Joerg wrote:
>>>> Man findet (bei HF32 und HS Type 2510) den Zusatz:
>>>> ""Nur für gewerbliche Anwender" Ab dem 1.3.2018
>>>> (Reach-Verordnung) dürfen bleihaltige Lote nicht mehr an die
>>>> breite Öffentlichkeit verkauft werden. Um die Bestellung
>>>> auszuführen benötigen wir daher einen Gewerbenachweis o. die
>>>> Umsatzst.-ID-Nummer."
>>>> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>>> Da wird sich doch jemand finden lassen, der ...
>>>
>>> Ich hatte in Germanien so eine Nummer, die war nicht schwer zu besorgen
>>> (und brauchte ich).
Meines Wissens bekommt man so eine Nummer über das Finanzamt,
das die Erteilung beim Bundeszentralamt für Steuern anstößt.
Oder geliehen von, äh, so einem Gefundenen :-).
>> Wenn man mit so einer Nummer auch Sachen kaufen könnte, die weit
>> vom Unternehmenszweck entfernt liegen, wäre es echt (wieder) ein Witz.
>> Isses ein Witz?
>Nach meinem Unternehmenszweck hat mich damals kein Verkaeufer gefragt.
>Ich haette dann vermutlich mit "Weltverbesserung" geantwortet 8-)
Ein Witz wäre es, wenn ein Bäcker mit Elektronik-Hobby das bleihaltige
Lötzinn mit der U-ID-Nummer seiner Bäckerei kaufen könnte, der
pensionierte E-Ingenieur aber nicht, weil er keine solche Nummer hat.
Ganz schlimm wäre es, wenn der Bäcker sich dann auch noch die Umsatz-
Steuer zurückerstatten lassen wollte:
"U-ST-Gesetz §15
... Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die
Lieferung, ... eines Gegenstands, den der Unternehmer zu
weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt."
Dafür müsste er dann wohl regelmäßig seine Brötchen zusammenlöten.
Grüße,
H.