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Heilpraktiker und Kortison

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B.Stemler

unread,
Sep 17, 2001, 4:59:52 AM9/17/01
to
Hallo NGs
Meine Freundin hat Neurodermitis und wird mit Erfolg von einem Heilpraktiker
behandelt.
Er hatte uns am Anfang versichert ohne Kortison zu behandeln.
Um dem Heilpraktiker Glauben zu schenken, stellen wir uns die Frage:

-wie reagiert die Haut auf Kortison
-darf ein Heilpraktiker Kortison spritzen


Gruß: Bernd Stemler

Thomas Engelhardt

unread,
Sep 17, 2001, 6:12:07 AM9/17/01
to
Hallo Bernd,

die Haut reagiert auf Kortison (und andere Glucocorticoide) nach längerdauernder
Lokalanwendung oder nach höher dosierten systemischen Dosen mit Atrophie. Das
heißt hier, daß die Zellverbände in ihrer Zahl und ihrem Durchmesser abnehmen,
die Haut wird dünn (wie Pergament - oder Butterbrotpapier) und weniger
elastisch. Durch eine zusätzliche vermehrte Fettspeicherung am Rumpf bilden sich
die sog. Striae, auch als Schwangerschaftszeichen bekannt.
Ein Heilpraktiker darf meines Wissens keine ärztlichen Handlungen vornehmen,
dazu gehört auch das Spritzen von Kortison. EIne lokale Anwendung ist aber durch
jeden möglich, da es schwachsinnigerweise frei verkäufliche Kortisonpräparate
(Ebenol etc.) zu kaufen gibt.

Gruß,

Tom

"B.Stemler" schrieb:

--
Atheism is a non-prophet organization.


Reinhard Bauwe

unread,
Sep 17, 2001, 5:51:51 AM9/17/01
to
Hallo Bernd,

B.Stemler schrieb in Nachricht
<9o4e3k$m08$1...@proxy.fe.internet.bosch.com>...


>Hallo NGs
>Meine Freundin hat Neurodermitis und wird mit Erfolg von einem
Heilpraktiker
>behandelt.
>Er hatte uns am Anfang versichert ohne Kortison zu behandeln.

Das ist unbedingt glaubwürdig.

>Um dem Heilpraktiker Glauben zu schenken, stellen wir uns die Frage:
>-wie reagiert die Haut auf Kortison

Rote Liste:
<Zitat an>
G 12 Glucocorticoide (lokale Therapie ohne kausale Zusatzbehandlung. Bei
länger dauernder Anwendung in hoher Dosierung oder auf großen Flächen
mögliche systemische Wirkung beachten)
a Allergische Hautreaktionen (selten)
Bei länger dauernder Anwendung:
b Hautatrophien
c Teleangiektasien
d Striae
e Steroidakne
f Periorale Dermatitis
g Hypertrichosis
<Zitat aus>

>-darf ein Heilpraktiker Kortison spritzen

Welcher Heipraktiker wollte das? Er kommt bestens und besser ohne Cortison
aus.

Gruß
Reinhard


Iva Y. Ebner

unread,
Sep 17, 2001, 6:18:53 AM9/17/01
to

Hallo Bernd,

"B.Stemler" <Bernd....@de.bosch.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9o4e3k$m08$1...@proxy.fe.internet.bosch.com...

Ich kann dir deine Fragen nur teilweise beantworten.
In der Regel darf kein Heilpraktiker Kortison spritzen; es gibt Ausnahmen im
Notfall und das auch nur auf dem Land, wo kein Arzt in der unmittelbarer
Nähe ist. Ich denke, daß er dafür auch eine extra Genehmigung braucht.
Ansonsten kann er durchaus wirksame Mittel injizieren (intramuskulär,
intravenös oder per Infusion). Ist der Erfolg so schwer zu glauben?.-)
Wieso fragst du ihm nicht einfach, was er injiziert? Ich bin sicher, daß er
sich kooperativ zeigt und es dir sagt.

> Gruß: Bernd Stemler
>
Gruss
Iva
>
>

--
MfG - Iva Y. Ebner
www.hypnotalk.de


Reinhard Bauwe

unread,
Sep 17, 2001, 6:26:19 AM9/17/01
to
Hallo Thomas,

Thomas Engelhardt schrieb in Nachricht
<3BA5CC77...@stud.uni-goettingen.de>...

>Ein Heilpraktiker darf meines Wissens keine ärztlichen Handlungen
vornehmen,


Er dürfte beispielsweise Operationen am offenen Herzen oder Gehirn
vornehmen. Wären das etwa keine ärztlichen Handlungen?

Die Unterschiede zwischen Schul-Chemomedizin und Schul-Naturmedizin liegen
ganz woanders.

Schönen Gruß
Reinhard

Joerg Moeller

unread,
Sep 17, 2001, 9:32:28 AM9/17/01
to
"Reinhard Bauwe" <reinhar...@snafu.de> schrieb:

>>Ein Heilpraktiker darf meines Wissens keine ärztlichen Handlungen
>>vornehmen,
>
>Er dürfte beispielsweise Operationen am offenen Herzen oder Gehirn
>vornehmen.

