hab da eine wichtige frage wie kann man chloroform selber herstellen
oder wo kann mann es als privatperson kaufen .......
danke an alle die mir helfen können .......
greets mike
Schon mal was vom BtmG gehört?
Nur mal ne dumme Gegenfrage!
Was willst damit machen? Alte Omas betäuben und ihnen die Handtasche rauben?
Sag mir doch mal wo du wohnst! Damit ich weiß, ob ich nachts noch sicher
durch den Park laufen kann oder ob ich Angst haben muß von dir betäubt zu
werden!
mfg
Thorsten
"Thorsten Glöckner" wrote:
> > hab da eine wichtige frage wie kann man chloroform selber herstellen
> > oder wo kann mann es als privatperson kaufen .......
> Schon mal was vom BtmG gehört?
> Was willst damit machen? Alte Omas betäuben und ihnen die Handtasche rauben?
> Sag mir doch mal wo du wohnst! Damit ich weiß, ob ich nachts noch sicher
> durch den Park laufen kann oder ob ich Angst haben muß von dir betäubt zu
> werden!
Jetzt wisch Dir erst mal den Mund ab, der Schaum ist ja scheusslich.
1.: Chloroform fällt nie und nimmer unters BtmG,
jedenfalls nicht in Mengen geringer als dutzende Liter.
Äther schon, weil der in der Heroinproduktion ne gewisse Rolle
spielt.
Ähnlich wie Acetanhydrit. Da muss man aber _gründlich_ einkaufen.
2.: Das Betäubungspotential von Chloroform kennst Du nur aus dem
Fernsehen,
würdest Du das Zeug live kennen, oder mal ein Buch zur Hand nehmen,
wüsstest Du genau dass Du gerade den totalen Mist sabbelst.
Übrigens gibts bei eBay gerade Barbitursäure,
nur mal so als Alternativvorschlag.
3. Chloroform ist ein absolut gängiges Lösungsmittel.
Es ist als Halogenalkan nicht gesund, aber im Gegensatz zu
Tetrachlorkohlenstoff nicht als "giftig" eingestuft.
Ich hab momentan täglich mit dem Zeug zu tun,
es ist wirklich nichts dabei. Richt net mal schlecht.
Umgekippt ist noch keiner, und wir waren alle weit davon entfernt.
4. Auch bei regelrechtem "Konsum" von Chloroform
kommt es nicht zu einer Narkose, jedenfalls nicht sofort. Das dauert
etwas.
Aber möglicherweise kommts zu Langzeitschäden, die recht heftig sein
können.
Daher sollte mans wirklich nicht gezielt einatmen.
Das kann zu absterbendem Gewebe führen (Nekrosen) !
Von daher sind Deine Vorwürfe von wegen "Leute betäuben"
eine dreiste Unverschämtheit, untermalt von blankem Unwissen.
Zu mikes natürlich vollkommen legitimer Frage:
Es gibt ein Rezept, in dem Ethanol mit Chlorkalk destilliert
Chloroform ergeben soll. Hab ich als Teenie mal probiert,
die Ausbeute war ziemlich beschissen.
Hätte evt. ansäuern sollen, keine Ahnung.
Kaufen kann mans, wenn man wen findet, ders verkauft.
An volljährige Käufer darfs ohne Probs verkauft werden.
Drogerien könnens bestimmt bestellen,
Apotheken solltens AFAIK vorrätig haben.
Die Firma "August Hedinger" hats im Programm,
hab heute 2 Dosen gesehen, das war DAB 9 - Qualität.
Trotzdem bin ich so neugierig, Dich zu fragen was Du damit vor hast.
Vielleicht brauchst Du ja nicht mal Chloroform.
Von jugendlichen Lösemittelorgien (kein Vorwurf) kann man nur abraten,
Chloroform ist als Narkosemittel daher schon länger aus dem Verkehr.
Cheers,
Norman
Möchte mich hiermit für mein daneben geradenes Posting entschuldigen!
Ich habe den chemischen Bereich meines Gehirns wohl gerade ausgeklinkt
gehabt. Stand heute den zweiten Tag in meiner
Anorg.-Grundpraktikum-Abschlußanalyse und komme überhaupt nicht weiter. Bin
im Moment chemisch etwas gefrustet. Auch habe ich z. Zt. wenig Schlaf und
fühl mich gesundheitlich nicht gut. Das soll mein Posting zwar
entschuldigen, euch aber erklären, warum ich ohne Hirn gepostet habe!
