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E-Scooter

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Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 18, 2019, 5:14:16 AM4/18/19
to
Ich suche einen ganz einfachen E-Scooter, gedrosselt auf 6km/h. D.h. zum
Fahren auch in der Fußgängerzone, klein zusammenlegbar zur Mitnahme im
Bus, Aufzug usw.

Für Senioren gibt's sowas mit allem Schnickschnack und ab 2000€, aber
meist sperrig (Sitz...) und nur mit Straßenzulassung, keine Buszulassung...

Spielzeug (bis 6km/h) käme auch in Frage, konnte ich aber noch nichts
finden.

Fällt jemand ein, wo man sowas bekommen oder suchen könnte?

Selbst drosseln geht wohl wegen der Zulassung nicht, oder kann jemand
sowas erledigen?

DoDi

Jan Conrads

unread,
Apr 19, 2019, 9:51:57 AM4/19/19
to
Hallo,

Am 18.04.19 um 11:14 schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Ich suche einen ganz einfachen E-Scooter, gedrosselt auf 6km/h. D.h. zum
> Fahren auch in der Fußgängerzone, klein zusammenlegbar zur Mitnahme im
> Bus, Aufzug usw.
>
> Für Senioren gibt's sowas mit allem Schnickschnack und ab 2000€, aber
> meist sperrig (Sitz...) und nur mit Straßenzulassung, keine Buszulassung...

Fahrzeuge bis 6km/h sind i.d.R zulassungsfrei

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/kraftfahrzeugsteuer-einordnung-von-fahrzeugen-211-zulassungsfreie-fahrzeuge_idesk_PI11525_HI3252937.html


>
> Spielzeug (bis 6km/h) käme auch in Frage, konnte ich aber noch nichts
> finden.
>
> Fällt jemand ein, wo man sowas bekommen oder suchen könnte?
>
> Selbst drosseln geht wohl wegen der Zulassung nicht, oder kann jemand
> sowas erledigen?

Ich denke Spielzeuge sind hier genau wie alles andere bis 6km/h,
Zulassung braucht man nicht wegen weniger als 6km/h solange technisch
sichergestellt ist, das das Fahrzeug nicht schneller fahren kann.

Dabei dürfte es egal sein, ob Kinderauto oder Auto.

Im Zweifel frag deine Zulassungsstelle.

>
> DoDi

Gruß Jan

Thomas Prufer

unread,
Apr 19, 2019, 12:11:12 PM4/19/19
to
On Fri, 19 Apr 2019 15:58:03 +0200, Jan Conrads <janco...@gmx.de> wrote:

>Ich denke Spielzeuge sind hier genau wie alles andere bis 6km/h,
>Zulassung braucht man nicht wegen weniger als 6km/h solange technisch
>sichergestellt ist, das das Fahrzeug nicht schneller fahren kann.

Aber genau diese technische Sicherstellung ist doch die Frage, bzw. das Problem.
Also: Scooter fährt in der Fußgängerzone, das darf nicht sein und soll ein
Knöllchen geben. Ein Zettel mit vielen Stempeln drauf wo "Der fährt nicth
schneller als 6 km/h" wehrt den kostenpflichtige Rechtsweg mit Gutachten, TÜV,
ABE, und sonstigem Ungemach auf der Stelle ab.


Thomas Prufer

Uhu

unread,
Apr 19, 2019, 12:15:09 PM4/19/19
to
Am 19.04.2019 um 18:11 schrieb Thomas Prufer:

> Aber genau diese technische Sicherstellung ist doch die Frage, bzw. das Problem.
> Also: Scooter fährt in der Fußgängerzone, das darf nicht sein und soll ein
> Knöllchen geben. Ein Zettel mit vielen Stempeln drauf wo "Der fährt nicth
> schneller als 6 km/h" wehrt den kostenpflichtige Rechtsweg mit Gutachten, TÜV,
> ABE, und sonstigem Ungemach auf der Stelle ab.

Die allermeisten Polizisten sind in der Lage das ganz ohne Gutachten zu
erkennen.


Thomas Prufer

unread,
Apr 20, 2019, 4:35:43 AM4/20/19
to
On Thu, 18 Apr 2019 11:14:05 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>
wrote:

>Fällt jemand ein, wo man sowas bekommen oder suchen könnte?

Ich fand: "Nilox Elektro Scooter Doc Pro",
<https://www.amazon.de/Nilox-Elektro-Scooter-Electric-Tragetasche/dp/B01L1VEG56>
und da steht: "Der DOC PRO kann auch wie ein einfacher Roller genutzt werden,
sowie die Möglichkeit der Drosselung auf 6 Km/h."

Preis ist happig, mit ~600 €. Aber vioelleicht reicht es ja als Anfangspunkt
einer ergiebigeren Suche...


Thomas Prufer

Volker Bartheld

unread,
Apr 20, 2019, 9:40:58 AM4/20/19
to
On Sat, 20 Apr 2019 10:35:47 +0200, Thomas Prufer wrote:
> On Thu, 18 Apr 2019 11:14:05 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>
> wrote:
>>Fällt jemand ein, wo man sowas bekommen oder suchen könnte?
> Ich fand: "Nilox Elektro Scooter Doc Pro",
> Preis ist happig, mit ~600€.