In irgendeinem Dschungeldorf auf Borneo möglicherweise.
Wie er solche Operationen in der zivilisierten Welt ohne den Einsatz
rezeptpflichtiger Medikamente durchführen würde (die er ja per Gesetz
nicht rezeptieren darf) kannst du ja mal darstellen. Ich würde dann
aber einen Gruppenwechsel nach detebe ins Aige fassen.
Oder zeig mir mal den Anästhesisten oder Cardiotechniker, der bei
einem solchen Ansinnen nicht vor Lachen vom Stuhl kippt. :)

Jörg
--

http://www.domo-pflegeteam.de/

Rwziegler

unread,
Sep 18, 2001, 12:57:02 PM9/18/01
to
Im Artikel <9o4e3k$m08$1...@proxy.fe.internet.bosch.com>, "B.Stemler"
<Bernd....@de.bosch.com> schreibt:

Stemler wrote:
>Meine Freundin hat Neurodermitis und wird mit Erfolg von einem Heilpraktiker
>behandelt.

na, hoffentlich nicht mit einschlaegigen chin. Wundermitteln. Die
enthalten nicht selten Kortison ;-).

>Er hatte uns am Anfang versichert ohne Kortison zu behandeln.

och, das kann man in einem Labor pruefen lassen. Was fuer'n
Wundermittel hat er denn eingesetzt?

>Um dem Heilpraktiker Glauben zu schenken, stellen wir uns die Frage:
>-wie reagiert die Haut auf Kortison

meistens dadurch, dass die Entzuendungssymptome nachlassen.
Das haengt von der Dosis in der angewendeten Creme (oder den
eingenommenen Tabletten) ab.

>-darf ein Heilpraktiker Kortison spritzen

nein, außer: der Patient kommt bereits mit einem von einem
Arzt rezeptierten Kortison in seine Praxis. Dann darf er das
Zeug applizieren. Nur selbst verschreiben darf ein HP eine
verschreibungspflichtige Substanz nicht.

In England uebrigens, wo fernoestliche Wundermittel auch
bei Hautkrankheiten haeufig propagiert werden (v.a. in
Laienbehandlerkreisen, die in GB sehr verbreitet sind, weil
dort totale Kurierfreiheit herrscht und jeder EU-Doedel unge-
prueft den Heiler spielen darf ... mit ganz wenigen Aus-
nahmen) zeigten sich in Untersuchungen von Cremes, die
gegen Hautkrankheiten verabreicht wurden, dass in der
Mehrzahl dieser Faelle z.T. extrem hohe Cortisondosen
beigemischt worden waren. Ich habe das in meinem
Buch "Ayurveda & Co. Sanfte Killer aus Fernost" aus-
fuehrlich dargelegt. http://www.vrzverlag.com/

Gruss, Roland

Rwziegler

unread,
Sep 18, 2001, 12:57:01 PM9/18/01
to
Im Artikel <9o4ihc$10i$07$1...@news.t-online.com>, "Iva Y. Ebner"
<in...@hypnotalk.de> schreibt:

Iva wrote:
>In der Regel darf kein Heilpraktiker Kortison spritzen;

doch, er darf das leider. Er darf es dann, wenn der Patient das
Cortison bei sich fuehrt. Nur selbst verschreiben kann es der
HP nicht. Er darf auch nicht einen Arzt kontaktieren, um diesen
dazu zu bewegen, ihm (dem HP) Cortisonrezepte auszustellen.

>es gibt Ausnahmen im
>Notfall und das auch nur auf dem Land, wo kein Arzt in der unmittelbarer
>Nähe ist.

das ist Unfug. Ueberall in der BRD hat man innerhalb von 20-30
Min. einen Notarztwagen vor der Tuer stehen. Handy genuegt.
Hubschrauber geht z.T. noch deutlich schneller.

>Ich denke, daß er dafür auch eine extra Genehmigung braucht.

Denke lieber nicht, Frau Heilpraktiker. Wenn Du mit diesem
Wissen nochmal fuer die Zulassungskommission zitiert wuerdest,
waere klar, dass Du keinen Plan von den Rechtsgrundlagen eines
HPs hast.

>Ansonsten kann er durchaus wirksame Mittel injizieren (intramuskulär,
>intravenös oder per Infusion). Ist der Erfolg so schwer zu glauben?.-)

Er darf das (obige Ausnahme mit dem rezeptpflichtigen Medikament
mal ausgeschlossen) nur, sofern es sich um nicht-rezeptpflichtige
Arzneimittel handelt, die auch Patienten unrezeptiert kaufen koennen.
Deshalb sind ja auch Neuraltherapeutika (Lokalanaesthetika) in der
HP-Szene so beliebt. Die sind bekanntlich nur apothekenpflichtig.
Ein Umstand, den nicht nur ich fuer ausgesprochen problematisch
halte.

>Wieso fragst du ihm nicht einfach, was er injiziert?

das ist der erste sinnvolle Vorschlag Deinerseits in dieser Sache.
Er ignoriert allerdings verschiedene Dinge:
a) niemand garantiert, dass der HP weiss oder beurteilen kann,
was er da spritzt/appliziert
b) der Patient kann mit dem Handelsnamen nichts anfangen und
wohl auch herzlich wenig mit den Inhaltsstoffen

>Ich bin sicher, daß er
>sich kooperativ zeigt und es dir sagt.

man wird sehen. Sobald klar ist, was in welcher Menge wie
haeufig injiziert/appliziert wird, kann man weiter sehen.