Gelobe Besserung!
> Trotzdem bin ich so neugierig, Dich zu fragen was Du damit vor hast.
Würd ich eigentlich auch gern wissen? Hätte vielleicht auch besser erst
danach fragen sollen, bevor ich so ein Posting wie vorhin los lasse!
Mfg
Thorsten
>Kaufen kann mans, wenn man wen findet, ders verkauft.
>An volljaehrige Kaeufer darfs ohne Probs verkauft werden.
>Drogerien koennens bestimmt bestellen,
>Apotheken solltens AFAIK vorraetig haben.
Nun, dann sind deine Kenntnisse der Gefahrstoffverordnung
unvollständig. Chloroform darf nur an berufsmäßige Verwender abgegeben
werden und auch dann nur mit Verwendungs- und Entsorgungsnachweis.
Eine Abgabe von Chloroform an Privatpersonen ist in D ausgeschlossen.
Ringo
"Thorsten Glöckner" wrote:
> gehabt. Stand heute den zweiten Tag in meiner
> Anorg.-Grundpraktikum-Abschlußanalyse und komme überhaupt nicht weiter.
Die steht mir auch bevor, gleich im neuen Jahr, nach dem nächsten
Kolloq.
Mein Boxennachbar ist grad dabei, der ist nicht gerade super-glücklich.
Hast Du nen Anhaltspunkt ?
Cheers,
Norman
"Ringo Födisch" wrote:
> Nun, dann sind deine Kenntnisse der Gefahrstoffverordnung
> unvollständig. Chloroform darf nur an berufsmäßige Verwender abgegeben
> werden und auch dann nur mit Verwendungs- und Entsorgungsnachweis.
> Eine Abgabe von Chloroform an Privatpersonen ist in D ausgeschlossen.
Seltsam, wo kommt das Zeug in meinem Schrank nur her ? *g*
Ausserdem, wer sagt dass man in D kaufen muss ?
In Österreich tendieren die Leute weniger dazu,
sich wegen Chemikalien ins Hemd zu machen.
Das ist hier in D meist ganz anderst.
Cheers,
Norman
Ja und Nein. Das ist in der ChemverbotsV (§ 1 i.V. mit Anhang)
geregelt. Chloroform soll i.A. nicht an Privatleute abgegeben werden.
Bei Verdacht auf private Verwendung soll die Abgabe kritisch
hinterfragt werden. Auf die Entsorgung soll ggf. beim Verkauf
hingewiesen werden.
Trotzdem gibt es auch hier Ausnahmen für Forschung und Lehre (siehe
unten).
> Eine Abgabe von Chloroform an Privatpersonen ist in D ausgeschlossen.
Das könnte man auf den ersten Blick glauben. Trotzdem gibt es zu der
Vorschrift,
nur an berufsmässige Verwender abzugeben (und darunter fallen ggf.
bereits zahllose Berufsgruppen) die allgemeine Ausnahmeregelung in § 1
ChemVerbotsV
zu Zwecken der Forschung und Lehre, die lt. Kommentar keineswegs nur
für Universitäten und Firmen gilt, sondern allgemein. Sie basiert auf
Art. 5
Abs. 3 GG (Freiheit von Forschung und Lehre) und wird von einigen
Autoren
als Gesetzeslücke betrachtet.
Auch in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie wird nur die Abgabe an
eine
breite Öffentlichkeit (etwa als Reiniger) untersagt, nicht jedoch die
Abgabe an Privatleute generell.
H.A. Klein, einer der Autoren des Kommentars, hat z.B. in einem
Vortrag die Abgabe von ähnlich reguliertem und viel gefährlicheren
Benzol (!) an Privatleute einmal als Beispiel einer legalen Abgabe
nach § 3 ChemVerbotsV und die dabei erforderlichen Belehrungen
gebracht.
Insofern kann man das juristisch durchaus begründen.
Ausserdem ist es bereits eine Frage, was als berufsmässig gilt.
Als Privat gilt z.B. lt. Kommentar eine Verwendung in Haushalt und
Garten etc. .
