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Offene Programmbeschwerde

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Happy Oyster

unread,
Dec 25, 2009, 5:48:29 AM12/25/09
to
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An die Intendantin
Westdeutscher Rundfunk K�ln
Anstalt des �ffentlichen Rechts
Appelhofplatz 1

50667 K�ln

Offene Programmbeschwerde


Bremerhaven, 24.12.2009

Sehr geehrte Frau Piel,

ich erhebe Programmbeschwerde

1. gegen den Film "Heilung unerw�nscht", produziert von der Redaktion "die
story",
wegen schwerer handwerklicher Fehler

2. gegen die Redaktion "die story" und gegen die Redaktion "hart aber fair"
wegen schwerer handwerklicher Fehler

3. gegen die Kontrollinstanzen in und �ber diesen Redaktionen wegen
Vernachl�ssigung
ihrer Aufsichtspflicht

4. gegen die Kontrollinstanzen in und �ber diesen Redaktionen wegen Vertuschung
handwerklicher Fehler

5. gegen die Redaktion "die story" und gegen die Redaktion "hart aber fair"
wegen
massiver Schleichwerbung

6. gegen die Kontrollinstanzen in und �ber diesen Redaktionen wegen Vertuschung
der Schleichwerbung und der eigenen Verantwortlichkeit


Um es gleich klar zu sagen: ich halte den Fall f�r den dreistesten und
spektakul�rsten Fall von Schleichwerbung und Totalversagen in einem
�ffentlich-rechtlichen Fernsehsender, den es je in Deutschland gegeben hat.

Bevor Sie in die Schublade der Standardausreden greifen, rate ich Ihnen,
meine Beschwerde extrem genau zu lesen. Ich habe sehr intensiv recherchiert
und mein Material, das ein Buch f�llt, zeigt, da� in Ihrem Haus gepfuscht
wurde, und das nicht zu knapp.

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1. Reklame/Schleichwerbung
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Es ist f�r jeden klar denkenden Menschen deutlichst zu sehen, da� der
Film "Heilung unerw�nscht" Behauptungen aufstellt, die eine positive
Stellungnahme F�R die B12-Salbe darstellen und die Zuschauer positiv
f�r die Salbe beeinflussen.
Dar�ber hinaus benutzt der Film starke emotionale Bilder und Sequenzen,
auf die ich jedoch nicht n�her eingehen werde. Mir geht es um Sachaussagen
und Tatsachenbehauptungen, die nachweislich unwahr sind.

Ein Teil dieser Tatsachenbehauptungen beschreibt die Salbe als ein
erwiesenerma�en wirksames Medikament.

Die Salbe ist jedoch kein Medikament, sie ist nicht als Medikament
zugelassen, und sie ist - in Widerspruch zu den Tatsachenbehauptungen -
auch nicht in Studien erfolgreich als wirksames Medikament bewiesen
worden.

Diese Salbe wird dennoch als demn�chst auf den Markt kommend beschrieben
und es werden bei den Kranken aufgrund der intensiven Wirksamkeitsbeschreibungen
gro�e Hoffnungen - und damit ein Kaufanreiz erweckt. Das ist nichts anderes
als Reklame.

Sie m�gen hier behaupten wollen, da� weder Klaus Martens, der Autor
des Films, noch der WDR f�r diese Reklame Geld oder geldwerte
Vorteile erhalten h�tten. Doch selbst wenn das so sein solle, �ndert es
nichts daran, da� f�r die Salbe intensiv geworben wurde und somit
dem Hersteller und der Vertriebsfirma der Salbe ein ERHEBLICHER Vorteil
entstanden ist.

Wenn ich die Sendetermine richtig mitgeteilt bekommen habe, wurde der
Film, bzw die de-fakto-Reklame gesendet:

ARD, 19.10.2009: 3/4 Stunde
ARD, 23.10.2009: 3/4 Stunde

Phoenix, 23.10.2009: 1 Stunde
Phoenix, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 04.11.2009: 1 Stunde

Hinzu kommen noch je 1x rund 20 Minuten de-fakto-Werbeblock in
"hart aber fair", plus Wiederholung davon.

Zusammen 6 volle Stunden Sendezeit, die f�r Hersteller und Vertriebsfirma
einen geldwerten Vorteil in H�he von mehreren Millionen Euro darstellen.