Roland


Oliver.Schoenen

unread,
Sep 19, 2001, 5:55:31 AM9/19/01
to
Hallo Jörg,

Joerg Moeller <Joerg.M...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9o4u15$131$00$1...@news.t-online.com...
> "Reinhard Bauwe" <reinhar...@snafu.de> schrieb:


> >Er dürfte beispielsweise Operationen am offenen Herzen oder Gehirn
> >vornehmen.
> In irgendeinem Dschungeldorf auf Borneo möglicherweise.
> Wie er solche Operationen in der zivilisierten Welt ohne den Einsatz
> rezeptpflichtiger Medikamente durchführen würde (die er ja per Gesetz
> nicht rezeptieren darf) kannst du ja mal darstellen. Ich würde dann
> aber einen Gruppenwechsel nach detebe ins Aige fassen.
> Oder zeig mir mal den Anästhesisten oder Cardiotechniker, der bei
> einem solchen Ansinnen nicht vor Lachen vom Stuhl kippt. :)

Damit hast Du sicherlich recht. Ich möchte aber kurz dazu etwas beitragen,
was vielleicht ein wenig Licht ins ganze bringt. Dem Heilpraktiker ist es
nicht untersagt zu operieren. Natürlich ist das oben gewählte Beispiel etwas
überzogen. Ein Heilpraktiker
DARF im gewissen Sinne operieren, daß er gar nicht die Möglichkeiten in oben
genannten Beispiel(Op am Gehirn) hat, ist wohl klar! Ich bin mir nicht 100%
sicher, aber ich meine im Kopf zu haben, daß die Vergabe von Spritzen unter
den Begriff "Operation" fällt.
Wie wiedersinnig manche Gesetze sind, mag dieses Beispiel hier zeigen. Ein
Heilpraktiker darf Spritzen setzen, ohne Frage. Jedoch darf er keine
Blutspende nehmen. Das liegt jedoch in der Definition. Blutspende oder
besser, die Entnahme von Blut unterliegt dem Transplantationsgesetz und
dieses Gesetz untersagt dem Heilpraktiker zu transplantieren!
Ist das jetzt ein wenig nachzuvollziehen?
--
Dewa Sayônara, Olli
--
Konfuzius sprach: "Wer mit Worten schamlos auftrumpft, der wird es
spaeter schwer haben, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen."


Oliver.Schoenen

unread,
Sep 19, 2001, 6:01:36 AM9/19/01
to
Hallo Roland,

Rwziegler <rwzi...@aol.com> schrieb in im Newsbeitrag:
20010918125702...@nso-fk.aol.com...


> Im Artikel <9o4e3k$m08$1...@proxy.fe.internet.bosch.com>, "B.Stemler"
> <Bernd....@de.bosch.com> schreibt:

> >-darf ein Heilpraktiker Kortison spritzen


> nein, außer: der Patient kommt bereits mit einem von einem Arzt
rezeptierten
> Kortison in seine Praxis. Dann darf er das Zeug applizieren. Nur selbst
verschreiben
> darf ein HP eine verschreibungspflichtige Substanz nicht.

So ist das leider auch nicht ganz korrekt. Es ist so, dass ein Heilpraktiker
es schon verschreiben darf. Es ist nur die Sache des Apothekers ob er es
aufgrund eines Rezeptes von einem Heilpraktiker ausgibt, das widerum darf
der Apotheker nämlich nicht! Und auch ich habe jetzt einen Fehler begangen.
:-) Es ist nämlich nicht korrekt, dass ein Heilpraktiker es DARF, sondern
vielmehr gibt es kein Gesetz was es dem Heilpraktiker verbietet!

Andreas

unread,
Sep 19, 2001, 10:08:13 AM9/19/01
to
"Oliver.Schoenen" <Oliver....@t-online.de> wrote:
>Ein Heilpraktiker darf Spritzen setzen, ohne Frage. Jedoch >darf er keine
Blutspende nehmen. Das liegt jedoch in der >Definition. Blutspende oder besser,
die Entnahme von Blut >unterliegt dem Transplantationsgesetz und
>dieses Gesetz untersagt dem Heilpraktiker zu transplantieren!
>Ist das jetzt ein wenig nachzuvollziehen?


Hallo Olli!


Das ist nicht richtig. Die Blutspende, bspw. die Blutentnahme zum Zwecke der
Bluttransfusion unterliegt nicht dem Transplantationsgesetz (§1 TPG), sondern dem
Transfusionsgesetz. Aber auch im Transfusionsgesetz ist m.W. nicht festgelegt,
dass ein HP keine Blutspende entnehmen darf. Es ist lediglich vorgeschrieben,
dass der Leiter einer Blutspendeeinrichtung im Besitz einer ärztlichen
Approbation sein muss, was für HPs ja bekanntlicherweise nicht zutrifft.


Von der Gesetzgebung der Blutspende bleibt die Blutentnahme zum Zwecke der
Diagnostik unberührt, ebenso die Eigenbluttherapie. Ein HP darf also
grundsätzlich Blut entnehmen. Dies stellt rein strafrechtlich nur den Tatbestand
der Körperverletzung dar, der jedoch bei Einwilligung des Patienten straffrei ist.


MfG


Andreas


--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de

Iva Y. Ebner

unread,
Sep 19, 2001, 4:10:13 PM9/19/01
to
Hallo Roland,
"Rwziegler" <rwzi...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:20010918125701...@nso-fk.aol.com...

> Im Artikel <9o4ihc$10i$07$1...@news.t-online.com>, "Iva Y. Ebner"
> <in...@hypnotalk.de> schreibt:
>
> Iva wrote:
> >In der Regel darf kein Heilpraktiker Kortison spritzen;
>
> doch, er darf das leider. Er darf es dann, wenn der Patient das
> Cortison bei sich fuehrt. Nur selbst verschreiben kann es der
> HP nicht. Er darf auch nicht einen Arzt kontaktieren, um diesen
> dazu zu bewegen, ihm (dem HP) Cortisonrezepte auszustellen.
>
so weit deine Antwort.
Meine Antworten waren richtig (auch das mit: in der Regel...).

