrauch von Suchtmitteln zu verhindern.
>
> Dann habe ich offenbar Deine Frage nach dem Mißbrauchsschutz in der
> Schweiz falsch - nämlich bezogen auf den Schutz vor Mißbrauch als
> Suizidmedikament - verstanden.
Ich hatte die Mißbrauchsmöglichkeit für einen Suizid erwähnt, das
Betäubungsmittelgesetz reguliert aber natürlich Stoffe wegen ihres
Suchtpotentials, nicht wegen ihrer Gefährlichkeit. Lebensbedrohlich sein
können auch Stoffe, die nicht abhängig machen, sondern nur töten. Abhängig
machen können wiederum auch Stoffe, nach deren Einnahme man kaum versterben
kann. Nur um die zweite Gruppe kümmert sich das Betäubungsmittelgesetz.
Na-Pentobarbital kann aber durchaus beides, daher meine Frage.
> Quellen:
> Betäubungsmittelverordnung:
> <http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.121.1.de.pdf>
> Verzeichnis der teilweise ausgenommenen Btm:
> <http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Verzeichnis_b-D.pdf>
Vielen Dank für die Recherche.
>> Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses
>> Medikament in Deutschland vom Markt genommen.
> Es wird noch durch Veterinär ezum Euthanasieren
> von Tieren verwendet ("Eutha 77").
In Deutschland steht das Wohl von Tieren nun mal weit über dem
der Menschen. Tieren wird ein gnädiger, schmerzloser Tod ermöglicht,
sogar gegen ihren Willen, Menschen hingegen, die diesen ausdrücklich
wünschen, nicht.
hpm
> Ich hatte die Mißbrauchsmöglichkeit für einen Suizid erwähnt, das
> Betäubungsmittelgesetz reguliert aber natürlich Stoffe wegen ihres
> Suchtpotentials, nicht wegen ihrer Gefährlichkeit. Lebensbedrohlich sein
> können auch Stoffe, die nicht abhängig machen, sondern nur töten. Abhängig
> machen können wiederum auch Stoffe, nach deren Einnahme man kaum versterben
> kann. Nur um die zweite Gruppe kümmert sich das Betäubungsmittelgesetz.
Umso erstaunlicher, dass Alkohol, eine Droge mit hohem Suchtpotenzial,
im Übermaß genossen betäubend bzw. tödlich, nicht unter das
Betäubungsmittelgesetz fällt. ;->
hpm
Hans-Peter Matthess schrieb:
> In Deutschland steht das Wohl von Tieren nun mal weit über dem
> der Menschen.
Deshalb wird auch Fischöl von Veterinären grosszügig verwendet, aber
von "Human"medizinern gemieden wie der Knoblauch von Dracula.
> Deshalb wird auch Fischöl von Veterinären grosszügig verwendet
Kennste denn keinen, der dir dat Zeuch flaschenweise besorgen kann? :-)
hpm
Hans-Peter Matthess schrieb:
> Gottfried Stutz:
> > Deshalb wird auch Fischöl von Veterinären grosszügig verwendet
>
> Kennste denn keinen, der dir dat Zeuch flaschenweise besorgen kann? :-)
Ha, ha. Das Öl für die Tierchen ist blöderweise nicht von Schadstoffen
gereinigt (schon aus Preisgründen), und daher nicht für Humankonsum
geeignet.
>> Kennste denn keinen, der dir dat Zeuch flaschenweise besorgen kann? :-)
> Ha, ha. Das Öl für die Tierchen ist blöderweise nicht von Schadstoffen
> gereinigt (schon aus Preisgründen), und daher nicht für Humankonsum
> geeignet.
Also reines, naturbelassenes Fischöl. Ich würde das riskieren. Du säufst
es ja schließlich nicht literweise täglich. Im Vergleich mit der
normalen, ebenfalls ungereinigten Nahrung, die du täglich zu dir nimmst,
dürfte das kein Problem sein. Die Tierchen vertragen's ja offensichtlich
auch bestens. Außerdem sind auch wir Tierchen, wir wollen's nur nicht
wahr haben. <eg>
hpm
Hans-Peter Matthess schrieb:
> Also reines, naturbelassenes Fischöl. Ich würde das riskieren.