Meine Güte. So eine 18650 mit 2.5Ah kostet einen knappen Zehner. Mit den
madigen 3.6V wird ein 300W-Motor aber nicht zufrieden sein, außer Du nimmt
fingerdicke Starthilfekabel für die Zuleitungen. Ergo brauchst Du
vielleicht zehn von den Dingern in Reihe, macht einen knappen Hunderter.
Nachdem Getriebemotoren ebenfalls nicht für lau auf Bäumen wachsen, sind
da nochmal mindestens 50 Schleifen fällig, wenn ich Alibaba glauben darf.
Dann noch ein Controller, der die 10A regelt und auch gleich das
Lademanagement übernimmt. Schließlich ein etwas stämmigerer Scooter als
Basis, schon die Basismodelle werden zwischen 100 und 150€ UVP gehandelt.
Sind wir bei 400€, ohne Kabel, ohne Ladegerät, ohne Verpackung, usw.

Wie schrottig darfs denn noch werden?

Mich würde eher die Aussage "maximale Reichweite 2km" irritieren. Was soll
das? Das sind bestenfalls 20 Minuten zu Fuß, ohne hernach einen 12kg-Klotz
am Bein zu haben. Wer so bewegungsherausgefordert ist, daß er das schon
nicht mehr schafft, ist vielleicht in einem motorisierten Krankenfahrstuhl
besser aufgehoben, bitte verzeih meinen Sarkasmus.

Man mag mich jetzt einen Ignoranten schimpfen und daß dieser Thread mal
wieder den typischen Ausgang einer jeden Newsgroupdiskussion gefunden hat,
aber was wäre an einem mit Muskelkraft betriebenen Roller auszusetzen?

Der Speed+ für 160€
https://www.microscooter-shop.de/erwachsene/scooter/1863/micro-scooter-speed
wiegt 3.75kg, ist bis 100kg belastbar, taugt für durchaus große Erwachsene,
läuft gut auf Asphalt und nach 2km immer noch.

Ja, wenn es den unbedingt sein muß, gibt es von Micro auch e-Scooter. Und
Du kommst für 400€ bis zu 7km weit.

Volker

Thomas Prufer

unread,
Apr 20, 2019, 10:34:32 AM4/20/19
to
On Sat, 20 Apr 2019 15:41:07 +0200, Volker Bartheld <news...@bartheld.net>
wrote:

>Man mag mich jetzt einen Ignoranten schimpfen und daß dieser Thread mal
>wieder den typischen Ausgang einer jeden Newsgroupdiskussion gefunden hat,
>aber was wäre an einem mit Muskelkraft betriebenen Roller auszusetzen?

Der OP hat nach einem 6 km/h abgeregelten e-scooter gefragt, und ich hab halt
geantwortet, ohne ihm zu sagen, "den braucht er eh nicht" -- er wird schon
wissen warum er danach fragt...

>Mich würde eher die Aussage "maximale Reichweite 2km" irritieren.

Weiter unten steht "20 km". Tippfehler oder nicht? -- darum soll sich jeder
Käufer kümmern, kurze Anfrage über Amazon und die Antwort wäre mir verbindlich
genug.

Thomas Prufer

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 20, 2019, 1:47:48 PM4/20/19
to
Am 20.04.2019 um 15:41 schrieb Volker Bartheld:
> On Sat, 20 Apr 2019 10:35:47 +0200, Thomas Prufer wrote:
>> On Thu, 18 Apr 2019 11:14:05 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com>
>> wrote:
>>> Fällt jemand ein, wo man sowas bekommen oder suchen könnte?
>> Ich fand: "Nilox Elektro Scooter Doc Pro",
>> Preis ist happig, mit ~600€.

Danke, der bietet immerhin eine Begrenzung auf 6km/h an. Scheint
allerdings nur ein Schalter (Kindersicherung?) zu sein, keine
bauartliche Einschränkung. Mal sehen, ob der Hersteller/Anbieter mehr
dazu sagen kann.


> Mich würde eher die Aussage "maximale Reichweite 2km" irritieren.

Tippfehler, in den technischen Daten steht 20km.


> Man mag mich jetzt einen Ignoranten schimpfen und daß dieser Thread mal
> wieder den typischen Ausgang einer jeden Newsgroupdiskussion gefunden hat,
> aber was wäre an einem mit Muskelkraft betriebenen Roller auszusetzen?

Bei meiner COPD schaffe ich zu Fuß an guten Tagen 100m ohne
Verschnaufpause, an schlechten Tagen 20m. Da bin ich für jedes
Hilfsmittel dankbar.


> Der Speed+ für 160€
> https://www.microscooter-shop.de/erwachsene/scooter/1863/micro-scooter-speed
> wiegt 3.75kg, ist bis 100kg belastbar, taugt für durchaus große Erwachsene,
> läuft gut auf Asphalt und nach 2km immer noch.

Vorläufig dürfen solche Geräte nicht in der Öffentlichkeit betrieben
werden. Erst wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung verabschiedet
sind (Mai?), kann man eScooter kaufen die man auch benutzen *darf*, und
dann eher nicht unter 500€. Nilox ist wenigestens so ehrlich,
(vorläufig) dazuzuschreiben, daß der Doc Pro nur auf Privatgelände
benutzt werden darf.

