mir ist in einer Steckdosenleiste mit Überspannungssicherung eine
Sicherung geflogen: „T4AH 250V“. Das AH steht – nach wiki – für 1500 A
Ausschaltvermögen. Wo bekommt man sowas her? Ich finde überall nur
T4L.
Vermutlich hat sich der Hersteller bei der Sicherung was gedacht? Oder
kann man die gefahrlos durch T4L ersetzen?
MfG
bmg
--
„Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!“ | berb...@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
M G Berberich wrote:
> mir ist in einer Steckdosenleiste mit Überspannungssicherung eine
> Sicherung geflogen: „T4AH 250V“. Das AH steht – nach wiki – für 1500 A
> Ausschaltvermögen. Wo bekommt man sowas her? Ich finde überall nur
> T4L.
>
> Vermutlich hat sich der Hersteller bei der Sicherung was gedacht? Oder
> kann man die gefahrlos durch T4L ersetzen?
eine Schuko-Steckdose? 4A? Das hört sich schwer nach Chinaschrott mit
Preisschild an. Also, Elektroschrott wird üblicherweise von den
Gemeinden kostenfrei entsorgt.
Zur Ehrenrettung sei angemerkt, dass man mittlerweile wenigstens eine
Sicherung eingebaut hat, und nicht mehr einfach nur Klingeldraht oder
Eisenkabel einbaut ohne eine Überlastung desselben zu vermeiden.
Üblich sind 16A bei Schukosteckdosen. Und da muss auch keine Sicherung
rein, denn das ist die maximal zulässige Absicherung durch die
Sicherungsautomaten.
Kaufe eine ganz normale, geschaltete Steckdosenleiste, die laut Aufdruck
16A kann und bei der das Kabel nicht so leicht ist, dass man ernste
Zweifel haben muss, dass überhaupt eine signifikante Metallmenge im
Kabel ist (was allerdings ein Straftatbestand wäre).
Das mit dem Überspannungsschutz kannst Du getrost weglassen, das hilft
nur den Herstellern und Händlern.
Marcel
z.B. Conrad #524027.
> Vermutlich hat sich der Hersteller bei der Sicherung was gedacht? Oder
> kann man die gefahrlos durch T4L ersetzen?
Nein, das Abschaltvermögen muß höher sein als die obere Schaltschwelle
der Schnellabschaltung des vorgeordneten Leitungsschutzschalters. In der
Regel sitzt da ein B16A, also mindestens 80A Abschaltvermögen sind nötig.
Gruß Dieter
> Kaufe eine ganz normale, geschaltete Steckdosenleiste, die laut Aufdruck
> 16A kann und bei der das Kabel nicht so leicht ist, dass man ernste
> Zweifel haben muss, dass überhaupt eine signifikante Metallmenge im
> Kabel ist (was allerdings ein Straftatbestand wäre).
Was wäre hier ein Straftatbestand?
[ ] Das Bezweifeln der Anwesenheit einer signifikanten Metallmenge
[ ] Das herstellerseitige Einbringen einer signifikanten Metallmenge
xf'up2 desd
vG
--
"Und dann sitz ich wieder da und versuch das zu begreifen (das ist ja immer
mein Schicksal): Wieso gehen Arbeitsplätze in der Autoindustrie verloren,
wenn die Autos weniger Dreck hinten rausblasen? Wer immer so was in die
Zeitungen kackt, sollte Aspirin dazukleben müssen ..." (Volker Pispers,
"Bis neulich")
> Nach meinem Kenntnisstand ist das Inverkehrbringen von
> unsicheren/gefährlichen Geräten zunächst nicht ahndungsfähig.
Doch, man Rapex.
Gruß Dieter
-v bitte.
Falls das Femidom Rape-aXe gemeint ist, so ist es schon fragwürdig, ob so
etwas überhaupt jemals existierte. Daß dafür jemand belangt wurde, wäre mir
neu.
vG
--
"1,5 Milliarden DM damals für die DDR. Da sind die noch mal 6 Jahre lang
mit ausgekommen. Mit 17 Millionen Insassen. Da können Sie mal sehen, wie
ordentlich die da gewirtschaftet haben: das reicht bei der Hypo Real Estate
keine zwei Tage!" (Volker Pispers, "Bis neulich")
http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
Gruß Dieter
> >>> Nach meinem Kenntnisstand ist das Inverkehrbringen von
> >>> unsicheren/gefährlichen Geräten zunächst nicht ahndungsfähig.
> >> Doch, man Rapex.
> >
> > -v bitte.
