Bleiben wir bei den Fakten. Zumindest dem, was dem *sic* "Göttinger
Tageblatt" und der faz zu entnehmen ist:
https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/goettingen/18-jaehriger-dreht-sparkasse-falschgold-fuer-300-000-euro-an-USIPNSFHLY7BXO4BSYBLCNCEWY.html
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/21-jaehriger-drehte-sparkasse-falsche-goldbarren-an-16487557.html
https://www.rtl.de/cms/urteil-fuer-goldjunge-aus-goettingen-21-jaehriger-verkaufte-falschgold-an-die-sparkasse-4437889.html
Da hat also ein 18-jähriger Erwachsener (zur Strafmündigkeit s. [1]),
der "zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung"
m. M. n. durchaus "reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und
nach dieser Einsicht zu handeln" einer Bank mehrfach und in erheblicher
Menge Falschgeld mit klarer Gewinnerzielungsabsicht angedreht.
Ein Krügerrand ist gesetzliches Zahlungsmittel, Goldbarren werden
normalerweise nach Gewicht akzeptiert [2] [3], zumal wenn - so wie hier
- in täuschend echter Standardverpackung. Gewogen wird die Bank den
Kram ja wohl mindestens haben. Eine Handlung in Treu und Glauben können
wir getrost ins Reich der Phantasie verweisen: Was zu günstig erscheint
um wahr zu sein, ist es meist auch nicht. Das gilt insbesondere für
E-Bay und für Edelmetalle.
Bei potentiell gefälschten Windows-Lizenzschlüsseln muß man jedenfalls
einiges an Argumentation aufbieten, um sich als deren Käufer vom
Vorwurf der Geldwäsche und Softwarepiraterie zu befreien. Z. B. indem
man erklärt, der Händler hätte einen einwandfreien Leumund, es gäbe
durchaus weitere Angebote in ungefähr derselben Preislage, usw. [5].
Zu konkreten Details, wie genau die Fälschung der o. g. "Goldbarren"
erfolgte, läßt sich natürlich keine der o. g. Qualitätsmedien herab,
aber die faz weiß natürlich, daß die Goldschicht dünn und stümperhaft
aufgebracht worden sein soll. "Von dem Täter". Und die Anwaltschaft
argumentiert etwas schwach damit, daß ja gar kein Schaden entstanden
sei. *LOL*
Ist aber auch egal, denn die Geldfälschung wurde vollzogen und alle
Kriterien des Abs. 1 § 146 StGB [6] sind erfüllt.
Ob es damit folgerichtig war, die Freiheitsstrafe "nicht unter einem
Jahr" zur Bewährung auszusetzen (konkret wurde der Täter von seiner
eigenen Mutter angezeigt und schließlich zu 120'000€ Schadensersatz und
zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, die Mutter bekam 70 Tagessätze à
30€ [7]), darf dahingestellt bleiben. Möglich ist das im
Jugendgerichtsgesetz (JGG) als auch nach § 56 StGB [8].
Das mit dem zweierlei (Straf)Maß ist sowieso eine recht interessante
Angelegenheit. Zum Vergleich:
https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/wuerselen-unfassbare-details-zum-unfalltod-des-radfahrers_aid-46045771
21.9.2019: Betrunkener Autofahrer ohne Fahrerlaubnis kollidiert nachts
aus Unachtsamkeit mit einem Radfahrer. Statt dem sterbenden Radfahrer
zu helfen, soll der Unfallfahrer mit einem Bekannten seinen
beschädigten Citroen abgeschleppt haben. U-Haft. Vorwurf: Versuchter
Mord durch Unterlassen, da er durch sein Verhalten den Tod des
Radfahrers zwar billigend in Kauf genommen habe, aber nicht
festgestellt werden könne, ob sofortige Hilfe lebensrettend gewesen
wäre.
Strafmaß für Totschlag nach §212 StGB: Nicht unter fünf Jahre.
Was ich bis dahin noch nicht wußte: "Es können nur Freiheitsstrafen mit
einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die
Aussetzung eines Strafrestes, der nicht lebenslang ist, erfolgt nach §
57 StGB."
Das wird wohl gerne mit "Vollzugslockerung"
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugslockerung) verwechselt.
"Lockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden,
wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der
Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu
Straftaten missbrauchen werde. Vollzugslockerungen erhalten nur dafür
besonders geeignete Gefangene, bei denen ein Missbrauch nicht zu
befürchten ist."
Am Beispiel Uli Hoeness wird der §57 StGB deutlich
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Uli_Hoene%C3%9F):
"[...] Hoeneß wurde 2014 wegen Steuerhinterziehung zu einer
Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er trat daraufhin
von seinen Funktionen als Präsident des FC Bayern München e. V. und als
Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG zurück. Nach
Verbüßung der halben Haftzeit wurde er 2016 entlassen und die
Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. [...]"
Da hat man also dem Fußballidol die minimale überhaupt mögliche
Zuchtshausstrafe verschafft, ergo dürfte der o. g. Unfallfahrer
ebenfalls Aussicht haben, nach 2.5 Jahren auf freiem Fuße zu sein.
Wenn er reuig, brav und nicht rückfallgefährdet ist. Schon toll.
Ex-Tennisstar Boris Becker hinterzieht 3.3 Millionen DM, zwei Jahre auf
Bewährung, 300'000€ Strafe [9], Wenig draus gelernt, Insolvenzdelikte
und 2.5 Jahre Haft, die - unter der Annahme einer guten Führung und da
bin ich mir recht sicher - zur Bewährung ausgesetzt wird.
Anderswo sind die Bandagen härter: Der damals 29-jährige Ross Ulbricht,
Gründer und Erstbetreiber des Online-Schwarzmarkts "Silk Road" bekommt
zweimal Lebenslänglich plus 40 Jahre ohne Aussicht auf Bewährung [10]
[11].
Volker
[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit#Aktuell
[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Krugerrand#Zahlungsmittel
[3]
https://www.gold.de/gesetzliches-zahlungsmittel/
[4]
https://www.youtube.com/watch?v=2RY9dij8WBw&t=106s
[5]
https://www.youtube.com/watch?v=2RY9dij8WBw&t=106s
[6]
https://dejure.org/gesetze/StGB/146.html
[7]
https://www.rtl.de/cms/urteil-fuer-goldjunge-aus-goettingen-21-jaehriger-verkaufte-falschgold-an-die-sparkasse-4437889.html
[8]
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafaussetzung_zur_Bew%C3%A4hrung#Rechtsgrundlagen
[9]
https://de.wikipedia.org/wiki/Boris_Becker#Steuerhinterziehung
[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ross_Ulbricht
[11]
https://www.youtube.com/watch?v=HBTYVVUBAGs