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Stromzählerfrage (kompliziert / rechtlich / Zugang)

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Torsten Rüdiger Hansen

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Mar 24, 2009, 11:11:31 AM3/24/09
to
Hallo,

wie wir vor 10 Jahren unser Haus kauften war hier ein Stromzähler von
der Schleswag eingebaut. Dort waren wir einige Jahre Kunde. Dann
irgendwann wurde aus der Schleswag die e.on Hanse.

Wir haben seit ca. 5 Jahren einen Stromliefervertrag mit yello. Zum
Zeitpunkt der Umstellung war noch der übliche schwarze Zähler von der
Schleswag eingebaut.

Seit Nov. 07 haben wir von yello einen neuen Zähler bekommen, der
Fern-ausgelesen wird (per Internet, ich kann von meinem Rechner aus jede
Sekunde den aktuellen Stromverbrauch auslesen, geile Spielerei).

Beim Austausch der Zähler wurde mir vom Monteuer versichert, das der
alte Zähler (Eigentummsvermerk "Schleswag") bei e.on abgemeldet bzw.
zurückgegeben wird.

Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den
Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert.
Er war auch mit mir im Keller, um dort eigenäugig festzustellen, das wir
keinen e.on- oder Schleswag-Zähler mehr haben.

Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich
ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben,
verweigert.

Er brummelte irgendwas von "per Gesetz verpflichtet" in seinen Kragen
und hat denn noch was hinter der Tür, die ich ihm freundlich, aber
bestimmt vor der Nase geschlossen habe, gelabert.

Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich
einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein
Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?

Selbst wenn e.on wissen möchte, wieviel Strom durch deren Leitung zu uns
geflossen ist, ist das mein Problem? Falls ja, wie will e.on die Menge
ablesen, wenn ein neuer Zähler montiert wurde, dessen Anfangsstand e.on
nicht bekannt ist? Wenn aber e.on sich mit yello wegen den Zählerstand
zum Tauschpunkt auseinandersetzt, warum sollte der Ableser dann noch in
mein Haus müssen, weil yello den Zählerstand ja alle 15 Minuten abfragt?

Eine Menge Fragen, ich hoffe, hier etwas Licht in den dunklen
Zählerkasten zu bekommen...


--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.

Uwe Hercksen

unread,
Mar 24, 2009, 11:20:41 AM3/24/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den
> Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert.
> Er war auch mit mir im Keller, um dort eigenäugig festzustellen, das wir
> keinen e.on- oder Schleswag-Zähler mehr haben.
>
> Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich
> ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben,
> verweigert.

Hallo,

es wäre besser gewesen Du hättest dem zweiten Ableser von e.on von
seinem Kollegen erzählt und ihm einfach noch mal den neuen Yello Zähler
gezeigt, dazu noch der freundliche Hinweis das e.on die weiteren Fragen
doch bitte selbst mit Yello klären soll und Dich dann bitte über das
Ergebnis informieren möchte.

Bye

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 24, 2009, 11:26:07 AM3/24/09
to
Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:

>
> es wäre besser gewesen

Warum?

Wieso soll ich fremde Leute in mein Haus lassen? Freundlich war ich
schon, jetzt latscht der nur Dreck rein und macht große Augen. Das mag
ich nicht...

Michael Landenberger

unread,
Mar 24, 2009, 11:46:00 AM3/24/09
to
"Uwe Hercksen" <herc...@mew.uni-erlangen.de> schrieb:

> es wäre besser gewesen Du hättest dem zweiten Ableser von e.on von
> seinem Kollegen erzählt und ihm einfach noch mal den neuen Yello
> Zähler gezeigt, dazu noch der freundliche Hinweis das e.on die
> weiteren Fragen doch bitte selbst mit Yello klären soll und Dich
> dann bitte über das Ergebnis informieren möchte.

Der Name "Hansen" des OP und der des Versorgers "Schleswag" weisen mich
darauf hin, dass der OP aus dem schönen Land des Flensburger Biers kommt.
Und wenn du schon mal eine Flens-Werbung gesehen hast, dann weißt du, dass
dieser Menschenschlag nicht so viele Worte macht ;-)

SCNR

Michael

Message has been deleted

Uwe Hercksen

unread,
Mar 24, 2009, 12:45:51 PM3/24/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Wieso soll ich fremde Leute in mein Haus lassen? Freundlich war ich
> schon, jetzt latscht der nur Dreck rein und macht große Augen. Das mag
> ich nicht...

Hallo,

dann hättest Du eben Deinen Zähler so einbauen lassen sollen das er ohne
das Haus zu betreten von aussen abgelesen werden kann. In Kanada habe
ich das so gesehen, geht natürlich bei oberirdischer Einspeisung ins
Haus leichter, Zähler aussen an der Hauswand oder sogar an der
Grundstücksgrenze.

Bei Deiner "Lösung" des Problems darfst Du Dich nicht wundern wenn die
Angelegenheit erst nach mehreren Briefwechseln mit e.on und Yello
geklärt ist.

Bye

Uwe Hercksen

unread,
Mar 24, 2009, 12:48:43 PM3/24/09
to

Michael Landenberger schrieb:

> Der Name "Hansen" des OP und der des Versorgers "Schleswag" weisen mich
> darauf hin, dass der OP aus dem schönen Land des Flensburger Biers
> kommt. Und wenn du schon mal eine Flens-Werbung gesehen hast, dann weißt
> du, dass dieser Menschenschlag nicht so viele Worte macht ;-)

Hallo,

mein Nachname endet auch auf -sen und stammt von der deutschen
Nordseeküste. ;-)

Bye

HaJo Hachtkemper

unread,
Mar 24, 2009, 12:51:40 PM3/24/09
to
Fup2dsrm, da rechtliche Seite

Halli-Hallo!

Elmar Haneke schrieb am 24.03.2009 17:23:
> Es besteht ein Anschluß an das Stromnetz des Ex-Versorgers. Den wirst Du
> überigens nicht los, da es Bei Euch vermutlich kein anderes Stromnetz für einen
> Hausanschluß gibt.

Mit dem Ex-Versorger hat er keinen Vertrag, sein Versorger hat ihn auch
wohl nicht darauf hingewiesen dass in dessen Auftrag von
%anderesunternehmen% jemand vorbeikommt. Welchen Grund sollte der OP
also haben, irgendwelche Dritte auf seinem Grundstück zu dulden?

Ciao/HaJo

Knorpi

unread,
Mar 24, 2009, 1:16:59 PM3/24/09
to
Hallo,

auch ich habe bei Bezug meiner Wohnung den bestehenden Vertrag mit eon durch
einen anderen ersetzt.

Heute, nach ca. 1.5 Jahren, erhalte ich ein Schreiben von Eon:

Kunden-Nr: XXX

"...die EON Bayern betreibt das Energienetz in einem großen Teil Bayerns.
Daran ist auch Ihre Versorgungsanlage angeschlossen. Als Netzbetreiber sind
wir gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden im Netzgebiet zu
erheben - unabhängig davon, ob Sie persönlich einen Energieliefervertrag
mit der EON Bayern haben oder nicht.

...

Liegen Ihre Daten auch nach drei Wochen nicht vor, wird Ihr Energieverbrauch
auf Basis von Vergleichsdaten errechnet.

..."

Message has been deleted

horst-d.winzler

unread,
Mar 24, 2009, 2:11:30 PM3/24/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:
>
>> es wäre besser gewesen
>
> Warum?
>
> Wieso soll ich fremde Leute in mein Haus lassen? Freundlich war ich
> schon, jetzt latscht der nur Dreck rein und macht große Augen. Das mag
> ich nicht...
>

Laut Lieferbedingungen der EVUs hast du ihnen bzw Vertretern den Zugang
zum Hausanschlußkasten bis zum Zähler zu gewähren. zB können sie Plomben
überprüfen usw.
Ansonsten Hausanschluß und Zähler von außen einsehbar einbauen. Uwe
erwähnte Kanada. In USA auch so.

