bei uns in der Vorlesung ist es heute plötzlich zum Thema geworden was
man als Ingenieur alles darf und was nicht.
Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
ausführen? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
Andreas
--
Nach anerkannten flugmechanischen Gesetzen kann die Hummel wegen ihrer
Gestalt und ihres Gewichts im Vergleich zur Flüglefläche nicht
fliegen. Aber die Hummel weiß es nicht und fliegt trotzdem.
MfG Horst
> > was man als Ingenieur alles darf und was nicht.
> > Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
> > ausführen? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
> >
> Nein, Du bist kein Installateurmeister und nicht in der Handwerksrolle
> eingetragen.
Nana, zumindest eine zweite Klingel darf er wohl selbst anschließen. ;-)
Aber die Diskussion hatten wir gerade erst, Google ist dein Freund...
Gruß
Thorsten
--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
Gut, und das Auswechseln der Batterien im Hörgerät auch......
MfG Horst
mfg
Michael Drage
auf jeden fall nicht in den letzten vier wochen.
andreas
Als Elektroingenieur kannst Du Dich in die Handwerkerrolle eintragen
lassen. Dann darfst Du es. Kostet aber.
Michael Dahms
Hallo zusammen,
aber die Ausbildung von Installateurmeistern darf er durchführen bei der HK.
Gruß
Manfred
ist dann aber hoffentlich mit irgendwelchen Tests oder Prüfungen
verbunden oder kann man sich das lediglich erkaufen?
Kannst Du bitte mal einen Link hierzu schicken?
andreas
Gruß
René
(seines Zeichen Elektroanlageninstallateur und Energieanlagenelektroniker)
Gruß
Detlef
Michael Dahms <michae...@gkss.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9ut3i3$auc6s$2...@ID-65464.news.dfncis.de...
Du (Detlef.Goetz) meintest am 09.12.01:
>>> Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
>>> ausfuehren? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
>> Als Elektroingenieur kannst Du Dich in die Handwerkerrolle
>> eintragen lassen. Dann darfst Du es. Kostet aber.
> Zwischenzeitlich reicht hier sogar schon eine Technikerausbildung
> (Fachschulausbildung)
Wenn ich die Meldung des BdT (Bundesverband der Techniker?) richtig
interpretiere: die duerfen jetzt immer. Der Technikerbrief (so die
Meldung, soweit ich mich an sie erinnere) ist dem Meisterbrief in diesem
Punkt gleichwertig.
Gehoert aber nicht so recht in diese Newsgroup ...
Viele Gruesse!
Helmut
> >>> Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
> >>> ausfuehren? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
> >> Als Elektroingenieur kannst Du Dich in die Handwerkerrolle
> >> eintragen lassen. Dann darfst Du es. Kostet aber.
> Wenn ich die Meldung des BdT (Bundesverband der Techniker?) richtig
> interpretiere: die duerfen jetzt immer. Der Technikerbrief (so die
> Meldung, soweit ich mich an sie erinnere) ist dem Meisterbrief in diesem
> Punkt gleichwertig.
und da macht die Innung keinen Aufstand fuer die ist die Meisterschule
doch immer die Moeglichkeit zum Gelddrucken gewesen - den Techniker
kann man an einer Staatlichen Schule machen und der kostet fast nix.
Aber der Handwerksmeister.....ich meine mal was von 10K und mehr
vernommen zu haben und arbeiten darfste dann immer noch nicht.
Da gibts dann noch div. Auflagen die du erfuellen must weil es die Innung
es so will - nur einiege Stichworte dazu:
"Prueftafel", Wekstatt mit Werkbank, Schraubstock , Staenderbohrmsch...
.... usw. - die kommen vorbei und wollen das sehen....
chris
"christian.lercher" schrieb:
>
> und da macht die Innung keinen Aufstand fuer die ist die Meisterschule
> doch immer die Moeglichkeit zum Gelddrucken gewesen - den Techniker
> kann man an einer Staatlichen Schule machen und der kostet fast nix.
> Aber der Handwerksmeister.....ich meine mal was von 10K und mehr
> vernommen zu haben und arbeiten darfste dann immer noch nicht.
> Da gibts dann noch div. Auflagen die du erfuellen must weil es die Innung
> es so will - nur einiege Stichworte dazu:
>
> "Prueftafel", Wekstatt mit Werkbank, Schraubstock , Staenderbohrmsch...
> .... usw. - die kommen vorbei und wollen das sehen....
>
>
wie will ein Handwerker ohne Werkzeug eigentlich arbeiten ?
die geforderte Ausstattung ist Kleinkram
MfG
> > vernommen zu haben und arbeiten darfste dann immer noch nicht.
> > Da gibts dann noch div. Auflagen die du erfuellen must weil es die
Innung
> > es so will - nur einiege Stichworte dazu:
> >
> > "Prueftafel", Wekstatt mit Werkbank, Schraubstock , Staenderbohrmsch...
> > .... usw. - die kommen vorbei und wollen das sehen....
> wie will ein Handwerker ohne Werkzeug eigentlich arbeiten ?
> die geforderte Ausstattung ist Kleinkram
ich wuerde das nicht so sehen - es kommt darauf an was du als elektromeister
fuer arbeiten machst - O.K. wenn ich Kleine Steuerungen mit Schaltschrank
fertige
werde ich die Geraete oben doch brauchen - nur wenn ich als Beispiel nur
Neubauten
im Wohnhausbereich instal. ist die obige Ausruestung nicht erforderlich -
was wurdest
du denn sagen, wenn dir die Innung vorschreibt das du ein LAN Messegeraet
fuer
10.000 DM ( Fluke ) kaufen sollst obwohl du niemals Netzwerke instal. wirst.
Jeder schafft halt nur das Fachwerkzeug an was er fuer seine Arbeiten
benoetig und
nicht weil es dir jemand vorschreibt und es geht hier nicht um VDE / DIN
oder ISO
Vorschriften.
christian
Gruss Sascha
"Andreas Steinsdoerfer" <ne...@steiner.inka.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mv051uo29hp10vm9m...@4ax.com...
