ich hab auch noch eine Frage. Gerade soll eine Doppelhaushälfte
gebaut werden - und da stellt sich heraus, daß der Keller des
Nachbarn 7 cm von der gemeinsamen Grenze weg steht.
Nun muß diese Fuge geschlossen werden, damit der
Bauunternehmer die Kellerwand gegen betonieren kann.
Meine Frage ist: Wer muß die Fugenfüllung zahlen auf
dem Grundstück des Nachbarn?
Übrigens seltsamerweise das zweite solche Problem in Folge.
Gibt es dazu irgendwo Angaben, Urteile?
Gruß
Tobias
nino schrieb:
> ich hab auch noch eine Frage. Gerade soll eine Doppelhaushälfte
> gebaut werden - und da stellt sich heraus, daß der Keller des
> Nachbarn 7 cm von der gemeinsamen Grenze weg steht.
>
> Nun muß diese Fuge geschlossen werden, damit der
> Bauunternehmer die Kellerwand gegen betonieren kann.
>
> Meine Frage ist: Wer muß die Fugenfüllung zahlen auf
> dem Grundstück des Nachbarn?
Ich würde mal sagen, dass derjenige die Fugenfüllung zu zahlen hat, der
davon profitiert, dass es sie überhaupt gibt. Und das wäre dann wohl der
Bauherr der Doppelhaushälfte. Das Haus des anderen steht ja schon, auch
ohne Fugenfüllung.
Gruß
Volker
Nein, der Nachbar ist dem Gebot nicht gefolgt, exakt an die Grenze zu bauen.
Daher muß er diese Lückenfüllung bezahlen.
ÖbVI H. Skutta
nur der Keller, oder geht das Thema bei den Erd- und Obergeschossen
weiter?
jedenfalls würde ich mit beiden Bauherren "reden" (ausloten) ob einer
den Streifen abgekauft sehen will oder ob bei einer möglichen
"Verschiebung" der Außenmauern auf einen bautechnisch vernünftigen
Abstand der Eine vom Anderen nichts will.
Einer hätte mehr Wohnfläche und der Andere "keine Sorgen"
oder wenn weit in der Zukunft alles sauber und ohne weitere Diskussion
getrennt werden können sollen muß ... eine dickere verlorene Schalung
wird so viel teurer nicht sein.
Gruß,
Robert
nino wrote:
> ...
> Gibt es dazu irgendwo Angaben, Urteile?
da hab ich leider keine parat.
Hi Robert und die anderen,
>nur der Keller, oder geht das Thema bei den Erd- und Obergeschossen
>weiter?
Ja :-(
>jedenfalls würde ich mit beiden Bauherren "reden" (ausloten) ob einer
>den Streifen abgekauft sehen will oder ob bei einer möglichen
>"Verschiebung" der Außenmauern auf einen bautechnisch vernünftigen
>Abstand der Eine vom Anderen nichts will.
>Einer hätte mehr Wohnfläche und der Andere "keine Sorgen"
Nun ja, morgen kommt der Bauherr - und dann werde ich vorschlagen,
daß die Kosten wie folgt aufgeteilt werden: der Nachbar braucht
seinerseits eine Schallschutzfuge von 2 cm. Diese kostet in der
Herstellung ca. 18 DM/m2. Diese aufzufüttern auf ca. 6 cm kostet
ca. 10 DM mehr an Materialien (für die 6 cm-Platte)
Also Nachbar 18 DM, Bauherr 10 DM als Kompromiß
Was meint ihr????
Wenn die sich nicht einig werden, müssen sie halt einen Rechtsanwalt
einschalten. Jedenfalls steht der Kran und die Miete läuft für den
Bauunternehmer. Also muß was gemacht werden.
Eine Umlegung der Grenze ist wohl um einiges teurer wie die Fuge :-(
Wenn ich über die Grenze bauen lasse und es gibt Streit, habe ich
den "Schwarzen Peter", d.h. das wäre vorsätzlich und 30 Jahre haft-
bar - null Bock :-(
>oder wenn weit in der Zukunft alles sauber und ohne weitere Diskussion
>getrennt werden können sollen muß ...
Ja,
>eine dickere verlorene Schalung wird so viel teurer nicht sein.
Denke die dickere Platte ist billiger. Die wird am Nachbarhaus
verklebt, dann folgt eine weitere von 4 cm, dann die Wanne
knapp im höchsten Grundwasserstand. Also "Weiße Wanne"
25 cm geschalt, nicht die 30 er Luxusausführung, da reiner
Kellerraum. Zur anderen Seite auch 4-5 cm Fuge.
Die ca. 5 cm hängen damit zusammen, daß ich nicht weiß, wann
der anderseitige Nachbar baut - und so ist es besser die Gebäude-
trennwand zur anderen Seite ist etwas gedämmt in den oberen
Geschossen.
Zudem sind die Grundstücke konisch geschnitten, so daß alle
Häuser wohl versetzt angeordnet werden. Je nachdem wie das
dann ausschaut muß eh nochmal Vollwärmeschutz drauf - und der
ragt dann jeweils zum Nachbarn. Aber das läßt sich anders sinnvoll
nicht regeln ...