Berufsmässig ist juristisch gesehen lt. Kommentar jede andere
Anwendung.
> 2.: Das Bet?bungspotential von Chloroform kennst Du nur aus dem
> Fernsehen,
> w?dest Du das Zeug live kennen, oder mal ein Buch zur Hand nehmen,
>
> w?stest Du genau dass Du gerade den totalen Mist sabbelst.
Vorsicht ! Es sind Leute bei solchen Scherzen wie Lappen mit Chloroform
vor die Nase zu halten tot umgekippt !!!
Nun, ich beziehe mich auf die Richtlinien, die Omikron zum Thema
Chloroform bereithält ( http://www.omikron-online.de/cyberchem ). Und
bezüglich "in meinem Schrank" muss ich nachhaken. Meinst du
a) deinen Arbeitsplatz in der Uni
b) deinen LöMi-Schrank zu Hause
Wenn a), Unis dürfen in D (fast) alles. Unter anderem dürfen sie
jegliche Gefahrstoffe beziehen. Wenn b), dann frage ich mich, warum
Omikron so ein Theater macht.
Ringo
Das hängt vermutlich damit zusammen, dass Omikron an Privatleute
verkauft und evtl. ständig mit allen möglichen Hallodris zu tun hat.
Daher sichert man sich sehr weitgehend ab.
Obendrein hatte man ein Programm für Apotheken nach Apothekeninspektor
Hörath benutzt, worin die Abgabe wohl pauschal als unzulässig
hingestellt wurde,
was so nicht korrekt ist.
Ausserdem ergibt sich unmittelbar aus dem Anhang der ChemVerbotsV nur
eine legale Abgabe an berufsmässige und gewerbliche Verwender. Eine
Abgabe
an "Privat"personen wäre also entweder nur möglich, wenn sie die
Stoffe berufsmässig benötigen oder wenn die Stoffe zu Forschungs und
Lehr-/Ausbildungszwecken nach der Ausnahme in § 1 ChemVerbotsV
verwendet werden. Diese Ausnahme gilt übrigens allgemein und nicht nur
für Universitäten.
>H.A. Klein, einer der Autoren des Kommentars, hat z.B. in einem
>Vortrag die Abgabe von ähnlich reguliertem und viel gefährlicheren
>Benzol (!) an Privatleute einmal als Beispiel einer legalen Abgabe
>nach § 3 ChemVerbotsV und die dabei erforderlichen Belehrungen
>gebracht.
Nun, Benzol ist krebserregend. Chloroform zerstört auf Dauer die
Leber. Das Endergebnis ist in etwa das Gleiche. Aber solange man
gefährliche Chemikalien mit anderem Etikett ohne jede Belehrung
bekommt (z.B. Benzin - bis 5% Benzol u. >20% Aromaten allgemein), hat
das alles noch nicht Hand und Fuß.
Ringo
> Nun, Benzol ist krebserregend. Chloroform zerstört auf Dauer die
> Leber. Das Endergebnis ist in etwa das Gleiche.
Bei Chloroform ist ein Hauptgrund für die Regelung ebenfalls die
Einstufung
als Kat. 2 krebserzeugend. Ich halte jedenfalls Benzol für erheblich
bedenklicher, da bereits bei Konzentrationen von 1 ppm das
Leukämierisiko
bei Langzeitexposition signifikant erhöht wird.
Lt. EU-Richtlinie soll es nur nicht (etwa in Reinigern im Supermarkt)
an
die breite Öffentlichkeit verkauft werden, was auch einen Sinn
ergibt.
Witzigerweise läuft das letztlich auf eine juristische Problematik
heraus:
Für Benzol und benzolhaltige Produkte gibt es viele grosszügige
Ausnahmeregelungen.
Testbenzine sind als Lösungsmittel in vielen Produkten enthalten und
dürfen
z.B. bis 0.1% Benzol enthalten, ohne als giftig/krebserzeugend
gekennzeichnet
zu werden, selbst wenn Benzol mit Abstand das flüchtigste
Lösungsmittel ist
und der Lösungsmittelanteil enorm ist (50%) und ein Einsatz in
Wohnräumen geschehen könnte und dann die Raumluft damit erheblich
belastet wird.
