Marco
in den alten Bundesländern muß seit 1986 im Bad ein FI installiert werden.
(Vom Hörensagen erinnere ich mich, daß in der DDR das sogar schon ab 1984
Pflicht ist und auch für die Küche galt. Im Gegensatz dazu ist die
klassische
Nullung in den alten Ländern bei "kleinen" Querschnitten seit Mai 1973 nicht
mehr
zulässig bei Neuinstallation, in den neuen Ländern aber erst seit 03.10.90)
Nils
"Marco Werner" <Wil...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b9f6qug54q9igvlp8...@4ax.com...
Nils Hagge schrieb:
> Hallo,
>
> in den alten Bundesländern muß seit 1986 im Bad ein FI installiert werden.
> (Vom Hörensagen erinnere ich mich, daß in der DDR das sogar schon ab 1984
> Pflicht ist und auch für die Küche galt. Im Gegensatz dazu ist die
> klassische
> Nullung in den alten Ländern bei "kleinen" Querschnitten seit Mai 1973 nicht
> mehr
> zulässig bei Neuinstallation, in den neuen Ländern aber erst seit 03.10.90)
>
und was hat man vor 1986 zB in Gebieten gemacht, wo das EVU zB in ihren TABs
Fi als Schutzmaßnahme vorgeschrieben hat
oder Schuzmaßnahmen von Wohnungen von Landwirten, die VDE-Vorschrift
TT-Netz auch für die Wohnung wegen der landwirtschaftlichen Betriebstätte
wurde erst vor kurzem etwas gelockert
Also hörensagen reicht beim Thema Bestandsschutz nicht, da muß man den genauen
Wortlaut
in den VDE-Vorschriften nachlesen und zwar in den alten , die zum Zeitpunkt der
Errichtung
gültig waren, und dann die ganzen Änderungen , kann ja vorkommen das es eine
Pflicht zur
Umrüstung gab
MfG
Ist das eine Frage? Wenn man davon ausgeht, daß man von dem EVU versorgt
werden wollte, hat man den FI installiert. Ist doch logisch, oder?
Ich sehe aber keinen Zusammenhang zwischen den TABs, welche das TT-System
betreffen und der Vorschrift VDE 0100-Teil 701.
> oder Schuzmaßnahmen von Wohnungen von Landwirten, die VDE-Vorschrift
> TT-Netz auch für die Wohnung wegen der landwirtschaftlichen Betriebstätte
> wurde erst vor kurzem etwas gelockert
Auch das hat nichts mit dem genannten Teil 701 zu tun.
Der FI in Teil 701 wird unabhängig davon gefordert, ob nun TT- oder
TN-System vorliegt.
>
> Also hörensagen reicht beim Thema Bestandsschutz nicht, da muß man den
genauen
> Wortlaut
> in den VDE-Vorschriften nachlesen und zwar in den alten , die zum
Zeitpunkt der
> Errichtung
Wenn Du da auf meine Bemerkung zur DDR/1984 anspielst, ist das falsch.
1984 galten in der DDR überhaupt keine VDE-Vorschriften sondern die TGL.
> gültig waren, und dann die ganzen Änderungen , kann ja vorkommen das es
eine
> Pflicht zur
> Umrüstung gab
Stimmt! Mit keinem Wort habe ich das bestritten.
Cheers,
Nils
Vor dieser zeit wurden gegenenfalls spannungsschutsschalter (oder wie
hießen die?) eingesetzt. Die EVUs hatten teilweise ihre eigenen
vorschriften. Die! waren bindend.
> Also hörensagen reicht beim Thema Bestandsschutz nicht, da muß man den genauen
> Wortlaut
> in den VDE-Vorschriften nachlesen und zwar in den alten , die zum Zeitpunkt der
> Errichtung
> gültig waren, und dann die ganzen Änderungen , kann ja vorkommen das es eine
> Pflicht zur
> Umrüstung gab
>
>
> MfG
Ein hinweis. Es gibt keine VDE-Vorschriften! Sie sind nicht gesetz.