Die Belastung mit Quecksilber, Blei und PCBs ist zu hoch. Die
Schuldmediziner haben mich schon zuviel mit Schwermetallen abgefüllt.
> Die Tierchen vertragen's ja offensichtlich auch bestens.
Bis sie an Hg-Tox sterben...
http://www.floridaconservation.org/panther/handbook/threats/mercury.html
> Außerdem sind auch wir Tierchen, wir wollen's nur nicht
> wahr haben. <eg>
Ja, Schuldmediziner sind Raubtiere.
>> Also reines, naturbelassenes Fischöl. Ich würde das riskieren.
> Die Belastung mit Quecksilber, Blei und PCBs ist zu hoch.
Ich esse sehr viel Fisch und erfreue mich bisher bester Gesundheit.
Das kann ich also nicht bestätigen.
> Die
> Schuldmediziner haben mich schon zuviel mit Schwermetallen abgefüllt.
?
>> Die Tierchen vertragen's ja offensichtlich auch bestens.
> Bis sie an Hg-Tox sterben...
> http://www.floridaconservation.org/panther/handbook/threats/mercury.html
Wurden die von Tierärzten mit Fischöl behandelt? Wohl kaum.
Da müsstest du Studien über unsere Hunde oder Katzen bringen.
>> Außerdem sind auch wir Tierchen, wir wollen's nur nicht
>> wahr haben. <eg>
> Ja, Schuldmediziner sind Raubtiere.
Alle Menschen sind Raubtiere. ;-)
hpm
Zahnfüllungen.
> Wurden die von Tier�rzten mit Fisch�l behandelt? Wohl kaum.
Nein, sie haben die Fische direkt gefressen.
> > Ja, Schuldmediziner sind Raubtiere.
>.
> Alle Menschen sind Raubtiere. ;-)
Zum Glück nicht! Manche leisten tatsächlich mehr als sie nehmen, sonst
könnte die Welt ja nicht funktionieren.
>>> Schuldmediziner haben mich schon zuviel mit Schwermetallen abgefüllt.
> Zahnfüllungen.
Ja, die habe ich auch. Zusätzlich esse ich seit vielen Jahren Fisch.
Und? Im Blut sollten nicht mehr als dreißig, im Urin nicht mehr als
einhundert Mikrogramm Quecksilber pro Liter vorhanden sein.
Sind deine Werte überhöht oder bist du Allergiker?
Ach ja, da war noch:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,545619,00.html
>> Wurden die von Tierärzten mit Fischöl behandelt? Wohl kaum.
> Nein, sie haben die Fische direkt gefressen.
Dann müsste ich ja auch tot sein, sowie alle anderen Fisch
fressenden Menschen und Tiere.
>>> Ja, Schuldmediziner sind Raubtiere.
>> Alle Menschen sind Raubtiere. ;-)
> Zum Glück nicht! Manche leisten tatsächlich mehr als sie nehmen, sonst
> könnte die Welt ja nicht funktionieren.
Ok, sie geben mehr als sie rauben. <eg>
hpm
Kudi. Habe erst jetzt gesehen, dass die Sterbehilfe doch einiger
Aufklärung bedarf
Bin etwas viel in anderen Groups unterwegs und die Mailflut ist
manchmal kaum zu
bewältigen. Das jeder beliebige Arzt diese Mixtur verschreiben kann,
das ist nicht
wahr. Was es mit er Dignitas an sich hat, weiss ich zu wenig darüber.
Anscheinend
haben sie tatsächlich eine Gesetzeslücke entdeckt, um den Tourismus
weiterhin be-
treiben zu dürfen. Aber diese Gesellschaft ist mir eh etwas Suspekt
weil mir die Geheimnis-
krämerei einfach zu gross ist und man Sachen hört, die kaum zu glauben
sind. Aber bei der
Exit muss eine Person in der Schweiz wohnhaft sein, um davon
profitieren zu können.