>
> http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
Aha. Und wo steht das was von Strafverfolgung?
vG
--
"Zum Beispiel das Konzept einer Haftpflichtversicherung überfordert den
Deutschen intellektuell völlig. Ein Leben lang jedes Jahr 50 Euro einzahlen
- und dann passiert nie was! Da wird der Deutsche nervös!" (Volker Pispers,
"Bis neulich")
Ahndung muss ja nicht gleich Strafverfolgung bedeuten.
Gruß Dieter
> Ahndung muss ja nicht gleich Strafverfolgung bedeuten.
Zur Erinnerung: Es geht um das von Marcel eingebrachte Wort
„Straftatbestand“.
vG
--
"Lafontaine hatte recht! Aber Rechthaber können die Deutschen gar nicht
leiden. Deshalb sagt der Deutsche: Ja, der Lafontaine, der hat vielleicht
zwei Mal recht gehabt, wie oft will er denn noch recht haben? Da wähl ich
doch lieber den Westerwelle, der hat noch nie recht gehabt!" (Volker
Pispers, "Bis neulich")
Wenn auf der Strippe '3G1,5' drauf steht, aber nur '3G0,5' drin ist,
dann ist das wohl schon Betrug, und damit ein Straftatbestand. Ob die
Staatsanwaltschaft in solchen Fällen regelmäßig aktiv wird kann ich
nicht beurteilen.
Gruß Dieter
Hat mal 53 DM gekostet und ob wir damals schon Handelbeziehungen zu
China hatten weiß ich nicht.
Die Steckdosenleiste verträgt 16A, 3 der neun Dosen sind aber
nochmal abgesichert.
(http://www.m-berberich.de/Diverses/IMG_4334.JPG 1.1MByte)
Typenschild meint:
Gesamt 250V, 16A~, max. 3500W
[abzutrennende Steckd.: max 920W, 4A~]
Sicherung im Ü-Modul: F 4A
Warum soll ich das Ding wegwerfen? Selbst wenn's nicht hilft, ist es
eine ordentlich verarbeitete, schaltbare Steckdosenleiste.
Am Fri, 13 May 2011 00:49:27 +0200 schrieb Dieter Wiedmann:
> M G Berberich schrieb:
>> mir ist in einer Steckdosenleiste mit Überspannungssicherung eine
>> Sicherung geflogen: „T4AH 250V“. Das AH steht – nach wiki – für 1500 A
>> Ausschaltvermögen. Wo bekommt man sowas her? Ich finde überall nur
>> T4L.
>
> z.B. Conrad #524027.
Danke, hatte ich nicht gefunden. Vermutlich weil da nicht T4AH steht.
>> Vermutlich hat sich der Hersteller bei der Sicherung was gedacht? Oder
>> kann man die gefahrlos durch T4L ersetzen?
>
> Nein, das Abschaltvermögen muß höher sein als die obere Schaltschwelle
> der Schnellabschaltung des vorgeordneten Leitungsschutzschalters. In der
> Regel sitzt da ein B16A, also mindestens 80A Abschaltvermögen sind nötig.
Da sitzt ein L16A aber der ist wohl zeimlich äquivalent.
Da frag' ich mich natürlich: warum verkaufen dann alle mit
Begeisterung die L-Typen wenn man die parktisch nirgends einsetzen
kann?
> Da frag' ich mich natürlich: warum verkaufen dann alle mit
> Begeisterung die L-Typen wenn man die parktisch nirgends einsetzen
> kann?
In deinem Fall wird die Sicherung ja nicht für ein konkretes Gerät
eingesetzt, deshalb muss man vom Extremfall ausgehen. Gerätehersteller
können meist von deutlich geringerem Kurzschlusstrom ausgehen, und da
reichen dann eben die etwas billigeren L-Typen.
Gruß Dieter
Hmm, eigentlich zu alt für die klassischen Chinaböller.
> Die Steckdosenleiste verträgt 16A, 3 der neun Dosen sind aber
> nochmal abgesichert.
> (http://www.m-berberich.de/Diverses/IMG_4334.JPG 1.1MByte)
>
> Typenschild meint:
>
> Gesamt 250V, 16A~, max. 3500W
> [abzutrennende Steckd.: max 920W, 4A~]
> Sicherung im Ü-Modul: F 4A
Hier liegt der Hund begraben. Das EMI-Filter hält nur 4A aus. Und das
wirkt eben nur auf die ersten 3 Dosen. Daher die Sicherung.
> Warum soll ich das Ding wegwerfen? Selbst wenn's nicht hilft, ist es
> eine ordentlich verarbeitete, schaltbare Steckdosenleiste.
Wenn es sicher werden soll, muss wenigstens ein E-Typ rein.
