Vermutlich vom lat. diurnus - täglich,
Korrekt heißt die Bezeichnung
Diurnist - Amtsperson, Beamter
(z.B. in einer obrigkeitlichen kirchlichen
oder weltlichen Kanzlei).
Helge Robitzsch
dazu fällt mir nur der Begriff "Diurektikum" ein => Harnproduktion
steigerndes Arzeneimittel ... vielleicht ist das eine Spur ...
MfG
Horst
Helge Robitzsch schrieb:
In dem folgenden Artikel wird von einem Diuristen gesprochen:
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Die Akte aus dem Jahr 1835
Acten des Magistrats der Stadt Schweinfurt
Das Auswanderungsgesuch des Kaufmanns Johann Georg Arndt von hier,
betreffend 1835
ad 602, Numerus Expedito 552, Praesentatum den 3. Januar 1835
Geschehen Schweinfurt, den 3. Januar 1835
Praesentatum: rechts Königlicher Magistrats Rath q. act. Trillhaas
Der Diurist Heinrich Jacob Heinrich Arndt, dahier bringt vor:
Mein Bruder, der dahiesige Bürger und Kaufmann, Johann Georg Arndt,
ist gegenwärtig auf dem Comptoir der Seidenwaren-Handlung der
Gebrüder Passavant zu Frankfurt engagirt und will sich in Leipzig
durch Uebernahme des Pelzmachergeschäftes einer gewissen Winkler
daselbst bürgerlich niederlassen.
Zu diesem Behufe bedarf derselbe eines Leumundszeugnisses, sowie der
Auswanderungsbewilligung, und ich soll in dessen Namen um diese
Zeugnisse bitten.
laut Unterschrift H. G. Arndt
zur Beglaubigung [zwei unleserliche Unterschriften]
[Siegel des Stadt Magsitrats]
ad 602/644, Numerus Expeditio 600, Trillhaas
15 Kreuzer St., den 12. Januar 1835
Der Stadtmagistrat bezeugt anmit, dass der dahiesige Bürger und
Kaufmann Johann Georg Arndt, ledig, gegenwärtig auf dem Comptoir
der Seidenwaren-Handlung der Gebrüder Passavant zu Frankfurt
engagirt, behufs seiner vorhabenden Uebersiedlung nach Leipzig für
den Fall aus dem diesseitigen Unterthanenverbande entlassen werde,
als ihm zu Leipzig die Aufnahme in den dortigen bürgerlichen Verband
ertheilt werden wird.
Zugleich wird noch bemerkt, dass gegen das sittliche Betragen des
Johann Georg Arndt während seines Aufenthaltes dahier hierorts keine
Klage eingelaufen sey.
Ino: H. J. Arndt dahier
Für seinen Bruder
Johann Georg Arndt zu Frankfurt
Taxe: 2 Gulden
Cass.: 3 Kreuzer
Stempel: 15 1/2 Kreuzer
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2 Gulden, 18 1/2 Kreuzer
19 Kreuzer hierzu per Protocollum vom 3. Januar 1834,
2 Gulden, 37 1/2 Kreuzer v. m. 102.
epeditum, den 13. Januar 1835
Trillhaas
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tschüss, Josef