Bei anderen Chemikalien wie Kobaltchlorid in Blaugel fehlen die
Ausnahmeregelungen und diese sind dann ab 0.01% CoCl2-Gehalt als
krebserzeugend
beim Einatmen und daher als giftig zu kennzeichnen.
> Aber solange man
> gefährliche Chemikalien mit anderem Etikett ohne jede Belehrung
> bekommt (z.B. Benzin - bis 5% Benzol u. >20% Aromaten allgemein), hat
> das alles noch nicht Hand und Fuß.
Oder als Künstlerfarbe... Das ist es gerade. Aber einige
Obrigkeitsstaats-Freaks
im Bundesrat halten Laborchemikalien offenbar für viel gefährlicher.
Am liebsten würde man alles so regulieren, was aber bei den verkauften
Mengen
gar nicht praktikabel ist, wenn nicht alles zusammenbrechen soll.
was kann ich denn z.b als zweck in der apotheke angeben damit ichs bekomm
???
glaubwürdige sachen bitte ......
greets mike
Nach so viel Diskussion um juristische und toxikologische Fragen
eine chemische Antwort:
Oxidative Chlorierung, analog zur bekannten Iodoform-Reaktion zum
Nachweis von Ethanol.
Im ersten Schritt wird Ethanol zu Acetaldehyd oxidiert:
CH_3CH_2OH ----> CH_3CHO
Das Acetaldehyd wird, wie alle \alpha-Methylcarbonylverbindungen
(Aceton, Butanon etc., Nachweisreaktion!) im Basischen halogeniert
und oxidiert:
CH_3C(O)R +X_2 ----> CX_3C(O)R
Die entstehende Trihalogencarbonylverbindung zerfaellt unter Bildung
des Trihalogenmethans und einer Carbonsaeure.
CX_3C(O)R ----> CX_3H + RCOOH
--
Joerg Geiger
geiger(at)klin-biochem.uni-wuerzburg.de
"We don't need safer chemicals, we need stronger rats!" (Uncle Al)
Wie wär's mit der Wahrheit? Wenn die nicht zieht, sollte man dir auch
kein Chloroform geben.
Ringo
Peter Meier schrieb:
> Vorsicht ! Es sind Leute bei solchen Scherzen wie Lappen mit Chloroform
> vor die Nase zu halten tot umgekippt !!!
Hoppla, wie geht denn das ?
Alle Atemluft verdrängt/erstickt ?
Für nen Stoff, der mit Xn gekennzeichnet wird,
finde ich das schon ein wenig überraschend.
Weisst Du vielleicht, was genau das
Chloroform im Körper so anstellt ?
Muss wohl irgendwie auf die Nerven gehen,
von wegen Narkose, der Mechanismus,
sofern er überhaupt geklärt ist,
würde mich aber mal interessieren.
Im Zusammenhang damit frage ich mich sowiso,
warum CCl4 giftiger ist als CHCl3.
Bis denn mal,
Norman
Ringo Födisch schrieb:
), dann frage ich mich, warum
> Omikron so ein Theater macht.
Um im Geschäft zu bleiben.
Wenn irgendwelche Schily-Konformen Lokalpatrioten
meinen einen Aufstand machen zu müssen,
weil ne Tasse Salzsäure verkauft wurde,
haben die Leutz von Omikron erstmal Probleme.
Daher ist die Angst, Probleme zu bekommen schon recht gross.
Und bei unserer bürgerentmündigenden Politik auch berechtigt.
Egal, wie schwachsinnig und hirnentleert das ist.
Da gabs irgendwo mal einen Mega-Aufstand,
weil Ammoniumdichromat verkauft wurde.
(Eingestuft ist es als E, explodieren tuts trotzdem nicht.)
Das ging soweit, dass die Kundenkartei umgekrempelt wurde,
und die Kunden vorgeladen wurden.
Ich weiss nicht, ob das jetzt bei Omikron war.
Summa summarum haben die ohnehin beschissene Preise,
die ich nicht zu zahlen bereit wäre.
Anyway,
cheers,
Norman
ACK.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
--------------------------------------------
http://www.cneweb.de/home/chemietechnik/
>Weisst Du vielleicht, was genau das
>Chloroform im Körper so anstellt ?