--
mfg hdw

Andreas Fischer

unread,
Mar 24, 2009, 2:15:30 PM3/24/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> On Tue, 24 Mar 2009 16:11:31 +0100, T....@gmx.de (Torsten Rüdiger
> Hansen) wrote:
>
>> Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich
>> einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein
>> Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?
>
> Ich vermute mal, in dem Vertrag, der zwischen Stromnetzanbieter und
> Hausbauer beim Erstbezug eures Hauses abgeschlossen wurde und der auch
> für die Nachbesitzer gilt (solange nicht der Kabelanschluss
> deinstalliert ist).
>
> Bei mir ist das jedenfalls so.
>

Müßte das dann nicht im Grundbuch eingetragen sein?

Andreas

horst-d.winzler

unread,
Mar 24, 2009, 2:15:44 PM3/24/09
to
Elmar Haneke schrieb:
> T....@gmx.de (Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

>
>> Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich einem
>> Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein Zähler mehr
>> vom Ex-Versorger vorhanden ist?
>
> Es besteht ein Anschluß an das Stromnetz des Ex-Versorgers. Den wirst Du
> überigens nicht los, da es Bei Euch vermutlich kein anderes Stromnetz für einen
> Hausanschluß gibt.
>
> Elmar
>
>

Sein Ansprechpartner ist yello. Treten Störungen auf, dann bitte bei
yello anrufen.Die melden es dann der Schleswag weiter. Den Zugang zu dem
Hausanschluß muß er aber weiter den Vertretern der Schleswag gewähren.
Es ist wie beim Telefonnetz der Telekom. Es wird alles umständlicher.

--
mfg hdw

Dieter Wiedmann

unread,
Mar 24, 2009, 2:20:14 PM3/24/09
to
horst-d.winzler schrieb:

> Ansonsten Hausanschluß und Zähler von außen einsehbar einbauen. Uwe
> erwähnte Kanada. In USA auch so.

In Skandinavien auch.


Gruß Dieter

HaJo Hachtkemper

unread,
Mar 24, 2009, 3:09:24 PM3/24/09
to
fup2dsrm da rechtliche Seite

Halli-Hallo!

horst-d.winzler schrieb am 24.03.2009 19:11:
> Laut Lieferbedingungen der EVUs hast du ihnen bzw Vertretern den Zugang

^^^^^^^^^^


> zum Hausanschlußkasten bis zum Zähler zu gewähren. zB können sie Plomben
> überprüfen usw.

Dann müsste entweder das EVU die Vertreter genannt haben oder derjenige
der Zutritt verlangt müsste mir seine Vertretungsrechte nachweisen. Wenn
beides nicht ist, dann ist auch mit Zutritt nichts.

Ciao/HaJo

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 24, 2009, 5:38:15 PM3/24/09
to
horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:

> Laut Lieferbedingungen der EVUs

Welches?

Das was zuerst geliefert hat? Mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis
mehr. Besteht die Ableseberechtigung noch 6-7 Jahre später? Urteil oder
Gesetz?

Das aktuelle? Das "liest ab" ohne mein Haus betreten zu müssen. Wenn die
die Plomben sehen wollen können sie kommen und ich lasse sie rein.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 24, 2009, 6:18:50 PM3/24/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> Ich vermute mal, in dem Vertrag, der zwischen Stromnetzanbieter und
> Hausbauer beim Erstbezug eures Hauses abgeschlossen wurde und der auch
> für die Nachbesitzer gilt (solange nicht der Kabelanschluss
> deinstalliert ist).

Wieso sollte dieser Vertrag für einen späteren Besitzer (du meinst
wohl "Eigentümer") gelten?

MfG
Rupert

Dieter Wiedmann

unread,
Mar 24, 2009, 6:28:44 PM3/24/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den
> Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert.
> Er war auch mit mir im Keller, um dort eigenäugig festzustellen, das wir
> keinen e.on- oder Schleswag-Zähler mehr haben.
>
> Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich
> ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben,
> verweigert.
>
> Er brummelte irgendwas von "per Gesetz verpflichtet" in seinen Kragen
> und hat denn noch was hinter der Tür, die ich ihm freundlich, aber
> bestimmt vor der Nase geschlossen habe, gelabert.
>
> Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich
> einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein
> Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?

§21 NAV.


Gruß Dieter

HaJo Hachtkemper

unread,
Mar 24, 2009, 6:48:16 PM3/24/09
to
Fup2dsrm

Halli-Hallo!

Dieter Wiedmann schrieb am 24.03.2009 23:28:
> Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
>> Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den
>> Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert.

> §21 NAV.

Kabel darf er gucken, aber der Zähler geht ihn nichts an.

Ciao/HaJo

Peter Schnitter

unread,
Mar 24, 2009, 6:33:34 PM3/24/09
to
""Torsten Rüdiger Hansen"" <T....@gmx.de> schrieb:

> Das aktuelle? Das "liest ab" ohne mein Haus betreten zu müssen. Wenn die
> die Plomben sehen wollen können sie kommen und ich lasse sie rein.

Also, wenn ich ehrlich sein will, ich würde auch nicht einfach
jeden Heini in mein Haus lassen... Reicht eh, das man die ganzen
Drücker und Z. J. immer wieder aus'm Haus schmeissen muss...
Andererseits aber würde ich grundsätzlich erst mal den Kerl oder
wenn's a Weiberl war, mir seinen oder den Dienstausweis zeigen
lassen und eventuell eine schriftliche Beauftragung zum Besuch an
meine Adresse vorzeigen lassen ...
Und wenn das nicht der Richtigkeit entsprechen würde, könnte der
hingehen wo der Pfeffer wächst...

Derweil... Tschau, DA PITT

--
Web: www.pitts-electronics-home.de
E-Mail: pitt...@t-online.de


Lutz Illigen

unread,
Mar 25, 2009, 12:07:00 AM3/25/09
to
Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:

> dann hättest Du eben Deinen Zähler so einbauen lassen sollen
> das er ohne das Haus zu betreten von aussen abgelesen werden
> kann.

Hä?

> In Kanada habe ich das so gesehen, geht natürlich bei
> oberirdischer Einspeisung ins Haus leichter, Zähler aussen an
> der Hauswand oder sogar an der Grundstücksgrenze.

Wir sind nicht in Kananda und hier gilt TAB2007.

Lutz

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 2:41:40 AM3/25/09
to
Okay, nachdem ich jetztweis, das der Netzbetreiber ablesen können muß
eine eher hypothetische Nachfrage:

> Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung
dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des
Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters den Zutritt zum
Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die
Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zum
Austausch der Messeinrichtung, auch anlässlich eines Wechsels des
Messstellenbetreibers, zur Ablesung der Messeinrichtung oder zur
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist.

Soweit ich den Text verstehe, muß der Zugang zum Ablesen (die anderen
Fälle sind jetzt nicht interessant) gewährt werden. Da ich einen
elektronischen Zähler habe, der alle 15 Minuten "per Internet"
ausgelesen wird (vom EVU, nicht vom Netzbetreiber), warum muß ich den
Netzbetreiber-Vertreter noch in die Bude lassen? Der kann sich doch die
Daten elektronisch vom EVU holen, oder?

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 2:41:39 AM3/25/09
to
Dieter Wiedmann <dieter....@t-online.de> wrote:

> §21 NAV

Danke, endlich mal was Handfestes. Leider muß ich den Kerl dann
reinlassen, aber glücklicherweise muß die Ablesung mind. 3 Wochen vorher
angekündigt werden, incl. Ersatztermin. Dann wird er sich am Freitag
noch mal vergeblich herbemühen...

Uwe Wiards

unread,
Mar 25, 2009, 3:43:13 AM3/25/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Dieter Wiedmann <dieter....@t-online.de> wrote:
>
>> §21 NAV
>
> Danke, endlich mal was Handfestes. Leider muß ich den Kerl dann
> reinlassen, aber glücklicherweise muß die Ablesung mind. 3 Wochen vorher
> angekündigt werden, incl. Ersatztermin. Dann wird er sich am Freitag
> noch mal vergeblich herbemühen...

