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Was heisst *raumhoch gefliest*?

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Wolfgang Naujocks

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May 18, 2000, 3:00:00 AM5/18/00
to
Guten Morgen,

in der Leistungsbeschreibung fuer meinen Neubau heisst es woertlich:

** Bad: ringsum raumhoch gefliest **

Was heisst das?
In dem Bad weist eine Wandseite einen Kniestock von ca. einem Meter auf,
der in eine Schraege von ca. 50 Grad uebergeht. Dort ist auch eine
Dusche eingebaut, die im Bereich der Wandschraege mit Rauhfaser
tapeziert wurde und nun mit normaler Wandfarbe gestrichen werden soll.
Uns gegenueber vorgebrachte Begruendung: Eine *Raumhoehe* hoert mit der
Dachschraege auf und deswegen bestuende kein Anspruch darauf, dass dort
bis zur Zimmerdecke gefliest wird.

Nach meiner laienhaften Meinung dachte ich, dass die Formulierung
*raumhoch gefliest* bis zur Zimmerdecke geht... - wie sieht denn das
tatsaechlich aus?

Wolfgang Naujocks

Peter Gautschi

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May 18, 2000, 3:00:00 AM5/18/00
to
On Thu, 18 May 2000 07:47:21 +0200, Wolfgang Naujocks
<W.Nau...@Alcatel.de> wrote:

>in der Leistungsbeschreibung fuer meinen Neubau heisst es woertlich:
>** Bad: ringsum raumhoch gefliest **

>In dem Bad ... Kniestock von ca. einem Meter
>... im Bereich der Wandschraege mit Rauhfaser tapeziert

>... Uns gegenueber vorgebrachte Begruendung: Eine *Raumhoehe* hoert mit der
>Dachschraege auf ...

>Nach meiner laienhaften Meinung dachte ich, dass die Formulierung
>*raumhoch gefliest* bis zur Zimmerdecke geht... - wie sieht denn das
>tatsaechlich aus?

Deine "laienhafte" Meinung dürfte die richtige sein. "Raumhoch" heißt
bis zur Zimmerdecke und Punkt. Auch der "Fachmann" wird schwerlich zu
einem anderen Ergebnis kommen, auch wenn er tagelang nach DIN-Normen
oder ähnlichem rumstöbert, in welchen der Begriff "raumhoch" definiert
sein könnte. Er wird nix finden.

Also gilt das allgemeine Sprachverständnis, oder, falls vorhanden,
vielleicht auch noch ein "in der Fachwelt üblicher Sprachgebrauch".

In beiden Fällen geht "raumhoch" bis zur Zimmerdecke und sonst gar
nirgends hin :-)

Kommt dazu, dass die von Dir geschilderte Dusche so völlig unbrauchbar
ist. Die o.g. Argumentation Deines Unternehmers/Verkäufers ist also
ziemlicher Schweppes-Sinn (tm)

Gruß Peter Gautschi / www.oberbauleitung.de

--
"Klappe Du Handtuchbügler, Warmduscher, Schattenparker, Andi Möller
Fan und Melonenkernrauspuhler....." (Eraser in d.o.c)

henning holzapfel

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May 18, 2000, 3:00:00 AM5/18/00
to
On Thu, 18 May 2000 22:06:47 +0200, Peter Gautschi
<gaut...@t-online.de> wrote:

>"Klappe Du Handtuchbügler, Warmduscher, Schattenparker, Andi Möller
>Fan und Melonenkernrauspuhler....." (Eraser in d.o.c)

so typen kenn' ich! das sind weicheier, die zum pinkeln aus der dusche
steigen!

Michael Jendryschik

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
henning holzapfel <po...@h-holzapfel.de> schrieb in im Newsbeitrag:
39246751....@News.CIS.DFN.DE...

