Dort ist deutlich zu lesen:
Das seit 1952 gᅵltige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine
Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr fᅵr ihre Mitmenschen
droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
erhebliche "Gefahr fᅵr sich selbst" besteht....usw
AHA!
Vᅵllige Verblᅵdung ist doch eine Gefahr fᅵr andere, oder?
Wer weiᅵ, was der kranke demnᅵchst so alles "erforscht"?
> http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz
>
> Dort ist deutlich zu lesen:
> Das seit 1952 g�ltige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine
ad 1: Schulz wohnt nicht in Hessen, daher ist das Gesetz auf ihn nicht
anwendbar.
> Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr f�r ihre Mitmenschen
> droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
> erhebliche "Gefahr f�r sich selbst" besteht....usw
ad 2: Schulz ist nicht gef�hrlich. Wer so penentrant wie Schulz solch
immensen Unsinn in der �ffentlichkeit schreibt, mag zwar eine
psychopathologische Pers�nlichkeitsstruktur aufweisen, eine Gefahr f�r
andere oder f�r sich geht davonb noch nicht notwendigerweise aus. Also auch
Grund f�r einen Freiheitsentzug.
> V�llige Verbl�dung ist doch eine Gefahr f�r andere, oder?
Warum? Dann m�sste man einen gro�en Teil der Menschen wegsperren. Schau mal
einfach rum wie viele offenkundig psychisch Kranke sich im Usenet tummeln.
Oder schau einfach in den Spiegel.
> Wer wei�, was der kranke demn�chst so alles "erforscht"?
Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr f�r die
�ffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.
KK
Erbärmlicher Schwachkopf und Psychopath! ..
Erbärmlicher Denunziant! ..
Übelster Denunziant! ..
"Du" gehörst in eine Geschlossene für Psychopathen! ..
R.T
> > Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr
> > f�r die �ffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.
> >
> > KK
>
> Erb�rmlicher Denunziant! ..
War trotzdem ein Schu� vor dem Bug...
--
Daniel Mandic
Wunschdenken. ..