Gruß
Tobias
nino schrieb:
> Nun ja, morgen kommt der Bauherr - und dann werde ich vorschlagen,
> daß die Kosten wie folgt aufgeteilt werden: der Nachbar braucht
> seinerseits eine Schallschutzfuge von 2 cm. Diese kostet in der
> Herstellung ca. 18 DM/m2. Diese aufzufüttern auf ca. 6 cm kostet
> ca. 10 DM mehr an Materialien (für die 6 cm-Platte)
>
> Also Nachbar 18 DM, Bauherr 10 DM als Kompromiß
Na, wenn das nicht alles ein bißchen niedrig geschätzt ist.
Hier soll doch anbetoniert werden. Und dafür gibt es nur
spezielle Platten mit Zulassung vom IBT. Einfach ein bißchen
mehr Styropor oder normale Mineralwolle dazwischen geht
nicht. Das gibt eine enorme Schallbrücke und der spätere
Ärger ist vorprogrammiert. Ich habe neulich mit 'Splitrock'
von Rockwool gearbeitet und das Zeugs hat ca. 38,-DM/m2
gekostet. G+H hat etwas vergleichbares, aber wahrscheinlich
auch nicht billiger.
Achim Spethmann
Hallo Achim,
>Na, wenn das nicht alles ein bißchen niedrig geschätzt ist.
>Hier soll doch anbetoniert werden. Und dafür gibt es nur
>spezielle Platten mit Zulassung vom IBT. Einfach ein bißchen
>mehr Styropor oder normale Mineralwolle dazwischen geht
>nicht. Das gibt eine enorme Schallbrücke und der spätere
>Ärger ist vorprogrammiert. Ich habe neulich mit 'Splitrock'
>von Rockwool gearbeitet und das Zeugs hat ca. 38,-DM/m2
>gekostet. G+H hat etwas vergleichbares, aber wahrscheinlich
>auch nicht billiger.
vorgesehen ist eine mineralische Weichfaserplatte ab OK KG
(ab da wird gemauert).
Aber eine Weichfaserplatte im KG würde bei höheren Grundwasser
ständen im Wasser sitzen, d.h. sich vollsaugen.
Da ist meines Wissens dann mit Schallschutz nichts mehr wie
gedacht. Die Gebäude haben je eine eigene "Wanne", die
Fuge ist quasi offen. Geht auch nicht anders da das eine
Gebäude schon steht
Denke Styropor (gleichwertig) als relativ weicher Kunstschaum
ist da geeigneter (saugt nicht).
Gerne lasse ich mich aber eines Besseren belehren.
Danke und Gruß
Tobias
wärst/bist Du in Bayern, dann ist die Sache klar...
entweder man hält die Abstandsflächen (gem. Art. 6 bzw. BPlan) ein,
oder eben (erlaubte) Grenzbebauung.
Und eine Grenzbebauung steht eben unmittelbar an/auf der Grenzlinie
und nicht etwas daneben (auch nicht der üblicher "Malerumgang" um
die an der Grenze errichtete Garage).
D.h. Dein Nachbar müsste sein Gebäude so "aufdoppeln", daß es mit
der Aussenkante (inkl. 1/2 planmäßiger Fuge zwischen Reihen-/Doppel-
Häusern) unmittelbar an der Grenze zu stehen kommt.
Aber vielleicht schenk Euer Nachbar Deinem BH ja auch den
7-cm-Streifen ---> dann baut Ihr eben breiter ;-)
Stefan Blümel
nino schrieb:
> Hallo Achim,
>
> vorgesehen ist eine mineralische Weichfaserplatte ab OK KG
> (ab da wird gemauert).
das ist eine einwandfreie Lösung im gemauerten Bereich
>
> Aber eine Weichfaserplatte im KG würde bei höheren Grundwasser
> ständen im Wasser sitzen, d.h. sich vollsaugen.
>
Das wäre natürlich auch bei der 'zugelassenen'
Mineralfaserplatte so.
Sorry, habe nicht an das Grundwasser gedacht. Habe nur
'anbetonieren'
gelesen und die innere Alarmglocke klingelte.
> Da ist meines Wissens dann mit Schallschutz nichts mehr wie
> gedacht. Die Gebäude haben je eine eigene "Wanne", die
> Fuge ist quasi offen. Geht auch nicht anders da das eine
> Gebäude schon steht.
>
> Denke Styropor (gleichwertig) als relativ weicher Kunstschaum
> ist da geeigneter (saugt nicht).
>
Wenn ich jetzt wieder mit wieder mit dem Thema Schallschutz
komme,
dann nur ganz allgemein die Bemerkung (und Warnung) daß
Styropor in
einer Haustrennfuge den Schallschutz verschlechtert, da es
die
Schwingungen weiterleitet. Aber da es hier ja nur um die
Kellerwände
geht, dürfte das nicht von Bedeutung sein.
Die von mir genannten 'teuren' Platten sind auch nur dann
notwendig,
wenn eine Ortbetonwand direkt gegen die Nachbarwand
betoniert wird,
die Nachbarwand also als 'Stützschalung' dient. Dann kommen
diese
Platten zum Einsatz, weil sie dem Druck des frischen Betons
stand-
halten und von der Oberfläche her nicht durchfeuchtet
werden.
Gruß
Achim