Gruß Stephie
>> ist guter Rat teuer. In der EnEV 2007 steht im $17, dass
>> Energieausweise für Gebäude bzw. Gebäudeteile ausgestellt werden.
>> Was
>> macht man nun aber wenn man einen Hauptzähler für mehrere Gebäude
>> der
>> Liegenschaft hat?
(...)
>
> Dafür gibt es Abrechnungsmodi nach Quadratmeter Nutzfläche bei
> Wohngebäuden.
> Für Nichtwohngebäude erfolgt die Abrechnung nach Quadratmeter
> Nettogrundfläche.
>
Diese Art der Anteiligkeit ist allgemein nicht zutreffend, allenfalls
in Spezialfällen. Die EnEV hat das Ziel, für vergleichbare
Bauarten/Gebäude unter Normbedingungen energetische Vergleiche zu
ermöglichen. So steht es regelmäßig in den Textkonserven jeder
ordentlichen Software am Ende des Plots. Die EnEV ist für den
eigentlichen Energieverbrauch/Kostenaufwand untauglich. Die
Vergleichsparameter der Gebäude Transmissionswärmeverlust,
Primärenergieaufwand) ergeben sich im Detail aus der Modellierung von
Baukonstruktion, Heizung, Lüftung und Warmwasser. Unterschiedlich
"große" Gebäude werden durch den A/V-Beiwert (Fläche /Volumen)
vergleichbar gemacht. Einfluß hat auch die Lage der Medienleitungen
bezüglich "innen-außen". Einige künstliche Parameter des Gesetzgebers
(z. B. Gutschriften) fließen auch noch mit ein. Also Vorsicht bei der
Bewertung der Gesamt-Wohnanlage und bitte aus meinen Äußerungen keine
Wertung über den Sinn der EnEV ableiten ;-).
Freundliche Grüße, Alfred Flaßhaar
> Sprechen wir jetzt vom Verbrauchs- oder Bedarfsweis?
> 1) Verbrauchsausweis gibt nur Auskunft über den aktuellen
> Energieverbrauch. 2) Bedarfsausweis enthält Informationen über die
> Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung des Hauses.
>
> Im Betreff steht Verbrauchsausweis ;-)
...und im Text "Energieausweis". In jedem Fall ist bei aktueller Frage
die Grundlage die EnEV und damit dürfte die Sachlage klar sein.
Vielleicht sollte sich der Fragende deutlicher äußern...
>
Gruß, Alfred
Stephie schrieb:
> ..., ob man den Verbrauchsausweis auch für eine
> ganze Liegenschaft ausstellen darf oder ob er gebäudegebunden ist.
das kommt auf die Liegenschaft an.
eine Mehrhausanlage bei der über einem gemeinsamen Keller (zumeist eine
Tiefgarage) mehrere "Gebäude" beginnend ab EG im gleichen Jahr errichtet
wurden und auch die bauweise aus ebnergetischer Sicht gleich ist, können
nach meiner auffassung durchaus einen gesamten verbrauchsorientierten
Energieausweis erhalten.
Anders wäre es, wenn es einen Altbau und einen Neubau gibt oder ein
Gebäude die Mindestandorderungen erfüllt und das andere als
Niedrigenergiehaus ausgeführt wurde.
> Nun
> ist guter Rat teuer. In der EnEV 2007 steht im $17, dass
> Energieausweise für Gebäude bzw. Gebäudeteile ausgestellt werden. Was
> macht man nun aber wenn man einen Hauptzähler für mehrere Gebäude der
> Liegenschaft hat?
wenn man den Energieverbrauch aufteilen muss, dann benutzt man am
einfachsten udn genauesten eine Heizkostenabrechnung aus die der
jeweilige Energieverbrauch hervorgeht (bzw Summe der Verbräuche der
Wohnungen in Haus 1, usw.) oder man bräuchte hausweise angeordnete
Zwischenzähler, die aber zumeist nicht vorhanden sind.
> Weiss jemand von Euch wo man einen Hinweis dazu finden kann ?
> Bin für jeden Tip dankbar.
aus EnEV 17(3) kann ich nicht herauslesen, dass für jede Hausnummer ein
Ausweis notwendig wäre.
bezüglich der Feststellung des Energieverbrauchs: welche Fragen bestehen
zu EnEV 19(3)?
Wenn keine Heizkostenabrechnung vorliegt und keine Zwischenzähler
eingebaut sind, dann wird ein bedarfsorientierter Energieausweis notwendig.
