Marc Santhoff wrote:
> Joerg <
ne...@analogconsultants.com> schrieb:
>
>> Marc Santhoff wrote:
>>> Sieghard Schicktanz <Sieghard....@SchS.de> schrieb:
>>>
>> [...]
>>
>>
>>>>> und das AfA kein bischen daf�r, aber bei der ersten Aushilfskraft
>>>>> als Minijobber geht es los - Schutzausr�stung, Notfallinfo,
>>>>> Ger�tepr�fung, ...
>>>> Das ist dann ja aber ein sog. "abh�ngig Besch�ftigter".
>>> Solche Einstufung scheint jenseits des Atlantik ja zu passieren,
>>> keine Ahnung, ob es dortzulande eine freiberufliche T�tigkeit gibt.
>>> Als Subunternehmer braucht J�rg jedenfalls eigentlich kein extra
>>> Klo. Nach unserem Recht. Aber schon Obelix wu�te da �ber viele
>>> fremde V�lker etwas zu sagen ... ;)
>>>
>> Freiberufler im deutschen Sinne gibt in den USA nicht. Jeder kann
>> selbststaendiger "Sole Proprietor" werden, egal ob er nun Ingenieur,
>> Bierbrauer, Gaertner oder Glaskugelwahrsager ist. Ich finde das auch
>> gerechter, weil damit nicht Akademikern ein Vorteil eingeraeumt wird,
>> den andere nicht bekommen koennen.
>
> Nun ja, hier kann auch jeder einen Gewerbeschein erwerben und loslegen.
Dann muss er aber Gewerbesteuer zahlen und sonstige Verpflichtungen auf
sich nehmen. Freiberufler mussten das zumindest frueher nicht.
> Ob man als Glaskugelwahrsager nicht ziemlich schnell verhaftet w�rde,
> frage ich mich. Aber es gibt ja auch Heilpraktiker und andere
> Wahrsager - na sch�n, wenn sie Steuern zahlen und niemand schaden ...
>
> Freiberufler sind aber grade von der Gewerbesteuer nicht betroffen, das
> ist der springende Punkt.
>
Bei uns gilt das auch fuer andere Selbststaendige, nicht nur fuer
Akademiker. Allerdings haben sie nicht die Moeglichkeit, von der
Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, was in Deutschland ging
(noch geht?). Es ist nicht alles Gras auf der anderen Seite gruener.
>
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29
>
>> Subunternehmer bin ich nicht. Das waeren Leute oder ganze Kleinfirmen,
>> die hauptsaechlich fuer eine grosse Firma taetig sind und das ist bei
>> mir nicht der Fall. Aber wenn ich beinahe taeglich Angestellte oder
>> auch selbststaendige andere Ingenieure hier haette, gaebe es alsbald
>> Aerger mit allem moeglichen Buerokraten-Brimborium.
>
> Es ging ja auch darum, da� Du f�r eines deiner Kundenprojekte einen
> Auftrag an einen per Kontrakt f�r dich arbeitenden Programmierer o.�.
> vergibst. Der hat dann den gleichen Status Dir gegen�ber wie Du zu
> deinem Auftraggeber. Und dann brauchst Du meiner Ansicht nach eben
> keine Ma�nahmen treffen, wenn doch sehe ich den UNterschied nicht.
>
Ist haarig. Wenn er z.B. ausser mir keine bedeutenden oder gar keinen
weiteren Auftraggeber hat, kann dieses Beschaeftigungsverhaeltnis rasch
reklassifiziert werden und ich muesste einen grossen Deckel mit Zinsen,
Poenale und allem latzen. Dito, falls er mit seinen ihm obliegenden
Steuerzahlungen saeumig wird. Dann ist da noch die Frage der
Haftpflicht, wenn er Mist baut. Das amerikanische Rechtssystem ist in
dieser Hinsicht voellig verkorkst und man muss alles umschiffen, was
dahingehend Gefahren birgt. Also auch Angestelltenverhaeltnisse oder
welche, die nacher so ausgelegt werden koennten. Denn da ich fuer
Medizintechnik und Luftfahrt arbeite, kann ich keine Berufshaftpflicht
bekommen. Selbst Lloyds liess mich abblitzen. Waere ich ein rostiger
Oeltanker, dann waere alles einfacher.
Deshalb mache ich das normalerweise so, dass Programmierer, Layouter,
FPGA Designer und so weiter mit meinen Kunden in einem eigenen
Vertragsverhaeltnis stehen. Bisher hatte niemand von ihnen ein Problem
damit.