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was darf ein Elektrtechniker Meister ohne Konzession/Eintrag bei der EVU machen ?

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Andreas Straßer

unread,
Sep 11, 2006, 2:01:49 AM9/11/06
to
Ich habe gehört daß ein Eletrotechniker Meister nur bestimmte
Arbeiten ohne Konzession/Eintrag bei der EVU machen darf.
Welche Arbeiten sind das?
Wird ein fester Betriebssitz von der EVU erwartet?
Ich möchte das finanzielle Risiko zunächst sehr niedrig halten
und dachte daher an eine zunächst nebenberufliche Tätigkeit
in diesen Bereich ((Kleinstaufträge von/für Privat).
Ich schließe im nächsten Jahr die Meisterschule ab und
habe zunächst auch nicht die finanziellen Mittel für
den Eintrag bzw.für die dafür erforderlichen nachweisbaren
Prüfmittel.
Da kommt ja untern Strich ja einiges zusammen :-(
Eine Kredit möchte ich nur ungehrn aufnehmen,da ich
die finanzielle Entwicklung-neuer Job usw. abwarten möchte.
Vieleicht hat jemand schon den Schritt vom Jungmeister zum
eigenen Chef geschafft und kann mir eventuell weiterhelfen.

Danke !

Dieter Wiedmann

unread,
Sep 11, 2006, 4:04:19 AM9/11/06
to
Andreas Straßer schrieb:

>
> Ich habe gehört daß ein Eletrotechniker Meister nur bestimmte
> Arbeiten ohne Konzession/Eintrag bei der EVU machen darf.
> Welche Arbeiten sind das?

Eigentlich keine.


> Wird ein fester Betriebssitz von der EVU erwartet?

Schon vom Finanzamt, aber das kann durchaus deine Wohnung sein, solange
du nur Arbeiten in kleinem Umfang ausführst.


> Ich möchte das finanzielle Risiko zunächst sehr niedrig halten
> und dachte daher an eine zunächst nebenberufliche Tätigkeit
> in diesen Bereich ((Kleinstaufträge von/für Privat).
> Ich schließe im nächsten Jahr die Meisterschule ab und
> habe zunächst auch nicht die finanziellen Mittel für
> den Eintrag bzw.für die dafür erforderlichen nachweisbaren
> Prüfmittel.
> Da kommt ja untern Strich ja einiges zusammen :-(

Es gibt auch einen Gebrauchtmarkt.

Eintragen solltest du dich in jedem Fall lassen, angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung nicht vergessen. Und dann halt auch nur
solche Arbeiten ausführen zu denen du geeignete Messgeräte hast, sollte
ja selbstverständlich sein.

Sprich doch einfach mal mit dem örtlichen VNB/EVU, da sitzen i.d.R.
Menschen.


Gruß Dieter

Carsten Schmitz

unread,
Sep 11, 2006, 4:13:49 AM9/11/06
to

"Andreas Straßer" schrieb

> Ich habe gehört daß ein Eletrotechniker Meister nur bestimmte
> Arbeiten ohne Konzession/Eintrag bei der EVU machen darf.
> Welche Arbeiten sind das?

Gar keine.
Die AVBEltV sagt aus:

(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur
durch einen

in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen

Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen
gesetzlichen oder

behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik
errichtet,

erweitert, geändert und unterhalten werden. Das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist

berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


Andreas Straßer

unread,
Sep 11, 2006, 1:12:30 PM9/11/06
to
Danke für die Antworten!
Wenn ich das richtig verstanden habe,darf ich ohne Zulassung
nichts machen.
Mein früherer Lehrmeister meinte nur,daß nach den Zähler/nach der
UV bzw. den LS jede unterwiesene Fachkraft-die eine entsprechende
Qualifikation nachweisen kann-daran arbeiten darf.
Eine Abnahme ist danach aber durch einen zugelassenen Meister
erforderlich.
Wird dieses nicht gemacht kann es Falle eines Schadens
Probleme mit der Versicherung/Schadensregulierung geben.
Vor dem Zähler/am Zähler-d.h. alles was verplombt ist,
ist dem konzessionierter E-Meister vorbehalten.
Darf jeder konzessionierte Meister die Plomben lösen-
oder gibt es da auch noch besondere Berechtigungen? Oder habe ich mit
den Schein von der UVU einen "Freibrief"
alles machen zu dürfen (entsprechend den gültigen
Vorschriften)?
Bei mir ist das alles sehr lange her und zwischenzeitlich
wird sich auch einiges geändert haben.
Gibt es eventuell Material wo diese Unterschiede oder
notwendigen Berechtigungen nachzulesen sind?

Carsten Ihlo

unread,
Sep 11, 2006, 2:19:44 PM9/11/06
to
Andreas Straßer schrieb:

Ausführen darfst du so gar nichts.
Nur als konzessionierte Fachfirma.

Dem EVU ist der Betriebssitz egal. Den brauchst du nur für das Finanzamt.

Ich meine mich zu erinnern, das es auch Stellen gibt wo man entsprechende
Messgeräte leasen kann, wenn sie benötigt werden. Du läufst ja nicht
mit einem FI- Tester oder VDE- Tester in der Tasche dauernd rum.
Du bist ja nicht verpflichtet einen Nachweis über den Kauf dieser Geräte
beizubringen. Bei mir war es jedenfalls nicht so.