Kann mir dann mal einer genau erklären, wieso ich zwar einen Meister ausbilden,
aber die elektrische Anlage, die ich installiert habe, nicht in Betrieb nehmen
darf???
Die Ausbildung dürfte am Ende bei beiden wohl so ziemlich die gleiche sein.
Christoph
Du (christoph.hauzeneder) meintest am 09.12.01:
>> aber die Ausbildung von Installateurmeistern darf er durchfuehren
>> bei der HK.
> Kann mir dann mal einer genau erklaeren, wieso ich zwar einen
> Meister ausbilden, aber die elektrische Anlage, die ich installiert
> habe, nicht in Betrieb nehmen darf???
> Die Ausbildung duerfte am Ende bei beiden wohl so ziemlich die
> gleiche sein.
Fuer Fehler bei der Ausbildung haftet der Ausbilder nicht (bisher
jedenfalls).
Fuer Fehler in der Installation haftet der Installationsbetrieb.
Und Fehler bei der Installation koennen toedliche Folgen haben.
Viele Gruesse!
Helmut
Nur in diesen Fällen kann man sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Danach meldet sich der jeweilige Selbständuge beim EVU an und darf dann die
Installationen abnehmen.
Gruß
Thorsten Schlenter
"Detlef Goetz" <Detlef...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9uvful$mfd$02$1...@news.t-online.com...
Gruß
Thorsten Schlenter
"christian.lercher" <c.lerche...@fh-duesseldorf.de> schrieb im
Newsbeitrag news:9v00cg$f51$3...@poseidon.uni-duesseldorf.de...
Du (thorsten.schlenter) meintest am 10.12.01:
> Ich mache z.Zt. den Meister. Hier im Kammerbezirk Koeln kommst Du
> mit 10k nicht hin.
> Alles zusammen mit Material fuer das Meisterstueck und Buecher...
> kalkuliere ich so ca. 25k DM.
Vor so etwa 10 Jahren wurde im Bereich Braunschweig mit so etwa 10 TDM
gerechnet (Fahrtkosten fuer die Leute aus dem Suedharz mal
vernachlaessigt).
Aber Du weisst sicherlich, dass so rein formal die Teilnahme an einem
Meistervorbereitungskurs nicht noetig ist.
Andererseits finanzieren etliche Kammern mit den Einnahmen (genauer:
Ueberschuessen) aus diesen Kursen die defizitaere ueberbetriebliche
Ausbildung usw.
Und es hat Vorteile, wenn jemand die Kurse haelt, der auch spaeter im
Pruefungsausschuss sitzt - ist nicht immer gegeben.
Viele Gruesse!
Helmut
da mich die Thematik als einfacher (staatl. gepr.) Techniker auch zu
interessieren beginnt, habe ich einmal mitgelesen.
On Sun, 09 Dec 2001 22:48:23 +0100, Christoph Hauzeneder
<christoph....@t-online.de> wrote:
>> Hallo zusammen,
>>
>> aber die Ausbildung von Installateurmeistern darf er durchführen bei der HK.
>>
>> Gruß
>>
>> Manfred
>
>Kann mir dann mal einer genau erklären, wieso ich zwar einen Meister ausbilden,
>aber die elektrische Anlage, die ich installiert habe, nicht in Betrieb nehmen
>darf???
>Die Ausbildung dürfte am Ende bei beiden wohl so ziemlich die gleiche sein.
Ich habe einmal in der Zeitschrift "de" eine diesbezuegliche Anfrage
in der Rubrik "Praxisprobleme" gestellt. (Uebrigens sehr
empfehlenswert, diese Rubrik) Sinngemaess hat Herr Egyptien (muss wohl
eine massgeblich Persoenlichkeit bei der Berufsgenossenschaft
Elektrotechnik und Feinmechanik sein, Verfasser der VBG4?)
geantwortet, ich zitiere:
"Diese Einschraenkung findet Ihre Begruendung darin, dass fuer die
Beurteilung elektrischer Anlagen bzw. fuer die Taetigkeit als
Elektrofachkraft neben der fachlichen Ausbildung und neben den
Kenntnissen, sowie der Kenntnis der einschlaegigen Bestimmungen,
insbesondere auch - praktische - Erfahrungen notwendig sind, um die
uebertragenen Arbeiten beurteilen zu koennen.
Ausgebildete und mit der Planung und Projektierung befasste Ingenieure
und Techniker moegen im Regelfall hervorragende Kenntnisse des
Normwerkes, der Projektierungs- und Schaltungstechnik besitzen, ob sie
allerdings die Abmantelungspraktiken fuer bestimmte Kabel,
kabelaehnliche Leitungen oder die praktische Ausfuehrung der
Leitungsverlegung beherrschen, muss zumindest in Frage gestellt
werden. Aehnlich sieht es mit der Anordnung von Schaltgeraeten, der
Montage von Antrieben, Beleuchtungsanlagen usw. aus. Hier muss, um
einen sicheren und stoerungsfreien Betrieb zu gewaehrleisten, die
verantwortliche, mit Leitungs- und Aufsichtsfunktion ausgestattete
Elektrofachkraft auch einmal in der Lage sein, praktisch mit Hand
anzulegen, um den Mitarbeitern aus schwierigen Situationen zu helfen
bzw. kritische Faelle selbst zu beurteilen."
Zitat Ende
Ich denke einmal, damit waere Deine Frage beantwortet.
Fuer mich bleibt allerdings die Frage bestehen, warum die
elektrischen Anlagen bei Sonderabnehmern (mit eigenem
Mittelspannungstrafo) also im industriellen Bereich einwandfrei
funktionieren und in den ueberwiegenden Faellen wohl noch nicht
abgebrannt sind, obwohl die Leitung der Elektroabteilung in der
Industrie zumeist von Elektroingenieuren wahrgenommen wird. Ich
vermute mal, weil sie zumeist einen Elektromeister als Adjudanten an
der Seite haben ;-).