Alles andere von dir (1/2 m) ist nicht themabezogen.
Stellst du dir auch mal die Frage - warum.

also

<snp>


Joerg Moeller

unread,
Sep 19, 2001, 7:45:07 PM9/19/01
to
"Oliver.Schoenen" <Oliver....@t-online.de> schrieb:

>...aber ich meine im Kopf zu haben, daß die Vergabe von Spritzen unter
>den Begriff "Operation" fällt.

Das kann nicht sein, denn dann dürfte ich keine Spritzen verabreichen.

>die Entnahme von Blut unterliegt dem Transplantationsgesetz und
>dieses Gesetz untersagt dem Heilpraktiker zu transplantieren!

Blut wird aber nicht transplantiert sondern transfundiert. Andere
Baustelle.

Und was das Operieren angeht, das sehe ich auch anders.
In Artikel 2, Absatz 2 der Berufsordnung für Heilpraktiker heißt es:
|Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens
|bewußt zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde
|über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren
|einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für
|deren gefahrlose Anwendung anzueignen.

Ausreichen Sachkunde, die einen zur Durchführung einer OP befähigt
wird sich nicht aus der Lektüre einiger Bücher ergeben. Wo bitte
sollen sie die Praxis dazu erlernen?

Aber so wie Bauwe ständig gegen diese Berufsordnung verstößt kann es
natürlich sein, daß sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie
geschrieben wurde.

mfg
Jörg
--

http://www.domo-pflegeteam.de/

Iva Y. Ebner

unread,
Sep 20, 2001, 2:46:49 AM9/20/01
to
Hallo Joerg,
"Joerg Moeller" <Joerg.M...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9obalv$iad$06$2...@news.t-online.com...


> Und was das Operieren angeht, das sehe ich auch anders.
> In Artikel 2, Absatz 2 der Berufsordnung für Heilpraktiker heißt es:
> |Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens
> |bewußt zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde
> |über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren
> |einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für
> |deren gefahrlose Anwendung anzueignen.
>
> Ausreichen Sachkunde, die einen zur Durchführung einer OP befähigt
> wird sich nicht aus der Lektüre einiger Bücher ergeben. Wo bitte
> sollen sie die Praxis dazu erlernen?

in Prag :-)
Außerdem gibt es Ärzte, die den "Arzt" auf den Nagel hängen und
Heilpraktiker werden.

> Aber so wie Bauwe ständig gegen diese Berufsordnung verstößt kann es
> natürlich sein, daß sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie
> geschrieben wurde.
>

Das sehe ich nicht so. Man muss schon jedes Wort lesen, dann merkt man IMHO,
daß er nicht gegen HP Berufsordnung verstoßt. Und wenn man da mit den Augens
des Erlaubten hinschaut, dann sieht man es anders, als wenn man mit Augen
des Verbotes anschaut:-)
Also Jörg, eine Holzhammernarkose ist immer noch erlaubt :-) (und
naturheilkundlich:-)

> mfg
> Jörg
> --

Rwziegler

unread,
Sep 20, 2001, 4:22:43 AM9/20/01
to
Im Artikel <9oa3h3$fic$06$2...@news.t-online.com>, "Oliver.Schoenen"
<Oliver....@t-online.de> schreibt:

Oliver wrote:
>So ist das leider auch nicht ganz korrekt.

doch, so ist das ganz genau korrekt.

>Es ist so, dass ein Heilpraktiker es schon verschreiben darf.

eine rezeptpflichtige Arznei darf ein HP nicht verschreiben. Dies
ist ihm untersagt und eindeutig geregelt. Tut er dies, ist das ein
Verstoss gegen HPG.

>Es ist nur die Sache des Apothekers ob er es
>aufgrund eines Rezeptes von einem Heilpraktiker ausgibt, das widerum darf
>der Apotheker nämlich nicht!

in diesem Fall wuerde sich der Apotheker lediglich mit strafbar machen
wegen Verstosses gegen das Arzneimittelrecht. Beide wuerden vor dem
Kadi auflaufen.

>Und auch ich habe jetzt einen Fehler begangen.
>:-) Es ist nämlich nicht korrekt, dass ein Heilpraktiker es DARF, sondern
>vielmehr gibt es kein Gesetz was es dem Heilpraktiker verbietet!

da bist Du nicht ausreichend sachkundig, sorry. Ein HP darf keine
rezeptpflichtigen Arzneien verordnen. Das steht im Widerspruch zum
HPG und dem AMG.