Eine Betriebshaftpflicht solltest Du in jedem Fall abschliessen.

Viel Erfolg kann ich da nur wünschen.

ci

bastian

unread,
Sep 12, 2006, 1:23:33 AM9/12/06
to

Carsten Ihlo schrieb:

>
> Ich meine mich zu erinnern, das es auch Stellen gibt wo man entsprechende
> Messgeräte leasen kann, wenn sie benötigt werden. Du läufst ja nicht
> mit einem FI- Tester oder VDE- Tester in der Tasche dauernd rum.
> Du bist ja nicht verpflichtet einen Nachweis über den Kauf dieser Geräte
> beizubringen. Bei mir war es jedenfalls nicht so.


Hallo Carsten.

Ich kenn es anders und ich hab viel damit zu tun gehabt.

Das EVU hat ne umfangreiche Liste.
Heller Werkstattraum mit Werkbank,Schraubstock und gr. Prüffeld.
Großer Meßpark, E-Schweißgerät, die täglich benötige
Schneidkluppe f. PG,
Bohrhammer, Flex und Steigeisen und vieles mehr.

Abnahme durch Innungsobermeister, nicht EVU.
Falls Innungsmitglied eine gewisse Blindheit möglich.
Vorlage aller Kaufrechnungen auf eigenen Firmennamen (Ausleihen no).

Meßgeräte : Isomesser, Schutzmaßn-Tester, Zange, Digivielfach,
Steckdosen-
Tester, Drehfeld, FI-Tester, Durchgangsp.,Gerätetester,Duspole usw.


bastian

dem Vernehmen nach dienen die Steigeisen inzw. der Gesundheit des
Meisters,
einmal täglich den nächsten Baum rauf.

Carsten Ihlo

unread,
Sep 12, 2006, 12:47:17 PM9/12/06
to
bastian schrieb:

> Ich kenn es anders und ich hab viel damit zu tun gehabt.
>
> Das EVU hat ne umfangreiche Liste.
> Heller Werkstattraum mit Werkbank,Schraubstock und gr. Prüffeld.
> Großer Meßpark, E-Schweißgerät, die täglich benötige
> Schneidkluppe f. PG,
> Bohrhammer, Flex und Steigeisen und vieles mehr.

War alles für das EVU nicht interessant.

> Abnahme durch Innungsobermeister, nicht EVU.

Klar.

> Falls Innungsmitglied eine gewisse Blindheit möglich.
> Vorlage aller Kaufrechnungen auf eigenen Firmennamen (Ausleihen no).

Also das wundert mich jetzt etwas. Mal abgesehen davon, dass die Innung
nicht kontrolliert hat, habe ich auch den Tipp vom EVU bekommen, die
Messgeräte
zu leihen. Die Innung geht davon aus, das jedem Elektromeister die
Benutzung dieser
Geräte klar sein sollte. Deshalb ist eine Kontrolle auch nicht
interessant. Im Gegenteil kann davon
ausgegangen werden das die Geräte dem neusten Stand der Technik
entsprechen und auch
regelmässig geprüft werden. Es gibt etliche alteingesessene Firmen die
noch mit Uralt- Geräten
arbeiten (Kurbelinduktor?) Und das wäre nicht im Sinne der Innung.

Ich schaue mal nach. Habe damals eine Adresse zum ausleihen der Geräte
gehabt.

> Meßgeräte : Isomesser, Schutzmaßn-Tester, Zange, Digivielfach,
> Steckdosen-
> Tester, Drehfeld, FI-Tester, Durchgangsp.,Gerätetester,Duspole usw.

Der ganz normale Wahnsinn halt.


ci

t.ri...@gmx.li

unread,
Sep 14, 2006, 5:59:00 PM9/14/06
to

bastian schrieb:

> Das EVU hat ne umfangreiche Liste.
> Heller Werkstattraum mit Werkbank,Schraubstock und gr. Prüffeld.
> Großer Meßpark, E-Schweißgerät, die täglich benötige
> Schneidkluppe f. PG,
> Bohrhammer, Flex und Steigeisen und vieles mehr.

Das sehen die EVUs mittlerweile erheblich lockerer. Mittlerweile
brauchst du keinen Werkstattraum mehr. Nur noch Prüffeld und VDE
Meßgeräte. Und das Prüffeld muß auch nicht wie früher festmontiert
sein.
Als ich vor fast 10 Jahren mal angefangen habe habe ich extra 2qm
Werkstatt gemietet um dort meine Werkbank und das Prüffeld
abzustellen. Das Prüffeld war damals selbstgebaut mit geliehenem VDE
Meßgerät.

Das ganze mag regional unterschiedlich sein. Ich bin im
Versorgungsgebiert von EON Avacon.

mfG Thomas Richter

Bernd Löffler

unread,
Sep 15, 2006, 1:53:04 PM9/15/06
to
Tach

bastian wrote:
dem Vernehmen nach dienen die Steigeisen inzw. der Gesundheit des
> Meisters,
> einmal täglich den nächsten Baum rauf.
>

die Steigeisen werden zukünftig wieder gebraucht, wenn die EVUs wegen
den niedrigen Netznutzungsentgelten wieder Freileitung bauen.

MfG

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