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Menschenversuche in der Psychiatrie - Forschung im Auftrag der DGPPN + weitere Nachrichten

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Werner-Fuss-Zentrum

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Mar 28, 2013, 9:53:55 AM3/28/13
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Die TAZ berichtet am 23.3.2013 über die Novellierung des § 1906 BGB
zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung:

..."Besonders ehemals Betroffene jedoch empfinden das Gesetz
[Novellierung des § 1906 BGB] als Schlag ins Gesicht. Psychiatrische
Zwangsbehandlung, das ist Folter, sagt etwa Rene Talbot von der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene und ist sich darin mit
dem UN-Sonderberichterstatter für Folter einig, der Zwangsbehandlung
in der Psychiatrie kürzlich ebenfalls als grausame und unmenschliche
Behandlung bezeichnet hat."...
"Der parteilose Abgeordnete Wolfgang Neskovic zum Beispiel
wertet Zwangsbehandlung als einen der „schwersten
Grundrechtseingriffe“. Die Kriterien, die das neue Gesetz bestimmt,
seien bevormundend und entwürdigen den Patienten zum Objekt, so
Neskovic.

Es geht auch freiwillig
Und dann gibt es Stimmen wie die von Martin Zinkler. Wir
brauchen keine Zwangsbehandlung, schreibt der Chefarzt der
psychiatrischen Klinik in Heidenheim in einem offenen Brief an das
Justizministerium. In den Monaten, in denen nach einer gesetzlichen
Regelung gesucht wurde und damit Zwangsbehandlung zeitweise verboten
war, hat Zinkler eine zunächst überraschende Erfahrung gemacht: Es
geht auch freiwillig."...

http://www.taz.de/Zwangsbehandlung-in-der-Psychiatrie/!113305/

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Focus Online berichtet über die Forschungsergebnisse von Volker
Roelcke und Hans-Walter Schmuhl über die Geschichte der deutschen
Psychiatrie:

„Das ist eben gerade bestürzend, dass man das nicht einfach
abtun kann als Pseudowissenschaft. Die Fragestellungen selbst waren in
der Zeit aktuell, sie wurden auf internationalen Tagungen verhandelt.“
Und weiter meint Roelcke. „Das Brutale und völlig Unakzeptable an
dieser Forschung ist, dass hier für vermeintlich relevante und
drängende Fragestellungen Versuchspersonen benutzt worden sind wie
Tiere."...
"Mit manchen Ergebnissen dieser Menschenversuche glänzen
deutsche Psychiater und Neuropathologen nach dem Krieg im In- und
Ausland. Doch wenige ahnen, wie die Erkenntnisse zustande gekommen
sind, sagt der Medizin-Historiker Roelcke. „Nach 1945 ist wiederholt
gesagt worden, diese Forschung ist an Großtieren geschehen. Damit
waren dann Schweine gemeint oder Menschenaffe, so hat man versucht,
den Sachverhalt zu verschleiern.“

Viele der Täter machen später noch Karriere
Die Täter von damals, die Psychiater und Ärzte, entziehen sich
nach 1945 ihrer Verantwortung. Wie auch ihr Verband, die Gesellschaft
für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN).
Jahrzehntelang schweigt die Gesellschaft zu ihrer Rolle im NS-Staat
Staat. Verschweigt Morde und Zwangssterilisationen ihrer
Vorgängerorganisation, dem Deutschen Verein für Psychiatrie. Viele der
Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen machen nach 1945
Karrieren, auch ehemalige T4 Gutachter, einige von ihnen werden sogar
Präsidenten der DGPPN.

Die Aufarbeitung der Rolle der Psychiatrie im
Nationalsozialismus zeigt klar: Psychiater waren aktiv beteiligt an
den Grausamkeiten im Nationalsozialismus. Die Forschungen der
Historiker sollten nach dem Wunsch des ehemaligen Präsidenten der
Gesellschaft Frank Schneider fortgesetzt werden. Untersucht werden
sollte unter anderem, welche Ärzte bei der sogenannten Euthanasie
nicht mitgemacht haben und welche Karrieren diejenigen einschlugen,
die sie vorantrieben und das Morden umsetzen. Zuvor sollte die
Forschergruppe ihre Ergebnisse präsentieren. Im Dezember vergangenen
Jahres legten sie ihre Studien vor. Der Weg schien frei für ein
Folgeprojekt.

Probleme, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen
Doch die Gesellschaft zögert nun. Der neue Präsident der
DGPPN, Wolfgang Meier erklärte auf Anfrage, die bisherigen Ergebnisse
müssten erst noch zusammengetragen und ausgewertet werden. Erst dann
könne ein Konzept für einen Folgeauftrag erarbeitet werden. „Wir gehen
davon aus, dass dieses Konzept im Laufe des Jahres erarbeitet werden
kann. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Geschichtsverlauf in
der BRD und der DDR gelegt werden“, schreibt Meier in einer E-Mail.