Hallo Torsten,

es macht den Anschein, als willst Du es nicht anders haben.
Dein Vorgehen erscheint mir als wenig konstruktiv und negativ
vorbesetzt. Damit verschlimmerst Du Deine Situation.

Da hat halt jemand im Vorfeld bei der Dokumentation oder der
Datenweitergabe gepennt. Du bist hoffentlich nicht der Meinung,
immer alles richtig gemacht zu haben bzw. als Mensch fehlerfrei
zu sein...

Mein Tip: betrachte die Dinge einmal aus anderen Augen oder mit
dem gebührenden innerlichen Abstand und bewerte die Situation
für Dich neu.

Ich wünsche Dir dabei gutes Gelingen und anschließend den Genuss
der erhöhten inneren Ruhe ;-))

Grüße Uwe

Dieter Wiedmann

unread,
Mar 25, 2009, 3:52:07 AM3/25/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Soweit ich den Text verstehe, muß der Zugang zum Ablesen (die anderen
> Fälle sind jetzt nicht interessant) gewährt werden. Da ich einen
> elektronischen Zähler habe, der alle 15 Minuten "per Internet"
> ausgelesen wird (vom EVU, nicht vom Netzbetreiber), warum muß ich den
> Netzbetreiber-Vertreter noch in die Bude lassen? Der kann sich doch die
> Daten elektronisch vom EVU holen, oder?

Könnte. Hast du denn dem Messstellenbetreiber erlaubt den Onlinezugang
zu gewähren, oder dies dem Netzbetreiber gegenüber selbst getan?


Gruß Dieter

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 4:29:44 AM3/25/09
to
Uwe Wiards <nos...@asgdgdjgxewqu.de> wrote:

> Da hat halt jemand im Vorfeld bei der Dokumentation oder der
> Datenweitergabe gepennt.

Einer? Wieso nur einer? Wir haben den Zähler mind. 17 Monate. In der
Zeit hätte die Rückgabe durch den Monteuer oder durch yello (diese Firma
schreibt sich ohne "w" am Ende) erfolgen müssen. Zwischenzeitlich war
auch schon mal einer von e.on hier und hat - trotz Vorwarnung an der
Haustür - am Zähler große Augen gemacht ("Sowas hab ich noch nie
gesehen" und "mit dem Zählerstand kann ich nichts anfangen, weil die
Nummer nicht paßt").

Also mind. 2 Leute und / oder 2 Firmen haben hier reichlich Mist (durch
Unterlassung?) gebaut und ich soll das ausbaden? Bin ich deren
unbezahlter Hilfsarbeiter?

(Anwesenheit zu deren gewünschtem Termin,
vorher die "Zugänglichmachung", d.h. die Wäsche und Maschine aus dem Weg
räumen,
nachher den Weg (2*Flur, Treppe, 2 Räume) saugen oder wischen, weil
diese Leute immer mit dreckigen Schuhen reinkommen)


> Dein Vorgehen erscheint mir als wenig konstruktiv und negativ
> vorbesetzt. Damit verschlimmerst Du Deine Situation.

Welche? Die Schlamperei, die nicht auf meinem Mist gewachsen ist?

Die Aussage des e.on-Heinis, ich müsse ihn sofort oder innerhalb 3 Tagen
reinlassen (d.h. ohne Anmeldung, wie in § 21NAV gefordert)?

Dieses unfreundliche Auftreten des Mannes, der zwar in Worten höflich,
aber in der Sache mehr als aufdringlich war?

Oder was meinst Du?

> Du bist hoffentlich nicht der Meinung,
> immer alles richtig gemacht zu haben bzw. als Mensch fehlerfrei
> zu sein...

Nö, auch mir passieren Fehler. Aber nicht fortlaufend über Jahre
hinweg...

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 4:29:45 AM3/25/09
to
Dieter Wiedmann <dieter....@t-online.de> wrote:

> Hast du denn dem Messstellenbetreiber erlaubt den Onlinezugang
> zu gewähren, oder dies dem Netzbetreiber gegenüber selbst getan?

Du meinst, neben dem Sondervertrag mit yello zur Nutzung meiner
"Internetinfrastruktur" (also nutzung meines DSL-Zuganges alle 15
Minuten zur Datenabfrage) auch noch e.on den Zugang erlaubt?

Nein, weil ich zu der Zeit den NAV §21 nicht kannte. Yello hat auch u.a.
damit geworben, eben kein Ableser mehr vorbeischicken zu müssen. Ob
yello bei der damaligen Aktion nicht an NAV§21 gedacht hat oder dies
verschwiegen hat ist mir auch unbekannt.


Trotzdem bleibt die Frage: Was kann e.on mit dem Zählerstand anfangen?
Aus dem Zusammenhang ist mein Zählerstand für e.on nur eine willkürliche
Zahl. Wozu müssen die diese Zahl dann ablesen?

Uwe Hercksen

unread,
Mar 25, 2009, 4:56:09 AM3/25/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Trotzdem bleibt die Frage: Was kann e.on mit dem Zählerstand anfangen?
> Aus dem Zusammenhang ist mein Zählerstand für e.on nur eine willkürliche
> Zahl. Wozu müssen die diese Zahl dann ablesen?

Hallo,

Yello leitet den Strom für Dich nunmal durch das Netz der e.on. Wenn
e.on kontrollieren will ob die Angaben von Yello über den insgesamt
durchgeleiteten Strom stimmen, dann brauchen sie dazu die Zählerstände
aller Yello Kunden in ihrem Netz. Sie können nicht einfach in ihrem Netz
irgendwo einen Zähler für grosse Leistungen installieren und dann die
Physik vertraglich dazu verpflichten das der gesamte Strom für alle
Yello Kunden durch diesen Zähler fliesst, nur dieser Strom, aber kein
Strom für e.on Kunden. Wenn sie einen Zähler für ein Teil ihres Netzes
installieren, dann zählt dieser den Strom aller Kunden an diesem
Teilnetz, egal ob die Kunde bei e.on, Yello oder sonstwo sind.
Die Physik war vorher so als die Stromversorger noch ein Monopol hatten
und sie ändert sich durch die Deregulierung des Strommarktes nicht.

Bye

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 5:41:43 AM3/25/09
to
Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:

> Yello leitet den Strom für Dich nunmal durch das Netz der e.on.

Richtig. Nur was hat der Rest deiner Antwort (für sich allein gesehenen:
Korrekte Tatschenschilderung) mit meiner Frage zu tun?

Dieter Wiedmann

unread,
Mar 25, 2009, 6:15:45 AM3/25/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

>> Yello leitet den Strom für Dich nunmal durch das Netz der e.on.
>
> Richtig. Nur was hat der Rest deiner Antwort (für sich allein gesehenen:
> Korrekte Tatschenschilderung) mit meiner Frage zu tun?

Für die Durchleitung muss Yello bezahlen.


Gruß Dieter

Uwe Hercksen

unread,
Mar 25, 2009, 6:20:36 AM3/25/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Richtig. Nur was hat der Rest deiner Antwort (für sich allein gesehenen:
> Korrekte Tatschenschilderung) mit meiner Frage zu tun?

Hallo,

na wenn sie Deinen Zähler und die Zähler aller anderer Yello Kunden in
ihrem Netz mehrmals ablesen können sie nachrechnen ob diese abgelesenen
Werte zu den von Yello genannten Werten passen oder ob es da grössere
Diskrepanzen gibt.

Bye

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 6:40:46 AM3/25/09
to
Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:

> na wenn sie Deinen Zähler und die Zähler aller anderer Yello Kunden in
> ihrem Netz mehrmals ablesen können sie nachrechnen ob diese abgelesenen
> Werte zu den von Yello genannten Werten passen oder ob es da grössere
> Diskrepanzen gibt.


Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich
nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

Message has been deleted

Horst-D.Winzler

unread,
Mar 25, 2009, 7:15:19 AM3/25/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
> Uwe Hercksen <herc...@mew.uni-erlangen.de> wrote:

> Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich
> nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?
>

Frage e-on und yello direkt. Schilder deine Daten und setze ihnen einen
Termin.
Die Leute von e-on, die dich besuchen, haben oft weniger Möglichkeiten
etwas zu ändern als du.
Du kannst es mir glauben oder auch nicht. Es ist nunmal so in der
billig-billiger-Welt ;-)

--
mfg hdw

Heiko Lechner

unread,
Mar 25, 2009, 7:45:37 AM3/25/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich
> nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

Neuer "Anfangsstand"?

Message has been deleted

Holger Pollmann

unread,
Mar 25, 2009, 9:25:43 AM3/25/09
to
T....@gmx.de (Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

f'up nach dsrm

>> na wenn sie Deinen Zähler und die Zähler aller anderer Yello
>> Kunden in ihrem Netz mehrmals ablesen können sie nachrechnen ob
>> diese abgelesenen Werte zu den von Yello genannten Werten passen
>> oder ob es da grössere Diskrepanzen gibt.
>
> Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie
> offensichtlich nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

Es wurde ein neuer Zähler eingebaut. Dessen Anfangsstand dürfte
vermutlich 0 gewesen sein, oder?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

Uwe Hercksen

unread,
Mar 25, 2009, 9:33:15 AM3/25/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich
> nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

Hallo,

warum wohl habe ich von mehrmaligem Ablesen geschrieben?
Es geht auch ohne Anfangsstand wenn sie zwei Ablesungen zu zwei
verschiedenen Zeitpunkten haben.

Bye

Horst-D.Winzler

unread,
Mar 25, 2009, 9:33:29 AM3/25/09
to
Holger Pollmann schrieb:

> T....@gmx.de (Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

> Es wurde ein neuer Zähler eingebaut. Dessen Anfangsstand dürfte

> vermutlich 0 gewesen sein, oder?
>

Nein.

--
mfg hdw

Horst-D.Winzler

unread,
Mar 25, 2009, 9:46:16 AM3/25/09
to
Uwe Hercksen schrieb:

Und sie werden den neuen Zähler nicht in ihr Datensystem eingepflegt
bekommen haben. Denn bisher waren sie es, die die Zähler zuließen.
Und für all die neuen Angaben werden die Leute vor Ort schlicht nicht
vorbereitet gewesen sein. Läuft alles unter Anlaufproblem.

Aber nichts desto Trotz sollte der Zugang zu den (Elekto)Armaturen immer
frei zugänglich sein.

--
mfg hdw

Dieter Wiedmann

unread,
Mar 25, 2009, 9:54:18 AM3/25/09
to
Uwe Hercksen schrieb:

>> Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich
>> nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

> warum wohl habe ich von mehrmaligem Ablesen geschrieben?


> Es geht auch ohne Anfangsstand wenn sie zwei Ablesungen zu zwei
> verschiedenen Zeitpunkten haben.

Was zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber läuft ist im EnWG
festgelegt.


Gruß Dieter

Horst-D.Winzler

unread,
Mar 25, 2009, 10:22:23 AM3/25/09
to
Dieter Wiedmann schrieb:
> Uwe Hercksen schrieb:

>
> Was zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber läuft ist im EnWG
> festgelegt.
>

Wissen das auch die Leute vor Ort? In der Regel erfahren sie die
Neuigkeiten von den Kunden, selten von ihrer Firma.
Das dürfte eher deutscher Großfirmenwirklchkeit entsprechen. Alles
andere kann unter Powerpointträumereien von Managern einzuordnen sein,
die ihre Daseinsberechtigung mal wieder unter Beweis stellen
müssen/wollen ;-)

--
mfg hdw

Carsten Kreft

unread,
Mar 25, 2009, 11:16:19 AM3/25/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> wie wir vor 10 Jahren unser Haus kauften war hier ein Stromzähler von
> der Schleswag eingebaut. Dort waren wir einige Jahre Kunde. Dann
> irgendwann wurde aus der Schleswag die e.on Hanse.
>
> Wir haben seit ca. 5 Jahren einen Stromliefervertrag mit yello. Zum
> Zeitpunkt der Umstellung war noch der übliche schwarze Zähler von der
> Schleswag eingebaut.

Dann würde ich nochmal rechnen, denn Yello macht viel Werbung, ohne wirklich
preiswert zu sein. Ich hab mal als PLZ probeweise 25920 eingegeben, da kommt
bei eon 1098,04 EUR und bei Yello 1141,06 EUR (mit "Spar"zähler ein bisschen
mehr) raus.
Die vermeintliche Einsparung könnte somit negativ sein.
(Zudem mal ne technische Frage: Muss der Zähler über deinen Inernet
Anschluss ständig online gehen können, oder ist das nur optional?)

> Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den
> Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert.

Wieso beleidigst Du den denn?

> Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich
> ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben,
> verweigert.

Also weißt Du, ich habe ja keine Ahnung, wie die Mitarbeiter von eon da
aufgetreten sind, aber "Heini" und "Hausierer" muss ja nicht sein.

> Er brummelte irgendwas von "per Gesetz verpflichtet" in seinen Kragen
> und hat denn noch was hinter der Tür, die ich ihm freundlich, aber
> bestimmt vor der Nase geschlossen habe, gelabert.

Du hast einen Anschlussvertrag mit Deinem Netzbetreiber, der eon.


> Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich
> einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein
> Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?

Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzbetreiber, der
Messstellenbetreiber oder der Messdienstleister haben ein Zutrittsrecht.
Den Grund "Prüfen der Einrichtungen" kann er immer vorbringen. Allerdings
besteht die Pflicht dazu nur nach vorheriger Benachrichtigung.


Carsten Kreft

unread,
Mar 25, 2009, 11:21:12 AM3/25/09
to

> Okay, nachdem ich jetztweis, das der Netzbetreiber ablesen können muß
> eine eher hypothetische Nachfrage:
>
[§21 NAV]

> Soweit ich den Text verstehe, muß der Zugang zum Ablesen (die anderen
> Fälle sind jetzt nicht interessant) gewährt werden.

Hä? Natürlich sind die anderen Gründe von Interesse, vor allem "Prüfen der
technischen Einrichtungen", denn kann er immer vorschieben. Plomben
kontrollieren, Hausanschluss nachsehen usw.


> Da ich einen
> elektronischen Zähler habe, der alle 15 Minuten "per Internet"
> ausgelesen wird (vom EVU, nicht vom Netzbetreiber), warum muß ich den
> Netzbetreiber-Vertreter noch in die Bude lassen? Der kann sich doch die
> Daten elektronisch vom EVU holen, oder?

Wenn er die haben will und sie auch bekommt, ja.
Vielleicht geht es ihm ja um was ganz anderes?


Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 1:27:30 PM3/25/09
to
Carsten Kreft <xst...@web.de> wrote:

> Die vermeintliche Einsparung könnte somit negativ sein.
> (Zudem mal ne technische Frage: Muss der Zähler über deinen Inernet
> Anschluss ständig online gehen können, oder ist das nur optional?)

Die ganze war ein Testbetrieb, dazu mußte man als Teilnehmer
unterschreiben, 24h/Tag einen DSL-Zugang zu haben und die Daten durch
durchlaufen zu lassen. Dafür gab/gibt es einen Rabatt von 0,5Cent/kWh.
Bisher hat es sich gerechnet.

Falls der Zugang ausfällt, dann ist das auch kein Problem: Entweder
sagst du bei längerer Unterbrechnung bei yello "Urlaub" an oder bei
kurzer Unterbrechnung werden dann ein oder mehrere der 15
Minuten-Abfragen einfach ignoriert.

Technisch ist es so, das der Zähler selbst sich mit dem yello-Server
verbindet und dort im 15 Minutentakt den absoluten Zählerstand ablegt.
Falls also "Pakete" ausfallen ist es kein Problem. (Diese Infos sind vom
Monteur bzw. Koll-Zenter zusammengetragen und müssen nicht 100%
technisch korrekt sein)

> Wieso beleidigst Du den denn?

