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Thomas Schulz alias Rüdiger Thomas kann doch eingewiesen werden!

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Sven G.

unread,
Feb 2, 2010, 12:04:59 PM2/2/10
to
http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz

Dort ist deutlich zu lesen:
Das seit 1952 gᅵltige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine
Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr fᅵr ihre Mitmenschen
droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
erhebliche "Gefahr fᅵr sich selbst" besteht....usw


AHA!
Vᅵllige Verblᅵdung ist doch eine Gefahr fᅵr andere, oder?
Wer weiᅵ, was der kranke demnᅵchst so alles "erforscht"?

Karl Kaos

unread,
Feb 2, 2010, 12:30:41 PM2/2/10
to
"Sven G." <sven...@web.de> schrieb

> Das seit 1952 g�ltige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine

ad 1: Schulz wohnt nicht in Hessen, daher ist das Gesetz auf ihn nicht
anwendbar.

> Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr f�r ihre Mitmenschen


> droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine

> erhebliche "Gefahr f�r sich selbst" besteht....usw

ad 2: Schulz ist nicht gef�hrlich. Wer so penentrant wie Schulz solch
immensen Unsinn in der �ffentlichkeit schreibt, mag zwar eine
psychopathologische Pers�nlichkeitsstruktur aufweisen, eine Gefahr f�r
andere oder f�r sich geht davonb noch nicht notwendigerweise aus. Also auch
Grund f�r einen Freiheitsentzug.

> V�llige Verbl�dung ist doch eine Gefahr f�r andere, oder?

Warum? Dann m�sste man einen gro�en Teil der Menschen wegsperren. Schau mal
einfach rum wie viele offenkundig psychisch Kranke sich im Usenet tummeln.
Oder schau einfach in den Spiegel.

> Wer wei�, was der kranke demn�chst so alles "erforscht"?

Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr f�r die
�ffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.

KK


Rüdiger Thomas

unread,
Feb 2, 2010, 12:58:34 PM2/2/10
to
On 2 Feb., 17:04, "Sven G." <sven33...@web.de> wrote:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz
>
> Dort ist deutlich zu lesen:
> Das seit 1952 gültige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine
> Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen

> droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
> erhebliche "Gefahr für sich selbst" besteht....usw
>
> AHA!
> Völlige Verblödung ist doch eine Gefahr für andere, oder?
> Wer weiß, was der kranke demnächst so alles "erforscht"?

Erbärmlicher Schwachkopf und Psychopath! ..

Rüdiger Thomas

unread,
Feb 2, 2010, 12:59:46 PM2/2/10
to
On 2 Feb., 17:30, "Karl Kaos" <k...@kaos.de> wrote:
> "Sven G." <sven33...@web.de> schrieb

>
> >http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz
>
> > Dort ist deutlich zu lesen:
> > Das seit 1952 gültige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine

>
> ad 1: Schulz wohnt nicht in Hessen, daher ist das Gesetz auf ihn nicht
> anwendbar.
>
> > Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen

> > droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
> > erhebliche "Gefahr für sich selbst" besteht....usw
>
> ad 2: Schulz ist nicht gefährlich. Wer so penentrant wie Schulz solch
> immensen Unsinn in der Öffentlichkeit schreibt, mag zwar eine
> psychopathologische Persönlichkeitsstruktur aufweisen, eine Gefahr für
> andere oder für sich geht davonb noch nicht notwendigerweise aus. Also auch
> Grund für einen Freiheitsentzug.

>
> > Völlige Verblödung ist doch eine Gefahr für andere, oder?
>
> Warum? Dann müsste man einen großen Teil der Menschen wegsperren. Schau mal

> einfach rum wie viele offenkundig psychisch Kranke sich im Usenet tummeln.
> Oder schau einfach in den Spiegel.
>
> > Wer weiß, was der kranke demnächst so alles "erforscht"?
>
> Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr für die
> Öffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.
>
> KK

Erbärmlicher Denunziant! ..

Rüdiger Thomas

unread,
Feb 2, 2010, 1:20:47 PM2/2/10
to
On 2 Feb., 17:04, "Sven G." <sven33...@web.de> wrote:
> Das seit 1952 gültige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine
> Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen

> droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine
> erhebliche "Gefahr für sich selbst" besteht....usw
>
> AHA!
> Völlige Verblödung ist doch eine Gefahr für andere, oder?
> Wer weiß, was der kranke demnächst so alles "erforscht"?

Übelster Denunziant! ..

"Du" gehörst in eine Geschlossene für Psychopathen! ..

R.T

Daniel Mandic

unread,
Feb 2, 2010, 4:59:13 PM2/2/10
to
R�diger Thomas wrote:

> > Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr

> > f�r die �ffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.
> >
> > KK
>
> Erb�rmlicher Denunziant! ..

War trotzdem ein Schu� vor dem Bug...


--
Daniel Mandic

Rüdiger Thomas

unread,
Feb 2, 2010, 7:22:23 PM2/2/10
to
On 2 Feb., 21:59, "Daniel Mandic" <daniel_man...@aon.at> wrote:

> Rüdiger Thomas wrote:
> > > Er kann "erforschen" was er will. So lange er keine konkrete Gefahr
> > > für die Öffentlichkeit darstellt, bleibt er in Freiheit.
>
> > > KK
>
> > Erbärmlicher Denunziant! ..
>
> War trotzdem ein Schuß vor dem Bug...
>
> --
> Daniel Mandic

Wunschdenken. ..

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