Andere Hersteller erwähnen diese Einschränkung lieber nicht, sollen die
Kunden doch erst *nach* dem Kauf auf die Schnauze fliegen. Die
geprellten Kunden bieten ihre Gebrauchten dann zu 50% des Neupreises an
- warum wohl so billig? :-]

DoDi

Axel Berger

unread,
Apr 20, 2019, 6:14:49 PM4/20/19
to
Volker Bartheld wrote:
> ist vielleicht in einem motorisierten Krankenfahrstuhl besser aufgehoben,

Ich dachte, genau davon wäre die Rede, deshalb der Zusatz, er müsse in
Bussen erlaubt sein. Was zum Henker ist dann denn bitte ein "Scooter"?

--
/¯\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --

Sebastian Suchanek

unread,
Apr 21, 2019, 1:42:40 AM4/21/19
to
Am 21.04.2019 um 00:15 schrieb Axel Berger:
> Volker Bartheld wrote:
>> ist vielleicht in einem motorisierten Krankenfahrstuhl besser aufgehoben,
>
> Ich dachte, genau davon wäre die Rede, deshalb der Zusatz, er müsse in
> Bussen erlaubt sein. Was zum Henker ist dann denn bitte ein "Scooter"?

Ein elektrifizierter Tretroller.
So ein klitzekleines Bisschen verfolgen des Tagesgeschenes auch
außerhalb des Usenets schadet bisweilen nicht...


HTH,

Sebastian

Volker Bartheld

unread,
Apr 21, 2019, 4:01:06 AM4/21/19
to
On Sat, 20 Apr 2019 19:37:08 +0200, Hans-Peter Diettrich wrote:
> Am 20.04.2019 um 15:41 schrieb Volker Bartheld:
>> was wäre an einem mit Muskelkraft betriebenen Roller auszusetzen?
> Bei meiner COPD schaffe ich zu Fuß an guten Tagen 100m ohne
> Verschnaufpause, an schlechten Tagen 20m.

OK, das ist ein Argument.
> Vorläufig dürfen solche Geräte nicht in der Öffentlichkeit betrieben
> werden.

Über die rechtlichen Implikationen solcher "Spielgeräte" bzw. "besonderer
Fortbewegungsmittel" (IIRC werden sie gegenwärtig in der StVO als solche
bezeichnet und beschränken Dich auf die Vorschriften des
Fußgängerverkehrs) würde ich mir dann nun wieder die geringsten Sorgen
machen. Vermutlich willst Du freiwillig mit einem Fahrzeug, das bestenfalls
6km/h schafft, nicht die Fahrbahn benutzen oder mit Radlern um die Wette
fahren.

> Erst wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung verabschiedet
> sind (Mai?), kann man eScooter kaufen die man auch benutzen *darf*, und
> dann eher nicht unter 500€. Nilox ist wenigestens so ehrlich,
> (vorläufig) dazuzuschreiben, daß der Doc Pro nur auf Privatgelände
> benutzt werden darf.

https://www.microscooter-shop.de/erwachsene/escooter/1740/emicro-falcon-x3
tut das ebenfalls. Jo mei. Da kann man jetzt ermitteln, welche TBNRen das
im Falle einer Zuwiderhandlung sind und was Dich die Ordnungsgebühr
voraussichtlich kosten wird, falls man Dich mit einem Kraftfahrzeug, das
nicht der Mobilitätshilfenverordnung genügt, irgendwo erwischt.

Wenn ich mir
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/info/elektro-tretroller/
https://www.deutschlandfunk.de/e-scooter-und-e-skateboards-gefaehrlicher-als-gedacht.697.de.html?dram:article_id=373848
so ansehe, überkopfen wir Deutschen das Thema wieder bis zum Exodus. Der in
diesem Fall in einer Kostenexplosion besteht. 2000€ für einen e-Scooter?
Oder einen Segway kaufen? Hmmmm. Eher nicht.

Volker

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 21, 2019, 4:31:25 AM4/21/19
to
Am 21.04.2019 um 10:01 schrieb Volker Bartheld:

> Da kann man jetzt ermitteln, welche TBNRen das
> im Falle einer Zuwiderhandlung sind und was Dich die Ordnungsgebühr
> voraussichtlich kosten wird, falls man Dich mit einem Kraftfahrzeug, das
> nicht der Mobilitätshilfenverordnung genügt, irgendwo erwischt.

Von Seiten der Polizei kam schon der Einwand, daß eine Überprüfung der
Zulassungen kaum möglich sei, ähnlich wie bei den Diesel-Fahrverboten.

Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mir so ein Teil mal quasi zur Ansicht
kommen lasse, und wenn es überhaupt tauglich ist, einfach mal auf
Reaktionen der Ordnungshüter warten. Wenn ich nur auf dem Fußweg bzw. in
der Fußgängerzone fahre, und nicht schneller als 6km/h, warum sollte
mich dann überhaupt einer anhalten?

DoDi

Rolf Bombach

unread,
Apr 21, 2019, 4:50:43 PM4/21/19
to
Sebastian Suchanek schrieb:
Gleichfalls. Ein Scooter kann vom Kinderroller bis zur Vespa alles sein.

--
mfg Rolf Bombach

Volker Bartheld

unread,
Apr 21, 2019, 5:45:15 PM4/21/19
to
On Sun, 21 Apr 2019 10:29:37 +0200, Hans-Peter Diettrich wrote:
> Am 21.04.2019 um 10:01 schrieb Volker Bartheld:
>> Da kann man jetzt ermitteln, welche TBNRen das
>> im Falle einer Zuwiderhandlung sind und was Dich die Ordnungsgebühr
>> voraussichtlich kosten wird [...]
> Von Seiten der Polizei kam schon der Einwand, daß eine Überprüfung der
> Zulassungen kaum möglich sei, ähnlich wie bei den Diesel-Fahrverboten.