Fuer mich ist das ganze ja kein Thema mehr, wie ich diesem Thread
uebernommen habe, da offensichtlich der Techniker nunmehr ohne
Schwierigkeiten in die Handwerksrolle aufgenommen wird. Andererseits
ist das ja nur richtig. Als ich meinen Techniker 1971 - 1973 gemacht
habe, war eine der Aufnahmebedingungen ein mindestens zweijaehrige
Berufspraxis. Insofern ist die Sache mit der Praxis oben nicht mehr
ganz durchzuhalten.
Kann einer der hier Mitlesenden mit einem Erfahrungsbericht bezueglich
der Aufnahme in die Handwerksrolle dienen?
Zum Schluss nur noch eine Anmerkung: Gefaehrlicher als ein
Elektroingenieur oder auch ein Elektrotechniker als Leiter eines
Elektrobetriebes (auch im Handwerk) scheint mir der 80-jaehrige
Elektromeister zu sein, der nur noch seinen Meisterbrief als
Konzessionstraeger verleiht und zur Beurteilung der Ausfuehrung der
Arbeiten seiner Mitarbeiter auf die Baustelle "getragen" werden muss.
Tut mir leid, wenn ich hier einen auf den Schlips getreten habe, mit
dieser Aussage, ich bin mir schon bewusst, dass es sehr ruestige und
auch geistig fitte "Achtzigjaehrige" gibt.
Das wichtigste scheint mir zu sein, mit welchem Interesse die
Elektrofachkraft ihrer Arbeit nachgeht.
Freundliche Gruesse
Rudolf Neubert
>Fuer Fehler in der Installation haftet der Installationsbetrieb.
>
>Und Fehler bei der Installation koennen toedliche Folgen haben.
Die Eintragung ins Installateurverzeichnis also Meisterprüfung oder Ersatz
derselben wird nur für Errichtung von Anlagen zum Anschluß an das
Niederspannungsnetz verlangt, bei Sonderabnehmern (Hochspannungsanschluß oder
Sonderanschluß) also nicht.
Welchen Unterschied sieht man da in der Tödlichkeit von Fehlern ?
Oder liegt hier ein Zopf vor ?
Wohlgemerkt: Ich bin nicht für die hemmungslosse unverantwortliche Bastelei,
daß man das nicht falsch versteht, aber einen festen Zusammenhang von
Installateurverzeichnis und Qualitätsarbeit vermag ich nicht zu erkennen.
Alles was hinter einem ordnungsgemäß installierten FI-Schalter ( mit 30 mA ) und
Sicherungen oder Automaten mit maximal 16 A Nennstrom passiert, müsste m.E.
freigegeben werden können - in der Praxis kümmert sich sowieso keiner drum, und
auch die Zahl der tödlichen Elektrounfälle in Haushalt und Freizeit im Vergleich
zu den tödlichen Unfällen im gleichen Bereich aus anderer Ursache (Stürze,
Schnittwunden, Unfälle mit Haushaltschemikalien, Verbrennungen u.s.w.)
bestätigen nicht die Notwendigkeit eines gesetzlichen Einschreitens.
Hinzu kommt, daß das moderne Material und Werkzeug, also Steck-Klemmen, NYM-
Leitung, eindeutige Leiterkennzeichnung, moderne Abmantelungszangen und
Abisolierzangen , nichtleitende Kabelkanäle, Unterputz-Gerätedosen aus
Isolierstoff u.s.w. dem sorgfältig arbeitenden "unterwiesenen Laien", um diesen
Begriff aus der UVV zu benutzen, heute durchaus eine sichere Montage von
einfachen Stromkreisen ermöglicht, was vor Zeiten mit den gummi-und
gewebeisolierten NGA, mit NRU und Teerpappe-ausgekleideten "Isolierrohren", mit
bruchgefährdeten Porzellanklemmringen, u.s.w. eben nicht ohne eine sorgfältige
längere Übung unter strenger Aufsicht möglich war.
Die elektrische Installation eines kompletten Eigenheims dürfte hier auch heute
noch jenseits der Grenze für den "Unterwiesenen" liegen. Hier wie bei der
Störungssuche (!!) bleibt dem Insatallateurhandwerk noch ein reiches
Aufgabengebiet.
Ich akzeptiere allerding auch andere Meinungen, wenn sie begründet sind.
Gruß
Hartmut
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<
Am 10.12.01, 11:28:18, schrieb Hartmut Schneider
<schneid...@t-online.de> zum Thema Selbsthilfe in der Hausintallataion
WAR: Ingenieur - elektrische Fachkraft?:
> Wohlgemerkt: Ich bin nicht für die hemmungslosse unverantwortliche
Bastelei,
> daß man das nicht falsch versteht, aber einen festen Zusammenhang von
> Installateurverzeichnis und Qualitätsarbeit vermag ich nicht zu erkennen.
> Alles was hinter einem ordnungsgemäß installierten FI-Schalter ( mit 30
mA ) und
> Sicherungen oder Automaten mit maximal 16 A Nennstrom passiert, müsste
m.E.
> freigegeben werden können - in der Praxis kümmert sich sowieso keiner
drum, und
> auch die Zahl der tödlichen Elektrounfälle in Haushalt und Freizeit im
Vergleich
> zu den tödlichen Unfällen im gleichen Bereich aus anderer Ursache
(Stürze,
> Schnittwunden, Unfälle mit Haushaltschemikalien, Verbrennungen u.s.w.)
> bestätigen nicht die Notwendigkeit eines gesetzlichen Einschreitens.
Das kann ich auch beim besten Willen nicht verstehen. Wenn ich davon
ausgehe, dass zu Hause selber etwas installiert wird, ist die Gefahr sehr
viel geringer, als beim Basteln an Autos. Wenn ich bei mir zu Hause ein
Kabel ziehe, „gefaehrde“ ich erst einmal mich. Punkt aus. Aber wenn ich
dran denke, dass jeder Hansepam ungestraft an seinem Auto die Bremsen
erneuern DARF(!) und damit eineige zehntausend gefaehrdet, dann kann ich
diese Regelung nur mal wieder als typisch fuer unser hochtechnisiertes
Land bezeichnen, dem es doch so an Innovativen Ideeen fehlt.
