beim Umbau unsere Badezimmers hat ein Handwerker eine Doppelsteckdose
und einen Lichtschalter rund 30cm neben der Duschkabine geplant.
Da ich mir nicht sicher war, ob das zulässig ist, habe ich versucht das
zu ergoogeln.
Ich habe gelesen, dass man den Bereich 60cm um eine Badewanne oder ein
Dusche herum "Bereich 2" nennt und dass dort keine Leitungen, Steckdosen
und Schalter angebracht werden dürfen.
Hebt die feste Duschwandabtrennung diese Regelung auf, sodass direkt
neben der festen Duschwandabtrennung Bereich 3 ist?
Die Türe zum Badezimmer liegt von der dusche aus gesehen um die Ecke.
Die Wandstücke zwischen Duschkabinentüre und Eingangstüre sind 10 und 30
cm breit.
Normalerweise würde man den Lichtschalter neben der Türe anbringen.
Allerdings wäre das hier nach den mir bekannten Regeln der "Bereich 2".
Wäre ein Lichtschalter zwischen Eingangstüre und Dusche zulässig, oder
wie löst man das Problem?
--
Mark
> Hebt die feste Duschwandabtrennung diese Regelung auf, sodass direkt
> neben der festen Duschwandabtrennung Bereich 3 ist?
Ich würde es anders formulieren, aber passt schon.
Gruß Dieter
Horst
Bei einer standardisierten Armlänge (wie lang ist die laut Norm
eigentlich) könnte man das so sehen. Notfalls kann man ja dort einen
Feuchtraumschalter setzen.
--
mfg hdw
>> beim Umbau unsere Badezimmers hat ein Handwerker eine Doppelsteckdose
>> und einen Lichtschalter rund 30cm neben der Duschkabine geplant.
>>
>> Da ich mir nicht sicher war, ob das zulässig ist, habe ich versucht das
>> zu ergoogeln.
>> Ich habe gelesen, dass man den Bereich 60cm um eine Badewanne oder ein
>> Dusche herum "Bereich 2" nennt und dass dort keine Leitungen, Steckdosen
>> und Schalter angebracht werden dürfen.
>>
>> Hebt die feste Duschwandabtrennung diese Regelung auf, sodass direkt
>> neben der festen Duschwandabtrennung Bereich 3 ist?
>
>
> http://www.baumarkt.de/nxs/377///baumarkt/schablone1/Stromschlag-vermeiden-Elektro-Installationszonen-beachten
Auf der Seite war ich. Laut dieser und einer ähnlichen anderen Seite
wäre eine Steckdose an der erwähnten Stelle nicht zulässig.
--
Mark
Wir kennen deine baulichen Gegebenheiten nicht, deshalb solltest du das mit
deinem Elektriker mit Hinweis auf die VDE - Vorschriften abklären! FI -
Schutzschalter nicht vergessen!
Sevus
Karl Friedrich
>> http://www.baumarkt.de/nxs/377///baumarkt/schablone1/Stromschlag-vermeiden-Elektro-Installationszonen-beachten
>
> Auf der Seite war ich. Laut dieser und einer ähnlichen anderen Seite
> wäre eine Steckdose an der erwähnten Stelle nicht zulässig.
Der erwähnte Radius von 60cm (Handreichweite) beginnt an der Vorderkante
deiner fest eingebauten Duschabtrennung.
Gruß Dieter
"Ein Handwerker" - soso.
Wohl kein Elektriker, oder?
> Da ich mir nicht sicher war, ob das zulässig ist, habe ich versucht das
> zu ergoogeln.
> Ich habe gelesen, dass man den Bereich 60cm um eine Badewanne oder ein
> Dusche herum "Bereich 2" nennt und dass dort keine Leitungen, Steckdosen
> und Schalter angebracht werden dürfen.
>
> Hebt die feste Duschwandabtrennung diese Regelung auf, sodass direkt
> neben der festen Duschwandabtrennung Bereich 3 ist?
Nein!
Eine feste Duschwandabtrennung bedeutet, dass vom Rand der Abtrennung wieder
das "Fadenmaß" von 60cm gilt.
Ein Bild sagt mehr:
http://www.vogel-buchverlag.de/media/products/0929866001180698855.pdf?vogelsid=7ff0219
Achtung:
Hat die Dusche eine Wanne, dann gilt ab Ende der Trennwand ein neues Maß von
60cm.
(Siehe Bild 11.2)
Gibt es keine Duschtasse, dann gilt ein Maß von 120cm, beginnend am
Wasserauslass.
Dieses Maß wird dann bis zum Ende der Abtrennung gemessen, lass das z.B.
90cm sein.
Dann gilt um diese Abtrennung herum nur noch das Restmaß von 120cm - 90cm =
30cm.
Ach, schau besser auf das Bild 11.3.
> Die Türe zum Badezimmer liegt von der dusche aus gesehen um die Ecke.
> Die Wandstücke zwischen Duschkabinentüre und Eingangstüre sind 10 und 30
> cm breit.
> Normalerweise würde man den Lichtschalter neben der Türe anbringen.
> Allerdings wäre das hier nach den mir bekannten Regeln der "Bereich 2".
> Wäre ein Lichtschalter zwischen Eingangstüre und Dusche zulässig, oder
> wie löst man das Problem?
Lichtschalter - sinnvollerweise mit Kontrolllampe - außen im Flur.
... oder Deckenleuchte mit (HF-)Bewegungsmelder. Da vergisst man das
Ausschalten nicht...
Cordialement
Karsten
> http://www.vogel-buchverlag.de/media/products/0929866001180698855.pdf?vogelsid=7ff0219
| Im Bereich 2 sind nach neuer Norm Rasiersteckdosen zulässig, wenn sie
| über die Schutzmaß- nahme Schutztrennung betrieben werden (z.B.
| Rasiersteckdosen).
Was für ein erleuchtendes Beispiel :-)
vG
--
"1,5 Milliarden DM damals für die DDR. Da sind die noch mal 6 Jahre lang
mit ausgekommen. Mit 17 Millionen Insassen. Da können Sie mal sehen, wie
ordentlich die da gewirtschaftet haben: das reicht bei der Hypo Real Estate
keine zwei Tage!" (Volker Pispers, "Bis neulich")