Eben.

> Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mir so ein Teil mal quasi zur Ansicht
> kommen lasse, und wenn es überhaupt tauglich ist, einfach mal auf
> Reaktionen der Ordnungshüter warten. Wenn ich nur auf dem Fußweg bzw. in
> der Fußgängerzone fahre, und nicht schneller als 6km/h, warum sollte
> mich dann überhaupt einer anhalten?

Ich muß mich wegen meiner Unangepaßtheit und des zivilen Ungehorsams ja
immer mal wieder schimpfen lassen, bin also als Ratgeber vielleicht nicht
unbedingt Deine allererste Adresse. Aber angesichts dessen, was sich
tagtäglich auf Deutschlands Straßen, Geh- und Radwegen so abspielt, dürfte
ein nicht zugelassener/zulassungsfähiger/typgeprüfter E-Scooter nun
wirklich das allergeringste Problem sein. Darauf gäbe ich - so ich auf so
ein Teil angewiesen wäre und die Alternative nur etwas, was etliche große
Scheinchen mehr kostet oder enorm sperrig, mithin praxisuntauglich ist -
also einen feuchten Scheiß.

Wenn Autofahrer bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit 90€ Bußgeld, einen
Flens aber ohne Fahrverbot davonkommen (was übrigens 10€ weniger sind als
Mobiltelefoniererei ohne Freisprech, Fahrradfahrer dürfen sogar komplett
auf die Ampel pfeifen, ohne den Führerschein zu riskieren), ich bis zu 8
Monate mit einem Risiko vn 25€ die HU überziehen kann und mir damit
8/48*110€ spare (Rückdatierung ist bekanntlich Geschichte) - wie teuer
kann so ein Elektroscooterdelikt dann wohl sein?

Ergo: Nachschauen, ob das Ding praxistauglich ist, einigermaßen die
versprochene Reichweite einhält und fertig. Die 6km/h-ja/nein-Frage wäre
für mich ebenfalls nicht kaufentscheidend. Dann geht das Ding halt
potentiell 25km/h, so what. Schaffe ich mit Rollerblades auch oder diesen
affigen Segways, die nur die Radwege verstopfen und wo man offenbar
ordentlich €€€-Lobbyarbeit bei den Behörden betrieben hat, um eine
Ausnahmegenehmigung zu erwirken.

Volker

Thomas Prufer

unread,
Apr 22, 2019, 2:35:25 AM4/22/19
to
On Sun, 21 Apr 2019 23:45:14 +0200, Volker Bartheld <news...@bartheld.net>
wrote:

>Darauf gäbe ich - so ich auf so
>ein Teil angewiesen wäre und die Alternative nur etwas, was etliche große
>Scheinchen mehr kostet oder enorm sperrig, mithin praxisuntauglich ist -
>also einen feuchten Scheiß.

Dem schließ ich mich an.

Wenns trotzdem einigermaßen regeltreu sein soll. So z.B.: Kauf ein Dingens mit 6
km/h Drosselschalter, papp ein "Siegel" drüber oder klemm den ab. Dann ist
sichergestellt, das der nicht nur in Anwesenheit der Ordnungskraft eingeschaltet
wird.

Wenn wer meint, Strafzettel/OWi/wasimmer: fahren lassen, geht nur 6 km/h. Wenn
immer noch, auf COPD hinweisen. Wenn immer noch: entweder Kleinbetrag zahlen,
oder dem Richter die Lage erklären -- je nach Pragmatismus und
Sendungsbewusstsein.

Ich mein es ist ja schon ein Unterschied, ob einer mit dem E-cooter mit 25 durch
die volle Fußgängerzone slalomt, oder jemand den erkennbar braucht (und eben
nicht auf Muskelkraft ausweichen kann) und langsam fährt.

Und Deppen gibt's überall: ich sah hier einen E-Rollifahrer, der offensichtlich
auf den Rolli angewiesen war. Hinten drauf pappte die laminiert die schriftliche
Auskunft der Verkehrsbetriebe, das genau dieses Modell Rolli auch im Bus
mitfahren darf/kann/muss. Da hatte ein Busfahrer die Mitfahrt verweigert (was
der allerdings machen darf, z.B. wenn die Rolliplätze schon belegt sind); stand
so auf dem 2. Zettel. Also da half die Zulassung usw. erstmal nicht...


Thomas Prufer

Sebastian Suchanek

unread,
Apr 22, 2019, 3:47:41 AM4/22/19
to
Die tagesaktuelle Diskussion in Deutschland dreht sich ganz klar um die
Tretroller. Elektroroller im Vespa-Format sind in Deutschland
zulassungstechnisch und verkehrsrechtlich "schon immer" geregelt - sie
werden einfach wie "normale" Motorroller behandelt.


HTH,

Sebastian

Rolf Bombach

unread,
Apr 23, 2019, 4:00:02 PM4/23/19
to
Das Wort Scooter wurde halt umgedeutet respektive geklaut, da man offenbar
nicht in der Lage ist, was passendes zu finden. Das gibt dann dieses
unsägliche EU-Englisch. Scooter bedeutet im Rest der Welt eben Tretroller
bis und mit Benzin-Vespa. Aber bitte, man verdenglischt halt alles statt
Englisch zu lernen und ist dann irgendwann beleidigt, wenn man wo anders
nicht verstanden wird.

