Hallo, Lennart und Kay!
erstmal herzlichen Dank für Eure prompte Antwort.
Lennart Blume <
usen...@arcor.de> wrote:
>Am Sun, 22 Nov 2015 22:14:04 +0100 schrieb Kay Martinen:
>
>>Am 22.11.2015 um 22:00 schrieb Ulrich G. Kliegis:
>>> ist es üblich - oder überhaupt noch zulässig - daß eine
>>> 3-Zimmer-Wohnung, an drei Studenten (WG) vermietet, nur mit einer
>>> einzigen 16A-Schmelzsicherung als Hauptsicherung ausgestattet ist?
>>
>>Du meinst Die ganze Wohnung bekommt nur eine Phase, statt dreien? Wo
>>sitzt diese eine Schmelzsicherung? Auch in der Verteilung der Wohnung?
Zur Situation: Altbau, ca. 90 bis 100 Jahre alt, offenbar nach der
Wende (ostdeutsche Landeshauptstadt) mit sparsamen Mitteln renoviert.
Im Treppenhaus läuft auf Putz eine dicke (naja, 3 mal <10mm²) Leitung,
bei der die einzelnen Adern (hoffentlich außer mit der Wandfarbe noch
irgendwie anders isoliert) deutlich sichtbar sind, wirkt wie das
abisolierte Innere eines dickeren Kabels - ich vermute, das stammt
noch aus Vor-Wende-Zeiten, kenne mich aber mit der Spielart überhaupt
nicht aus - im Treppenhaus hoch, insgesamt vier Wohngeschosse je zwei
3 1/2-Zimmer Wohnungen.
Die Sicherungen sitzen - eine je Wohnung, also einphasig - im
Treppenhaus bei der Steigleitung. Offenbar auch jeweils nur ein
Zähler für zwei Wohnungen. Einphasig abgesichert.
Es kann sein, daß da mal ne dickere Sicherung dringesessen hat, muß
aber nicht. Das laß ich gerade nochmal nachgucken.
>
>Also einphasiger Anschluß in kleineren Wohnungen ist durchaus üblich,
>insbesondere im Altbau. 16 A ist aber etwas arg wenig.
>Ist bekannt, wie die Steigeleitung abgesichert ist?
Nein, bisher nicht bekannt.
>Und wieviele Wohnungen hängen an der Steigeleitung?
s.o., mindestens acht.
>Der Zähler sitzt vermutlich in der Wohnung.
Nach Augenschein (zur Nachbarwohnung bestand bei meinem Besuch kein
Zugang) nur ein Zähler für beide Wohnungen. Offenbar, wenn das
tatsächlich so ist, sitzt der Zähler vor den
Wohnungs-Hauptsicherungen.
>Was steht für eine zulässige Stromstärke drauf?
Weiß ich noch nicht. Info kommt kurzfristig.
>
>>> In der Unterverteilung in der Wohnung sitzen dann noch einmal 5
>>> einzelne Sicherungsautomaten mit je 16 A
>>
>>Ups. Da würde ich reflexartig "nicht Zulässig" rufen. Und das so etwas
>>nicht so hätte installiert werden dürfen.
>
>Vielleicht war da ja auch anstelle der 16A mal etwas größeres drin und
>weil keine passende Ersatzsicherung vorhanden war, hat irgendwer
>einfach eine 16er reingedreht.
>
>>Kann es sein das da (vorher?) ein "Heimwerker" zugange war?
Ausschließen läßt sich gar nichts. Zwischen an Budgetgrenze gebundenem
echten Elektriker und Arbeitskraft unbekannter Provenienz scheint dort
der Schwerpunkt eher Richtung Pfusch, daß es gerade noch geht, die
Leitlinie zu sein. Wobei die letzte Grund-Renovierung von
Vermieterseite wohl auch schon etwas zurückliegt, aber das ist eine
andere Baustelle.
Reiner Heimwerker, der vorher bei entsprechenden Arbeiten mal
zugeguckt hat - das würde ich eher nicht sagen. Aber eben auch nicht
VDE-gerechte Neubauausstattung.
>
>Kann man nicht ausschließen.
>
(Do-hats-a-fjusn-blosn-Event) -
>>Das ist schon so passiert? Mehrmals? Dann gehört da meiner Meinung nach
>>eine neue 3-Phasige Zuleitung und eine neue Verteilung hin
>>gelegt/gebaut. Umgehend!
>
Gibt es da irgendwelche Rechtsrahmen, auf die man sich, ohne gleich
nach dem Einzug Prozellan zu zertöppern, wohlmeinend beziehen kann?
Die Wohnungsverwaltung scheint zumindest nicht bösartig zu sein.
>3-phasig bekommst Du wahrscheinlich wegen der Dimensionierung der
>Steigeleitung nicht genehmigt.
Notfalls wäre das Einziehen einer neuen Steigeleitung ja auch nicht
das Verkehrteste, wenn man da schon mal rangeht. Aber das kann ich von
hier aus nicht beurteilen und bin auch nur mittelbar an dem
Innenverhältnis zwischen Mietern und Vermieter angebunden.
>
>Gruß
>Lennart
Gruß und nochmal Dank, auch an Kay!
U.