Gruss
Burkhard
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/wirt_um/hwo.htm#p7
Dreijährige einschlägige Berufstätigkeit oder abgeschlossene Lehre ist Voraussetzung.
Michael Dahms
> Dreijährige einschlägige Berufstätigkeit oder abgeschlossene Lehre ist
> Voraussetzung.
Hat jemand eine Vorstellung über die konkrete Auslegung von 'verwandten
Handwerk' der letzten Bedingung?
Ist z.B. ein Funkgerätemechaniker verwandt genug?
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
schnipp
[ ] Ihr habt auch nur ein einziges Mal eine vermurkste Laieninstallation
gesehen.
Dieses Thema war doch schon öfters da! Natürlich gibt es begnadete
Bastler, wenn auch nur wenige.
Die Mehrheit der selbsternannten "Elektrofachkräfte" besteht aus
reinblütigen Murksern.
Nach nunmehr 27jähriger Tätigkeit im Elektroberuf habe ich dies einfach
zu oft selbst erlebt!
Anmerkung: Was zum Teufel ist denn eine "elektrische Fachkraft"? So
etwas wie eine elektrische Universalküchenmaschine? Oder ist etwa die
"Elektrofachkraft" gemeint? Die Fachkenntnis bezüglich dieses Themas ist
erschreckend mangelhaft, zumal wenn angehende Elektroingenieure nicht
einmal wissen welche Qualifikationen sie durch ihre Studium erlangen.
Bernd
(Und laßt bitte um Himmels Willen diese Bilder der vermurksten
"Fachinstallation" in der Schublade! Immer dieselbe Argumentation wird
langsam langweilig zumal statistisch betrachtet wirklich nicht relevant.
Ich selbst habe zwar auch lange Haare aber ich kann nicht über das
Wasser gehen. Davon gab es auch nur _Einen_!)
Nein.
Es gibt aber(ich meine von den Berufsgenossenschaften) ein Werk namens
"GABI"(Gesamtausgabe Berufsinformationen oder so ähnlich). Dort werden
alle Berufe mit genauem Berufsbild sowie verwandte Berufe aufgeführt.
Diese Auflistung wird auch von anderen Versicherern, dem AA sowie in
Streitfällen vor Gericht verwendet. Die Handwerkskammern müssen daher
ihren Entscheidungen auch dieses Werk zu Grunde legen.
Zum Thema "einschlägige Berufstätigkeit":
Diese muß in einem Elektroberuf bzw. in einem verwandten Beruf unter
Leitung und Aufsicht einer entsprechend qualifizierten
"Elektrofachkraft" stattgefunden haben. Dies gilt sinngemäß natürlich
auch für eine "Lehre".
Gruß, Bernd
> Ich akzeptiere allerding auch andere Meinungen, wenn sie begründet
> sind.
Wie aus anderen Berufsgruppen bekannt, wird auch von
Elektroinstallateuren manches falsch gemacht. Es gibt eine ziemlich
unübersichtliche Anzahl von Bestimmungen, wie in diesem oder jenem Fall
etwas auszuführen ist. Diese Bestimmungen liegen nicht immer auf der
Hand, erweisen sich bei längerer Betrachtung aber meist als
sicherheitstechnisch sinnvoll oder notwendig.
Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Argument für oder gegen die
Arbeitsfreigabe an Elektroanlagen ist. Aber wer daran arbeitet - sei es
nun legal oder illegal - möge sich intensiv mit dem Wortlaut der
Vorschriften auseinandersetzen und versuchen deren Sinn zu verstehen.
--
Gruß Werner www.bifir.de
Wer jung altert, hat mehr vom Alter.
Luis Trenker (1892-1990)
>> Ist z.B. ein Funkgerätemechaniker verwandt genug?
> Nein.
Schade. Habe ich zwar nicht wirklich erwartet, aber ich werde mich trotzdem
nach der Auflistung umsehen. Kann es sein, daß das Arbeitsamt auch eine
mögliche Quelle ist?
> Zum Thema "einschlägige Berufstätigkeit":
>
> Diese muß in einem Elektroberuf bzw. in einem verwandten Beruf unter
> Leitung und Aufsicht einer entsprechend qualifizierten
> "Elektrofachkraft" stattgefunden haben. Dies gilt sinngemäß natürlich
> auch für eine "Lehre".
Hihi. Diese Forderung führt zu Rekursionen, wenn man z.B. den
niederwertigen Abschluß aus formalen Gründen nach dem höherwerigen macht.
Während der 'einschlägigen Tätigkeit' hätte ich also immer vorher
entscheiden müssen, ob ich mich direkt oder über meine Meister
beaufsichtigen lasse.
Das habe ich glatt vergessen festzulegen..
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Du (schneider.unsen) meintest am 10.12.01:
>> Fuer Fehler in der Installation haftet der Installationsbetrieb.
>>
>> Und Fehler bei der Installation koennen toedliche Folgen haben.
> Die Eintragung ins Installateurverzeichnis also Meisterpruefung oder
> Ersatz derselben wird nur fuer Errichtung von Anlagen zum Anschluss
> an das Niederspannungsnetz verlangt, bei Sonderabnehmern
> (Hochspannungsanschluss oder Sonderanschluss) also nicht.
> Welchen Unterschied sieht man da in der Toedlichkeit von Fehlern ?
Vorab: ich bin kein Jurist.
Versuch einer plausibel klingenden Erklaerung:
Bei Niederspannung sind Laien die Kunden, bei Mittel- und Hochspannung
kann/sollte der Kunde ebenfalls fachkundigen Rat in der eigenen Firma
herbeiziehen koennen.
Ist (vielleicht) vergleichbar mit AGB im Geschaeft mit Endkunden, die
aber bei Geschaeften zwischen Vollkaufleuten nicht gelten muessen.
In dem Bereich zu vermuten ist aber riskant - im Zweifelsfall wuerde ich
vorher einen fachkundigen Juristen befragen.
Viele Gruesse!