--
mfg Rolf Bombach

Hanno Foest

unread,
Apr 23, 2019, 4:55:23 PM4/23/19
to
Am 23.04.19 um 22:00 schrieb Rolf Bombach:

>> Die tagesaktuelle Diskussion in Deutschland dreht sich ganz klar um die
>> Tretroller. Elektroroller im Vespa-Format sind in Deutschland
>> zulassungstechnisch und verkehrsrechtlich "schon immer" geregelt - sie
>> werden einfach wie "normale" Motorroller behandelt.
>
> Das Wort Scooter wurde halt umgedeutet respektive geklaut, da man offenbar
> nicht in der Lage ist, was passendes zu finden. Das gibt dann dieses
> unsägliche EU-Englisch. Scooter bedeutet im Rest der Welt eben Tretroller
> bis und mit Benzin-Vespa.

Dabei isses doch so einfach: "Roller" umfaßt auch im Deutsche all diese
Kategorien. Zur Differenzierung sagt man dann Tretroller, Motorroller,
Elektroroller, womit man präziser ist als das Lehnwort.

Hanno
--
The modern conservative is engaged in one of man's oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 24, 2019, 2:51:39 AM4/24/19
to
Am 23.04.2019 um 22:55 schrieb Hanno Foest:

>> Das Wort Scooter wurde halt umgedeutet respektive geklaut, da man
>> offenbar
>> nicht in der Lage ist, was passendes zu finden. Das gibt dann dieses
>> unsägliche EU-Englisch. Scooter bedeutet im Rest der Welt eben Tretroller
>> bis und mit Benzin-Vespa.
>
> Dabei isses doch so einfach: "Roller" umfaßt auch im Deutsche all diese
> Kategorien. Zur Differenzierung sagt man dann Tretroller, Motorroller,
> Elektroroller, womit man präziser ist als das Lehnwort.

Sag das mal den Leuten, die sowas im Internet anbieten ;-)

DoDi

Arno Welzel

unread,
Apr 24, 2019, 3:10:04 AM4/24/19
to
Hanno Foest:

> Am 23.04.19 um 22:00 schrieb Rolf Bombach:
>
>>> Die tagesaktuelle Diskussion in Deutschland dreht sich ganz klar um die
>>> Tretroller. Elektroroller im Vespa-Format sind in Deutschland
>>> zulassungstechnisch und verkehrsrechtlich "schon immer" geregelt - sie
>>> werden einfach wie "normale" Motorroller behandelt.
>>
>> Das Wort Scooter wurde halt umgedeutet respektive geklaut, da man offenbar
>> nicht in der Lage ist, was passendes zu finden. Das gibt dann dieses
>> unsägliche EU-Englisch. Scooter bedeutet im Rest der Welt eben Tretroller
>> bis und mit Benzin-Vespa.
>
> Dabei isses doch so einfach: "Roller" umfaßt auch im Deutsche all diese
> Kategorien. Zur Differenzierung sagt man dann Tretroller, Motorroller,
> Elektroroller, womit man präziser ist als das Lehnwort.

Dann müsste es "Elektrotretroller" heißen - denn ein Elektroroller ist
ja etwas anderes. "E-Scooter" klingt halt besser.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Stefan Engler

unread,
Apr 24, 2019, 5:31:56 PM4/24/19
to
Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
> 8/48*110€ spare (Rückdatierung ist bekanntlich Geschichte) - wie teuer
> kann so ein Elektroscooterdelikt dann wohl sein?

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt
ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
http://ratingerzeitung.de/elektro-scooter-aus-dem-verkehr-gezogen
https://e-scooter.org/e-scooter-strafe/

übliche "Strafen":
Bußgeld bis 70 Euro + 1 Punkt +
e-scooter wird beschlagnahmt +
Fahren ohne Fahrerlaubnis +
Fahren ohne Versicherungsschutz

Es gibt ein paar scooter die zulässig und "handlich" sind.
20km/h ist üblich als Grenze fürs Fahren ohne Helm.

Volker Bartheld

unread,
Apr 24, 2019, 6:15:32 PM4/24/19
to
On Wed, 24 Apr 2019 23:31:51 +0200, Stefan Engler wrote:
> Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
>> 8/48*110€ spare (Rückdatierung ist bekanntlich Geschichte) - wie teuer
>> kann so ein Elektroscooterdelikt dann wohl sein?
> Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt
> ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
> http://ratingerzeitung.de/elektro-scooter-aus-dem-verkehr-gezogen
> https://e-scooter.org/e-scooter-strafe/
> übliche "Strafen":
> Bußgeld bis 70 Euro + 1 Punkt +
> e-scooter wird beschlagnahmt +
> Fahren ohne Fahrerlaubnis +
> Fahren ohne Versicherungsschutz

Interessant, daß da wegen des "Kraft" im Kraftfahrzeug so ein Bohei gemacht
wird. Bekommt auch der 5-jährige Junge sein e-Kettcar weggenommen und die
Eltern 70€+1, wenn er damit auf dem Gehweg herumschleicht? Weiters wundert
mich, wie diese Abgrenzung gegenüber einem Pedelec (ich rede hier nicht
von S-Pedelecs mit <=45km/h, die ein Kleinkraftradkennzeichen benötigen)
zustande kommt. Und schließlich ist die Wegnahme von Besitz aka.
"Beschlagnahmung" durchaus ein ernster Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte.