Du hast ihn nicht gesehen. Meine Nachbarin aus der Jugend hat noch
monatlich die Zähler abgelesen (damals Hausfrauenjob bei der Schleswag)
und war immer ordentlich gekleidet. Der Typ, der hier ankam sah aus wie
gerade aus dem Schlammloch geklettert.


> Du hast einen Anschlussvertrag mit Deinem Netzbetreiber, der eon.

Wo denn? Ich kennen nur einen Vertrag mit yello.

> Niederspannungsanschlussverordnung.

... wie ich ja inzwischen erfahren habe.

> Allerdings
> besteht die Pflicht dazu nur nach vorheriger Benachrichtigung.

Auf die ich warte. Diese Person wollte unangekündig herein.

Kai Ebersbach

unread,
Mar 25, 2009, 1:43:43 PM3/25/09
to
Moin,

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
> horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>
>> Laut Lieferbedingungen der EVUs
>
> Welches?

Es gibt in der Konstellation des OP einen Netzbetreiber (der dem die
Leitungen in der Straße und der Zähler gehören) und einen Stromversorger
(der, der den Strom liefert und berechnet).

> Das was zuerst geliefert hat? Mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis
> mehr. Besteht die Ableseberechtigung noch 6-7 Jahre später? Urteil oder
> Gesetz?

Wieso Gesetz?

Der Netzbetreiber leitet Strom durch seine Leitungen/Kabel/Zähler und
stellt diesen dem Stromversorger in Rechnung. Dieser weiderum stellt
diesen Strom dem Abnehmer/Kunden (hier dem OP) in Rechnung.

Beispiel: Mein Wohnort wird vom Netzbetreiber e.on (früher
Schleswag)versorgt. Mein Stromanbieter sind aber die Stadtwerke Flensburg.

In der FAQ meines Stromanbieters steht dazu:

<zitat>
Wer liest meine Zählerstände ab?

Wenn wir eine Jahresverbrauchsabrechnung durchführen, erhalten Sie von
uns eine Postkarte mit der Bitte, uns die Zählerstände mitzuteilen.

Parallel erfolgt die Ablesung Ihres Stromverbrauchs nach wie vor von
Ihrem bisherigen Netzbetreiber, da dieser den Zählerstand für die
Abrechnung mit den Stadtwerken Flensburg benötigt. Er stellt uns auf der
Basis seiner Ablesung die Durchleitungskosten und Netznutzungsentgelte
in Rechnung. Das betrifft aber nur die Abwicklung zwischen uns und dem
Netzbetreiber, Sie sind davon nicht betroffen.

Wer kümmert sich um den Zähler?

Dafür ist nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Er wartet den Zähler
und liest diesen auch ab. Dafür zahlen wir an den Netzbetreiber eine
Gebühr. Meist ist der Netzbetreiber das Stadtwerk vor Ort.
</zitat ende>

Und genauso läuft das auch... e.on schickt einen Ableser vorbei, die
Stadtwerke Flensburg bekommen den Zählerstand von mir zusätzlich per
Postkarte oder Interneteingabe mitgeteilt und dann bekomme ich von den
Stadtwerken Flensburg auch die Rechnung.

Ob im Falle des OP der Stromanbieter den Zähler einfach austauschen
durfte, müssen Netzbetreiber und Stromanbieter untereinander klären.
Klar ist für mich jedoch, dass sich der Netzbetreiber davon überzeugen
können muss, wieviel Strom durch sein Netz gegangen ist. Und da der
Stromanbieter dem Netzbetreiber wohl den Zugriff auf die Online-Daten
nicht ermöglicht, bleibt dem wohl kaum eine andere Möglichkeit, als
einmal im Jahr vor Ort abzulesen... und dazu muss er wohl (so es nicht
durch Aussenanbringung möglich ist), das Haus betreten und sich den
Zählerstand angucken... Bei mir braucht er dazu nur den Hausflur
betreten, einen Blick in den Zählerschrank zu werfen und gut ist es...

Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht und was man dabei
so kompliziert machen muss... Schliesslich haben hier zwei Parteien, die
beide an der Versorgung des Hauses beteiligt sind, ein berechtigtes
Interesse daran, nachzusehen, was verbraucht wurde. Ich bin mir nicht
mal sicher, ob man neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter (den man frei
wählen kann) nicht ganz automatisch einen Vertrag mit dem netzbetreiber
hat, denn irgendwer muss schliesslich erst einmal dafür sorgen, dass der
(u.U. wonanders) gekaufte Strom auch ins Haus kommen kann und gezählt
wird. Klar, dass der Netzbetreiber dann auch berechtigterweise wissen
möchte, was durch sein Netz ging...

Im übrigen stellt diese Konstellation auch sicher, dass die Versorgung
mit Strom ununterbrochen auch bei Wechsel oder Pleite des Stromanbieters
gewährleistet ist...

Viele Grüße

Kai


Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 2:03:11 PM3/25/09
to
Kai Ebersbach <usenet-...@kai-ebersbach.de> wrote:

> Es gibt in der Konstellation des OP einen Netzbetreiber (der dem die
> Leitungen in der Straße und der Zähler gehören) und einen Stromversorger
> (der, der den Strom liefert und berechnet).

Teilweise falsch. Der jetzige Zähler ist nicht Eigentum von e.on,
sondern von yello.


> Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht und was man dabei
> so kompliziert machen muss...

Zu viele Leute, die bei mir in den Keller wollen - ich bin doch kein
Museum oder Kunsthalle. Jeder trägt Dreck rein und jedesmal muß ich
meine Arbeit abdecken (Auftragsentwicklung, da hat kein Fremder - auch
nur versehntlich- reinzusehen).

(Kabelnetzbetreiber, Gas, Strom, Wasser, Schornsteinfeger,
Heizungswartung, Wasserzählertausch)

Kai Ebersbach

unread,
Mar 25, 2009, 2:34:04 PM3/25/09
to
Moin,

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

>> Es gibt in der Konstellation des OP einen Netzbetreiber (der dem die

>> Leitungen in der Straße und der Zähler gehören) und einen Stromversorger
>> (der, der den Strom liefert und berechnet).
>
> Teilweise falsch. Der jetzige Zähler ist nicht Eigentum von e.on,
> sondern von yello.

Nun, ob dieser Zähler dort mit oder ohne Zustimmung des Netzbetreibers
installiert wurde, kann ich nicht beurteilen. Mindestens der verplombte
Hausanschluss davor gehört noch dem Netzbetreiber. Es könnte ja auch
sein, dass der Netzbetreiber eben wegen dieses Zähleraustausches
jemanden vorbei geschickt hat, um zu klären, wie der alte Stand war, wie
der neue Stand ist... Irgendwo muss ja auch der alte Zähler samt Stand
geblieben sein...

Ehrlich gesagt hätte ich schon eher Bedenken gehabt, nämlich in dem
Moment, wo mir der Stromanbieter seinen eigenen Zähler einbauen will und
den des Netzbetreibers rausreisst...

Zumindest als Eigentümer des Hauses hätte ich da erst mal mit dem
Netzbetreiber Rücksprache gehalten, um eventuellen späteren Ärger
(Fehlabrechnungen etc.) zu vermeiden...

Die vermeintliche zusätzliche Bequemlichkeit (für wen bequem?) der
Fernablesung über das Internet scheint ja von yello zwar propagiert
worden zu sein, bewusst oder unbewusst wurden dabei aber offenbar die
Rechte des Netzbetreibers vergessen...

> Zu viele Leute, die bei mir in den Keller wollen - ich bin doch kein
> Museum oder Kunsthalle. Jeder trägt Dreck rein und jedesmal muß ich
> meine Arbeit abdecken (Auftragsentwicklung, da hat kein Fremder - auch
> nur versehntlich- reinzusehen).

