On Wed, 15 May 2019 15:08:49 +0200, Hans-Peter Diettrich wrote:
> Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>> So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
>> Kinder-Roller mit Sitz [
https://www.real.de/product/320312020] bestellt.
> Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
> Hinterrad. Als ich [...] nur ganz wenig Gas gegeben habe, [...] hat mich
> im hohen Bogen nach hinten abgeworfen. [...] mit dem Gasdrehgriff läßt
> sich anscheinend stufenlos die Geschwindigkeit einstellen. [...]
> Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf die vorgegebene
> Geschwindigkeit [....]
> Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch, so ein
> Gefährt hat IMO auf der Straße nichts zu suchen. Bei dieser kritischen
> Lenkung ist es technisch kaum möglich, Fahrtrichtungswechsel per
> Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen.
Danke fürs Update und die Bestätigung meiner Befürchtungen.
Was will man auch bei den Winzrädern groß machen? Wegen des im Vergleich
recht geringen Trägheitsmoments bekommst Du ohne große Drehmomente am
Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das
Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst
ggfs. einen Abgang.
Das noch kombiniert mit einem Elektroantrieb auf die Hinterachse, einer
pfuschigen Leistungsregelung (ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach
eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
Drehmomentbegrenzung und damit einem "Gasgriff" am nächsten kommt) und der
merkwürdigen Sitzposition ergibt ein alltags- und breitenuntaugliches
Spielzeug.
Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
Kraftfahrzeuge mit ABE etc. und gehören nicht in den Straßenverkehr -
egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.
Übrigens existiert entgegen des verbreiteten Irrtums und vieler
merkwürdigen Gerichtsurteile keine Pflicht des Fahrradfahrers, beim
Abbiegen Handzeichen zu geben. § 9 StVO
(
https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html) sagt relativ deutlich:
"Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen
will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen
will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit
links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. [...] Wer mit dem Fahrrad nach
links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn
hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert
werden soll. [...]"
Hände sind keine Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne der StV(Z)O
(
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html Abs. 5, Satz 4)
und eine rechtzeitige Ankündigung kann und soll auch durch schlüssiges
Verhalten, d. h. Einordnen in die Abbiegespur oder möglichst weit
innerhalb der jeweiligen Fahrspur.
Du mußt Dich also nicht dem Risiko einer artistischen Übung aussetzen (z.
B. beim Abbiegen über Straßenbahnschienen usw.), wenn es zu gefährlich ist.
Eine gewisse Sorgfalt bei Fahrtrichtungsänderungen sollte natürlich jeder
walten lassen, das ist fast schon zu selbsverständlich als daß man es extra
erwähnen müßte.
Ciao,
Volker