Helmut
Meiner Meinung nach ist der einzige Sinn des Meisterbriefes die
Begrenzung der möglichen Konkurrenten. Die Prüfungen bei den
Handwerkskammern nehmen die zukünftigen "Standeskollegen" ab, wie groß
wird deren Interesse an zuviel Konkurrenz sein? Die Handwerkskammern
verdienen eine Schweinekohle an Meistervorbereitungskursen und
Prüfungsgebühren, warum sollte man da aus deren Sicht was ändern?
Ich bin Industriemeister Elektrotechnik und plane Produktionsanlagen
mit hohem Gefährdungspotential, darf aber nicht bei Oma Meyer ne
Steckdose installieren. (im Grunde will ich das auch gar nicht, weil
da kein Geld zu verdienen ist, aber soviel zum Thema Arbeitsplätze
schaffen und Konjunktur ankurbeln)
MfG Horst
> Alles was hinter einem ordnungsgemäß installierten FI-Schalter ( mit 30
> mA ) und Sicherungen oder Automaten mit maximal 16 A Nennstrom passiert,
> müsste m.E. freigegeben werden können
Vorsicht. Die beste Sicherung bringt nichts, wenn der nötige Strom zum
Auslösen aufrgund zu geringen Querschnitts, zu langer Leitungen oder zu
großer Kontakt-Widerstände nicht erreicht wird.
Christian,
der auch ab und zu selber "bastelt".
Helmut Hullen schrieb:
>
> Versuch einer plausibel klingenden Erklaerung:
> Bei Niederspannung sind Laien die Kunden, bei Mittel- und Hochspannung
> kann/sollte der Kunde ebenfalls fachkundigen Rat in der eigenen Firma
> herbeiziehen koennen.
>
> Ist (vielleicht) vergleichbar mit AGB im Geschaeft mit Endkunden, die
> aber bei Geschaeften zwischen Vollkaufleuten nicht gelten muessen.
für Tarifkundfen finden die AVBELTV Anwendung
Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden"
(AVBEltV)
da steht dieser Satz: Arbeiten an Elt-Anlagen nur von Fachleuten usw
bei Sonderkunden wird dieser Satz nicht angewendet da kein Tarifkunde
da findet im Ernstfall die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber Anwendung, der
muß die Arbeit an geeignetes
Personal vergeben, wenn er die Meinung vertritt das auch Bäcker gute
Elektriker sind dann darf er das.
MfG
>Andreas Steinsdoerfer wrote:
>>
>> Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
>> ausführen? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
>
>Als Elektroingenieur kannst Du Dich in die Handwerkerrolle eintragen
>lassen. Dann darfst Du es. Kostet aber.
Das kommt auf die Fachrichtung an. Ein Nachrichtening. bestimmt nicht.
Lutz
> Das kommt auf die Fachrichtung an. Ein Nachrichtening. bestimmt nicht.
Für diese Überzeugung würde mich aber schon mal die Begründung
interessieren.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
schnipp
> da findet im Ernstfall die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber Anwendung, der
> muß die Arbeit an geeignetes
> Personal vergeben, wenn er die Meinung vertritt das auch Bäcker gute
> Elektriker sind dann darf er das.
Natürlich darf er das _wenn_ er "Elektrofachkraft" mit entsprechender
Qualifikation ist!
Aber, und nun kommt es!
Die VDE-Vorschriften besitzen einen sogenannten "Rechtsnorm-Charakter".
Dies bedeutet daß anders als z.B. beim STGB ein Verstoß dagegen erst
dann Auswirkungen zeigt wenn der Staatsanwalt bezüglich Körperverletzung
und/oder Sachbeschädigung zu ermitteln beginnt. Solange _nichts_
passiert ist die VDE (leider, muß ich sagen) schnurzegal. Dieser
ermittelnde Staatsanwalt wird irgendwann erkennen daß z.B. durch Laien
gepfuscht wurde. Dann wird er einen Sachverständigen zu Rate ziehen.
Dieser wird einen Verstoß gegen die VDE-Vorschriften erkennen. Ein
Bäcker z.B. darf lt. VDE keinesfalls als "Elektrofachkraft" eingesetzt
werden, einfach da er keine ist! Wenn der Arbeitgeber nun _keine_
verantwortliche Elektrofachkraft ist bzw. bestellt hat wird sein Problem
noch größer. Er ist nämlich selbst voll verantwortlich!
Die zuständige Versicherung wird in einem solchen Fall mit absoluter
Sicherheit nicht in Leistung treten, der Arbeitgeber haftet hier mit
seinem eigenen Vermögen.
Dies zum Thema "darf er das".
Bernd
>Hallo Lutz Illigen,
>
>> Das kommt auf die Fachrichtung an. Ein Nachrichtening. bestimmt nicht.
>
>Für diese Überzeugung würde mich aber schon mal die Begründung
>interessieren.
Frag mal bei deinem EVU. Die werden dir das schon erklären.
Lutz
> Frag mal bei deinem EVU. Die werden dir das schon erklären.
Was hat das EVU mit dem Eintrag in die Handwerksrolle zu tun?
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
: Hallo Christoph,
: da mich die Thematik als einfacher (staatl. gepr.) Techniker auch zu
: interessieren beginnt, habe ich einmal mitgelesen.
mich auch...
: Ich habe einmal in der Zeitschrift "de" eine diesbezuegliche Anfrage
: in der Rubrik "Praxisprobleme" gestellt. (Uebrigens sehr
: empfehlenswert, diese Rubrik) Sinngemaess hat Herr Egyptien (muss wohl
jep!
: "Diese Einschraenkung findet Ihre Begruendung darin, dass fuer die
: Beurteilung elektrischer Anlagen bzw. fuer die Taetigkeit als
: Elektrofachkraft neben der fachlichen Ausbildung und neben den
: Kenntnissen, sowie der Kenntnis der einschlaegigen Bestimmungen,
: Ich denke einmal, damit waere Deine Frage beantwortet.