>Muss wohl irgendwie auf die Nerven gehen,
>von wegen Narkose, der Mechanismus,
>sofern er überhaupt geklärt ist,
>würde mich aber mal interessieren.
Das Fett in den Nervenzellen wird gelöst. Ist bei vielen narkotisieren-
den Stoffen aus kleinen Molekülen so, inklusive Ethanol.
Sternfreundliche Grüße!
F^2
--
Frank Feger Frank...@writeme.com
Röntgenstr. 10 http://astro1.physik.uni-siegen.de/users/frank/
57462 Olpe Tel.: ++49-(0)2761-3461 o. ++49-(0)178-6826754
Germany 51,03 Nord 7,85 Ost 385 Meter
nein ich will niemanden betäuben !!!!
ich wollte es nur haben um einen plastikteil von meinem plattenspielr zu
verkleben .....
weil ein freund hat mir den tip gegeben das das funzen sollte .....
thx
greets chris
"Norman Reppingen" <eppi...@rumms.uni-mannheim.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3C1E39B3...@rumms.uni-mannheim.de...
Dann poste hier nicht, bringe es von Deinem täglichen Betätigungsfeld
mit.
[Ich reisse mich zusammen Deine postings nicht zu bewerten - das
haben die anderen nicht verdient]
>Dann poste hier nicht, bringe es von Deinem täglichen Betätigungsfeld
>mit.
Das schrieb Norman, nicht Mike. Der hat völlig beschissen gequotet.
Christian
--
> wie gesagt vielleicht bin ich ja idealist aber ich wollte nicht das man mir
> hilft sondern das allen geholfen wird - sorry-
Klar. Und die Heilsarmee hat dich zur besetzten Zone ausgerufen ...
Georg Bauer in <Gor95...@goggle.westfalen.de>
Jo Du hast recht. Es kam mir auch irgendwie bekannt vor.
Hallo Norman !
> > Vorsicht ! Es sind Leute bei solchen Scherzen wie Lappen mit Chloroform
> > vor die Nase zu halten tot umgekippt !!!
> Hoppla, wie geht denn das ?
> Alle Atemluft verdrängt/erstickt ?
> Für nen Stoff, der mit Xn gekennzeichnet wird,
> finde ich das schon ein wenig überraschend.
Ja, mich hat das auch überrascht als ich das vor Jahren in einem
Toxikologiebuch las. Ich vermute, die Betroffenen sind erstickt. Die
sonstigen toxischen Wirkungen sind hier schon genannt worden. Im
Vergleich zu CCl4 ist Chloroform
in der Tat nur als gesundheitsschädlich eingestuft.
In meinem Buch finde ich zu obigen Vorfällen leider keinen Hinweis.
Chloroform hat danach für Narkosezwecke allerdings eine geringe
therapeutische Breite. Es wirkt also schnell (ggf. reversibel)
schädigend für die Leber (nach 3-4 Tagen).
> Weisst Du vielleicht, was genau das
> Chloroform im Körper so anstellt ?
> Muss wohl irgendwie auf die Nerven gehen,
> von wegen Narkose, der Mechanismus,
> sofern er überhaupt geklärt ist,
> würde mich aber mal interessieren.
Dazu findest Du soweit ich mich erinnere etwas im Moore/Hummel zum
Zusammenhang
zwischen Fettlöslichkeit und Eignung als Narkotikum für diverse Gase
(Xe, N2O, Chloroform usw.). Zum Mechanismus solltest Du einen
Biochemiker fragen.
> Im Zusammenhang damit frage ich mich sowiso,
> warum CCl4 giftiger ist als CHCl3.
Chloroform soll im Körper angeblich nach inhalativer Aufnahme in der
Leber
metabolisch aktiviert werden und dabei angeblich in Phosgen
verwandelt, was
Zellschäden verursacht.
CCl4 (inhalativ aufgenommen) wird im Körper angeblich über einen
radikalischen Mechanismus in Chloroform verwandelt. Dabei werden
ungesättigte Fettsäuren
im Körper angegriffen und oxydiert.
CCl4 soll ausserdem nach Giftung (Metabolisierung) zum
Trichlormethylradikal mit dem Cytochrom P 450-Enzym irreversibel
reagieren und dieses dadurch zerstören.