--
mit freundlichem Gruß
Robert
Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
der Informationsgehalöt eines bedarfsorientieren Energieausweises ist
nicht höher als der des Verbrauchsorientierten.
Der Heizenergiebedarf einer EG Wohnung an der Nordostecke ist deutlich
Größer als der einer Wohnung im gleichen Gebäude das nur eine Außenwand
(mit Fenster) nach Süden hat und ansonsten von anderen beheizten Räumen
umgeben ist (oben, unten, rechts und links).
Dieses Manko ließe sich mit einem wohnungsweisen bedarfsorientierten
Ausweis beheben. Aber wer wollte diesen Wahnsinn bezahlen?
... unbd wenn sich einer finden würde ... so wäre er nicht aufgehalten
einen "Bedarfsausweis" für eine einzelne Wohnung erstellen zu lassen.
Robert Pflüger schrieb:
> der Informationsgehalöt eines bedarfsorientieren Energieausweises ist
> nicht höher als der des Verbrauchsorientierten.
>
Wenn das so ist, hat der Aussteller des bedarfsorientierten Ausweises
seinen Job nicht gut gemacht (oder er will keinen Sanierungsauftrag
aquirieren ;-))
Die Hauptkritik am Verbrauchsausweis ist doch, daß er von
nutzerbedingten Schwankungen abhängig ist und sich nicht an der
Bausubstanz orientiert.
Der Bedarfsausweis sollte doch auch immer stichhaltige
Sanierungskonzeptvarianten beinhalten.
Wird eine Wohnung im Bemessungszeitraum für ein halbes Jahr nicht
bewohnt, so steigt beim Verbrauchsausweis gleich die Einstufung auf der
Skala.
Ungeschickt, wenn man als Eigentümer nur an fröstelnde alte Damen oder
ordenlich studierende Heimarbeiter vermietet, die kräftig heizen und so
die Bewertungsgrundlage massiv "manipulieren".
Ich bin schon auf die energetisch hochwertigen Plattenbauten im Osten
gespannt, die vom Schornsteinfeger aufgrund des Leerstandes beste CO2
Werte bescheinigt bekommen (wo keiner wohnt, wird net geheizt und kein
CO2 produziert).
Oder gabs da doch nen Korrekturfaktor für Leerstand?
Manipulieren kann der Aussteller auf jeden Fall bei beiden Arten.
Gruß Dirk
dirk berhausen schrieb:
> ...
> Wenn das so ist, hat der Aussteller des bedarfsorientierten Ausweises
> seinen Job nicht gut gemacht (oder er will keinen Sanierungsauftrag
> aquirieren ;-))
wenn ein Eigentümer sanierungswillig ist, dann wird er sicherlich nicht
den Energieausweis heranziehen sondern eine ordentliche Beratung in
Anspruch nehmen bei der mehr berücksichtigt wird als die Gebäudehülle
und Heizung.
>
> Die Hauptkritik am Verbrauchsausweis ist doch, daß er von
> nutzerbedingten Schwankungen abhängig ist und sich nicht an der
> Bausubstanz orientiert.
Auch wenn das Benutzerferhalten einen großen Einfluss hat, das Gebäude
selbst hat diesen auch. Um das Nenutzerverhalten etwas zu mitteln gibt
es eine vorgeschriebene Anhahl von Wohnungen und für die Verbrauchswerte
einen Zeitraum von 3 Jahren zu beachten.
Die Hauptkritiker sind die, die an den bedarfsorientierten Ausweisen
verdienen wollen.
> Der Bedarfsausweis sollte doch auch immer stichhaltige
> Sanierungskonzeptvarianten beinhalten.
der Verbrauchsausweis auch.
> ...
> Oder gabs da doch nen Korrekturfaktor für Leerstand?
>
aucxh Leerstände müssen angemessen berücksichtigt werden.
> Manipulieren kann der Aussteller auf jeden Fall bei beiden Arten.
man kann auch bei rot über die Kreuzung ... (das ist kein Argument)
ungeachtet des oben geschriebenen halte ich persönlich den
Energieausweis für einen unnötigen und für die Allgemeinheit eher
schädlichen Formalismus der lediglich die Interessen weniger bedient.
Es wär mal eine Interessante Diplomarbeit gegenüberzustellen wie die
anderen Mitgliedsstaaten die europäischen Richtlinie(?) umgesetzt haben.
und als Einleitung zur Ausarbeitung wäre ein passender Inhalt welche
Staaten diese EU-Richtlinie forciert haben.