F�r diesen Vorteil sind Klaus Martens, der Autor des Films, sowie die
Redaktionen "die story" und "hart aber fair", sowie Frank Plasberg
verantwortlich, ebenso die �bergeordneten Organe des Senders, einschlie�lich
Rundfunkrat und Intendantin.

Auch wenn man bis zur ersten Sendung nichts von dem Inhalt wu�te,
so h�tte man die weiteren Ausstrahlungen sofort verhindern m�ssen.
Doch das ist nicht geschehen.

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2. Verbreitung und Ausn�tzung von Verschw�rungsszenarios
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Sie werden vielleicht einwenden wollen, da� die Salbe zum Zeitpunkt der
Erstsendung noch nicht auf dem Markt war. Doch genau dies ist ein
elementarer Teil der T�uschung. Die Zuschauer werden absichtlich im
Glauben gelassen, alles sei noch offen. Das erh�ht die Spannung, das
erh�ht den emotionalen Druck, und es tr�gt - was entscheidend ist -
zur Unterstreichung des Verschw�rungsszenarios der Pharmakonzerne bei.
W�re die Salbe zum Zeitpunkt der Erstsendung kaufbar, w�rde all dies
wirkungslos kollabieren.

Sie werden vielleicht einwenden wollen, da� der Autor und die
Redaktion "die story" den Termin des Beginns der Salbenproduktion
nicht kannten. Doch dies spielt �berhaupt keine Rolle. Entscheidend ist
vielmehr der umgekehrte Weg: da� dem HERSTELLER der Sendetermin,
und damit die definitive Entscheidung "Film wird gesendet", bekannt
wurde. Denn es ist DIESE Information, die sein gesch�ftliches Risiko
nahezu auf NULL minimiert, und die ihm erlaubt, auf fast jegliche
werbliche Ma�nahme zu verzichten, denn die ihm kostenlos zuteil
werdende Werbewirkung des Films hat einen geldwerten Vorteil
von mehreren Millionen Euro.

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3. Unzul�ssige Parteinahme
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In Film und Buch macht der Autor Klaus Martens Tatsachenbehauptungen, die
nicht der Wahrheit entsprechen. Auch wenn der Autor in Verkennung der Realit�t
Dinge falsch versteht und deswegen falsch darstellt, haben die Redaktionen
"die story" und "hart aber fair" die Pflicht, die Tatsachenbehauptungen zu
�berpr�fen, zu korrigieren bzw notfalls die Sendung zu verhindern.
Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen, obwohl schon eine kurze Recherche
im WWW zeigt, da� die Aussagen des Films grob unwahr sind.

Angenommen, der Autor h�tte f�r die de-fakto-Werbeaktion einen geldwerten
Vorteil erhalten, so h�tte dies weder bei den Redaktionen noch den
�bergeordneten Instanzen die Pflicht zur Kontrolle gemindert. Das Gleiche
gilt aber auch dann, wenn der Autor KEINEN geldwerten Vorteil bekommt und
es allein seine ideologische Brille ist, die ihn zu den im Film gemachten
Aussagen zwingt.

Redaktionen und �bergeordnete Instanzen sind in der Pflicht zur Kontrolle.
Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen. Damit haben sie eine unzul�ssige
Parteinahme f�r Hersteller und Vertriebsfirma der Salbe erbracht. Dem Autor
mag man notfalls eine ideologische Brille als Entschuldigung zugute halten,
doch das gilt nicht f�r die Redaktionen und die �bergeordneten Instanzen.

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4. Wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, Feindbild Pharmaindustrie
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In Film und Buch behauptet Klaus Martens, die Pharmaindustrie habe die Salbe
verhindert. Das ist ein krasser Fall wissentlich falscher Tatsachenbehauptung.

ERSTENS

Erstens hat Klingelh�ller in seiner ersten Firma, zweitens danach die
Aktiengesellschaft, und drittens sp�ter der neue Patentbesitzer R�diger
Weiss jederzeit die Salbe selbst herstellen k�nnen. Niemand h�tte ihn/sie
daran gehindert. In Buch und Film bringt Martens sogar die Fakten, die
seine Sachaussage als unwahr entlarven. Doch durch seine perfide
manipulative Darstellung werden diese Fakten vom Zuschauer nicht erkannt.

ZWEITENS

Mehrere Pharmafirmen haben sich ernsthaft um die Salbe bem�ht. Eine dieser
Firmen ist Galderma. Die Versuche mit der Salbe haben jedoch gezeigt, da�
sie nicht verwendungsf�hig f�r den Einsatz als Medikament ist. Die Versuche
haben diese Firmen mehrere Millionen Dollar gekostet. Die pauschale Aussage
des Films, "die Pharmaindustrie" h�tte die Salbe VERHINDERT, ist tendenzi�s,
ist manipulierend, und vor allem ist sie eines: wissentlich unwahr.