: Fuer mich bleibt allerdings die Frage bestehen, warum die
: elektrischen Anlagen bei Sonderabnehmern (mit eigenem
: Mittelspannungstrafo) also im industriellen Bereich einwandfrei
: funktionieren und in den ueberwiegenden Faellen wohl noch nicht
: abgebrannt sind, obwohl die Leitung der Elektroabteilung in der
: Industrie zumeist von Elektroingenieuren wahrgenommen wird. Ich
: vermute mal, weil sie zumeist einen Elektromeister als Adjudanten an
: der Seite haben ;-).
nein, soweit meine erfahrung kommt einmal jaehrlich der tuev oder jemand mit
den UVV oder VBG in der hand, und die schauen schon mal an die decke oder in
den verteilerschrank...
damit wird zumindest das offensichtlichste ausgebuegelt, der rest wird durch
die drohende wiederkehr dann schon mal ordentlicher ins auge genommen (wenn
auch nicht behoben)
: Fuer mich ist das ganze ja kein Thema mehr, wie ich diesem Thread
: uebernommen habe, da offensichtlich der Techniker nunmehr ohne
: Schwierigkeiten in die Handwerksrolle aufgenommen wird. Andererseits
: ist das ja nur richtig. Als ich meinen Techniker 1971 - 1973 gemacht
: habe, war eine der Aufnahmebedingungen ein mindestens zweijaehrige
: Berufspraxis.
tja, aus facharbeitermangel wurde das gekippt, obendrein gibts jetzt eine
fh-reife obendrauf. aus meiner sicht keine schlaue sache. die erfahrung und
praxisbezogenheit fehlt wohl komplett wenn zwischen lehre und
technikerschule nur der bund und ein paar zwischenjobs liegen (ok, es gibt
auch viele faehige ausgelernte, aber die feinheiten dauern wohl mindestens 2
jahre). da gibts dann wohl richtige fachidioten, die erst recht faehige
installateure oder elektriker unter sich brauchen.
: Kann einer der hier Mitlesenden mit einem Erfahrungsbericht bezueglich
: der Aufnahme in die Handwerksrolle dienen?
: Zum Schluss nur noch eine Anmerkung: Gefaehrlicher als ein
: Elektroingenieur oder auch ein Elektrotechniker als Leiter eines
: Elektrobetriebes (auch im Handwerk) scheint mir der 80-jaehrige
: Elektromeister zu sein, der nur noch seinen Meisterbrief als
: Konzessionstraeger verleiht und zur Beurteilung der Ausfuehrung der
: Arbeiten seiner Mitarbeiter auf die Baustelle "getragen" werden muss.
: Tut mir leid, wenn ich hier einen auf den Schlips getreten habe, mit
: dieser Aussage, ich bin mir schon bewusst, dass es sehr ruestige und
: auch geistig fitte "Achtzigjaehrige" gibt.
: Das wichtigste scheint mir zu sein, mit welchem Interesse die
: Elektrofachkraft ihrer Arbeit nachgeht.
das ist doch wohl bloss die folge dieser unsinnigen kammerpolitik.
wenn jemand ahnung hat und seine kunden nicht verbrutzelt, kann ich ihm den
weg nicht uebel nehmen...
gruesse, achim
Hi, Siegfried
Tja, was hat uns dieser Thread gebracht?
Die Erkenntnis daß keine Sau mehr richtig durchblickt!
Hier ist _dringender_ Aufklärungsbedarf angesagt. Wenn schon viele
angehende Elektroingenieure keinen Schimmer bezüglich ihrer zukünftigen
Kompetenzen haben liegt die gesamte Fachrichtung am Boden.
Grund hierfür vielleicht auch diese unsäglich unverständlich verfassten
"VDE-Vorschriften". Obwohl, wenn man sie verstanden hat ist alles
eigentlich ganz einfach. Dann wäre dem Verfasser des Ursprungspostings
auch nicht das Unwort "elektrische Fachkraft" entglitten. (Siehe VDE
0100 / Begriffe 3.6.1).
Gruß, Bernd
> Hier ist _dringender_ Aufklärungsbedarf angesagt.
Naja, wenn der wirklich so dringend wäre, hätte sich da schon etwas getan.
Tatsächlich bin ich nicht scharf darauf, mich nur aus formalen Gründen und
schon gar nicht nur fürs Eigenheim einem Berufverband aufzudrängen, der
mich nicht will und mit dem ich eigentlich auch nichts zu tun haben will.
> Wenn schon viele
> angehende Elektroingenieure keinen Schimmer bezüglich ihrer zukünftigen
> Kompetenzen haben liegt die gesamte Fachrichtung am Boden.
Aber doch nicht, weil es irgendeinen Wisch nicht automatisch gibt.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
>Hallo Lutz,
>
>> Frag mal bei deinem EVU. Die werden dir das schon erklären.
>
>Was hat das EVU mit dem Eintrag in die Handwerksrolle zu tun?
IMHO ist die Handwerksrolle bei EVU. Bitte korrigiert mich wenn dem
nicht so sein sollte.
Lutz
Lutz Illigen schrieb:
EVU : Eintragung in das EVU-Installateurverzeichnis
H1 Hauptbetrieb, H2 Nebenbetrieb usw wie Gast-Eintragungen von
Inst die ihren Sitz bei einen anderen EVU haben
MfG
> IMHO ist die Handwerksrolle bei EVU. Bitte korrigiert mich wenn dem
> nicht so sein sollte.
Du verwechselst Rolle mit Installateurverzeichnis.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer.
Michael Dahms
Stimmt, danke für die Klarstellung.
Lutz
>"Andreas Steinsdoerfer" schrieb:
...
>> bei uns in der Vorlesung ist es heute plötzlich zum Thema geworden
>> was man als Ingenieur alles darf und was nicht.
>> Konkret: Darf ich als Ingenieur im Eigenheim elektrische Arbeiten
>> ausführen? Wenn ja welche und wo ist die Grenze?
>>
>Nein, Du bist kein Installateurmeister und nicht in der
Handwerksrolle
>eingetragen.
(ja ja, das alte Problem ;-)
Also planen und berechnen darf ein schon und auf dieser Grundlage
seine Arbeiten ausschreiben.
Er ist auch durchaus kompetent die Arbeit des Meisters zu
kontrollieren.