Den Medizinhistoriker und Vorsitzenden der „Kommission zur
Aufarbeitung der Geschichte der DGPPN“, Volker Roelcke, überrascht
diese Antwort des neuen Präsidenten. Zusammen mit Hans-Walter Schmuhl
habe er schon längst dem Vorstand und dem Beirat der DGPPN ein Konzept
für ein Folgeprojekt vorgelegt. Roelcke hat für sich eine erste
Konsequenz gezogen: Er wird nicht mehr als Vorsitzender der Kommission
fungieren.

Der Focus Bericht ist vollständig hier nachzulesen:
http://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/nationalsozialismus/tid-30251/die-menschenversuche-der-nationalsozialisten-mord-im-namen-der-forschung-und-rassenlehre-20000-opfern-medizinischer-versuche_aid_946538.html

Leider begehen die beiden genannten Medizin-Historiker den schweren
Fehler, das Morden im Nazi-Jargon "Euthanasie" (Tötung auf Verlangen)
zu bezeichnen, was Sie es bei dem vergleichbaren Wort "Endlösung"
sicher unterlassen hätten. So missachten sie die dringlichste
Forderung, wie mit der Erinnerung an die Opfer des systematischen
ärztlichen Massenmordens von 1939 bis 1949 und den Tätern umgegangen
werden sollte:

Verbannung der Nazi-Jargons “Euthanasie” aus dem
Sprachgebrauch, wenn systematischer ärztlicher Massenmord von 1939 bis
1949 gemeint ist. Die Opfer werden sonst noch einmal – jetzt –
entwürdigt, ihres Willens beraubt, wenn ihnen mit dem Gebrauch des
Wortes “Euthanasie” für ihre Ermordung unterstellt wird, sie hätten
ihren Tod gewünscht. Der Gebrauch dieses Wortes für den systematischen
ärztlichen Massenmord von 1939 bis 1949 ist die direkte Reproduktion
von Ärzte-Nazi-Ideologie, Ausdruck von Solidarität mit den Tätern und
der Versuch einer Vertuschung von deren Schuld.

Zu welchen Trugschlüssen der falsche Gebrauch des Wortes "Euthanasie"
führt, ist detailliert hier nachzulesen: http://www.irrenoffensive.de/antifa_merkbefreit.htm

Die Schwäche des geschichts--analytischen Ansatzes von Roelcke und
Schmuhl wird deutlich, wenn man das ganz neue Buch von Thomas Foth
liest:
Caring and Killing. Nursing and Psychiatric Practice in Germany,
1931-1943. (leider nur in Englisch). Mit seiner von Michel Foucault
gelernten Methode, die Mikrophysik der Macht in der Geschichte
aufzuspüren, kommt er zu tieferen Erkenntnissen, die die Forschungen
von Roelcke und Schmuhl im Vergleich trotz des ihnen in Fülle zur
Verfügung stehenden Archivmaterial eher oberflächlich erscheinen
lassen.
Ein Interview (in Deutsch) vom 19. März mit dem Autor bei Radio
Dreyeckland im "KooKoo" ist hier anzuhören:
http://www.rdl.de/images/stories/audio_mp3/20130319-quotkooko-18009.mp3

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Leseempfehlung:
Psychiatrie – das Fass ohne Boden
ein psychiatrie-kritischer Artikel vom 9.3. hier:
http://www.readers-edition.de/2013/03/09/psychiatrie-das-fass-ohne-boden/

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Ein Beispiel WIE bösartig die Forensik ist, kann man hier in der
Mitteilung des Rechtsanwalts Christoph Clanget nachlesen:

PETRA N.: FREILASSUNG AUS DEM MASSREGELVOLLZUG NACH ÜBER 8 JAHREN /
MASSREGELVOLLZUGSRECHT REFORMBEDÜRFTIG
27.03.2013. Nach 8 Jahren und fünf Monaten kommt Petra N., 47, die
Betrug begangen hat, frei. So lange war sie nach § 63 StGB
untergebracht in der geschlossenen Einrichtung des Maßregelvollzugs im
bayrischen Taufkirchen/Vils.
Im Maßregelvollzug werden Menschen untergebracht, die eine Straftat
begehen und die wegen einer psychiatrischen Erkrankung nur
eingeschränkt oder nicht schuldfähig sind.
Anlass für die Unterbringung von Petra N. waren sechs Betrugstaten im
Jahre 2004 mit einem Gesamtschaden von 2.050 Euro. Sie hatte mehrere
unberechtigte Überweisungen getätigt. Bei Begehung der Straftaten war
sie nach Feststellung des Gerichts nur eingeschränkt schuldfähig. Sie
wurde daher 2004 vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr und zusätzlich zu einer Unterbringung nach § 63 StGB
auf unbestimmte Zeit verurteilt.
Wäre sie allein zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden, so wäre sie
spätestens nach einem Jahr wieder in Freiheit gelangt. Das Gesetz
sieht für Betrug maximal eine Strafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor,
selbst dann wenn ein Millionenschaden entstanden ist.

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Wir wünschen schöne Feiertage!
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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