Reinhard Zwirner schrieb:
> Subject: GOÄ-Leistungskatalog
Einen "Leistungskatalog" gibt es in dem Sinne nicht; im Gegensatz zu
Leistungen im System der GKV, die ggf. nicht abgerechnet werden können,
weil sie nicht ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und das Maß
des Notwendigen nicht überschreitend sind, und der dem EBM eigenen
Pauschalierung gibt es für die Abrechnung pirvatärztlicher Leistungen
grundsätzlich keine Beschränkungen.
> im Netz habe ich zu den einzelnen Ziffern jeweils nur
> schlagwortartige Kurzbeschreibungen gefunden.
<
https://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm> stellt bspw. das
Gebührenverzeichnis zur GOÄ mit den Erläuterungen und Ausschlüssen dar.
> Gibt's auch irgendwo
> einen Katalog mit ausführlichen Eräuterungen?
Die GOÄ ist ein Gesetz; dementsprechend gibt es dazu Kommentierungen,
die Lehre und Rechtsprechung berücksichtigen, im Buchhandel wie in
wissenschaftlichen Bibliotheken.
Regelmäßig veröffentlichen auch die verschiedenen Ärztekammern bzw.
deren GOÄ-Gutachterstellen dazu Tipps und Auslegungshinweise.
Grüße,
-thh