Allerdings ist 4A so oder so sportlich, wenn da mehrere Verbraucher mit
ordentlich Einschaltströmen dran hängen. Ich sage mal alleine mit einem
alten Röhrenmonitor bekommst Du die Sicherung durch, auch wenn der,
einmal im Betrieb, nur 100W zieht.
Plan B: Downgrage auf eine 6-fach Dose.
Marcel
> Nein, das Abschaltvermögen muß höher sein als die obere Schaltschwelle
> der Schnellabschaltung des vorgeordneten Leitungsschutzschalters. In der
> Regel sitzt da ein B16A, also mindestens 80A Abschaltvermögen sind
> nötig.
Du meinst, es gäbe ein Brandschutzproblem, wenn z.B. bei einer TR5-
Sicherung mit 35 A Abschaltvermögen ein Strom zwischen 35 und 80 A erst
durch den Leitungsschutzschalter verzögert abgeschaltet würde?
Feinsicherungen mit Abschaltvermögen von 80 A statt der vorgeschriebenen
1500 A machen sicherheitstechnisch gewiss kein Problem. Es *könnte* aber
den Überspannungsschutz zerstören, weil der B16A sicherlich eine höhere
Abschaltenergie I² * t durchlässt, als die Feinsicherung. Ich würde daher
auf 1500 A beharren, auch wegen der Selektivität.
--
Gruß Werner
> Hat mal 53 DM gekostet und ob wir damals schon Handelbeziehungen zu
> China hatten weiß ich nicht.
>
> Die Steckdosenleiste verträgt 16A, 3 der neun Dosen sind aber
> nochmal abgesichert.
> (http://www.m-berberich.de/Diverses/IMG_4334.JPG 1.1MByte)
>
> Typenschild meint:
>
> Gesamt 250V, 16A~, max. 3500W
> [abzutrennende Steckd.: max 920W, 4A~]
> Sicherung im Ü-Modul: F 4A
>
> Warum soll ich das Ding wegwerfen? Selbst wenn's nicht hilft, ist es
> eine ordentlich verarbeitete, schaltbare Steckdosenleiste.
Die ist von der REV Ritter GmbH, frag doch einfach bei denen nach
Ersatzsicherungen, die Firma gibts immer noch.
Kristian
--
Support the ban of Dihydrogen Monoxide
www.dhmo.org
> Dieter Wiedmann wrote:
>
>> Nein, das Abschaltvermögen muß höher sein als die obere Schaltschwelle
>> der Schnellabschaltung des vorgeordneten Leitungsschutzschalters. In
>> der Regel sitzt da ein B16A, also mindestens 80A Abschaltvermögen sind
>> nötig.
>
> Du meinst, es gäbe ein Brandschutzproblem, wenn z.B. bei einer TR5-
> Sicherung mit 35 A Abschaltvermögen ein Strom zwischen 35 und 80 A erst
> durch den Leitungsschutzschalter verzögert abgeschaltet würde?
Hallo Dieter, die Begründung deiner Auffassung interessiert mich immer
noch.
>
> On Fri, 13 May 2011 07:13:14 +0200, Volker Gringmuth
> <vgrin...@gmx.net> wrote:
>
>>Was wäre hier ein Straftatbestand?
>>
>>[ ] Das Bezweifeln der Anwesenheit einer signifikanten Metallmenge
>>[ ] Das herstellerseitige Einbringen einer signifikanten Metallmenge
>
> Das würde mich auch interessieren.
>
> Nach meinem Kenntnisstand ist das Inverkehrbringen von
> unsicheren/gefährlichen Geräten zunächst nicht ahndungsfähig.
>
Yep!
>
> Sollte es aber zu einem Unfall kommen, dann könnte der Straftatbestand
> der Köperverletzung greifen - im schlimmsten Fall ist es ein
> Tötungsdelikt -ungeachtet der zivilrechtlichen Produkthaftung.
>
Jo!
>
> Dies greift aber alles erst, nachdem "das Kind in den Brunnen gefallen
> ist".
>
Dann greift die "Konformitätserklärung"
>
Eigenverantwortung ;-)
>
Nichtbevormundung des mündigen Bürgers ;-)
>
> Volker Gringmuth schrieb:
>> Dieter Wiedmann wrote:
>>
>>> Ahndung muss ja nicht gleich Strafverfolgung bedeuten.
>>
>> Zur Erinnerung: Es geht um das von Marcel eingebrachte Wort
>> "Straftatbestand".
>
> Wenn auf der Strippe '3G1,5' drauf steht, aber nur '3G0,5' drin ist,
> dann ist das wohl schon Betrug, und damit ein Straftatbestand.
>
Nur wenn es Konsequenzen hat, Mann!
Passiert nichts, juckt's keine Sau. Das war hier die Botschaft.
>