BTW: Sachverständige sind manchmal auch Ingenieure.
SCNR Thomas
Auch wenn in Deutschland selbstverständlich nur eine beim jeweiligen
EVU eingetragender Elektroinstallations*meister* Elektroanlagen an das
EVU-Netz anschließen darf und daran befindliche verändern darf, finde
ich es schon etwas anmaßend in diesem Zusammenhang einen
Elektroingenieur in den Kontext mit Laien oder gar Bastlern zu stellen
... und das auch noch in dieser Gruppe.
(natürlich ist das mit der allg. Freigabe nach RCD oder 16 A LS Unfug,
auch der Vergleich mit ungezügeltem Basteln an Autos ist falsch, kaum
eines von diesen Dingern kommt noch durch die HU)
Mittelfristig wird das das europäische Recht hoffentlich richten.
...
>Anmerkung: Was zum Teufel ist denn eine "elektrische Fachkraft"? So
>etwas wie eine elektrische Universalküchenmaschine? Oder ist etwa die
>"Elektrofachkraft" gemeint? Die Fachkenntnis bezüglich dieses Themas
ist
>erschreckend mangelhaft, zumal wenn angehende Elektroingenieure nicht
>einmal wissen welche Qualifikationen sie durch ihre Studium erlangen.
Sie sind - nach erfolgreichem Abschluß - Diplom-Ingenieure, keine
Meister. Ob der fragende Student noch im Grundstudium ist oder bald
seine Diplomarbeit schreibt, konnte ich im Thread nicht so recht
herauslesen.
Also, bevor man das kInd mit dem Bade ausschüttet...
IMO - Thomas
man kann das nicht pauschal fuer alle Elektroingenieure sagen - es gibt halt
welche die haben wirklich Interesse an der Praxis der E-technik und die
kennen sich dann meist gut darin aus. Bei der anderen Gruppe die halt
alles nur von der Theorie her kennen aber nie selber mal was "geschraubt "
haben kann die Spezielle Praxiswissen halt nicht da sein. Es liegt in diesem
Fall also auch viel daran was man daraus macht und wie die Praxissemester
aussehen......
christian
Genau dies ist in der Schweiz jetzt so geregelt. Lampeninstallation
in Räumen, die selber bewohnt werden, ist eh frei. Alle andern
Installationen dürfen wie von dir angegeben (jedoch 13 A) durch-
geführt werden, müssen aber abgenommen werden. Meiner Erfahrung
nach kommt einer vom EVU, der einfachere Sachen "von Auge" abnimmt,
die Leute sehen sehr schnell, ob da Pfuschpotential vorhanden ist.
Vorschriftenkenntnis sehen sie wohl an Formalitäten, maximaler
Abstand von 2 Briden oder so :-)).
--
mfg Rolf Bombach
1. schon oft gelesen: Morks gibt es bei "eingetragenen" Installateuren wie bei
Selbermachern, bei Installateuren ist es aber unverzeihlicher..
2. Gesetze oder gesetzesähnliche Regeln, die der Gesetzgeber nicht durchsetzen
kann oder garnicht durchsetzen will (sic), sind gesellschaftsfeindlich, denn der
Gesetzestreue hält sich dran und ist damit dem großzügigen
(gesellschaftsfeindlichen/kriminellen?) Übertreter gegenüber im Nachteil. (Hat
Macchiavelli im 16 Jahrhundert erkannt.)
3. Will und/oder kann der Gesetzgeber oder die ihn vertretende Executive
(Polizei, Bauamt, TÜV oder ähnliche Institutionen) die eigenen "Regeln", im
vorliegenden Fall also die Nicht-Selbsthilfe in der HÄUSLICHEN Niederspannung
durchsetzen? Meine Überzeugung: Kann er nicht -- ob er es will, ist zu bezweifeln.
Die EVU führen seit längerem keinerlei Überprüfung mehr durch,nicht mal bei der
Inbetriebnahme, die ARBEG, einst der Elektro-Tüv auf dem Lande, ist lange
eingeschlafen (außer in Bayern). Die Elektromeister bieten die Anlagenüberprüfung
zwar an, wieweit davon Gebrauch gemacht wird, würde mich mal interessieren...
Gewerbe und Landwirtschaft werden von ihren Berufsgenossenschaften kontrolliert...
(Gegenbeispiel also Schweiz mit dem Starkstrominspektorat)
4. Folgerung daraus kann vernunftgemäß nur sein: Gesetze/Regeln den Möglichkeiten
anpassen -
wie es die Fernmelder (Bundespost, jetzt Telekom) vor einigen Jahren getan haben,
wo vorher das Auswechseln der Sprechkapsel strafbewehrt war und dann auf einmal
ALLES hinter der TAE-Dose freigegeben wurde - u.a. mit der Begründung, daß das
neue Material, so es denn das "Prüfzeichen" habe, keine Beeinträchtigung oder gar
Gefährdung der übrigen Teilnehmer mehr befürchten lasse. (Was ich da in der
letzten Zeit schon für Murks gesehen habe, ist unbeschreiblich, Klingeldrähte
unter Teppich und Tapete, selbstgebaute Umschaltrelais usw.)
5. Der 30 mA FI-Schalter IST ein unerbittlicher Kontrolleur - und mit den
haushaltsüblichen Längen ist auch der Kurzschlußstrom für die 16A Sicherung bei
den heutigen Kurzschlußleistungen der Netze fast immer gewährleistet - außerdem:
zwei Leitungsroller mit je 25 Meter 3x1 Quadratmillimeter hintereinander sind
bestimmt nicht kurzschlußfest, aber zwischen Haus und Gewächshaus im Garten auch
ohne eingetragenen Installateur zu betreiben, daß das Schwachsinn it, weiß der
Hobbygärtner nicht, denn das Pümpchen am Teich geht und die Heckenschere auch ...
Hier brennt es dann im Rahmen der Vorschriften...
Was denken die Kollegen denn darüber ?? Wird Europa da was bringen? Oder nur
noch restriktivere Regeln, die dann überhaupt keiner mehr einhält ??