VDE gibt lediglich empfehlungen heraus. Ansonsten siehe oben.
--
schüss, horst-dieter
Und was heißt das jetzt?Das, wenn ich generell Empehlungen ingnoriere,
ich mich auch nicht an die VDE halten muß?
Im übrigen heißt es auch "VDE-Bestimmungen"
MfG
Carsten
--
elCaTech - Elektrotechnik und Industrieelektronik
Carsten Ihlo
staatl.gepr.Elektrotechniker (FS)
www.elcatech.de
>>hießen die?) eingesetzt. Die EVUs hatten teilweise ihre eigenen
>>vorschriften. Die! waren bindend.
>>
>>Ein hinweis. Es gibt keine VDE-Vorschriften! Sie sind nicht gesetz.
>>VDE gibt lediglich empfehlungen heraus. Ansonsten siehe oben.
>>
>
> Und was heißt das jetzt?Das, wenn ich generell Empehlungen ingnoriere,
> ich mich auch nicht an die VDE halten muß?
> Im übrigen heißt es auch "VDE-Bestimmungen"
>
> MfG
> Carsten
Carsten, das was die EVUs herausgeben, ist bindend. Die beziehen sich
-in der regel- auf die VDE empfehlungen. Aber, sie können auch
abweichungen erlauben. Was sie biswelen ja auch tun.
Jetzt alles klar?
--
schüss, horst-dieter
Die VDE-Bestimmungen sind als die gültigen Regeln der Technik definiert.
Im Falle eines Schadens, egal ob Personen- oder Sachschaden, wird danach
gerichtet. D.h. bei fahrlässigen oder wissentlichen Verstössen gegen diese
Bestimmungen macht man sich strafbar. Die Vorschriften der EVU`s sind
zusätliche Bestimmungen die weniger Bemessungsspielraum lassen.
Demnach sollte man sich tunlichst immer an die VDE-Bestiummungen halten.
Zusätzlich regeln die EVU`s auch nur bestimmte Bereiche. So z.B. die Anschluss-
bedingungen. Jedoch nicht die eigentliche Installation hinter der Zähleinrichtung.
So schreibt kein EVU den min. Querschnitt für die 30m lange Zuleitung zum
Durchlauferhitzer vor.
Jetzt alles Klar?
Tschuss, Thorsten
Du (h-d.winzler) meintest am 27.10.02:
> Ein hinweis. Es gibt keine VDE-Vorschriften! Sie sind nicht gesetz.
> VDE gibt lediglich empfehlungen heraus. Ansonsten siehe oben.
Sie sind (insbesondere bei Haftungs-Prozessen) "anerkannte Regeln der
Technik".
Wer sie nicht einhält, muß dem netten Richter am Amtsgericht glaubhaft
machen, daß die Abweichung keinerlei Risiken bewirkt hat.
Viele Grüße!
Helmut
Nee, immer noch nicht.
Das einzige was EVU´s herausgeben sind Richtlinien--Vorschriften--wie auch
immer,
die besagen, wie die Anlage hinter dem Hausanschlußkasten auszusehen hat.
Das muss voll in den RICHTLINIEN des VDE liegen.Da gibt es keine
Abweichungen.
Alles klar?
Das eine widerspricht dem anderen nicht. Sie sollen den derzeitigen
stand der technik repräsentieren.
--
schüss, horst-dieter
>>>
>>Carsten, das was die EVUs herausgeben, ist bindend. Die beziehen sich
>>-in der regel- auf die VDE empfehlungen. Aber, sie können auch
>>abweichungen erlauben. Was sie biswelen ja auch tun.
>>Jetzt alles klar?
>>
>
> Nee, immer noch nicht.
> Das einzige was EVU´s herausgeben sind Richtlinien--Vorschriften--wie auch
> immer,
> die besagen, wie die Anlage hinter dem Hausanschlußkasten auszusehen hat.