Gruesse, Roland


Rwziegler

unread,
Sep 20, 2001, 4:22:44 AM9/20/01
to
Im Artikel <9oa3h1$fic$06$1...@news.t-online.com>, "Oliver.Schoenen"
<Oliver....@t-online.de> schreibt:

Oliver wrote:
>Ein
>Heilpraktiker darf Spritzen setzen, ohne Frage. Jedoch darf er keine
>Blutspende nehmen. Das liegt jedoch in der Definition. Blutspende oder
>besser, die Entnahme von Blut unterliegt dem Transplantationsgesetz und
>dieses Gesetz untersagt dem Heilpraktiker zu transplantieren!
>Ist das jetzt ein wenig nachzuvollziehen?

das ist in sich leider kein Widerspruch. Das pikante dabei ist,
dass ein HP sogar eine Eigenblutbehandlung durchfuehren kann,
da dies noch keine Bluttransfusion im Sinne des Tr.-Gesetzes ist.
Worueber man sich einfach klar sein muss, ist folgender Umstand.

a) auf dem Gebiet des Dt. Reiches (bzw. seiner Vorlaeufer) gab's
bis 1858 keine verbindliche aerztliche Approbationsordnung.
Erst danach wurde (gegen Widerstand von Quacks wie Hufeland
und anderen Saeftepathologen) ein fundiertes Ausbildungssystem
eingefuehrt, was u.a. Innere, Chirurgie, Gynaekologie vereinte und
damit dem Therapiechaos im Lande sukzessive den Boden ent-
zog. Ab 1870 dominierten immer mehr junge, gut ausgebildete
Aerzte, die die alten Saeftepathologen ausmanoevrierten.
b) die Aerzte drueckten ab 1869 durch, dass sie nur noch ein
Gewerbe waren und kein vom Staat geschuetzter Berufszweig
mehr. Das fuehrte zur voelligen Aufhebung des Kurierverbotes
bzw. zur totalen Kurierfreiheit. Jeder selbsternannte bzw. in
08/15-Schulen (deshalb auch der Begriff "Schulmediziner")
ausgebildete Quack mit einem Pseudodiplom in der Hand konnte
nun den Heiler markieren. Nur die Berufsbezeichnung "Arzt" war
geschuetzt, nicht aber die aerztliche Taetigkeit.
c) das fuehrte zu Chaos. Saeftepathologische Aerzte konkurierten
mit immer besser hochschulmedizinisch ausgebildeten Aerzten.
Beide konkurrierten mit Quacksalbern diversester Couleur, die
frei durch die Lande zogen. Daneben prallten sie auf Bader/Zahn-
aerzte, Kraeuterweiblein und Hebammen und natuerlich die Apo-
thekerzunft.
d) im therapeutischen Bereich kam es am der Machtuebernahme
der Nazis zum Versuch, durch Einfuehrung eines allgemeinver-
bindlichen Verbandes alle HPs darin zu integrieren und per
Zwang auszubilden, um einen Primitivstandard zu sichern. Das
scheiterte, weil jene, die durchfielen (und das waren haufenweise
Leute) einfach ohne den Verbandsstatus weitermachten und
nicht daran gehindert werden konnten. Ab 1939 gab's dann das
HPG-Gesetz, das das Chaos regulieren sollte. Es wurde z.T.
durch Bundesverfassungsurteile der BRD ausgehebelt und im
Zuge des New-Age-Wahns ab 1980 schossen die HP-Zahlen
von wenigen tausend auf deutlich ueber 15.000 hoch.
e) der Bundesgesundheitsrat schlug 1986 vor, das HP-Modell
(analog zum "Rechtsberater" der Juristen) durch Bestands-
schutz bei gleichzeitigem Ausbildungsverbot des Nachwuchses
auslaufen zu lassen. Das juristisch korrekte Modell landete
aber bei der Kohl-Regierung in Ablage P(apierkorb).

Tja, und deshalb stecken wir faktisch in der gleichen Lage wie
noch vor 150 Jahren mit dem einzigen Unterschied, dass man
halt als HP vor dem Gesundheitsamt einen 08/15-Zettel braucht,
um loslegen zu duerfen. Ansonsten kann ein HP fast alles
machen, was ein Arzt machen kann. Er haftet dabei nicht mal
so stark wie ein Arzt. Vor allem fehlt jegliches Controlling und
jede praeventive Ueberwachung, die zumindest die schlimmsten
Auswuechse im aerztl. Medizinbetrieb abbremsen kann.

Deswegen meine ich auch immer, wie sind noch im finstren
Mittelalter ... und zwar ganz ohne Mullahs ;-).

Gruesse, Roland

Rwziegler

unread,
Sep 20, 2001, 4:22:45 AM9/20/01
to
Im Artikel <9obalv$iad$06$2...@news.t-online.com>, Joerg Moeller
<Joerg.M...@t-online.de> schreibt:

Joerg wrote:
>Und was das Operieren angeht, das sehe ich auch anders.
>In Artikel 2, Absatz 2 der Berufsordnung für Heilpraktiker heißt es:
>|Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens
>|bewußt zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde
>|über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren
>|einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für
>|deren gefahrlose Anwendung anzueignen.

das ist die Musterberufsordnung eines der HP-Verbaende, wenn ich
mich recht entsinne. Der HPG-Gesetzestext ist dies nicht. Damit
hat diese "Berufsordnung" (allein die Bezeichnung ist ein Witz, weil
es einen eigenstaendigen Beruf Heilpraktiker gar nicht gibt) die juris-
tische Durchschlagskraft einer Taubenzuechtervereinssatzung.

>Ausreichen Sachkunde, die einen zur Durchführung einer OP befähigt
>wird sich nicht aus der Lektüre einiger Bücher ergeben. Wo bitte
>sollen sie die Praxis dazu erlernen?

ich koennte mir vorstellen, dass es genuegend Aerzte gibt, die
solche Ausbildungen aus pekuniaeren Gruenden feilbieten. Mich
wuerde es auch nicht wundern, wenn HPs in der BRD an Bedeutung
gewinnen wurden, da sie frei liquidieren koennen. Es wird IMHO
noch mehr Probleme in Zukunft in diesem Bereich geben, bis der
Gesetzgeber aus seinem Schlaf des Selbstgerechten aufwacht bzw.
im Bundestag wenigstens ein einziges Mal vor der Initiierung eines
Gesetzeswerkes ueber dessen Auswirkungen nachgedacht wird...

