Am 07.08.22 um 19:28 schrieb Wilhelm Ernst:
> Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin!
> Wir wenden uns an Sie in zunehmend größerer Sorge und Empörung ...
Leider hast du keinen Link genannt!
Hier:
https://1a-coronatest.de/in-brennender-sorge-aufforderung-zum-dialog-offener-brief-thueringen/#more-2867
*Zitat*
Covid-19: In Thüringen fünf Corona-Impfschäden anerkannt: 155 Anträge
27. Juli 2022, 7:04 Uhr Quelle: dpa Thüringen
Hinweis: ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet.
Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Covid-19: Ein medizinischer Mitarbeiter impft eine Frau gegen Corona.
Nach Corona-Impfungen haben in Thüringen nach Behördenangaben bislang
155 Menschen einen Antrag auf die Anerkennung eines Gesundheitsschaden
als Folge der Impfung gestellt.
Bei fünf Menschen sei ein Impfschaden anerkannt worden, teilte das
Landesverwaltungsamt auf Anfrage mit.
16 weitere Anträge wurden abgelehnt, die weiteren befänden sich noch in
der Bearbeitung.
Zur Einordnung: In Thüringen wurden nach Zahlen des Robert
Koch-Instituts bislang insgesamt rund 4,1 Millionen Impfungen
verabreicht. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind einmal geimpft.
Rund 1,47 Millionen Menschen verfügen über die Grundimmunisierung,
1,1 Millionen haben die erste und rund 75.6000 die zweite Auffrischung
in Anspruch genommen.
Ein Impfschaden wird laut RKI als «die gesundheitliche und
wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion
hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung»
definiert. Nach dem Infektionsschutzgesetz muss diese Gesundheitsstörung
länger als sechs Monate andauern, wie eine Sprecherin des
Landesverwaltungsamtes erläuterte. Dieser Mindestzeitraum sei ein Grund
dafür, warum in Thüringen erst wenige Fälle entschieden worden seien.
Die Corona-Impfkampagne in Thüringen hatte um den Jahreswechsel
2020/2021 begonnen und nahm mit zunehmender Impfstoffproduktion erst
Wochen später richtig Fahrt auf. Bis zum 30. September 2021 waren in
Thüringen lediglich 18 Anträge eingegangen. Erst von Januar bis April
dieses Jahres sei die Zahl wesentlich angestiegen, so die Sprecherin.
Wer eine Gesundheitsstörung als Folge der Impfung geltend machen will,
muss dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses
fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und
prüft, ob die Gesundheitsschäden tatsächlich auf die Impfung
zurückzuführen sind. Ist das der Fall und wird der Impfschaden
behördlich anerkannt, haben die Betroffenen Anspruch auf eine
Grundrente. Deren Höhe ist vom Schweregrad des Impfschadens abhängig.
In Deutschland wurden nach einem Bericht des für Impfstoffsicherheit
zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in der Zeit vom 27. Dezember
2020 bis zum 31. März 2022 pro 1000 verimpfter Dosen 0,2 Verdachtsfälle
für schwerwiegende Impfreaktionen gemeldet. In diesem Zeitraum wurden
deutschlandweit mehr als 172 Millionen Impfungen verabreicht.
© dpa-infocom, dpa:220727-99-169244/3
*Ende Zitat*
https://www.zeit.de/news/2022-07/27/in-thueringen-fuenf-corona-impfschaeden-anerkannt-155-antraege
> Na also - es gibt doch verantwortungsvolle Mediziner!
Aus o.a.Link zitierte ich ohne irgendwie Stellung zu nehmen, denn wer
kann das schon?
Dorothee
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https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/corona-zahlen-grafiken-inzidenzwert-regeln-variante-karten-daten-rki-100.html