> Das muss voll in den RICHTLINIEN des VDE liegen.Da gibt es keine
> Abweichungen.
> Alles klar?
>
> MfG
> Carsten
>
Um deine installation ans öffentliche netz anschließen zu können,
benötigst du eine zulassung. Die bekommst du beim EVU. In dieser
zulassung finden sich die betreffenden hinweise.
BTW "keine abweichungen" es gibt immer noch alte installationen,
die keine schutzleiter aufweisen. Werden die nun umgehend
stillgelegt? Oder genügt es, wenn man bei zusätzlichen steckdosen
solche ohne schutzleiter einbaut? Oder kann der schutzleiterkontakt
nur entfernt werden?
> BTW "keine abweichungen" es gibt immer noch alte installationen,
> die keine schutzleiter aufweisen. Werden die nun umgehend
> stillgelegt? Oder genügt es, wenn man bei zusätzlichen steckdosen
> solche ohne schutzleiter einbaut? Oder kann der schutzleiterkontakt
> nur entfernt werden?
Das ist ein recht heikles Thema weil es dadrauf ankommt ob es sich um
eine Renovierung oder nur eine erneuerung handelt! Soweit ich weiß darf
bei erneuerungen das bestehende Netz bestehen bleiben und muß nicht
erneuert werden, vorrausgesetzt das sich das Netz noch in einem zustand
befindet der verantwortbar ist. Wenn das Netz renoviert wird muß alles
auf den heutigen stand der Technik gebracht werden!
Gruß André
Jedoch gibt es einige wenige Ausnahmen die Übergangsfristen hatten / haben. Diese
Änderungen müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geändert werden / worden
sein. So z.B. die Steckdosen ohne Schutzkontakt. Diese dürfen schon seid einigen
Jahren nirgendwo mehr auftauchen. Bei der Auswechselung eine solchen Dose gegen
eine Schukodose wird der Null-Leiter (hier heisst er wirklich noch Null-Leiter) auf den
PE Kontakt gelegt (Hat PEN-Funktion). Von dort wird dann eine Brücke auf den
Anschluss für den Neutralleiter hergestellt.
Jedoch würde ich immer Empfehlen bei einer solchen Installation über eine generelle
Sanierung nachzudenken. Ist Sinnvoll aber auch schwierig. Erklär mal jemandem
das seine Anlage für xxxx EUR geändert werden soll obwohl diese Anlage schon
seid 40 Jahren Fehlerfrei läuft. Daher auch der Gedanke des Bestandschutzes.
Hoffe dass das ein wenig Verständlich war.
Gruß
Thorsten
Ich habe volles verständnis. Wie auch Andre schrieb, ists eine "heikle
Sache".
Mir ist es mal pssiert, das ich zwischen 2 geräten festhing.
Was war passiert? Alte installation. Eine neue steckdose war genullt. So
wie du es beschrieben hast. In dem haushalt wurden noch alte geräte
betrieben, die ein metallgehäuse besaßen, aber noch keinen
schutsanschluß. Ein neueres gerät jedoch hatte einen schutzleiter und
dieses gerät war an eben jener neuen steckdose angeschlossen.
Desdhalb, man muß sich genau überlegen, was man macht. Man kann
shnell vor dem richter landen.
--
schüss, horst-dieter
Am 27.10.02 schriebst du:
Nö. Mit einer Renovierung hat das nichts zu tun. Fakt ist: Wenn
Anlagenteile erneuert werden, müssen diese entsprechend dem Stand
der Technik ausgeführt werden, ältere Anlagenteile bleiben dann wie
bisher hestehen. Sprich: Ersetzt du eine D0 Sicherung durch einen
Automaten, ist es nicht beachtenswert, wenn der Abgang eine
klassische Nullung hat. Der Anlagenteil bleibt dann als "ungeprüfter
Anlagenteil" erhalten. Ähnlich ist es bei einer Erweiterung des
Sicherungskastens durch einen weiteren Stromkreis aus. Dieser muss
nur einen getrennten PE und N aufweisen. Schieriger wird es jedoch,
wenn man Änderungen in einem Badezimmerstromkreis oder an einer
Aussensteckdose macht, dann müssen diese Abgänge mit einem RCD
nachgerüstet werden, das bedeutet aber auch Auftrennung des PEN in
PE und N.