Gruß
Hartmut
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
> zwei Leitungsroller mit je 25 Meter 3x1 Quadratmillimeter
> hintereinander sind bestimmt nicht kurzschlußfest,
Du meinst, die Abschaltbedingung der Sicherung wird verletzt.
Aber sonst stimme ich dir in allen Punkten zu.
> Was denken die Kollegen denn darüber ?? Wird Europa da was bringen?
Europa beseitigt ja eher die Handelsbeschränkungen an. Das ist aber
keine, hat also wenig damit zu tun.
--
Wir alle sind Laien, auf fast allen Gebieten.
Gruß Werner www.bifir.de
Es ging mir einzig und allein um die Begriffe "Bastler" (das kann man ja noch
spaßig meinen) und "Laien(!) bei Elektroanlagen im Kontext mit
"Elektroingenieur", was sich ein Inststallations-meister anmaßenderweise
herausnahm.
Message-ID: <3C14CCA4...@bfe.uni-karlsruhe.de>
Ein Elektroingenieur darf (ohne entsp. Zulassung) nicht selber elektrische
Anlagen an das EVU-Netz anschalten resp. verändern, aber ihn als Laien zu
bezeichen, bedarf schon überdurchschnittliches Maß an Frechheit. Ich wünsche dem
betr. Meister nur, dass er mal an einem Prüfingenieur oder Sachverständigen Dipl.-
Ing. gerät, der im den Unterschied zwischen Fachmann und Nichtfachmann aufzeigt.
(aber im Reallife, nicht im usenet)
(Mann hatte ich mich aufgeregt!)
Etwas entschädigt hat mich dann:
Message-ID: <3C03B396...@bfe.uni-karlsruhe.de>
Message-ID: <x1pu648...@lisa2.physik.uni-bonn.de>
BTW: ich bin richtig froh, dass es auch nette Elektromeister gibt.
Thomas
> Es ging mir einzig und allein um die Begriffe "Bastler" (das kann man ja noch
> spaßig meinen) und "Laien(!) bei Elektroanlagen im Kontext mit
> "Elektroingenieur", was sich ein Inststallations-meister anmaßenderweise
> herausnahm.
Sorry, irgendwie läuft hier etwas aus der Richtung. Ich würde niemals
_pauschal_ einen Berufsstand verunglimpfen. Was ich mir allerdings
herausnehme ist meine _eigenen_ Erfahrungen kundzutun!
Wenn Du schon mit dem Wort "Kontext" hantierst solltest Du dich auch
daran halten.
Im Übrigen gilt VDE 0100: Elektromeister, Elektrotechniker und
Elektroingenieure dürfen eigenverantwortlich Elektroanlagen planen,
errichten usw.. Im Sinne der VDE sind alle "Elektrofachkraft". Dies ist
für unsere Berufsgruppe Grundwissen. Wer dies als Elektrofachkraft nicht
weis darf getrost als Laie bzw. Bastler bezeichnet werden. Da hilft dann
auch kein Ing.-Titel mehr.
schnipp
Frohe Weihnacht, Bernd
(Ach ja, nun wird mir auch wieder der Sinn des bekannten Spruches "Dem
Inschönör ist nix zu schwör" klar:)
>Sorry, irgendwie läuft hier etwas aus der Richtung. Ich würde niemals
>_pauschal_ einen Berufsstand verunglimpfen.
Lies bitte dein Posting nochmal durch, genau so ist es wohl nicht nur
bei mir angekommen. Wenn das so nicht beabsichtigt war, um so besser.
Aber vielleicht solltest du deinen Frust - über wen auch immer - erst
nach 10 mal tief durch atmen posten. Wär' IMO besser.
>Was ich mir allerdings
>herausnehme ist meine _eigenen_ Erfahrungen kundzutun!
Mach das bitte, am konkreten Beispiel.
>Wenn Du schon mit dem Wort "Kontext" hantierst solltest Du dich auch
>daran halten.
Das heißt eigentlich nur 'Zusammenhang' und ich wollte nicht zwei mal
nacheinander den gleichen Begriff verwenden. (Grammatik)
>Im Übrigen gilt VDE 0100: Elektromeister, Elektrotechniker und
>Elektroingenieure dürfen eigenverantwortlich Elektroanlagen planen,
>errichten usw..
Der wichtige Punkt der Netzanschaltung (oder Veränderund in Betrieb
befindlicher...) läßt praktisch keinen Spielraum.
>Im Sinne der VDE sind alle "Elektrofachkraft".
Die ganze Aufregung nur wegen der 'elektrischen Fachkraft?' ;-) Take
ist easy. Wie reagierst du dann erst bei 'Glühbirne' und 'Neonröhre'?
(vorsorglich: Glühlampe, Niederspannungsleuchtstoffröhre)
>Dies ist
>für unsere Berufsgruppe Grundwissen. Wer dies als Elektrofachkraft
nicht
>weis darf getrost als Laie bzw. Bastler bezeichnet werden. Da hilft
dann
>auch kein Ing.-Titel mehr.
BTW: Dipl.-Ing. ist kein Titel, sondern 'nur' ein akademischer Grad.
Doktor ist ein Titel. (war letztens in de.sci.architektur topic)
...
>(Ach ja, nun wird mir auch wieder der Sinn des bekannten Spruches
"Dem
>Inschönör ist nix zu schwör"
Eben. Überleg doch bitte mal, wer die Sachen entwickelt, die du u.U.
einbaust. Speziell Installationsbussysteme. Z.B. die
Firmwareprogrammierer und Schaltungsentwickler der Kontroller können
eventuell nicht ganz freihändig die DIN-VDE aufsagen, es sind aber
ganz gewiß keine Laien und/oder Bastler.
Außerdem bleibt jedem - ob nun Ingenieur oder nicht ;-) - noch die
Möglichkeit seine Hausinstallation selbst auszuführen und es vom
Elektroinstallationsmeister fachgerecht abnehmen und anschalten zu
lassen. Macht bei einer Steckdose sicher weniger Sinn, bei einer
ganzen Etage schon eher.
Frohes Fest - Thomas