>Chloroform hat danach für Narkosezwecke allerdings eine geringe
>therapeutische Breite.
Da wurden imo aber alkoholische Lösungen verwendet, kein reines
Chloroform.
Anmerkung:
In der Schweiz ist Chloroform in der Giftklasse 1* (krebserregend).
--
mfg Rolf Bombach
> Anmerkung:
> In der Schweiz ist Chloroform in der Giftklasse 1* (krebserregend).
Schon seit langer Zeit. Das ist mir bekannt. Dann müsste Benzol eigentlich
in der Schweiz in Giftklasse 0* (sehr krebserzeugend) eingestuft sein,
wenn es die geben würde ;-) .
Ja, ACK^2. Insbesondere auch im Benzin aka Otto-Treibstoff. Aber eben, typisch
Schweiz: Alles ist total verboten, aber es gibt Millionen von Ausnahme-
regelungen. Ich hoffe, man nimmt endlich mal das Problem des Benzols im
Benzin ernst.
--
mfg Rolf Bombach
> Ja, ACK^2. Insbesondere auch im Benzin aka Otto-Treibstoff. Aber eben, typisch
> Schweiz: Alles ist total verboten, aber es gibt Millionen von Ausnahme-
> regelungen. Ich hoffe, man nimmt endlich mal das Problem des Benzols im
> Benzin ernst.
In Deutschland und der EU ist es aber noch lustiger. Da hat man Panik
vor
z.B. Blaugel mit 0.01% CoCl2-Gehalt oder Talk (bzw. Talkum) - ohne
Zertifikat, dass es völlig asbestfrei (0% !) ist. Alles aus
juristischen Gründen,
denn CoCl2 gilt seit neuerdings hier (wie zuvor
Buchenholzstaub/Eichenholzstaub (sogar Kat. 1 !)) als krebserzeugend
beim Einatmen (Kat. 2) und für Asbest gilt
ein totales Expositionsverbot.
Folge: Verwendung von Talkum ist nur erlaubt, wenn der Hersteller die
völlige
Asbestfreiheit garantiert und Blaugel soll durch Orangel ersetzt
werden, das mit Phenolphthalein/Basen Feuchtigkeit nachweisen soll.
Und das, obwohl die zuständige Behörde errechnet hat, dass man unter
den
obigen Bedingungen (Asbestgehalt <0.01%) 20 Jahre lang in der dicksten
Talkum-Staubwolke sitzen müsste, um ein nennenswert erhöhtes
Krebsrisiko zu haben.
Von so Scherzen wie dem Aufführen solcher Dinge in
Gefahrstoffkatastern auf 1 Gramm genau, wobei die Vorschriften dazu
auch noch regelmässig verschärft werden, ganz zu schweigen.
Benzol hingegen darf im Benzin natürlich grosszügig enthalten sein,
ohne dass
das Konsequenzen hat, was mich kürzlich mal wieder besonders ärgerte,
als ich dank einer defekten Zapfpistole die Finger damit voll hatte.
Es kommt aber noch viel besser: In Deutschland und der EU sind
benzolhaltige Benzine als Lösungsmittel mit <0.1% Benzolgehalt nicht
mal als giftig und krebserzeugend zu kennzeichnen ! Die sind dann in
Produkten enthalten, die dann im Extremfall von schlampigen
Handwerkern sogar in Innenräumen verarbeitet werden (das habe ich
schon erlebt).
Und das, wo Benzol mit 80°C meist das flüchtigste Lösungsmittel
darstellt und
bereits bei 1 ppm Benzolgehalt in der Luft ein signifikant erhöhtes
Krebsrisiko
festgestellt wurde.
Ich warte nur darauf, dass Phenolphthalein von Kat. III in Kat. II
wandert, und dann der neue Ersatzstoff für Blaugel nach ziemlich
kurzer Nutzung auch wieder aus dem Verkehr gezogen wird...
Natürlich geschieht das alles strengstens nach Vorschrift - ob es
sinnvoll ist
oder nicht. Man kommt sich da manchmal vor wie bei Wilhelm Tell, wo
man Hüte auf der Stange grüssen musste - nur feiern Juristen das heute
stolz als Verrechtlichung der Naturwissenschaften ;-) .