Schaut mal unter www.weichei.de. Das ist sehr lustig und genau das Richtige
für euch. ;-)

--
MI

Helmut Schmidt

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
Hallo,

die entschiedende Frage, die noch nicht beantwortet ist, heißt aber:

Gehört die Dachschräge zur Wand oder zur Decke.
Ich denke, sie ist je nach Neigung auch mal der Decke zuzuordnen udn
damit liegt der Unternehmer nicht klar im Unrecht.
--
Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schmidt, Ingenieurbüro Schmidt


Peter Gautschi schrieb:

Stefan Bluemel

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
> die entschiedende Frage, die noch nicht beantwortet ist, heißt aber:
>
> Gehört die Dachschräge zur Wand oder zur Decke.

ich würde sogar noch früher ansetzen:
steht in der Baubeschreibung, daß die Bäder - oder die
Badwände - raumhoch gefliest werden?
Steht´s unter der Überschrift "Wandöberflächen"?

und:
die Dusche liegt unmittelbar am nur ca. 1 m hohen Kniestock?
Unter Dusche verstehe (wohl nicht nur ich) eine Einrichtung, die
übliches Duschen ermöglicht und nicht eine Duschtasse, über der
die nutzbare Raumhöhe (1 m + beginnende Dachschräge) nur das
vorsichtige Abspritzen von Hund und Gummistiefeln ermöglicht...

Stefan


Wolfgang Naujocks

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
Stefan Bluemel wrote:
>
>> die entschiedende Frage, die noch nicht beantwortet ist, heißt aber:
>>
>> Gehört die Dachschräge zur Wand oder zur Decke.
>
> ich würde sogar noch früher ansetzen:
> steht in der Baubeschreibung, daß die Bäder - oder die
> Badwände - raumhoch gefliest werden?
> Steht´s unter der Überschrift "Wandöberflächen"?

In der Bausbeschreibung ist das zu finden unter dem Punkt
*Fliesenarbeiten*. Dort steht dann woertlich:
*Bad: ringsum raumhoch gefliest*

>
> und:
> die Dusche liegt unmittelbar am nur ca. 1 m hohen Kniestock?
> Unter Dusche verstehe (wohl nicht nur ich) eine Einrichtung, die
> übliches Duschen ermöglicht und nicht eine Duschtasse, über der
> die nutzbare Raumhöhe (1 m + beginnende Dachschräge) nur das
> vorsichtige Abspritzen von Hund und Gummistiefeln ermöglicht...

Eingebaut ist eine kombinierte (Sitz-)Bade-/Duschwanne. Die
maximale Hoehe am aeusseren WannenRAND betraegt knappe 2 Meter.
Beim Duschen wird die Dachschraege immer durch Spritzwasser nass
werden.

Die entscheidende Frage ist nun aber tatsaechlich was unter
*raumhoch* zu verstehen ist. Mit dem Kniestock wird ja in diesem
Bereich die Raumhoehe tatsaechlich eingeschraenkt. Peter Gautschi
hat gesagt:
<Zitat Anfang>


Also gilt das allgemeine Sprachverständnis, oder, falls vorhanden,
vielleicht auch noch ein "in der Fachwelt üblicher Sprachgebrauch".

<Zitat Ende>

Ist die Formulierung so wie sie in der Baubeschreibung zu finden
ist, in der Fachwelt ueblich? Wenn ja, was besagt sie dann? Oder ist
im Zweifelsfalle dann doch das *allgemeine Sprachverstaendnis*
geltend?

Wolfgang Naujocks

Stefan Bluemel

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
> In der Bausbeschreibung ist das zu finden unter dem Punkt
> *Fliesenarbeiten*. Dort steht dann woertlich:
> *Bad: ringsum raumhoch gefliest*

"üblich" ist (bei uns in Bay.) bei Bauträgern Fliesenbelag an
Wänden, nicht an Dachschrägen o. Decken.
Klar gibt´s das, aber hier würde man "raumhoch" als "wandhoch"
interpretieren - mag in anderen Gegenden (soory Peter Gautschi)
anders sein.