Kann ich verstehen, das ist lästig, insbesondere dann, wenn der Zähler
nicht leicht zugänglich ist.

Inzwischen haben wir ja herausgefunden, dass der § 21 NAV existiert und
dass sich der Ableser/Monteur vorher anmelden muss und nicht einfach so
vor der Tür stehen sollte... Und gegen Leute mit schmutzigen Schuhen
wirkte bislang auch die nette Bitte, diese vor Betreten weiterer Räume
auszuziehen, immer noch Wunder...

> (Kabelnetzbetreiber, Gas, Strom, Wasser, Schornsteinfeger,
> Heizungswartung, Wasserzählertausch)

Nun ja... so lästig es in der Masse ist, jeder einzelne hat jedoch seine
Berechtigung...

Viele Grüße

Kai

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Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Mar 25, 2009, 3:07:13 PM3/25/09
to
Ralf . K u s m i e r z <m...@privacy.invalid> wrote:

> Du /könntest/ natürlich auch einfach mal mit e.on kommunizieren. (Oder
> hattest Du?)

Da ich erst seit gerstern (also dem Tag nach dem erstem Besuch) weis,
das ich doch noch was mit e.on zu tun habe (durch NAV§21) habe ich heute
mal bei e.on nachgesehen. Aber die wollen wohl eher e.OFF sein:
Nur 0180 Nummern und keine email-Adresse.

(egal wie billig 01801 ist, es kostet mich mehr Geld als eine "normale"
(=Festnetznummer) Nummer, weil 0180 nicht in meiner Telefon-Flatrate
drin ist. Auf der Webseite von e.on ist unter Kontakt keine
email-adresse angegeben, nur so ein komisches Webformular. Also wollen
die keinen Kontakt mit mir. Warum sollte ich mich dann noch weiter in
Kosten (auch Aufwand ist Kosten) stürzen?)

Helmut Hullen

unread,
Mar 25, 2009, 3:21:00 PM3/25/09
to
Hallo, Torsten,

Du meintest am 25.03.09:

> (egal wie billig 01801 ist, es kostet mich mehr Geld als eine
> "normale" (=Festnetznummer) Nummer, weil 0180 nicht in meiner
> Telefon-Flatrate drin ist. Auf der Webseite von e.on ist unter
> Kontakt keine email-adresse angegeben, nur so ein komisches
> Webformular.

Das hat nichts mit E-Technik zu tun, und das hat nichts mit Recht zu
tun. Bestenfalls mit Geiz.

Viele Gruesse!
Helmut

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Uwe Wiards

unread,
Mar 26, 2009, 3:29:11 AM3/26/09
to
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
> Uwe Wiards <nos...@asgdgdjgxewqu.de> wrote:
>
>> Da hat halt jemand im Vorfeld bei der Dokumentation oder der
>> Datenweitergabe gepennt.
>
> Einer? Wieso nur einer? Wir haben den Zähler mind. 17 Monate. In der
> Zeit hätte die Rückgabe durch den Monteuer oder durch yello (diese Firma
> schreibt sich ohne "w" am Ende) erfolgen müssen. Zwischenzeitlich war
> auch schon mal einer von e.on hier und hat - trotz Vorwarnung an der
> Haustür - am Zähler große Augen gemacht ("Sowas hab ich noch nie
> gesehen" und "mit dem Zählerstand kann ich nichts anfangen, weil die
> Nummer nicht paßt").
>
> Also mind. 2 Leute und / oder 2 Firmen haben hier reichlich Mist (durch
> Unterlassung?) gebaut und ich soll das ausbaden? Bin ich deren
> unbezahlter Hilfsarbeiter?

Das Problem wir einfach sein, daß die rechte Hand nicht weis, was die
linke gemacht hat, wie es so häufig ist, wenn viele den Brei bearbeiten
und keiner namentlich die Verantwortung trägt. Ein Problem unserer
modernen Manager oder nenn es auch Kundenvergrauler.

Ich meine auch nicht, daß Du deren Hilfsarbeiter spielen sollst, sondern
eher, daß Du das ganze als PAL (Problem anderer Leute) betrachtest und
ganz gelassen die den Zähler ablesen lässt, so oft sie wollen.
Irgendwann merken die auch, daß was nicht passt.

> (Anwesenheit zu deren gewünschtem Termin,
> vorher die "Zugänglichmachung", d.h. die Wäsche und Maschine aus dem Weg
> räumen,
> nachher den Weg (2*Flur, Treppe, 2 Räume) saugen oder wischen, weil
> diese Leute immer mit dreckigen Schuhen reinkommen)

Waschmaschine steht im Weg... ist das Dein Problem? Ne, ein PAL! Sollen
sie halt rüberklettern ;-))

Du hast das Hausrecht und die sollen sich halt die Schuhe ausziehen
bevor sie reinkommen.

>
>> Dein Vorgehen erscheint mir als wenig konstruktiv und negativ
>> vorbesetzt. Damit verschlimmerst Du Deine Situation.
>
> Welche? Die Schlamperei, die nicht auf meinem Mist gewachsen ist?

Nein!, Du hast nicht verstanden... es geht um Deine Gelassenheit, Deine
innere Ruhe! Ja, die waren oder sind zu doof! Aber Dein virtuelles
Mehrschweinchen beschimpfst Du ja auch nicht, wenn es auf den Boden
gekotzt hat, statt ins Klo. Heist übersetzt, Du solltest eher für die
Dämels, die das verbockt haben ne Art Mitleid entwickeln ;-))

Und zuletzt sind die, die den Aussendienst machen auch nur die armen
Schweine am Ende der langen Kette. Die haben das ganz sicher nicht
verbockt und ich möchte mit denen nicht den Job tauschen.

>
> Die Aussage des e.on-Heinis, ich müsse ihn sofort oder innerhalb 3 Tagen
> reinlassen (d.h. ohne Anmeldung, wie in § 21NAV gefordert)?
>
> Dieses unfreundliche Auftreten des Mannes, der zwar in Worten höflich,
> aber in der Sache mehr als aufdringlich war?
>
> Oder was meinst Du?

Ja, wenn er frech kommt, dann bitte Ihn einfach, ein anderes Mal
wiederzukommen, wenn er bis dahin seine Schulaufgaben gemacht hat.

Was ich meine ist, daß Du emotional sehr voreingenommen die Sache
betrachtest, was ich sehr wohl verstehen kann, was damit aber nicht
richtiger wird.

>> Du bist hoffentlich nicht der Meinung,
>> immer alles richtig gemacht zu haben bzw. als Mensch fehlerfrei
>> zu sein...
>
> Nö, auch mir passieren Fehler. Aber nicht fortlaufend über Jahre
> hinweg...

Nimm die 30 Minuten, mache eine Bestellung ans Universum und dann
schreib an den Kundenservice einen Brief, lege die Faktenlage da,
schreibe was von "das Problem Ihrer Firma","Benennung eines kompetenten
Ansprechpartners" und schreibe als letzten Satz: Kopie an: yello, eon,
Vorstand, Geschäftsleitung. Dann verteile das Schreiben entsprechend.
Bald danach ist dein Problem gelöst. Wetten daß;-))

Alles Gute Uwe

Uwe Wiards

unread,
Mar 26, 2009, 3:40:26 AM3/26/09
to
Horst-D.Winzler schrieb:

Volle Zustimmung!
Wie wäre es denn, wenn man in dieser Situation einfach mal den Anbieter
wechselst?
Das wäre dann wohl das Chaos schlecht hin. Das machst man zweimal, dann
meldest Du Dich beim letzten Stromfuzzi ab und anschließend hat man
Strom für lau. Das gesparte Geld wegen dem Karma auf ein extra Konto und
nach zehn Jahren an einen guten Zweck gependet...
Dann haben die Dämels für ihre Dämlichkeit gezahlt ;-))

Grüße Uwe

PS: liest denn hier von eon oder yellow kein Mensch mit und kann da mal
sinnig eingreifen? Kann doch nicht sein, daß da nur Dämels sitzen!