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5. Einseitige, selektive Wahrnehmung
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Den Pharmafirmen wird in Film und Buch vorgeworfen, die Salbe nicht
produzieren zu wollen.

Den Pharmafirmen wird vorgeworfen. ihre Mittel h�tten starke
Nebenwirkungen, ihre Mittel seien nicht ausreichend gepr�ft.

GLEICHZEITIG wird aber in Film und Buch eine v�llig ungen�gend
getestete Salbe als "hochwirksames Medikament" bezeichnet,
dessen Wirksamkeit bewiesen sei.

Die Stellungnahme von Whitehall Much

http://www.wyeth.de/Attachments/Attachment_00547.pdf

als Antwort auf die in Film und Buch gemachten Vorw�rfe wird vom WDR
offensichtlich ignoriert.

Wie k�nnte man das Verhalten von Martens, Plasberg, sowie den beiden
Redaktionen anders bezeichnen denn als schwere handwerkliche Fehler!?

Wenigstens die �bergeordneten Instanzen sollten soviel journalistische
F�higkeit zur korrekten Darstellung besitzen, da� sie die Fehler erkennen.
Doch auch hier: Fehlanzeige...

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6. Unzureichende Pr�fung des Materials
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Klaus Martens, der Autor von Film und Buch, ist kein Fachmann auf
dem Gebiet der Medizin. Folglich ist es naheliegend, sich extern fachlichen
Rat zu holen. Auf die Frage, warum die Warnung von Professor Sch�nh�fer
(siehe Interview von "ZAPP" [NDR]), ignoriert wurde, gibt es vom WDR
anscheinend noch immer keine Antwort...

Auch die in "hart aber fair" gemachten Einw�nde von Experten wurden
ignoriert. Dabei mu� hinzugef�gt werden, da� die G�ste in der Sendung
"hart aber fair" nichts von den v�llig unzureichenden Studien wu�ten.
H�tten sie es gewu�t, w�re ihr Urteil WEITAUS H�RTER gewesen, das ist sicher!

Wie kann man das Verhalten der Redaktionen anders bezeichnen als
handwerkliche Fehler und Vertuschung?

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7. Vorgeblich sprachliche Schlamperei als Mittel der T�uschung
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Gerade dann, wenn es um eine saubere Aufkl�rung/Berichterstattung geht
(auf die der B�rger ein Recht hat!), ist eine sprachlich einwandfreie
Beschreibung zwingend. Doch in dem Film "Heilung unerw�nscht" wird ein
Medizinprodukt der Klasse IIa (mit anderen Worten: es erf�llt noch nicht
einmal die Anforderungen der Klasse IIb) als Medikament bezeichnet, und nicht
nur das, es wird wahrheitswidrig auch noch als hochwirksam bezeichnet.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Wie die Interviews der Herren
Klaus Martens und Roland Kaske zeigen, ist diese T�uschung offensichtlich
typisch f�r sie.

Opfer dieser T�uschung sind Kranke, denen ein Mittel als wirksam vorgegaukelt
wird und zu dessen Kauf sie durch diese T�uschung gebracht werden.

Mit Nichtwissen kann sich keiner der Beteiligten herausreden, denn Inhalt des
Films ist (sogar als Untertitel!) ein "Medikament". Wobei Martens und Kaske
(und die Redaktionen "die story" und "hart aber fair" des WDR) haargenau
wissen, da� die Salbe EBEN NICHT die Zulassung als Medikament hat!

Die Sachaussagen sind wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen und stellen
in mehrerer Hinsicht einen glasklaren Versto� gegen geltendes Recht dar.

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8. Das Recht der �ffentlichkeit auf korrekte und wahrheitsgem��e
Berichterstattung
----------------------------------------------------------------------------------

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt:

[Zitatanfang Pressemitteilung des BGH]
-------------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung Nr. 244/09 vom 27.11.2009
[...]
--
Der 2. Strafsenat hat insbesondere die Auffassung des
Landgerichts best�tigt, dass die verantwortlichen Redakteure
der �ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtstr�ger
im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, weil sie "bei
einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der
�ffentlichen Verwaltung � wahrnehmen"
(� 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB).