> Eingebaut ist eine kombinierte (Sitz-)Bade-/Duschwanne. Die
> maximale Hoehe am aeusseren WannenRAND betraegt knappe 2 Meter.
> Beim Duschen wird die Dachschraege immer durch Spritzwasser nass
> werden.

Normalerweise duscht man stehend,
und stehen kann man in einer Badewanne (sicher) nur dort, wo
der Abfluß ist.
Ein "Duschen" funktioniert m.E. nur dann, wenn ich am Abfluß-
Ende (Tiefpunkt) der Badewanne auf eine Fläche von 75 x 75 cm
(gemessen vom Rand, entsricht einer kleineren Duschtasse) eine
ausreichende Stehhöhe (gemessen vom Wannenboden) habe.
Und da der männliche Mitteleuropäer derzeit ca. 1,8x m hoch ist
(Tendenz steigend), fehlt bei einer "Nutzhöhe" von < 2,0 m m.E.
eine zugesicherte Eigenschaft - nämlich die "Dusche".

Oder ist´s nur eine (Sitz-) Badewanne mit Brausegarnitur - und
das Wort "Dusche" kommt in der Baubeschreibung nicht vor?
(nochmal in Baubeschreibung nachschauen)
Dann kannst Du Dir im Sitzen die Haare waschen...

Stefan


Peter Gautschi

unread,
May 19, 2000, 3:00:00 AM5/19/00
to
On Fri, 19 May 2000 14:43:06 +0200, "Stefan Bluemel"
<blue...@gmx.de> wrote:

>"üblich" ist (bei uns in Bay.) bei Bauträgern Fliesenbelag an
>Wänden, nicht an Dachschrägen o. Decken.

Schon recht, aber auch in BAY kann ja ein Käufer vielleicht mal etwas
anderes vereinbaren :-)

>Klar gibt´s das, aber hier würde man "raumhoch" als "wandhoch"
>interpretieren - mag in anderen Gegenden (soory Peter Gautschi)
>anders sein.

Hmm, "raumhoch" heißt doch "vom Boden bis zur Decke".

>> Eingebaut ist eine kombinierte (Sitz-)Bade-/Duschwanne.

>Normalerweise duscht man stehend,
>... Und da der männliche Mitteleuropäer derzeit ca. 1,8x m hoch ist
>(Tendenz steigend),

Na ja, der _männliche_ Mitteleuropäer ist _derzeit_ ca. 1,8x m groß.
Vielleicht hat aber der Käufer gerade diese Dusche für seine Oma
vorgesehen, und die ist sowieso nur 1,50 m GROß. Oder der Käufer hat
die Wohnung gerade deshalb gekauft, weil er sich dachte: SUPER, da
können meiner Kinder ganz prima Duschen, der "Stehplatz" ist zwar
nüchtern betrachtet und ohne große Verrenkungen effektiv nur
1,60 m hoch, aber immerhin sind ja meine Kinder erst 1,00 m klein :-)
und zum Glück ist dieses Duschen-Wannen-Dingsda ja raumhoch, d.h. bis
zur Decke gefliest.

Tja und nun die Frage: Ist eine um 50 Grad geneigte Dachschräge eine
schräge Wand oder eine schräge Decke? Aber da lass ich Dich mal selber
darüber brüten :-)

Es gips nämlich noch andere Spitzfindigkeiten. Ich nehme mal an, dass
in diesem RAUM immerhin drei VERTIKALE Wände RAUMHOCH gefliest wurden.
D.H. vom Boden bis zur horizontalen Decke. Nur an dieser verflixten
Schräge wurde in einer anderen Höhe verfliest, d.h. 1,00 m.

Die Bauunternehmung hat also an drei Wänden "raumhoch", d.h. vom Boden
bis zur horizontalen Decke gefliest und hat doch damit IMHO
klargemacht, was sie unter "raumhoch" versteht. Und das gilt dann für
den ganzen RAUM. Man kann in ein und dem selben Raum nicht "raumhoch"
drei mal so verstehen und dann ein mal ganz anders.