>Aber so wie Bauwe ständig gegen diese Berufsordnung verstößt kann es
>natürlich sein, daß sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie
>geschrieben wurde.

Die Berufsordnung fuer einen HP ist nicht bindend. Strafen, die ein
Verband gegen ein Mitglied ausspricht, kann der Verband im Ernst-
fall gar nicht einklagen. Er kann lediglich das Mitglied rauswerfen.
Das hindert den HP aber nicht, munter weiter so zu machen, wie
bisher. Das gleiche Problem gab's schon vor Einfuehrung des
HPG im III. Reich. Kernproblem ist, dass in der BRD eben eine
eingeschraenkte Kurierfreiheit herrscht und eben kein Kurierverbot
fuer Nicht-Aerzte, wie dies in den meisten anderen EU-Mitglieds-
staaten (z.B. Frankreich, Benelux, etc.) der Fall ist. Ausnahmen
gibt's in England (fast totale Kurierfreiheit), Spanien (herabgesetzte
Schwellen im Spannungsbereich z.B. der Geistheiler), bei uns
natuerlich und (nicht EU) in Schweden. In Russland geht man
derzeit an's Werk, die ausufernde Quacksalberei mit einschlae-
gigen Gesetzesregularien einzudaemmen. Ob das was werden
wird, wird die Zeit weisen.

Gruesse, Roland

Reinhard Bauwe

unread,
Sep 20, 2001, 5:15:41 AM9/20/01
to
Hallo, lieber Roland ;-)

Rwziegler schrieb in Nachricht
<20010920042243...@nso-fe.aol.com>...


>Im Artikel <9oa3h3$fic$06$2...@news.t-online.com>, "Oliver.Schoenen"
><Oliver....@t-online.de> schreibt:

>da bist Du nicht ausreichend sachkundig, sorry. Ein HP darf keine
>rezeptpflichtigen Arzneien verordnen. Das steht im Widerspruch zum
>HPG und dem AMG.


Du hast ausnahmsweise einmal beinahe Recht. Es ist allerdings nicht das
HPG! Aber welcher Heilpraktiker möchte denn Kortison oder ähnliche
Giftstoffe verschreiben? Er hat doch viel bessere Möglichkeiten, und der
Patient kommt gerade wegen dieser Alternativen zu ihm.

Für die Grauzone muß man sich etwas einfallen lassen und z.B. mit einem
Arzt kooperieren. Davon würde man beispielsweise bei rezeptpflichtigen
Pflanzen (man stelle sich diesen barbarischen Unsinn vor: rezeptpflichtige
Pflanzen!) Gebrauch machen.

Herzliche Grüße ;-)
Reinhard

Joerg Moeller

unread,
Sep 20, 2001, 5:25:57 AM9/20/01
to
"Iva Y. Ebner" <in...@hypnotalk.de> schrieb:

>> Ausreichen Sachkunde, die einen zur Durchführung einer OP befähigt
>> wird sich nicht aus der Lektüre einiger Bücher ergeben. Wo bitte
>> sollen sie die Praxis dazu erlernen?
>
>in Prag :-)

War ja klar...
Das hat dann in etwa den Charme, als würde ich mich als Automechaniker
verdingen, weil mein Vater mir mal gezeigt hat, wie er seine Kiste
repariert.

>Außerdem gibt es Ärzte, die den "Arzt" auf den Nagel hängen und
>Heilpraktiker werden.

Warum auch nicht... Gibt ja auch Fußballer, die aus der Bundesliga in
die Amateurliga wechseln.

>> Aber so wie Bauwe ständig gegen diese Berufsordnung verstößt kann es
>> natürlich sein, daß sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie
>> geschrieben wurde.
>>
>Das sehe ich nicht so. Man muss schon jedes Wort lesen, dann merkt man IMHO,
>daß er nicht gegen HP Berufsordnung verstoßt.

Ferndiagnosen, Therapieempfehlungen, Lügen... Tolle Berufsordnung.
Aber dazu hat Roland ja schon jede Menge interessantes geschrieben.

>Also Jörg, eine Holzhammernarkose ist immer noch erlaubt :-) (und
>naturheilkundlich:-)

LOL :-)

Gerhard Frank

unread,
Sep 20, 2001, 5:27:18 AM9/20/01
to
Reinhard Bauwe wrote:
>
> Hallo, lieber Roland ;-)
>
> snip snap

>
> Arzt kooperieren. Davon würde man beispielsweise bei rezeptpflichtigen
> Pflanzen (man stelle sich diesen barbarischen Unsinn vor: rezeptpflichtige
> Pflanzen!) Gebrauch machen.

Was ist "barbarisch" daran zu fordern, daß man tödliche Gifte nur auf besondere
Anweisung ausgehändigt bekommt?

> Herzliche Grüße ;-)
> Reinhard

--
Gerhard Frank

Thomas Engelhardt

unread,
Sep 20, 2001, 7:40:32 AM9/20/01
to
Reinhard Bauwe schrieb:

> Aber welcher Heilpraktiker möchte denn Kortison oder ähnliche
> Giftstoffe verschreiben? Er hat doch viel bessere Möglichkeiten, und der
> Patient kommt gerade wegen dieser Alternativen zu ihm.

