Die Unabh�ngigkeit der Justiz (Falls es jemals so etwas echt geben sollte)
ist eine der gr��ten Errungenschaften der b�rgerlichen Freiheit.Allerdings
h�ngt sie wie viele andere Dinge auch von den jeweiligen konkreten sozialen
Umst�nden ab,von den jeweiligen gesellschaftlichen Auffassungen und
angewendeten Grunds�tzen.Nach Marx ist ein Gesetz der Wille der jeweils
herrschenden Klass im Staat und ist aber von dder Art und Weise der
Anwendung durch die Gerichte aller Arten und Instanzen abh�ngig und wie die
Gerichte es zulassen, dass diese Anwendung durch Urteile /Rechtsprechung
der Gerichte dem Einfluss politischer M�chte unterliegt.Das ist allerdings
zweiseitig, wenn man anff�ngt die konkrete Situation von oberster
Justizstelle in Deutschland, dem "Bundesverfassungsgericht"
aus zu betrachten.Wenn man einmal sieht, womit sich dieses Verfassungsorgan
besch�ftigt und in welcher Art und Weise kann man eigetnlich zu der
Vermutung kommen, das es von Parteien zur Nachbesserufng schlampig
erarbeiteter Gesetze genutzt wird bzw.als eine Art Drohung und Kampfmittel
bei Niederlagen in der parlamentarischen Abstimmung, im Beschlu� des
h�chtren Rechtssetzungorganes in Deutschland, dem "Deutschen
Bundestag".Allerdings, und das erscheint mir auch sehr wesentlich zu sein,
kommt sich diese h�chste Gericht wohl gelegentlich vor wie das "Politb�ro"
in der kommunisitschen DDR und setzt eigentlich unberechtigt dem Parlament
Vorschriften , wof�r es eigentlich nicht zust�ndig ist.Auch wenn es
unpopul�r ist dann will ich als Beispiel anf�hren, dass das
Bundesverfassungsgericht bei der Klage zur Unterst�tzung der Familien wie
es im Grundgesetz vorgesehen ist dem Parlamedt einfach mit Beschlu�
mitgeteilt hatte, wasa f�r einen Betrag sie zu beschlie�en h�tten.Solche
Dinge ziehen sich dann als Beispiel besonders durch Oberverwaltungsgerichte
die Landesparlamenten mitteilen,dass ihre Beschl�sse ung�ltig weil
un�konomisch w�ren und sich sogar noch in Betrachtungen zur
Wirtschaftlichkeit von gr��eren Investitionsma�nahmen (Beispiel Airbuswerke
Erweiterung in Hamburg und und deren Betriebslandefl�che).F�r Beurteilung
von Wirtschaftlichkeit sind anderen Instanzen zust�ndig, keinesfalls
Verwaltungsgerichte
die eigentlich zu Pr�fen haben, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten
oder verletzt werden oder wurden.Hier gibt es Urteile, woe sich Richter
einfach die Zust�ndigkeiten eine Landes oder Bundesrechnungshofes
anma�en.Ohne auf Einzelheiten hierbei einzugehen bi ich der Auffassung, das
sowohl Bundesverfassungsgericht als auch Bundesverwaltungsgericht pr�fen
sollten ob sie noch auf dem Boden der Verfassung oder des
Verwaltungsrechters stehen. Verbl�ffend und wohl der Gipfel des
augenblicklichen Rechtsverst�ndnisses
sind neue Urteile der Arbeitsberichte aller Instanzen.Wenn ein
Landesarbeitsgericht
inn einem Verfahren feststellt das eine Kassiererin die m�glicherweise
einen Betrag von etwas �ber 3 Euro durch Pflaschenpfand entwendet hatte
(nicht nachgewiesen, auch angeblich nicht n�tig weil damit gest�rtes
Vertrauensverh�ltnis) zu Recht gek�ndigt worden ist dann ist es schlecht zu
verstehen aber wenn ein Landesarbeitsgericht diese Meinung vertritt
m�glicherweise als Recht zu akzeptieren.Wenn ich dagegen nun weiter sehen
kann, dass der entlassene Direktor der KFW nach einer v�llig sinnlosen, und
durch keinen normal denkenden Menschen nachvollziehbar get�tigten
�berweisung von �ber 300 Millionen Euro in eine Bankrott gegangene Bank in
die USA ,durch ein Landesarbeitsgericht bis zum Ende der nominellen
Laufzeit seine Vetrages eine monatliches Gehalt von �ber 20.000 Euro weiter
erh�lt ist das auch auf diesem Sektor des Rechtrs sicherlich eine
�berlegfung wert wo wir mit dissem System eigentlich hingelangt sind.Dar�ber
nachzudenken d�rfte, im Zusammenhang gesehen sicherlich lohnen.
Klaus Lynx