Da wo ich herkomme, stellt die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges
nämlich einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß
Artikel 14 GG dar und bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff
im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden
Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind m. W. n. nur dann berechtigt, ein Fahrzeug
sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als
gestohlen gemeldet sind.

Selbst das Fehlen einer Betriebserlaubnis, erhebliche technische Mängel wie
defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen, nicht funktionierende
Lichtanlagen oder ein trotz Versicherungspflicht nicht bestehender Schutz
berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ
vorübergehend zu untersagen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" steht auch auf ziemlich wackeligen
Beinen. Nicht für jedes Kraftfahrzeug benötige ich eine solche und es ist
nicht per se anzunehmen, daß bei einem Fahrzeug, für das eine
Betriebserlaubnis fehlt, immer eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Nun gut, den Worst Case hätten wir also geklärt, die Daseinsberechtigung
einer Rechtschutzversicherung ist bewiesen. Wenn ich mir das E-Scooter
Gesetz 2019 (eKFZ) und seine Regularien so durchlese, bemitleide ich
diejenigen, die auf solch ein Fahrzeug angewiesen sind, schon jetzt. Ein
Hoch auf mein Fahrrad!

Volker

Thomas Prufer

unread,
Apr 25, 2019, 2:11:43 AM4/25/19
to
On Wed, 24 Apr 2019 23:31:51 +0200, Stefan Engler <ste...@epiket.de> wrote:

>Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt

Scooter auf 6 km/h gedrosselt, daher nicht "Fahrzeug". Fahrer kein Jungsspund,
hat COPD, und kann Polizei, Staatsanwalt, Richter glaubhaft versichern "brauche
das Ding".

Ich finde jetzt keine "offiziell gedrosselten" Fahrzeuge, also keinen E-Scooter
(oder Kettcar mit Antrieb usw.) mit Zulassung der die Nicht-Zulassung bzw. das
Nicht-Fahrzeug-Sein dokumentiert. Das gibt es wohl erst in der
2000€-Nicht-Rollstuhl-Klasse.

Ich finde auch dies:

> NÜRNBERG. (993) Am 03.07.2018 fiel einem Polizeibeamten in der Nürnberger Südstadt ein Elektrozweirad (sog. „E-Scooter“) auf, das offenbar zu schnell unterwegs war. Wenig später ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente auf mehrere Straftatbestände.
>
>Der Beamte war gegen 13:15 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Weg zum Dienst. In der Ulmenstraße überholte ihn auf dem Radweg das Zweirad. Darauf saß ein 34-Jähriger, auf dem Trittbrett dessen 3-jährige Tochter. Am Dianaplatz holte der Beamte den Fahrer ein und unterzog sowohl ihn als auch seinen „Scooter“ einer Kontrolle.
>
>Auf Grund festgestellter Umstände wurde der Scooter sichergestellt und zur Verkehrspolizei Nürnberg gebracht. Dort maßen die Beamten eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h. Dies zog nun mehrere Maßnahmen nach sich. Zunächst konnte der nun Beschuldigte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, des Weiteren trugen weder er noch seine Tochter vorgeschriebene Helme. Außerdem hätte der „Scooter“ ein Versicherungskennzeichen gebraucht. Somit bestand also auch kein Versicherungsschutz. Eine Benutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund war also nicht zulässig.
>
>Gegen den Beschuldigten wird nun wegen mehrerer straf- und verkehrsrechtlicher Verstöße ermittelt.



Thomas Prufer

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 3, 2019, 4:07:48 PM5/3/19
to
Am 21.04.2019 um 10:29 schrieb Hans-Peter Diettrich:

> Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mir so ein Teil mal quasi zur Ansicht
> kommen lasse, und wenn es überhaupt tauglich ist, einfach mal auf
> Reaktionen der Ordnungshüter warten.

So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90€ bestellt.
Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :-)

Eigentlich wollte ich ein Fahrzeug im Laden anschauen und ausprobieren,
doch das geht nicht - angeblich weil die Dinger nur originalverpackt
abgegeben werden, aber erst nach erfolgtem Zusammenbau betriebsbereit
sind. Zudem wurde mir (telefonisch) mitgeteilt, daß eine Rückgabe nach
dem Ausprobieren nicht möglich sei. Nun ja...

Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
(abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
ausreichend verstellbar sein. Für andere Modelle werden alleine die
Sitze erst ab 70€ angeboten!

Für diesen Preis muß man etliche Nachteile in Kauf nehmen, ich möchte
erst mal ausprobieren, was (für mich) tatsächlich wichtig ist. Die
Belastbarkeit ist mit 70kg "etwas" zu gering, da muß ich wohl noch etwas
abnehemen? <g>

Die Motorleistung ist vergleichsweise mickrig (120W), die Räder sehr
klein (5,5"), und eine Drosselung der Geschwindigkeit scheint nur über
Bremshebel möglich zu sein. Vermutlich wird beim Bremsen der Motor nur
abgeschaltet, nicht gedrosselt, und da kein Tacho vorhanden ist, läßt
sich die tatsächliche Geschwindigkeit nicht einmal kontrollieren. Diesen
Teil verbuche ich erst mal unter "Nachrüstungsmöglichkeit DIY", dazu
werde ich aber kaum noch kommen. Vielleicht noch zu einem Instrument,
das bei eingeschaltetem Motor 6km/h anzeigt, im Stand 0 <gd&r>
Inzwischen gibt es sogar schon fertige Tuning-Bausteine, die preislich
und leistungsmäßig allerdings deutlich höher liegen...