Was bitte ist denn an Kortison Gift? Es ist (in Maßen bzw. den richtigen Dosen
angewendet) ein sehr wirksames Medikament, und wird zudem im Körper selbst
gebildet. Paracelsus sagt:" Die Dosis macht das Gift". Ebenso verhält es sich
mit dem Kortison.
Aber Du hast recht, wenn Du sagst, das Patienten beim HP kein Kortison haben
wollen, sondern andere Behandlunsmethoden wünschen.

Gruß,

Thomas

Reinhard Bauwe

unread,
Sep 20, 2001, 6:49:12 AM9/20/01
to
Hallo Gerhard,
Gerhard Frank schrieb in Nachricht <3BA9B676...@ww.uni-erlangen.de>...

Was ist "barbarisch" daran zu fordern, daß man tödliche Gifte nur auf
besondere
Anweisung ausgehändigt bekommt?

Es ging nicht um tödliche Gifte sondern um Pflanzen. Der Besitz bestimmter
Planzen ist in D verboten. Ist dir das neu?

Gruß
Reinhard

Gerhard Frank

unread,
Sep 20, 2001, 9:44:12 AM9/20/01
to

Nein, das ist mir nicht neu.
Aber was mir sehr neu ist, daß es in Deutschland keine Pflanzen gibt, deren
Teile (Blätter, Wurzeln, Früchte usw.) giftig und schon bei recht niedrigen
Dosen (wenige Gramm frisches oder getrocknetes Pflanzenmaterial) tödlich giftig
sind.
Gruß
--
Gerhard Frank

Thomas Schulz

unread,
Sep 20, 2001, 10:52:04 AM9/20/01
to
"Reinhard Bauwe" <reinhar...@snafu.de> wrote:


>SNIP< Einführung weggelassen ...


(man stelle sich diesen barbarischen Unsinn vor: rezeptpflichtige Pflanzen!)


Barbarisch wäre es, wenn Leute wie Du Sachen rezeptieren dürften, von denen sie
keine Ahnung haben.


T.

Sven Jähnichen

unread,
Sep 20, 2001, 2:55:55 PM9/20/01
to
Hi Roland

Rwziegler schrieb in Nachricht
<20010920042243...@nso-fe.aol.com>...

>Ein HP darf keine
>rezeptpflichtigen Arzneien verordnen. Das steht im Widerspruch zum
>HPG und dem AMG.

und dem AMG???

Bye Sven (etwas Krümelkackerisch)


Sven Jähnichen

unread,
Sep 20, 2001, 3:15:08 PM9/20/01
to
Hi Reinhard

Reinhard Bauwe schrieb in Nachricht <9occ5q$10r$1...@unlisys.unlisys.net>...


>man stelle sich diesen barbarischen Unsinn vor: rezeptpflichtige
>Pflanzen

Warum nicht - ich würde noch viel mehr unter die Verschreibungspflicht
stellen. Derzeit sind so fragliche Drogen wie Ephedrakraut und Mexikanischer
Salbei (zumindest theoretisch) frei erhältlich. Oder möchtest du dir einen
Tee mit bedenklichen Kräutern bzw. solchen mit äußerst ungünstigen
Nutzen-Risiko-Verhältnis aufbrühen: z.B. Beinwell, Königin-der-Nacht-Blüten
oder Vinca-Minor-Kraut (allesamt frei erhältlich - aber hier würde ja die
Unterstellung in die Verschreibungspflicht dank §5 AMG entfallen)?

Auf die Problematik klassischer (auch therapeutisch verwendeter)
Giftpflanzen haben sich hier ja schon genügend andere geäußert.

Andererseits (da muss ich deinen ungesagten Worten recht geben) sind diese
Pflanzen bei einer Streif durch die Natur leicht zu besorgen sind - eine
Umgehung der Rezeptpflicht sozusagen. Dennoch würde eine freie Verfügbarkeit
in Apotheken oder bei Käuter Kühne ihnen eine nicht existierende
Unbedenklichkeit bescheinigen.

Bye Sven, der sich erst mal einen Digitalis-Tee kocht ;-)


Reinhard Bauwe

unread,
Sep 20, 2001, 4:32:25 PM9/20/01
to
Hallo Sven,
Sven Jähnichen schrieb in Nachricht
<9odh5p$cbuut$3...@ID-77609.news.dfncis.de>...

>Warum nicht - ich würde noch viel mehr unter die Verschreibungspflicht
>stellen. Derzeit sind so fragliche Drogen wie Ephedrakraut und
Mexikanischer >Salbei (zumindest theoretisch) frei erhältlich.

Ich möchte zusätzlich noch den Fliegenpilz erwähnen
Wer wollte den verbieten? ;-)

Gruß
Reinhard


Rwziegler

unread,
Sep 21, 2001, 4:46:25 AM9/21/01
to
Im Artikel <9occ5q$10r$1...@unlisys.unlisys.net>, "Reinhard Bauwe"
<reinhar...@snafu.de> schreibt:

Reinhard wrote:
>Hallo, lieber Roland ;-)

HOPSA! Da schreibt jemand "lieber"! Also obacht!