Und außerdem ist "raumhoch" = "so hoch wie der Raum". Wenn nur z.B. 30
% des Raumes eine hochliegende, horizontale Decke hat, dann ist der
Raum eben so hoch, und raumhoch geht dann eben bis zu dieser Decke.

>Oder ist´s nur eine (Sitz-) Badewanne mit Brausegarnitur - und
>das Wort "Dusche" kommt in der Baubeschreibung nicht vor?

Ich glaube, da lenken wir uns selbst ab. Wer wie oft und in welcher
GRÖßE in diesem komischen Sitz-Dusch-Badewannen-Dingsbums duscht, und
in welcher HÖHE er trotz nachgewiesenem KLEINWUCHS Wasser zu spritzen
beliebt, kann der enttäuschte Käufer getrost verschweigen. Er hat sich
da sicher seine eigenen Gedanken gemacht. Ausgehen konnte er
vertraglich immerhin davon, dass "RINGSUM raumhoch gefliest" wird.

Und selbst wenn es noch nicht mal eine Badewanne oder eine Dusche
gäbe. Raumhoch gefliest ist eben raumhoch gefliest, und sei es in
einer Abstellkammer.

Für ein und denselben Raum (Bitte keine Spitzfindigkeiten: Es geht um
ein kleines Klo/Bad irgendwo im Dachgeschoß) kann es keine
verschiedenen Definitionen von "raumhoch" geben. Wenn der
Bauunternehmer/Verkäufer für diesen einen Raum den Begriff "raumhoch"
nur bis zur Kniestockhöhe begriffen hätte, dann hätte er ja ALLE Wände
nur auf 1,00 m Höhe fliesen können. Hat er aber nicht getan, weil er
"raumhoch" bei drei von vier Wänden wie von selbst als von ganz unten
nach ganz oben erkannt hat, d.h. vom Boden bis zur horizontalen Decke.
Warum ihn dann ausgerechnet bei der schrägen Wand der Mut verlassen
hat, ist nun wirklich nicht einzusehen :-(

Ein Raum, ein Höhe! (um es mal ganz kurz auf den Punkt zu bringen :-)

Gruß Peter Gautschi / www.oberbauleitung.de

--
"Das gute an Optionen ist, dass man sie hat und nutzen kann, wenn man
es für richtig hält." Gerhard Schröder, Staats- und Parteichef, nach
der Landtagswahl in NRW, ueber die Möglichkeit einer sozial-liberalen
Koalition, Mai 00.

thomas kemmer

unread,
May 23, 2000, 3:00:00 AM5/23/00
to
Wolfgang Naujocks <W.Nau...@Alcatel.de> wrote:

> Guten Morgen,


>
> in der Leistungsbeschreibung fuer meinen Neubau heisst es woertlich:
>
> ** Bad: ringsum raumhoch gefliest **
>

> Was heisst das?
> In dem Bad weist eine Wandseite einen Kniestock von ca. einem Meter auf,
> der in eine Schraege von ca. 50 Grad uebergeht. Dort ist auch eine
> Dusche eingebaut, die im Bereich der Wandschraege mit Rauhfaser
> tapeziert wurde und nun mit normaler Wandfarbe gestrichen werden soll.

> Uns gegenueber vorgebrachte Begruendung: Eine *Raumhoehe* hoert mit der

> Dachschraege auf und deswegen bestuende kein Anspruch darauf, dass dort
> bis zur Zimmerdecke gefliest wird.
>

> Nach meiner laienhaften Meinung dachte ich, dass die Formulierung
> *raumhoch gefliest* bis zur Zimmerdecke geht... - wie sieht denn das
> tatsaechlich aus?
>

> Wolfgang Naujocks


--
gruss / regards
--
thomas kemmer
http://www.workshop-archiv.de - die architektendatenbank

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