DoDi

Heinz Schmitz

unread,
May 4, 2019, 2:44:49 AM5/4/19
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

>Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..."

https://www.real.de/product/320312020/
"HOMCOM Kinder Elektroroller mit Sitz
Kickscooter Kinderroller Cityroller Scooter
99,90 Versandkostenfrei
...
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass beim Fahren
entsprechende Schutzausrüstung getragen wird und
der Elektroroller nicht im Straßenverkehr zugelassen ist.
Der Elektroroller darf nur unter Aufsicht und auf privatem
Gelände verwendet werden."

Mein Privatgelände ist dafür nicht ausreichend bestrasst und
ausserdem leider zu klein :-).

Grüße,
H.


Hans-Peter Diettrich

unread,
May 4, 2019, 3:31:42 AM5/4/19
to
Am 04.05.2019 um 08:44 schrieb Heinz Schmitz:
> Hans-Peter Diettrich wrote:
>
>> Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..."
>
> https://www.real.de/product/320312020/
> "HOMCOM Kinder Elektroroller mit Sitz
> Kickscooter Kinderroller Cityroller Scooter
> 99,90 Versandkostenfrei

Das ist die Luxusversio (schwarz/silber), die 10€ teurer ist als die
schwarz/rote.

> ...
> ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass beim Fahren
> entsprechende Schutzausrüstung getragen wird und
> der Elektroroller nicht im Straßenverkehr zugelassen ist.
> Der Elektroroller darf nur unter Aufsicht und auf privatem
> Gelände verwendet werden."
>
> Mein Privatgelände ist dafür nicht ausreichend bestrasst und
> ausserdem leider zu klein :-).

Solche Disclaimer findet man standardmäßig bei allen eScootern. Da frage
ich mich auch, an wen sich so ein Angebot wohl richtet. Mein Korridor
ist auch etwas klein zum ausgiebigen Testen der Laufzeit, aber da ich
ohne Aufsicht fahre...
<gd&d>

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 15, 2019, 9:08:58 AM5/15/19
to
Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:

> So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
> Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90€ bestellt.
> Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :-)

Inzwischen ist dieser Roller angekommen, mit unvollständiger
Gebrauchsanweisung.


> Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
> (abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
> ausreichend verstellbar sein. Für andere Modelle werden alleine die
> Sitze erst ab 70€ angeboten!

Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
Hinterrad. Als ich mich draufgesetzt und nur ganz wenig Gas gegeben
habe, ist das Gerät vorne hochgegangen und hat mich im hohen Bogen nach
hinten abgeworfen. Da habe ich gemerkt, daß ich für so ein Fahrzeug
schon zu klapprig geworden bin :-(

Ansonsten ist er besser als befürchtet, mit dem Gasdrehgriff läßt sich
anscheinend stufenlos die Geschwindigkeit einstellen. Das wäre dann ein
guter Ansatzpunkt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Nur fehlt mir
irgendwie eine Leistungsbegrenzung, wie ich das vom Gasgeben beim Moped
gewohnt war. Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf
die vorgegebene Geschwindigkeit, und wenn man wegen dieser
Beschleunigung am Drehgriff ruckelt, gibt das eine unschöne Rückkopplung
- bei mir einen Abwurf.

Andere Leute dürften weniger Probleme mit so einem Gefährt haben,
Ausprobieren lohnt sicher. Bei Kindern wäre ich allerdings skeptisch, da
würde ich mit etlichen Blessuren rechnen, bis sie die Technik im Griff
haben. Inzwischen ist sogar der Preis von 90€ auf 105€ gestiegen - ob
ich ihn als Kapitalanlage behalten soll?

Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch, so ein
Gefährt hat IMO auf der Straße nichts zu suchen. Bei dieser kritischen
Lenkung ist es technisch kaum möglich, Fahrtrichtungswechsel per
Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen. Ein
Fahrrad oder Mofa verhält sich so stabil, daß man sogar freihändig
darauf fahren kenn, kein Vergleich mit dem Verhalten eines Rollers.

DoDi

Volker Bartheld

unread,
May 15, 2019, 9:34:14 AM5/15/19
to
On Wed, 15 May 2019 15:08:49 +0200, Hans-Peter Diettrich wrote:
> Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>> So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
>> Kinder-Roller mit Sitz [https://www.real.de/product/320312020] bestellt.
> Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
> Hinterrad. Als ich [...] nur ganz wenig Gas gegeben habe, [...] hat mich
> im hohen Bogen nach hinten abgeworfen. [...] mit dem Gasdrehgriff läßt
> sich anscheinend stufenlos die Geschwindigkeit einstellen. [...]
> Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf die vorgegebene
> Geschwindigkeit [....]
> Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch, so ein
> Gefährt hat IMO auf der Straße nichts zu suchen. Bei dieser kritischen
> Lenkung ist es technisch kaum möglich, Fahrtrichtungswechsel per
> Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen.

Danke fürs Update und die Bestätigung meiner Befürchtungen.

Was will man auch bei den Winzrädern groß machen? Wegen des im Vergleich
recht geringen Trägheitsmoments bekommst Du ohne große Drehmomente am
Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das
Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst
ggfs. einen Abgang.

Das noch kombiniert mit einem Elektroantrieb auf die Hinterachse, einer
pfuschigen Leistungsregelung (ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach
eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
Drehmomentbegrenzung und damit einem "Gasgriff" am nächsten kommt) und der
merkwürdigen Sitzposition ergibt ein alltags- und breitenuntaugliches
Spielzeug.

Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
Kraftfahrzeuge mit ABE etc. und gehören nicht in den Straßenverkehr -
egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.

Übrigens existiert entgegen des verbreiteten Irrtums und vieler
merkwürdigen Gerichtsurteile keine Pflicht des Fahrradfahrers, beim
Abbiegen Handzeichen zu geben. § 9 StVO
(https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html) sagt relativ deutlich:

"Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen
will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen
will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit
links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. [...] Wer mit dem Fahrrad nach
links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn
hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert
werden soll. [...]"

Hände sind keine Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne der StV(Z)O
(https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html Abs. 5, Satz 4)
und eine rechtzeitige Ankündigung kann und soll auch durch schlüssiges
Verhalten, d. h. Einordnen in die Abbiegespur oder möglichst weit
innerhalb der jeweiligen Fahrspur.

Du mußt Dich also nicht dem Risiko einer artistischen Übung aussetzen (z.
B. beim Abbiegen über Straßenbahnschienen usw.), wenn es zu gefährlich ist.
Eine gewisse Sorgfalt bei Fahrtrichtungsänderungen sollte natürlich jeder
walten lassen, das ist fast schon zu selbsverständlich als daß man es extra
erwähnen müßte.

Ciao,
Volker

Axel Berger

unread,
May 15, 2019, 12:50:26 PM5/15/19
to
Hans-Peter Diettrich wrote:
> Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert,

Die Zielgruppe sitzt sehr viel tiefer und, bei geneigter Stange, auch
weiter vorn. Du hast iirc das billigste genommen und das zu erwartende
bekommen.

> Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch,

Dem stimme ich zu. Kraftfahrzeuge verzögern mit knapp 1 g (ja Wolfgang,
ich weiß, Deine Porsche mit mehr als 1) und gute Fahrräder auch fast so
viel. Was soll auf der Straße, oder auch auf dem Bürgersteig, wo
Fußgänger von allen Seiten auftauchen können, etwas, das, selbst wenn es
Bremsen hätte, wegen der Schwerpunktlage höchstens mit 0.05 g verzögern
kann, ohne sich zu überschlagen?

Marte Schwarz

unread,
May 15, 2019, 1:17:19 PM5/15/19
to
Hi Volker,
> recht geringen Trägheitsmoments bekommst Du ohne große Drehmomente am
> Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das
> Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst
> ggfs. einen Abgang.

Mit den Teilen will man als Tretroller schon nicht bremsen. Wie erst als
E-Scooter.

> pfuschigen Leistungsregelung (ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach
> eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
> Drehmomentbegrenzung und damit einem "Gasgriff" am nächsten kommt)

Eine PWM-Steuerung ist eben keine Stromsteuerung, aber viel Billiger.

> Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
> Kraftfahrzeuge mit ABE etc. und gehören nicht in den Straßenverkehr -
> egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.

Wenn man aber will, dass Sohnemann oder Enkel oder wie auch immer mit
sowas zur Schule fahren darf, dann muss man eben Gesetze machen.
Fachkompetenz war dabei schon manchmal hinderlich.

Marte

Arno Welzel

unread,
May 16, 2019, 2:19:50 PM5/16/19
to
Hans-Peter Diettrich:

> Am 20.04.2019 um 15:41 schrieb Volker Bartheld:
[...]
>> Der Speed+ für 160€
>> https://www.microscooter-shop.de/erwachsene/scooter/1863/micro-scooter-speed
>> wiegt 3.75kg, ist bis 100kg belastbar, taugt für durchaus große Erwachsene,
>> läuft gut auf Asphalt und nach 2km immer noch.
>
> Vorläufig dürfen solche Geräte nicht in der Öffentlichkeit betrieben
> werden. Erst wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung verabschiedet
[...]

Wieso nicht? Das Teil ist ein reiner Tretroller ohne Elektrogeraffel.

Hartmut Kraus

unread,
May 30, 2019, 8:36:36 AM5/30/19
to
Am 15.05.19 um 15:08 schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>
>> So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
>> Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90€ bestellt.
>> Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :-)
>
> Inzwischen ist dieser Roller angekommen, mit unvollständiger
> Gebrauchsanweisung.
>
>
>> Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
>> (abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
>> ausreichend verstellbar sein. Für andere Modelle werden alleine die
>> Sitze erst ab 70€ angeboten!
>
> Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
> Hinterrad. Als ich mich draufgesetzt und nur ganz wenig Gas gegeben
> habe, ist das Gerät vorne hochgegangen und hat mich im hohen Bogen nach
> hinten abgeworfen. Da habe ich gemerkt, daß ich für so ein Fahrzeug
> schon zu klapprig geworden bin :-(

Blödsinn. Das ist nur eine von ...zig derartigen Fehlkonstruktionen.

> Inzwischen ist sogar der Preis von 90€ auf 105€ gestiegen - ob
> ich ihn als Kapitalanlage behalten soll?

Höchstens als Erinnerung an gezahltes Lehrgeld. ;)

Am 03.05.19 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Zudem wurde mir (telefonisch) mitgeteilt, daß eine Rückgabe nach dem
> Ausprobieren nicht möglich sei. Nun ja...

Das können sie sich in die Haare schmieren. Wenn sie es in einem Zustand
verkaufen, in dem Ausprobieren gar nicht möglich ist.

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