Deshalb finden auf sie die Bestechungstatbest�nde der �� 332,
334 StGB Anwendung. Die �ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind als Anstalten des �ffentlichen Rechts institutionalisiert.

Sie finanzieren sich durch eine Geb�hrenpflicht, die ohne
R�cksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empf�nger allein
an den Teilnehmerstatus ankn�pft. Mit der Sicherstellung der
unerl�sslichen Grundversorgung der Bev�lkerung mit
Rundfunkprogrammen erf�llen sie eine Aufgabe der �ffentlichen
Verwaltung im Sinne des � 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.
[...]

Karlsruhe, den 27. November 2009

Gesetzestext

� 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB:

"Im Sinne dieses Gesetzes ist...

Amtstr�ger: wer nach deutschem Recht � sonst dazu bestellt ist,
bei einer Beh�rde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren
Auftrag Aufgaben der �ffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur
Aufgabenerf�llung gew�hlten Organisationsform wahrzunehmen..."
-------------------------------------------------------------------------------
[Zitatende]


Dies gilt nat�rlich nicht nur f�r den Fall von Bestechung, es gilt immer!

Der B�rger hat IMMER ein Recht auf eine einwandfreie, wahrheitsgem��e
Berichterstattung.

Ich betone es: Das gilt unabh�ngig davon, ob der Autor oder der Sender
einen geldwerten Vorteil erh�lt.

Zur wahrheitsgem��en Berichterstattung geh�rt vor allem, da� keine
in der Sache wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden. Genau dies ist aber
in dem Film geschehen. Der Film strotzt nur so vor Auslassungen.

So wurde unter anderem ausgelassen, da� mehrere Pharmakonzerne die B12-Salbe
n�her untersucht haben (die Firma Galderma daf�r sogar einen erheblichen Aufwand
betrieben hat), sie aber wegen ihrer mangelnden medizinischen Wirkung
nicht herstellen wollen. Die Pauschalaussage, "die Pharmaindustrie" habe die
die Salbe verhindert, ist grob fahrl�ssig falsch. Der Autor �berf�hrt sich
in seinem Buch der unwahren Aussagen und die im "Faktencheck" von "hart aber
fair"
vorgelegten Unterlagen beweisen erst recht die Unwahrheit der Aussage, die
Salbe sei verhindert worden.

Die Frage ist nun: Wie verblendet mu� man sein, um trotz vorliegender
EINDEUTIGER Beweise falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten?

Nehmen BEIDE Redaktionen und nehmen die �bergeordneten Instanzen f�r
sich in Anspruch, TROTZ vorliegender Beweise unwahre Tatsachenbehauptungen
senden zu d�rfen? Ich behaupte, da� Redakteure als Journalisten -
und erst recht als Amtstr�ger - dieses Recht nicht haben.

Ich fordere eine gerichtliche Untersuchung der Vorg�nge und deren l�ckenlose
Aufkl�rung.

-----------------------------------------


Diese Affaire wird �ffentlich ausgetragen.

Einen "Bescheid" als Antwort k�nnen Sie sich sparen,
denn f�r einen "Bescheid" spreche Ihnen die Berechtigung ab.

Es versteht sich von selbst, da� ich angesichts des bisher gr��ten
Medienskandals in Deutschland (und den in Ihrem Haus!), auf die
Gerichte vertraue, und von Ihnen den sofortigen R�cktritt fordere.


Entscheidungen werden von den Gerichten gef�llt. Das Urteil des BGH
�ber die Pflichten von Redakteuren �ffentlich-rechtlicher Anstalten
ist nur ein Anfang.


Aribert Deckers
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Langmirjen 45
D-27578 Bremerhaven
http://www.kindersprechstunde.at


.
--
Die Medienmafia � Die Regividerm-Verschw�rung ... Hintergr�nde,
Fakten, Abenteurer...
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=5710

Die Medienmafia � Klingelh�llers Rezeptur einer Salbe gegen
Neurodermitis
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=5707

Andreas Quast

unread,
Dec 29, 2009, 3:57:51 PM12/29/09
to

Happy Oyster

unread,
Dec 30, 2009, 4:16:06 PM12/30/09
to
On 29 Dec 2009 20:57:51 GMT, Andreas Quast <buero...@fr33n3t.de> wrote:

Nachschub auf http://www.kindersprechstunde.at

.
--
Die volle H�rte: http://www.kindersprechstunde.at
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Die Medienmafia � Die Regividerm-Verschw�rung

http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=5710

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