Uwe Hercksen

unread,
Mar 26, 2009, 4:17:27 AM3/26/09
to

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Zu viele Leute, die bei mir in den Keller wollen - ich bin doch kein
> Museum oder Kunsthalle. Jeder trägt Dreck rein und jedesmal muß ich
> meine Arbeit abdecken (Auftragsentwicklung, da hat kein Fremder - auch
> nur versehntlich- reinzusehen).
>
> (Kabelnetzbetreiber, Gas, Strom, Wasser, Schornsteinfeger,
> Heizungswartung, Wasserzählertausch)

Hallo,

was kann e.on und Yello dafür was Du in Deinem Keller machst und wie die
Zähler zugänglich sind?

Bei unserer Mietswohnung muß inzwischen weder für den Strom- noch den
Wasser- noch die Heizungszähler jemand in die Wohnung. Der Stromzähler
ist direkt vor der Wohnungstür, optimale Kabelführung, der Wasserzähler
im Keller, die Heizungszähler werden drahtlos abgelesen.

Bye

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HaJo Hachtkemper

unread,
Mar 26, 2009, 6:15:21 AM3/26/09
to
fup2dsrm, da nichts mit Elektrotechnik zu tun

Halli-Hallo!

Uwe Hercksen schrieb am 26.03.2009 09:17:
> Bei unserer Mietswohnung muß inzwischen weder für den Strom- noch den
> Wasser- noch die Heizungszähler jemand in die Wohnung. Der Stromzähler
> ist direkt vor der Wohnungstür, optimale Kabelführung, der Wasserzähler
> im Keller, die Heizungszähler werden drahtlos abgelesen.

Zur Kontrolle der Heizungszähler muß schon jemand in die Wohnung.

Ciao/HaJo

Uwe Wiards

unread,
Mar 26, 2009, 7:12:37 AM3/26/09
to
Ralf . K u s m i e r z schrieb:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Uwe schrieb:

>
>> Nimm die 30 Minuten, mache eine Bestellung ans Universum und dann
>> schreib an den Kundenservice einen Brief, lege die Faktenlage da,
>> schreibe was von "das Problem Ihrer Firma","Benennung eines kompetenten
>> Ansprechpartners" und schreibe als letzten Satz: Kopie an: yello, eon,
>> Vorstand, Geschäftsleitung. Dann verteile das Schreiben entsprechend.
>> Bald danach ist dein Problem gelöst. Wetten daß;-))
>
> Wetten, daß nicht? Die Zeiten, daß Kontrollorgane Fehlfunktionen des
> Systems korrigiert haben, sind lange vorbei. Die machen alle weiter
> "Dienst nach Vorschrift".
>
>
> Gruß aus Bremen
> Ralf

Wenn Du gewinnst, ha Torsten Pech *schulterzuckt*
Think positiv gewinnt ;-))...
Warten wir es ab

Grüße Uwe

Tilo Strack

unread,
Mar 26, 2009, 8:07:01 AM3/26/09
to
Torsten Rüdiger Hansen wrote:
> Da ich erst seit gerstern (also dem Tag nach dem erstem Besuch) weis,
> das ich doch noch was mit e.on zu tun habe (durch NAV§21) habe ich heute
> mal bei e.on nachgesehen. Aber die wollen wohl eher e.OFF sein:
> Nur 0180 Nummern und keine email-Adresse.

Kuckstu Impressum:

<http://www.eon.com/en/infoservice/3142.jsp>

Bernd Löffler

unread,
Mar 27, 2009, 2:51:45 PM3/27/09
to
Tach
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

> Trotzdem bleibt die Frage: Was kann e.on mit dem Zählerstand anfangen?
> Aus dem Zusammenhang ist mein Zählerstand für e.on nur eine willkürliche
> Zahl. Wozu müssen die diese Zahl dann ablesen?
>

der Zählerwechsel ist in den EDV-Systemen E-Hanse unsd Yello etc nicht
richtig verarbeitet worden, somit wird einfach vor Ort nachsehen: ist
nur ein Zähler vorhanden, der Yello-Zähler wurde nicht neben dem
E-Hanse-Zähler aufgehängt und es liegt auch kein Zähler im Zählerschrank
herum. Wenn der Mitarbeiter vom Netzbetreiber das festgestellt hat wird
die Zählerkarteileiche beerdigt und fertig.

Manche Mitmenschen auf Erden geben ein prima Haarfön ab :-)


MfG

Thomas Schreiber

unread,
Mar 27, 2009, 4:15:04 PM3/27/09
to
Torsten Rüdiger Hansen wrote:

> Der Typ, der hier ankam sah aus wie
> gerade aus dem Schlammloch geklettert.

Dann hatte er wohl auf dem Weg zu Dir den Zähler im Pumpenhäuschen am
Deichsiel abgelesen (der für die Tauchpumpen). :)

Wo wir eh schon fernab elektrotechnischer Details sind:

Bekannter von mir hat eine Zeitlang die Stromanbieter wie seine Hemden
gewechselt. Nach einiger Zeit kam ein Brief von seinem $da-wo-das-
Stromkabel-herkommt: die Firma $Windei (sein 3. oder 5. Betreiber in
der langen Reihe) habe für den Zeitraum x vor 2 oder 3 Jahren nichts
an sie überwiesen und sei jetzt pleite. Daher hätten sie das Geld (das
er bereits fleissig an $Windei gezahlt hatte) gerne von ihm. Mahnung,
Klage, Gericht, Ergebnis: Vergleich, daß er (letztlich doppelt) zahlt.
Der Richter hatte ihm deutlich gemacht, daß er ihn sonst zur Zahlung
verurteilt hätte. Rechtsgrund war wohl, daß irgendeine befreiende
Mitteilung von $Windei an $da-wo-das-Stromkabel-herkommt unterblieben
war (oder sonst ein falscher Halbsatz in den AGB), wodurch er quasi
als Gesamtschuldner zusammen mit $Windei für die Stromkosten haftete.
Das ganze dürfte trotz Rechtsschutzversicherung seine
Stromkostenersparnis der nächsten 10-30 Jahre aufgefressen haben.


Mein Stromanbieter (=Netzbetreiber) verbietet mir vertraglich den
Betrieb von Stromaggregaten. Ob da USV auch dazugehören?

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Uwe Hercksen

unread,
Mar 30, 2009, 8:39:17 AM3/30/09
to

Thomas Schreiber schrieb:

> Mein Stromanbieter (=Netzbetreiber) verbietet mir vertraglich den
> Betrieb von Stromaggregaten. Ob da USV auch dazugehören?

Hallo,

das hast Du vermutlich etwas missverstanden. Aus gutem Grund verbieten
die Netzbetreiber die Rückspeisung von Deinem Anschluß ins Netz wenn im
Netz der Strom ausgefallen ist oder abgeschaltet wurde. Das müssen sie
schon aus Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter die gerade bei der
Fehlersuche und -behebung sind.

Bye

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Uwe Hercksen

unread,
Mar 30, 2009, 9:57:08 AM3/30/09
to

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> Ganz falsche Baustelle. Das Verbot der Eigenerzeugung hat rein
> wirtschaftliche Gründe: Die Strompreise sind auf ein
> durchschnittliches Abnahmeprofil kalkuliert. Ein Eigenerzeuger würde
> seinen Grundlastanteil selbst erzeugen und vom Versorger nur
> Spitzenlast beziehen, wodurch sich dessen Belieferung ggf. erheblich
> verteuert. Daher bekommen Eigenerzeuger keine "Tarifverträge", sondern
> nur Leistungsverträge mit gemessener Spitzenleistung und Abrechnung
> nach dieser.

