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Frage zur standesamtlichen Geburtsmeldung

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Nicholas Adams

unread,
May 6, 2009, 2:32:56 AM5/6/09
to
Moin Gemeinde

War es bei der Registrierung eines unehelich geborenen Kindes (1946)
beim Standesamt zwingend, den Vaternamen anzugegeben, oder konnte
man -wie beim mir vorliegenden Auszug aus dem Taufregister- dieses
Feld "blank" lassen?

fragt freundlichst
Nicholas


Christoph Maercker

unread,
May 6, 2009, 3:17:13 AM5/6/09
to
Nicholas Adams wrote:
> Moin Gemeinde

Amen. :-D

> War es bei der Registrierung eines unehelich geborenen Kindes (1946)
> beim Standesamt zwingend, den Vaternamen anzugegeben, oder konnte
> man -wie beim mir vorliegenden Auszug aus dem Taufregister- dieses
> Feld "blank" lassen?

Kann das �berhaupt ein Pflichtfeld sein? Es gibt gen�gend M�tter, die
den Namen der V�ter ihrer Kinder nicht kennen. Gerade 1946 d�rften es in
Deutschland besonders viele gewesen sein.
--


CU Christoph Maercker.

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