>Du hast ausnahmsweise einmal beinahe Recht. Es ist allerdings nicht das
>HPG! Aber welcher Heilpraktiker möchte denn Kortison oder ähnliche
>Giftstoffe verschreiben? Er hat doch viel bessere Möglichkeiten, und der
>Patient kommt gerade wegen dieser Alternativen zu ihm.

ach, Du bemerkst tatsaechlich, dass es neben den jeweiligen Ein-
zelregulierungen der "Berufe" auch noch andere Gesetze gibt? Wer
haette das gedacht, Reinhard! Dabei ist's eigentlich offensichtlich,
dass das Arzneimittelrecht im AMG und eben nicht im Heilpraktiker-
gesetz reguliert wird. Oder schneidest Du Zwiebeln auch immer auf
dem Clo?

>Für die Grauzone muß man sich etwas einfallen lassen und z.B. mit einem
>Arzt kooperieren.

es gibt gar keine Grauzone. Die Sachen sind offenbar reguliert.
a) kein HP kann legal eine rezeptpflichtige Arznei rezeptieren und
zwar weder fuer sich selbst noch fuer einen Patienten
b) kein Arzt darf einem HP ein solches Rezept (HP-Eigentherapie
im Sinne eines Patienten ausgenommen) ausstellen
c) kein Apotheker darf ein solches HP-Rezept fuer rezeptpflichtige
Arzneimittel annehmen bzw. die Substanz ausreichen.

>Davon würde man beispielsweise bei rezeptpflichtigen
>Pflanzen (man stelle sich diesen barbarischen Unsinn vor: rezeptpflichtige
>Pflanzen!) Gebrauch machen.

Du verwechselst mal wieder etwas. Es gibt rezeptpflichtige, apotheken-
pflichtige und frei verkaeufliche Pflanzenteile/-produkte. Als Fertigarznei-
mittel sind sie i.d.R. apothekenpflichtig, wenn nicht sogar zusaetzlich
rezeptpflichtig. Als lose Ware ist dies nicht automatisch der Fall. Das
haengt dann vom Verwendungszweck und der Verkehrsform ab.

>Herzliche Grüße ;-)

OHA! Heute morgen noch nicht, jetzt aber schon wieder?

Da treibt's einem ja die Grisseln aus!

Roland

Rwziegler

unread,
Sep 21, 2001, 5:47:38 AM9/21/01
to
Im Artikel <9odh5n$cbuut$2...@ID-77609.news.dfncis.de>, "Sven Jähnichen"
<sven.ja...@epost.de> schreibt:

Servus Sven,

> und dem AMG???
>Bye Sven (etwas Krümelkackerisch)

<kruemelkackerisch knoechelknack>
Du wolltest es nicht anders ;-).
</knack-knoechel-roechel>

§ 48 AMG reguliert das doch letztlich eindeutig.
Von den Ausnahmen bzw. Sonderbestimmungen
des § 49 will ich jetzt gar nicht mal reden.

Beste Gruesse, Roland


Felix Weiland

unread,
Sep 21, 2001, 1:53:17 AM9/21/01
to

"Reinhard Bauwe" <reinhar...@snafu.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9occ5q$10r$1...@unlisys.unlisys.net...

> Du hast ausnahmsweise einmal beinahe Recht. Es ist allerdings nicht das
> HPG! Aber welcher Heilpraktiker möchte denn Kortison oder ähnliche
> Giftstoffe verschreiben? Er hat doch viel bessere Möglichkeiten, und der
> Patient kommt gerade wegen dieser Alternativen zu ihm.

Strychnos nux-vomica
Papaver somniferum
Cannabis sativa
Digitalis

.........ist schon ne Schande, alles nicht frei verkäuflich.......aber warum
nur? ;-)

MFG

Felix


Robert Schomburg

unread,
Oct 5, 2001, 6:33:17 PM10/5/01
to
Hört auf zu labern,

habe Neurodermitis und Kortison ist für den moment ne saugute Sache.
Keine Dauerlösung zwar, aber das ist C. sativa wohl auch nicht...

Einer der sich sowohl mit med. als auch mit Cannabis auskennt...

Stefan Jöst

unread,
Oct 5, 2001, 7:20:21 PM10/5/01
to
Robert Schomburg <ros...@uni-muenster.de> schrieb:

>habe Neurodermitis und Kortison ist für den moment ne saugute Sache.
>Keine Dauerlösung zwar, aber das ist C. sativa wohl auch nicht...

Die Rohkostfraktion empfiehlt als Dauerlösung 100% Rohkost. Meine
Neurodermitis hat sich dadurch jedenfalls verkrümelt.

Gruß

Stefan

Felix Weiland

unread,
Oct 8, 2001, 1:43:25 PM10/8/01
to

"Robert Schomburg" <ros...@uni-muenster.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3BBE352D...@uni-muenster.de...

> Hört auf zu labern,
>
> habe Neurodermitis und Kortison ist für den moment ne saugute Sache.
> Keine Dauerlösung zwar, aber das ist C. sativa wohl auch nicht...

nun, meinen Segen kannst du haben. Ich glaube du hast den Zusammenhang etwas
verpasst. Ich wüsste nicht mal, daß eine der genannten Pflanzen bei
Neurodermitis annähernd Erfolge bringt.
Es ging mehr darum, daß diese Pflanzen -aus gutem Grunde-
verschreibungspflichtig sind.....und damit einem HP als Medikament nicht
zugänglich.

> Einer der sich sowohl mit med. als auch mit Cannabis auskennt...

Es sei dir gegönnt, aber ich tippe trotzdem auf ein leichtes Mißverständis.
Vielleicht hätte ich den Betreff anpassen sollen.

Freundliche Grüße ins schöne Münster

Felix

--

http://www.uni-muenster.de/Chemie/PZ/


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