Hallo,

gefragt war nach dem Betrieb von Stromaggregaten, nicht nach
Eigenerzeugung. In einem Fernsehbericht über das Leben auf einer Hallig
wurde auch ein Stromausfall gezeigt, wenn die Netzverbindung zum Land
gestört war wurde eben das Stromaggregat auf der Insel gestartet.
Hier steht auch gerade ein großes Aggregat im Container weil am Freitag
wegen Bauarbeiten daneben die Mensa totalen Stromausfall hatte, nur die
Notbeleuchtungen gingen noch. Das Aggregat wird man sicher nicht
bereitgestellt haben um es beim nächsten Stromausfall dann nicht zu
benutzen.

Bye

horst-d.winzler

unread,
Mar 30, 2009, 10:54:49 AM3/30/09
to
Uwe Hercksen schrieb:

> Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> gefragt war nach dem Betrieb von Stromaggregaten, nicht nach


> Eigenerzeugung. In einem Fernsehbericht über das Leben auf einer Hallig
> wurde auch ein Stromausfall gezeigt, wenn die Netzverbindung zum Land
> gestört war wurde eben das Stromaggregat auf der Insel gestartet.

Das EVUs Notstromaggregate verbieten sollten, ist mir neu. Es muß nur
eine saubere Trennung zum Netz sichergestellt werden. Dafür gibt es
Netztrennschalter mit den nötigen Armaturen. mW muß das aber vom EVU
abgenommen werden. Eben wg. Sicherheit auch und gerade bei Arbeiten am Netz.
Damit es zu keinen Mißverständnissen kommt, es geht wirklich nur um
Notstromaggregate.

--
mfg hdw

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Uwe Hercksen

unread,
Mar 30, 2009, 11:17:36 AM3/30/09
to

Ralf . K u s m i e r z schrieb:
>

> Ganz falsche Baustelle. Das Verbot der Eigenerzeugung hat rein
> wirtschaftliche Gründe: Die Strompreise sind auf ein
> durchschnittliches Abnahmeprofil kalkuliert. Ein Eigenerzeuger würde
> seinen Grundlastanteil selbst erzeugen und vom Versorger nur
> Spitzenlast beziehen, wodurch sich dessen Belieferung ggf. erheblich
> verteuert. Daher bekommen Eigenerzeuger keine "Tarifverträge", sondern
> nur Leistungsverträge mit gemessener Spitzenleistung und Abrechnung
> nach dieser.

Hallo,

ein Besitzer einer Fotovoltaikanlage hat doch zwei Zähler, den
konventionellen wie bisher für seinen Verbrauch von Netzstrom und den
Einspeisezähler mit dem dann seine höhere Einspeisevergütung berechnet wird.
Wenn er am Tag z.B. 10 kW einspeist und selber 1 kW verbraucht, dann
laufen die 1 kW durch beide Zähler. Er könnte seine Anlage zwar auch so
schalten lassen das sein Eigenverbrauch bevorzugt direkt aus seiner
Anlage gespeist wird so lange er dafür genug erzeugt, dann würde dieser
Eigenverbrauch von keinem der beiden Zähler registriert. Da aber die
Einspeisevergütung höher ist als der Stromtarif wäre diese Variante ein
Nachteil für den Fotovoltaikbetreiber und ein Vorteil für den Netzbetreiber.

Bye

Uwe Hercksen

unread,
Mar 30, 2009, 11:28:45 AM3/30/09
to

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> Vom Versorger gestellte Ersatzstromversorgungen, wie möglicherweise
> bei der Mensabaustelle, brauchen den Kunden ohnehin nicht zu
> interessieren.

Hallo,

wie kommst Du auf die Idee das wäre eine vom Versorger gestellte
Ersatzstromversorgung? Der Versorger betreibt hier keine Baustelle, das
sind neue Bauten für die Uni.

Bye

Uwe Hercksen

unread,
Mar 30, 2009, 11:44:12 AM3/30/09
to

horst-d.winzler schrieb:

> Das EVUs Notstromaggregate verbieten sollten, ist mir neu. Es muß nur
> eine saubere Trennung zum Netz sichergestellt werden. Dafür gibt es
> Netztrennschalter mit den nötigen Armaturen. mW muß das aber vom EVU
> abgenommen werden. Eben wg. Sicherheit auch und gerade bei Arbeiten am Netz.
> Damit es zu keinen Mißverständnissen kommt, es geht wirklich nur um
> Notstromaggregate.

Hallo,

eben, deswegen schrieb ich ja auch von der verbotenen Rückspeisung.

Bye

Rupert Haselbeck

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Mar 30, 2009, 11:54:10 AM3/30/09
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Uwe Hercksen schrieb:

> wie kommst Du auf die Idee das wäre eine vom Versorger gestellte
> Ersatzstromversorgung? Der Versorger betreibt hier keine Baustelle,
> das sind neue Bauten für die Uni.

Es ist ohnehin völlig egal, wer die Netzersatzanlage betreibt. Wenn das
Netz nicht verfügbar ist, warum auch immer, dann darf man natürlich die
Netzersatzanlage nutzen. Das ist übrigens genau der Sinn solcher
Gerätschaften

MfG
Rupert

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Manuel Reimer

unread,
Apr 2, 2009, 1:23:32 AM4/2/09
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Torsten Rüdiger Hansen wrote:
> Seit Nov. 07 haben wir von yello einen neuen Zähler bekommen, der
> Fern-ausgelesen wird (per Internet, ich kann von meinem Rechner aus jede
> Sekunde den aktuellen Stromverbrauch auslesen, geile Spielerei).

http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler#Nachteile

Du bist aber nicht gezwungen worden, das Ding montieren zu lassen, oder?

CU

Manuel

--
www.jetzt-abwaehlen.de Wählen gehen 2009! Ein Aufruf etwas zu ändern.
Der Mensch erfand Maschinen, um sich damit die Arbeit zu erleichtern.
Nur leider hat er vergessen, rechtzeitig damit aufzuhören...
Beiträge mit *X-No-Html Header* kann ich weder lesen, noch beantworten!

Torsten Rüdiger Hansen

unread,
Apr 2, 2009, 2:02:38 AM4/2/09
to
Manuel Reimer <mre...@expires-30-04-2009.news-group.org> wrote:

> http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler#Nachteile

Die meisten sind bekannt gewesen. Der höhere Eigenverbauch ist bei
unserem Verbrauch nicht zu merken. Der "gläserne Kunde" ist bei uns nur
augenblicklich herauszulesen, aber nicht vorhersehbar wegen
unterschiedlicher und wechselnder Arbeitszeiten.

Das als höheren Anschaffungskosten genannte Argument ist für uns nicht
relevant, da wir mit dem neuem Zähler wenige statt mehr zahlen (Rabatt
für Testkunden). Die genannten höheren Infrastrukturkosten sind auch
nicht entstanden, da ich schon Jahre vor dem Zähler DSL im Haus hatte.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist relativ, wir hatten in den 10 Jahren,
wo wir hier wohnen 3 mal Stromausfall wegen Gewitter. 0 mal wegen
Problem mit dem Zähler (in 15 Monaten).

Den günstigeren Tarif in der Talzeit nutzen wir seit 15 Monaten. Der ist
bei diesem Vertrag nicht fraglich.

Preisexplosion? Kann überall passieren.

Der Talzeittarif ist zeitlich fest vorgegeben, also kann zeitabhängig
geschaltet werden.

Die Daten sind bei diesem Vertrag direkt aus dem Zähler auslesbar.

Von den bei Wiki genannten Argumenten kann ich im Bezug auf unserem
Vertrag nur ein Argument gelten lassen: Die höhere
Ausfallwahrscheinlichkeit. Aber selbst die ist so gering, das ich das
Risiko eingehe.
Aber selbst wenn: Als Energieelektroniker kann ich mir auch selbst
helfen (per vorhandenem Zwischenzähler einen der 3 "guten" Nachbarn um
Stromabzapfung bitten).

> Du bist aber nicht gezwungen worden, das Ding montieren zu lassen, oder?

Nein, wir haben uns bewußt und freiwillig dafür entschieden. Mit ca. 4
tägiger Diskussion, besonders unter dem Aspekt des gläsernem Kunden.

--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.

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