Mit freundlichen Gruessen
Juergen Bors
---
Danke, aber die Zulassung habe ich schon.
> BTW "keine abweichungen" es gibt immer noch alte installationen,
> die keine schutzleiter aufweisen. Werden die nun umgehend
> stillgelegt? Oder genügt es, wenn man bei zusätzlichen steckdosen
> solche ohne schutzleiter einbaut? Oder kann der schutzleiterkontakt
> nur entfernt werden?
Wovon du sprichst ist Bestandschutz.Ob dieser gegeben ist, muß der
zuständige Errichter /Erweiterer prüfen.
Es dürfen generell nur Anlagen ans Netz angeschlossen werden, welche
die anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Und diese stützen sich
nun mal auf die Richtlinien der VDE.Und darum geht es doch hier.
>>>
>>Um deine installation ans öffentliche netz anschließen zu können,
>>benötigst du eine zulassung. Die bekommst du beim EVU. In dieser
>>zulassung finden sich die betreffenden hinweise.
>>
>
> Danke, aber die Zulassung habe ich schon.
>
Dann solltest du die rechlichen feinheiten kennen?
>
>>BTW "keine abweichungen" es gibt immer noch alte installationen,
>>die keine schutzleiter aufweisen. Werden die nun umgehend
>>stillgelegt? Oder genügt es, wenn man bei zusätzlichen steckdosen
>>solche ohne schutzleiter einbaut? Oder kann der schutzleiterkontakt
>>nur entfernt werden?
>>
>
> Wovon du sprichst ist Bestandschutz.Ob dieser gegeben ist, muß der
> zuständige Errichter /Erweiterer prüfen.
> Es dürfen generell nur Anlagen ans Netz angeschlossen werden, welche
> die anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Und diese stützen sich
> nun mal auf die Richtlinien der VDE.Und darum geht es doch hier.
>
> MfG
> Carsten
>
Das ist nicht der punkt. Wenn du alte anlagen -ohne schutzleiter-
erweiterst, kannst du nicht so ohne weiteres schutzleitersteckdosen
einbauen. Wenn du ein gerät eisetzt, bei dem der schutzleiter
"zwingend" ist, geht das nur unter einsatz eines trenntrafos.
Ev. noch über einen FI schutzschalter aber dann mit fehlerstrom
von 30mA.
Ich denke, Carsten, wir haben uns verstanden.
--
schüss, horst-dieter
Och Mann.Besinn dich doch mal auf den Ursprung dieser Diskussion.
Klar darf ich deine o.g. Änderungen nicht durchführen in der Art wie du es
beschreibst.
Aber jetzt rate doch mal, wer das alles festgelegt hat, das ich z.B. keine
Nullung so ohne weiteres Erweitern darf sondern den Schutzleiter nachrüsten
muß?Der VDE natürlich.
Und da sind schon wieder die besagten Richtlinien, welche doch den
Ausgangspunkt dieser Diskussion darstellen.Denn das EVU schreibt
natürlich nicht vor, wie die Änderungen auszusehen haben.Dies entscheide ich
als Elektrotechniker unter Hinzunahme der allgemein gültigen Regeln der
Technik.
Vergiss doch einfach mal das EVU.Die schließen Ihren Zähler
an ,wenn ich denen meine Unterschrift gegeben habe, das die Anlage nach den
Regeln der VDE errichtet oder erweitert habe.Der Rest interessiert die gar
nicht.(Erfahrungswerte).Schluss.Punkt.